HIFI-FORUM » Veranstaltungstechnik (PA) » Party Beschallung (PA) » Gewerbeschein? | |
|
Gewerbeschein?+A -A |
||
Autor |
| |
housefan_
Ist häufiger hier |
#1 erstellt: 21. Jul 2009, 18:59 | |
Hallo zusammen, Habe da ne frage wegen einem Gewerbeschein. Also ich möchte meine Anlage vermieten und ich als Dj mit oder nur die Anlage vermieten, und werde bald meine Internetseite schreiben. Und möchte da ja auch werbung machen und so in der art Preise rein machen. Was muss ich dabei beachten? Hab mal gehört das man bis 2000€ im Jahr kein Gewerbeschein braucht sondern nur Rechnung schreiben muss ohne Mwst. Stimmt das? Also ich bin nicht unter 18 jahr alt..... Kann mir da BITTE jemand helfen. Danke im voraus Housefan [Beitrag von housefan_ am 21. Jul 2009, 19:12 bearbeitet] |
||
housefan_
Ist häufiger hier |
#2 erstellt: 21. Jul 2009, 19:38 | |
Kann ich überhaupt PA&Licht vermieten und aufbauen ohne einen Veranstaltungstechniker oder wie des heißt. ? |
||
|
||
dj_suki
Inventar |
#3 erstellt: 21. Jul 2009, 20:06 | |
Hallo, Da du eher rechtliche Fragen hast als technische, wärst du in einem Rechtsforum oder bei einem Anwalt wahrscheinlich besser aufgehoben also hier. Aber zu deinen Fragen: Einen Gewerbeschein oder besser gesagt eine Gewerbeanmeldung benötigst du dann, wenn du ein Gewerbe betreibst. Was ein Gewerbe ist, steht so leider nicht im Gesetz. Ob ein Gewerbe vorliegt, wird Anhand von Merkmalen wie Gewinnerzielungsabsicht, Dauer und Umfang festgemacht. So wie du dein Vorhaben beschreibst, würde ich von einer gewerblichen Tätigkeit ausgehen. Wenn du allerdings nicht mehr wie 2.000 € umsetzen wirst, sieht dass die zuständige Behörde vielleicht auch anders. Eine generelle Regelung wie du sie beschreibst mit der 2.000 € Grenze ist mir nicht bekannt. Am besten fragst du mal bei der zuständigen Behörde (je nachdem wo du wohnst: Landratsamt, Stadt...) nach, ob du für dein Vorhaben eine Gewerbeanmeldung brauchst. Umsatzsteuer musst du nur ausweisen, wenn du mit deinem gewerbe einen gewissen Mindestumsatz erzielst. Besondere Sachkunde ist für dieses Gewerbe soweit ich weiß nicht erforderlich. Jedenfalls ist mir keine Regelung bekannt. Ich glaube für bestimmte Lichteffekte (z.B. Laser) ist der Nachweis einer bestimmten Sachkunde erforderlich. Genaueres erfährst du aber auch hier bei deiner Gewerbeaufsichtsbehörde. |
||
Schüler12345
Inventar |
#4 erstellt: 21. Jul 2009, 20:27 | |
Hi, Gewerbe musst du anmelden. Zum ganzen Rest wurde schon genug geschrieben. § 19 (1) UStG dürfte ein ganz guter Einstiegspunkt für die Suche sein. |
||
Lukas-jf-2928
Inventar |
#5 erstellt: 21. Jul 2009, 20:38 | |
Das teure ist nich das Gewerbe wie ich gehört hab, sondern eher die Versicherung... Die wird da wohl das meiste schlucken... Mir schweben gerade einige Fragen durch den Kopf: Was wenn Equipment kaputt zurückkommt? Jemand hat nen Bier rübergekippt etc. Einfach vertraglich regeln? Was wenn durch die Anlage ein Schaden am Einsatzort verursacht wird (aus welchen Gründen auch immer)? Was wenn die anlage Versagt und der Mieter der Anlage nen schlechten Tag hat und dir die Kosten für die Party in Rechnung stellt, da die Anlage versagt und die Party versaut ist? Was wenn du selber mal Musik machst und jemand rempelt die die Box um und jemand wird dadurch "erschlagen"? Wie werden solche Fälle geregelt? Wisst ihr da bescheid, was man so unbedingt haben muss an Versicherung und was das Ganze denn kosten wird? Wie regelt ihr das? |
||
JesusonSpeed
Inventar |
#6 erstellt: 21. Jul 2009, 21:04 | |
Also ich habs teilweise vertraglich geregelt. Das sollte dann aber gespalten werden, wenn die Anlage aus Verschuldung des Vermieters und/einer seiner Mitarbeiter beschädigt wird (aufgrund von Fehlbedienung o.Ä.) dann haftet der Vermieter - denn er ist ja selbst schuld. Im Falle von Nichtverschuldung des Vermieters und Fehlbedienung oder Beschädigung von Veranstaltungsgästen haftet der Mieter. Fertig ist die Sache, wenn das im Vertrag steht dann gilt das auch so. Zum Thema Sachkunde : Man darf (zumindest bei uns) ohne Ausbildung VA's bis max 200 Leute machen, alles drüber bis 5000 Leute benötigt der Ausbildung zur Fachkraft für VA-Technik. Alles über 5000 weiterer Ausbildung. [Beitrag von JesusonSpeed am 21. Jul 2009, 21:05 bearbeitet] |
||
dj_suki
Inventar |
#7 erstellt: 21. Jul 2009, 21:12 | |
Im Vertrag sollten vor allem Beweisfragen geregelt werden. Also also für den Vermieter die Vermutung, das Schäden an der Anlage vom Mieter verschuldet sind. Und der Mieter sollte auch für Fehlverhalten seiner Gäste haften. Ansonsten sollte man seine Haftung auch für Ausfälle auf der Veranstaltung begrenzen, falls möglich. Ob man eine Versicherung braucht, hängt auch vom Wert des Equipments ab, daas vermietet wird. Evtl. vertragl. vom Mieter eine Versicherung verlangen. Sins aber alles in erster Linie betriebswirtschaftliche Entscheidungen. |
||
dj_suki
Inventar |
#8 erstellt: 21. Jul 2009, 21:14 | |
Beruht das auf einer gesetzl. Vorschrift macht ihr das nur bei euch in der Firma so? |
||
JesusonSpeed
Inventar |
#9 erstellt: 21. Jul 2009, 21:28 | |
Soweit ich weiß beruht das hier auf einer gesetzl. Vorschrift. |
||
*xD*
Inventar |
#10 erstellt: 22. Jul 2009, 15:52 | |
Hi Ich schreibe mal auf, was mir so bekannt ist, erhebt aber keine Anspruch auf Richtigkeit. Auf die Frage, ab welchem Umsatz ein Gewerbe erforderlich ist, weiß keiner, die Definition ist aber klar, jeder, der die Absicht verfolgt, mit seiner Tätigkeit Gewinn zu erzielen, muss ein Gewerbe anmelden. Das kostet im Übrigen keine 50€. Die Frage hab ich schon ans Finanzamt gerichtet und warte noch auf Antwort. Wer unter 18 ist, kann unter dem Umstand, dass er die ausreichende Reife besitzt, auch ein Gewerbe führen. Allerdings ist er nur beschränkt geschäftsfähig, was nicht vergessen werden darf. Umsatzsteuer darfst du erst ausweisen, wenn du auch Umsatzsteuer zahlen musst. Da gibt es auch noch eine Kleinunternehmerregelung, da am besten mal googeln. Das Beste ist vermutlich, den Mieter explizit in die Pflicht zu nehmen. Schäden durch den Mieter sind meine ich schon im Gesetz geregelt und müssen nicht in den AGB oder im Vertrag stehen. Hier greift die Privathaftpflicht des Verursachers. Schadensersatzansprüche am besten ausschließen. Allerdings weiß ich nicht, ob das wegen des Gesetztes überhaupt möglich ist. Das ist sehr wichtig: Du kannst mit deinen AGBs keine Gesetzte außschließen! Wenn das Gesetzbuch das vorsieht, ist das so. Es steht natürlich auch noch aus, ob ein Bedienungsfehler vorhanden war. Wenn natürlich einer ein Getränk über den Amp schüttet und der daraufhin den Dienst quittiert (Haftpflicht des Verursachers), bist du natürlich außer Schuld, wenn du noch einen 2.Amp hast, umso besser. Die Gewerbehaftpflicht deckt solche Dinge wie Sach- und Personenschäden durch deine Tätigkeit ab. Was hierbei passiert, hängt natürlich von den Umständen ab. Wenn du vorsätzlich handelst, ist es unwahrscheinlich, dass du etwas erstattet kriegst. Wie wichtig das ist, sollte natürlich klar sein, denn wenn durch unsichere Aufstellung eines Statives eine schwere Verletzung wie Querschnittslähmung verursachst, war es das auch für dich. Gerade bei Stativen und Vertikaltraversen extrem aufpassen, am besten absperren, mal die entsprechendne Verordnungen durchlesen. Hierbei steht also ganz klar aus, ob du fahrlässig oder gar vorsätzlich gehandelt hast. Nebenbei: Lautstärke ist das gleiche, wenn du dauerhaft viel zu hohe Pegel fährst, jemand dadurch einen Hörschaden erleidet und die Krankenkasse die Kosten bei dir einklagt, wird da die Versicherung nicht einspringen, dann kommen jeweils ein Zivil- und ein Strafverfahren wegen vorsätzlicher Körperverletzung auf dich zu. Deswegen: Sicherheit hat stets erste Priorität. Wenn sich dann jemand beschwert, dass der Raum durch die Sicherheitszone der Stative eingeschränkt wird, sagst du eben, anderes ist unzulässig. Was anderes gibt es nicht, selbst wenn er dir anbietet, die Verantwortung zu übernehmen, hättest du im Falle des Falles immer noch eine Teilschuld. Lautstärke macht Spaß (besonders wenn die Anlage gut klingt), aber auch das alles in Maßen. Siehe die gesetzlichen Vorschriften. Etwas mit der 200-Mann-Grenze ist mir nicht bekannt, allerdings muss bei Veranstaltungen jenseits der 5000 Mann ein Meister der VA-Technik anwesend sein. Daneben noch andere Sachen wie Security, Sanitäter und Feuerwehr, das ist aber was anderes. [Beitrag von *xD* am 22. Jul 2009, 15:55 bearbeitet] |
||
JesusonSpeed
Inventar |
#11 erstellt: 22. Jul 2009, 22:19 | |
Danke für die Erklärung. Das mit den 5000-Mann meinte ich, dass da ein Meister da sein muss. Und bei uns wird es in der Gegend halt so gehandhabt, dass ab 200 Leuten eine ausgebildete Fachkraft anwesend sein muss. Wieso auch immer... |
||
andr483
Stammgast |
#12 erstellt: 22. Jul 2009, 23:35 | |
In der Schule in Wirtschaft habe ich gelernt, dass man ab 14 (beschränkt geschäftsfähig) ein Gewerbe aufmachen darf. Dursch dieses Gewerbe wird man jedoch voll geschäftsfähig. Ich bin mir da nicht sicher ob das stimmt, aber so stand es in meinem Wirtschaftsbuch, und so haben wir das auch durchgesprochen. |
||
Schüler12345
Inventar |
#13 erstellt: 23. Jul 2009, 06:52 | |
Hi, es gibt da soweit ich weiß Sonderregelungen. Dazu braucht es irgendeinen Wisch und dann darfst du im Rahmen deines Gewerbes auch als Minderjähriger voll handeln. Genaueres weiß ich dazu auch nicht. Was für Voraussetzungen es dafür braucht...keine Ahnung. Google hilft dir da weiter oder ein Besuch am zuständigen Amt. Aber wegen:
Ist das hier glaube ich auch nicht relevant. |
||
dj_suki
Inventar |
#14 erstellt: 23. Jul 2009, 09:57 | |
Es hilft ein Blick in § 112 BGB. Von einer altersgrenze steht da allerdings nichts. Also theoretisch ginge das eigene Gewerbe schon ab 7. @*XD* Das Mit den Gesetzen und dem Ausschluss einzelner gesetzlicher Regelungen ist so nicht ganz richtig. Es gibt bestimmt ges. Regelungen, die sind nicht abbedingbar, vor allem gegenübern verbrauchern. Ansonsten gilt aber allgemein Vertragsfreiheit.Man kann schon eine Menge abweichend vom Gesetz regeln. Sonst wären ABG ja generell sinnlos. Ansonsten ist es sehr richtig, das von Veranstaltungstechnik eine gewisse Gefahr ausgeht, man also sehr verantwortungsvoll damit umgehen muss um Straf- und Zivilrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. |
||
|
|
Das könnte Dich auch interessieren: |
PA-anlage vermieten schlüter1250 am 11.03.2007 – Letzte Antwort am 01.06.2007 – 75 Beiträge |
kleiner Gewrbeschein ? deristes am 10.10.2011 – Letzte Antwort am 22.10.2011 – 83 Beiträge |
Anlage bis 2000? f. Hochschule MerBe am 05.03.2011 – Letzte Antwort am 08.03.2011 – 62 Beiträge |
Meine DJ-Anlage spinnt. mirko0471 am 30.07.2011 – Letzte Antwort am 30.07.2011 – 28 Beiträge |
wie groß muss stromerzeuger für anlage sein? Passy-steurer am 06.09.2010 – Letzte Antwort am 09.09.2010 – 10 Beiträge |
Partyanlage zwischen 500? und 1000? vermieten kieranwernerrr am 19.11.2021 – Letzte Antwort am 03.04.2022 – 7 Beiträge |
Semiprofessionelle DJ-Anlage HIFI-Mario am 04.08.2007 – Letzte Antwort am 05.08.2007 – 11 Beiträge |
7.1 Anlage mit Bass Partytauglicher machen fortunasven am 08.07.2008 – Letzte Antwort am 09.07.2008 – 4 Beiträge |
DJ Anlage mit Zigarettenanzünder betreiben stefanph am 05.03.2008 – Letzte Antwort am 10.03.2008 – 49 Beiträge |
Pa Anlage auf Bollerwagen HenneJonnak am 31.12.2008 – Letzte Antwort am 14.05.2009 – 128 Beiträge |
Foren Archiv
2009
Anzeige
Top Produkte in Party Beschallung (PA)
Aktuelle Aktion
Top 10 Threads in Party Beschallung (PA) der letzten 7 Tage
- mehrere Soundboksen verbinden
- Warum sind einige Subwoofer präziser als andere?
- Subwoofer an Soundboks 3 anschließen
- Was bedeutet Fullrange-Box?
- Gewerbe Anmeldung (Pa-Verleih)
- The Soundboks 2 oder Alternative?
- Rcf 8003 AS ersetzen durch 905 AS II
- New Soundboks mit Rockster Air verbinden
- Wie kann ich eine Sinbosen fp 20000q bestellen?
- JBL Partybox 300 und 310 koppeln mit TWS - wie
Top 10 Threads in Party Beschallung (PA) der letzten 50 Tage
- mehrere Soundboksen verbinden
- Warum sind einige Subwoofer präziser als andere?
- Subwoofer an Soundboks 3 anschließen
- Was bedeutet Fullrange-Box?
- Gewerbe Anmeldung (Pa-Verleih)
- The Soundboks 2 oder Alternative?
- Rcf 8003 AS ersetzen durch 905 AS II
- New Soundboks mit Rockster Air verbinden
- Wie kann ich eine Sinbosen fp 20000q bestellen?
- JBL Partybox 300 und 310 koppeln mit TWS - wie
Top 10 Suchanfragen
Forumsstatistik
- Registrierte Mitglieder928.055 ( Heute: 3 )
- Neuestes MitgliedMansi_Wolfe
- Gesamtzahl an Themen1.557.285
- Gesamtzahl an Beiträgen21.676.094