HIFI-FORUM » Veranstaltungstechnik (PA) » Party Beschallung (PA) » Mietvertrags Recht ? | |
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Mietvertrags Recht ?+A -A |
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Autor |
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pa-patrick
Ist häufiger hier |
#1 erstellt: 27. Jan 2009, 20:52 | |
Hallo ich habe vor meine pa anlagen demnächst auch ohne das ich Vorort bin zu vermieten. Könnt ihr mir sagen wie ich mich absichern kann z.b. durch einen Mietvertrag oder ähnliches?Und könnt ihr mir vielleicht Musterverträge zeigen ? Vielen dank schonmal.! |
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dj_suki
Inventar |
#2 erstellt: 27. Jan 2009, 21:14 | |
Ich glaube nicht, dass es hierfür einen Standartvertrag gibt. Ein schriftlicher Mietvertrag ist sicher ratsam. Dieser sollte den Mietgegenstand, die Mietdauer und den Mietpreis enthalten. Eien Weitervermietung durch den Mieter würde ich ausschließen. Gegen was genau möchtest du dich absichern? |
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chrime
Inventar |
#3 erstellt: 27. Jan 2009, 21:18 | |
Da ich mal denke, dass es um PA Equip geht (also Amp, Boxen, ...): Immer nen "technischen Verantwortlichen" unterschreiben lassen. Der bekommt dann auch lack, wenn das Teil übersteuert wurde. Sonst könnte der Mieter auch behaupten "keine Ahnung, hat ja auch keiner nach Ahnung gefragt, also hab ich den Regler ganz aufgerissen" Eindeutig Sachen ausschließen: -nicht über x Meter stacken -nicht einfliegen ohne Fachkraft -Aufbau / Abbau nur durch Besitzer .... [Beitrag von chrime am 27. Jan 2009, 21:18 bearbeitet] |
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horst7001
Stammgast |
#4 erstellt: 28. Jan 2009, 10:22 | |
Sorry passt nicht ganz zum Thema ... hab hier mal ne Zwischenfrage. Wieviele von euch machen mit den Vermieter einen schriftlichen Vertrag ? |
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derdaniel21
Stammgast |
#5 erstellt: 02. Feb 2009, 17:12 | |
Hi, also wenn man Vermietet dann gehts nicht ohne Vertrag. Auf jeden Fall musst Du ein Gewerbe anmelden. Ansonsten darfst Du höchstens verleihen (also ohne Geld dafür einzunehmen). Du kannst auch einen rechtsgültigen Leihvertrag machen der Dich absichert, aber ohne Gewerbe ist ein Mietvertrag nicht rechtsgültig im Gegenteil Du machst Dich vermutlich sogar strafbar vor unserem Finanzamt. Ich nutze übrigens für meine Verträge usw. das ERP System Epirent als Einzelplatzversion, das Programm ist preiswert und für kleine bis mittlere Vermieter von Veranstaltungstechnik genau das richtige wie ich finde. Lade Dir doch mal die Demo und teste das einfach obs was für Dich wäre. Epirent LG Daniel |
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dj_suki
Inventar |
#6 erstellt: 02. Feb 2009, 17:37 | |
Das ist so, freundlich ausgedrückt, nicht ganz richtig. Man darf natürlich auch Mietverträge (also entgeltliche Verträge) schließen ohne dazu ein Gewerbe anzumelden. Ob ein Gewerbe anzumelden ist, hängt davon ab, ob man ein Gewerbe betreibt. Wer nur gelegentlich Gegenstände aus seinem Privatvermögen (auch gegen Bezahlung) vermietet, betreibt kein Gewerbe. Und selbst wenn man ein Gewerbe betreibt, ohne dieses anzumelden, ändert dies nichts an der Wirksamkeit der Mietverträge. Das Nichtanmelden des Gewerbes wäre unabhängig davon eine Ordnungswidrigleit. Die Nichtangabe der Einnahmen beim Finanzamt könnte eine Straftat sein. [Beitrag von dj_suki am 02. Feb 2009, 17:38 bearbeitet] |
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derdaniel21
Stammgast |
#7 erstellt: 02. Feb 2009, 17:43 | |
Naja die Formulierung der Gesetze ist hier recht schwämmig, da gabs ja schon so einige Diskussionen hier. Ich denke wenn der Vermieter beweisen kann dass er keine wirtschaftlichen Gewinne verflogt und erzielt, dann könnte es auch ohne Gewerbe gehen. LG Daniel |
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dj_suki
Inventar |
#8 erstellt: 02. Feb 2009, 18:05 | |
Ich stimme dir zu, was den Begriff des Gewerbes betrifft. Hierzu sagt der Gesetzgeber nämlich genaugenommen gar nichts. Aber mit der Wirksamkeit mit Verträgen hat das überhaupt nichts zu tun. |
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