HIFI-FORUM » Veranstaltungstechnik (PA) » Party Beschallung (PA) » Versicherung für die pa ? | |
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Versicherung für die pa ?+A -A |
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Autor |
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nissan_skyline_gtr_3348...
Inventar |
#1 erstellt: 25. Jan 2009, 19:49 | |
Hallo , da gestern bei einer va mein 2. laptop entwendet wurde wollte ich fragen obs eine versicherung direkt sowas gibt
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dj_suki
Inventar |
#2 erstellt: 25. Jan 2009, 19:59 | |
Es kommt wohl darauf an, was das für eine Veranstaltung das war und in welcher "Funktion" du und dein Laptop da waren. Du könntest versuchen, etwas über deine Hausratsversicherung zu machen. Auch wenn der Diebstahl des Laptops in der konkreten Situation wahrscheinlich nicht mitversichert war, sind die häufig recht kulant und ersetzen wenigstens einen Teil des Zeitwerts. Ansonsten wäre noch an die Haftpflicht des Veranstalters zu denken. Tut mir leid mit deinem Laptop, so was ist immer wieder sehr ärgerlich. [Beitrag von dj_suki am 25. Jan 2009, 20:00 bearbeitet] |
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nissan_skyline_gtr_3348...
Inventar |
#3 erstellt: 25. Jan 2009, 20:04 | |
der laptop war als lichtsteuerung in einem case , irgendwer hat ihn von hinten aus dem case genommen , wie das paasieren konnte weiß ich auch nicht da noch tische und stative vorstanden |
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Yavem
Inventar |
#4 erstellt: 25. Jan 2009, 20:05 | |
Wenn du eine Rechnung gestellt hast (also die Veranstaltung öffentlich war) würde ich mal die Hausratversicherung des Veranstalters anzapfen . Da kann die gegenpartei auch fast nichts machen . Wenn du das ganze inofiziell gemacht hast wird's schwierig, ich würde aber in jedem Fall die Hausratversicherung des Veranstalters kontaktieren . Wenn der damit ein Problem hat hälst du ihm die Rechnung vor die Nase - wenn du keine hast gibt's auch keine Kohle . Dann muss er sich schon kooperativ sein . Ansonsten kannst du auch mal versuchen deine eigene Hausratversicherung zu Rate zu ziehen . Die können da auch helfen, ein sehr teures Fahrrad (Rennrad, 800 Euro) wurde mir mal geklaut und ich hab's komplett ersetzt bekommen . Nur du musst sofort zur Polizei und das zur Anzeige bringen . am Besten heute abend noch !! Anzeige gegen Unbekannt schalten und dann die Versicherung kontaktieren . Die schicken dir ein Schreiben, das du ausfällst und den Belez zur Anzeige beliegst . Wenn die Hausratversicherung gut ist und ihr einen höheren Beitrag bezahlt sieht's schonmal gut für dich aus . Grüße - Yavem |
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mogo
Inventar |
#5 erstellt: 25. Jan 2009, 20:10 | |
Ich gehe einfach mal davon aus, dass du dein Notebook irgendwo unbeaufsichtigt hast stehen lassen. In so einem Fall wird da keine Versicherung zahlen. Zukünftig ein Schloss dran machen. Eigtl. alle Notebooks haben einen entsprechenden Slot und passende Schlösser bekommst du schon im unteren zweistelligen Bereich. Sowas sollte einen Großteil der potentiellen Diebe abhalten. [Beitrag von mogo am 25. Jan 2009, 20:11 bearbeitet] |
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nissan_skyline_gtr_3348...
Inventar |
#6 erstellt: 25. Jan 2009, 20:11 | |
also es war ein geburtstag von nem freund , wo aber alle kommen durfen und jeder eintrittzahlen musste ich werd mit ihm noch mal reden , vieleicht ergibt sich was , aber ich meine es gibt ja auch handy versicherungen und so , also müsstes also sowas auch für ne pa geben ? |
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dj_suki
Inventar |
#7 erstellt: 25. Jan 2009, 20:38 | |
Die Frage war eher dahin gerichtet, ob der Laptop als Teil der PA an den Veranstalter vermietet war oder ob du ihn dort selbst benutzt hast, z.B. als DJ / VJ oder in überhaupt keiner "offiziellen" Funktion. War der Laptop vermietet, dann haftet dir gegenüber der zunächst der Mieter (Veranstalter) aus dem Mietvertrag. Dieser bräuchte dann eine entsprechende Versicherung. Bei Privatpersonen z.B. dessen Hausratsversicherung. Ist der Vertrag zwischen dir und dem Veranstalter eher als Dienstvertrag/Werkvertrag zu qualifizieren, dies wird man annehmen können, wenn du die Anlage vor Ort bedient hast, dann bräuchstes du selbst eine entsprechende Versicherung. Wenn auf der Veranstaltung auch unbekannte Personen waren, wird es wohl eine öffentiche Veranstaltung gewesen sein. Ich möchte bezweifeln, dass da auch private Hausrat-/Haftpflichtversicherungen greifen. Strafanzeige sellen, ist aber sicher nicht verkehrt. Drücke dir die Daumen, dass dir deine Hausratsversicherung oder die des Veranstalers den Schaden ersetzt. |
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nissan_skyline_gtr_3348...
Inventar |
#8 erstellt: 25. Jan 2009, 21:00 | |
also wir verasuchen das jetz über die hausrat versicherung zu regeln , vieleicht funktioniert das ja , was ich sehr hoffe |
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Yavem
Inventar |
#9 erstellt: 26. Jan 2009, 09:03 | |
Bevor du irgendwas anderes machst gehst du jetzt erstmal zur Polizei und bringst das zur Anzeige . Ohne diesen Schritt bist du - egal was du machst - machtlos . Die Versicherung denkt sich ja auch du könntest sie reinlegen und ein bisschen Geld locker machen . Also ab auf die örtliche Wache !! Und dort betonst du auch am Besten, dass der Laptop extra schwer zugänglich war ... Im Grunde genommen ist es doch 'ne echte Sauerei, dass man sowas für einen Kumpel macht und dann einer seiner Assigäste so einen scheiß fabriziert . Der Veranstalter könnte sich von mir echt was anhören, wer ist denn so hinterlistig auf eine Party zu gehen um in irgendwelchen Cases rumzuspicken und zu gucken was man klauen kann ?? Manmanman - da fragt man sich doch echt ob's noch geht ... - Yavem |
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Darkness88
Stammgast |
#10 erstellt: 26. Jan 2009, 21:30 | |
wie ist das eigentlich: nehmen wir mal an, ich habe ein wisch auf dem drin steht: Hiermit akzeptiere und bin damit Einverstanden....... falls Schäden entstehen...... ich diese zu bezahlen...... Ist man damit genau so abgesichert wenn er diese Unterschreibt wie bei ner REchnung? |
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Yavem
Inventar |
#11 erstellt: 26. Jan 2009, 21:32 | |
Jein . Schlecht ist sowas aber trotzdem nicht, kann in so einer Situation schon helfen - vor Allem als Druckmittel (so unhöflich es auch klingt, aber beim Geld endet die Freundschaft meistens) . Grüße - Yavem |
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dj_suki
Inventar |
#12 erstellt: 26. Jan 2009, 22:45 | |
Ich bin mir nicht ganz sicher, was du Ausdrücken wolltest. Aber Grundsätzlich kanz du als Verleier (besser: Vermieter) die Haftung für Geräte auf den Mieter (also den Veranstalter) vertraglich umlegen. Auf eine Rechnung kommt es dabei überhaupt nicht an. Du brauchst lediglich einen entsprechenden Vertrag (also dein Schriftstück) den du im Fall der Fälle beweisen können musst. es braucht nicht mal ein Schriftstück, wenn du glaubhafte Zeugen hast. Wenn du irgendetwas vorvormuliertes verwenden willst, musst du aber darauf achten, dass es keine unzulässigen AGB werden (§§ 305 f. BGB), vor allem wenn du als Unternehmer gegenüber einer Privatperson auftrittst. |
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nissan_skyline_gtr_3348...
Inventar |
#13 erstellt: 27. Jan 2009, 10:31 | |
Meinen kumpel will ich jetz nich noch unterdruck setzen , der hat schon genug zu bezahlen ( kaputte türen , wände usw) , ich hab von ihm 60 euro bekommen , ich hoffe mal ich krieg noch raus wer das war , am ende waren ja nich mehr so viele da |
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