SONOS, mehr als enttäuscht!

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Volker.T
Stammgast
#1 erstellt: 19. Nov 2010, 10:15
Hallo,

bisher bin ich immer davon ausgegangen, dass SONOS die richtige Wahl ist und als Premium Produkt im Markt geführt wird. Was die Produkte anbelangt kann dies vielleicht sogar richtig sein, was den Support bzw. die Kundenfreundlichkeit nach dem Kauf anbelangt ist dies sicherlich nicht der Fall.
Mein aktueller Fall.
Ich habe einen ZP 90 (Kaufdatum 09.04.2009) der aktuell Probleme hat indem er bei der Übertragung Tonaussetzer erzeugt. Bisher habe ich gedacht, das liegt an der Verkabelung, etc. und nicht am ZP 90. Jetzt habe ich mir aber einen zweiten, neuen ZP90 besorgt und ihn gegen den vorhandenen ausgetauscht um zu checken ob dieser die gleichen Probleme hat. Siehe da, er hat die Probleme nicht. Fazit: es kann also nur am ersten ZP 90 liegen.

Ich darauf die SONOS Hotline angerufen und bin freundlich bedient worden (es würde sofort ein online Check gemacht).
Der Support sagte, es kann ja nur am Gerät liegen und wir werden uns mit Ihnen per Mail in Verbindung setzen wie es weiter geht.
Diese Mail habe ich heute erhalten, hier ein Auszug aus dem Mail:

Wir bitten Sie die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.
Die RMA Bearbeitungsnummer lautet: xxxxxxxxxxxx. Da sich Ihr Gerät ausserhalb der 1 Jahr Herstellergarantie befindet, wird Ihnen eine Austauschpauschale von 142 EUR berechnet. Die Bezahlung muss vor dem Austausch erfolgen.
Dieser Betrag kann von Ihnen auf zwei Arten beglichen werden:

1) via Überweisung an:
Sonos Europe B.V.
ABN AMRO, Amsterdam
xxxxxxxxxxx

2) via Kreditkarte:
Wenn Sie den Betrag mit Ihrer Kreditkarte begleichen möchten, bitten wir Sie auf diese Email eine schriftliche Einwilligung, dass Sonos die Reparaturpauschale und Versandkosten belasten darf, zu schicken. Anschließend kontaktieren Sie uns telefonisch mit Ihren Kreditkarteninformationen und Rechnungsanschrift. (SENDEN SIE DIESE INFORMATIONEN NICHT PER EMAIL)
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, dass dieser Vorgang auf Englisch erfolgt.
Nach Eingang Ihrer Zahlung, erhalten Sie eine Email von UPS, die Ihre Retour-Informationen mit einem Barcode enthält, um dass Gerät zurückschicken zu können.


Es kann doch nicht sein, dass die Garantie/Gewährleistung nur 1 Jahr ist und ich danach die Kosten (142 Euro) tragen muss. Ist die gesetzliche Garantie/Gewährleistung bei Privatkunden nicht 2 Jahre?
Und wenn nicht, sollte dies mit Sicherheit auf Kulanz geregelt werden.

Gruß


[Beitrag von Volker.T am 19. Nov 2010, 10:49 bearbeitet]
RaptiHIFI
Ist häufiger hier
#2 erstellt: 19. Nov 2010, 10:29
wieso soll die Garantie unbedingt 2 Jahre sein???
wieso soll Sonos das Gerät auf Kulanz auswechseln???
Svensonc
Hat sich gelöscht
#3 erstellt: 19. Nov 2010, 14:14
Du verwechselst da was.
Garantie = "herstellerseitig"
Gewährleistung = "händlerseitig"

Das heisst. Du musst die Gewährleistung bei Deinem Händler geltend machen. Die beträgt 2 Jahre in Europa. Die Garantie selber ist herstellerabhängig, kann 1 Jahr oder auch 10 Jahre gelten.
Die Gewährleistung deckt alle Kosten ab, bei der Garantie ist das nicht der Fall.

Heisst. Wende Dich an Deinen Händler und reklamiere das Problem bei ihm im Rahmen der Gewährleistung.

Was Sonos gemacht hat, die Firma hat im Rahmen der Garantie Dir Hilfe angeboten. Das ist korrekt, wenn Du nicht den korrekten Weg der Gewährleistung gehst. Das kann und wird im Normalfall immer mit Kosten zusammenhängen, wenn es nicht auf Kulanz behandelt wird.

Ergo. IMMER den Weg der Gewährleistungsabwicklung in den ersten 2 Jahren gehen!


[Beitrag von Svensonc am 19. Nov 2010, 14:16 bearbeitet]
coolio107
Inventar
#4 erstellt: 19. Nov 2010, 14:37

Svensonc schrieb:
Du verwechselst da was.
Garantie = "herstellerseitig"
Gewährleistung = "händlerseitig"

Du auch. es ist genau anders herum
Die Gewärleistung musst Du bein Hersteller gelten machen.


Die Gewährleistung deckt alle Kosten ab, bei der Garantie ist das nicht der Fall.

Auch das ist nicht so. Der Unterschied ist die Beweislast, was in der Regel auf die Kosten zurück fällt und auch hier: die Garantie ist weitergehend.
Die gilt aber nur 6 Monate.


[Beitrag von coolio107 am 19. Nov 2010, 14:38 bearbeitet]
Svensonc
Hat sich gelöscht
#5 erstellt: 19. Nov 2010, 15:50
Nope.
Der Händler muss es dem Hersteller dann geltend machen, nicht ich als Privatkäufer direkt an den Hersteller.
Ich als Privatkäufer wende mich bei einer Gewährleistung generell an meinen Händler/Verkäufer (also z.B. an Amazon oder Saturn oder so).

http://www.123recht.net/article.asp?a=9599&ccheck=1

Die Gewährlstg. deckt im Normafall alles ab, selbst die Versandkosten. Bei der Garantie muss man meist mind. diese Kosten selber tragen.....

Mit den 6 Monaten Umkehr der Beweislast ist wieder was anderes.


[Beitrag von Svensonc am 19. Nov 2010, 15:52 bearbeitet]
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