HIFI-FORUM » Fernseher & Beamer » TV-Empfang » Kabel (analog, DVB-C) » Öffentlich rechtliches TV bei versiegelter Dose? | |
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Öffentlich rechtliches TV bei versiegelter Dose?+A -A |
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Autor |
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Dfxtreme1985
Ist häufiger hier |
#1 erstellt: 09. Jan 2012, 17:14 | ||
Hi Leute, ich bin neu hier und ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich habe meinen Vertrag mit Kabel Deutschland über Kabel Digital gekündigt und heute war ein Techniker von denen da und hat mir meine Dose im Wohnzimmer mit einem Klebestreifen versiegelt. Nun kann ich ja auch kein öffentlich rechtliches TV mehr gucken weil kein Kabel mehr in die Dose geht. Meiner Meinung nach hab ich aber weiterhin ein Recht auf die öffentlich rechtlichen weil ich dafür ja weiter GEZ bezahle. Aber sowohl der Techniker als auch der Typ an der Hotline von Kabel Deutschland sagen, dass das so ok ist. Haben die recht oder an wen kann ich mich wenden? LG Florian |
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hgdo
Moderator |
#2 erstellt: 09. Jan 2012, 17:26 | ||
Wenn du die ÖR per Kabel empfangen willst, musst du dafür zahlen. Per DVB-T oder Sat kostet es dich keine Gebühren außer GEZ. |
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Dfxtreme1985
Ist häufiger hier |
#3 erstellt: 09. Jan 2012, 17:29 | ||
Verdammte Axt, Internet-PC fällt ja auch unter GEZ, oder? Sonst kann ich wenigestens GEZ abmelden. Finde ich ein bischen blöd die Regelung. DVB-T geht bei uns nicht und Satellit dürfen wir im Mietshaus nicht sagt der Vermieter. Immerhin kann ich die ganzen Sender per Stream aufm Rechner gucken. [Beitrag von Dfxtreme1985 am 09. Jan 2012, 17:30 bearbeitet] |
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Slatibartfass
Inventar |
#4 erstellt: 09. Jan 2012, 17:32 | ||
Du kannst nicht davon ausgehen, das ein Privatunternehmen wie Kabel Deutschland für die Sicherstellung deiner Grundversorgung mit öffentlich rechtlichen Sendern verantwortlich ist, wenn Du keinen Vertrag mehr mit denen hast. Zum freien Empfang der öffentlich rechtlichen Sender wurde landesweit das frei empfangbare DVB-T als Ablösung zum früheren analogen Antennenfernsehen eingeführt. Damit sind die gesetzlichen Anforderungen an die Bereitstellung eines kostenfreien Empfangsweges zur Grundversorgung mit Informationen abgedeckt. Slati |
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blitzschlag666
Hat sich gelöscht |
#5 erstellt: 09. Jan 2012, 17:33 | ||
ja, kannst dich noch abmelden. ab 01.01.2013 gibts aber anstatt der gez-gebühr eine Rundfunkpauschale die pro Haushalt gezahlt werden muss. Die ist auch unabhängig davon ob ein Empfangsgerät vorgehalten wird oder nicht. |
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dedicated2audio
Hat sich gelöscht |
#6 erstellt: 09. Jan 2012, 18:01 | ||
Ich denke mal das die ÖR einen Auftrag haben alle Bürger den Empfang zu ermöglichen. Falls es probleme macht brauchst du eine geeignete Antenne. Satellit: Es gibt Sat-Spiegel die nicht als solche erkennbar sind.
wäre es ohne Siegel Technisch möglich die ÖR zu empfangen? Oder wird der komplette Anschluss abgeschalten? Grüße, |
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Passat
Inventar |
#7 erstellt: 09. Jan 2012, 20:32 | ||
Es wäre wohl ohne Siegel möglich, aber nicht legal. Wenn man da von KD erwischt wird, wirds teuer. Und was die GEZ angeht: Die interessiert nicht, ob der Empfang überhaupt möglich ist, sondern nur, ob ein Gerät vorhanden ist. selbst wenn das Gerät verpackt im Keller steht und nicht defekt ist, muss man dafür GEZ zahlen. Und man hat zwar das Recht auf Zugang zu den ÖR-Sendern, aber nicht darauf, das das auch kostenlos geht. Grüsse Roman |
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