Habe ich Augenkrebs oder wieso wird Garantie vom TV abgewiesen? Bitte um Eure Meinung

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VR6Marius
Schaut ab und zu mal vorbei
#1 erstellt: 20. Jan 2009, 22:19
http://picasaweb.google.de/MariusVR6/LcdTv#

Was meint ihr zu den hellen Schleiern rechts und links zur Mitte hin an den Bildrändern?
Die Kontrastwerte sind auf den Bildern extrem schlecht, habe das nur gemacht um zu verdeutlichen was ich meine. Selbst bei gut eingetelltem Bild ist es für mich auf keinen Fall akzeptabel.

Modell: LE40M86BD


Schöne Grüße
Marius
Garou68
Stammgast
#2 erstellt: 20. Jan 2009, 22:41
klarer fall von clouding, haste noch garantie ???
amideboncoeur
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 20. Jan 2009, 22:53
Wenn das Ding noch Garantie hat, dann reklamiere. Mein Panel ist nach 2 Jahren und 3 Monaten irreparabel defekt...wenns interessiert dann schau mal in meinem Thread.

Gruß
amideboncoeur
VR6Marius
Schaut ab und zu mal vorbei
#4 erstellt: 20. Jan 2009, 22:54
Ja, das Gerät ist 1.5 Jahre alt und hat schon das dritte (!!) Panel drin.
Eine Begründung wieso Samsung eine Reparatur abgelehnt hat, wurde nicht genannt.
Garou68
Stammgast
#5 erstellt: 20. Jan 2009, 22:58
das ist ärgerlich, ich würde da keine ruhe geben... denn es ist zuviel clouding und nicht mehr im zumutbaren rahmen. wen hast kontaktiert und wo angerufen ??? wo hast du dein gerät gekauft ?
amideboncoeur
Ist häufiger hier
#6 erstellt: 20. Jan 2009, 23:09

VR6Marius schrieb:
Ja, das Gerät ist 1.5 Jahre alt und hat schon das dritte (!!) Panel drin.
Eine Begründung wieso Samsung eine Reparatur abgelehnt hat, wurde nicht genannt.


Na wenigstens hast du noch Ersatzteile bekommen, ich nämlich nicht und mein Gerät ist erst kurz aus der Garantie raus. Somit hat mich Samsung mal eben in dieser Zeit 100 €/Monat gekostet...und der war bei uns im normalen alltäglichen Einsatz. Da fühlt man sich als Kunde doch leicht ver....und eben als Produkttester, jedoch ohne Bezahlung

amideboncoeur
VR6Marius
Schaut ab und zu mal vorbei
#7 erstellt: 20. Jan 2009, 23:18
Ich habe direkt mit Samsung kontaktiert. Auch wenn ich den TV bei Bob´s Elektronik aus den Netz gekauft habe.
Gewissermaßen muss ich mich also im Streitfalle (werde wenn nochmals abgelehnt wird zum Anwalt gehen), an den Händler und nicht an Samsung wenden.
Foofth
Stammgast
#8 erstellt: 20. Jan 2009, 23:21
Also du hast definitiv kein Augenkrebs.. von dem Clouding bekommst du nur welchen. Wünsch dir viel Erfolg beim "Gewährleistungsweg"
Garou68
Stammgast
#9 erstellt: 20. Jan 2009, 23:23
versteh ich nicht... normalerweise wird ein kompletter gerätetausch fällig... soviel ich weiß... schließlich wurde der tv schon dreimal wegen genau dieser sache repariert. demnach ist ein komplettausch fällig??!!??
tsch4kk4
Schaut ab und zu mal vorbei
#10 erstellt: 20. Jan 2009, 23:37

Garou68 schrieb:
versteh ich nicht... normalerweise wird ein kompletter gerätetausch fällig... soviel ich weiß... schließlich wurde der tv schon dreimal wegen genau dieser sache repariert. demnach ist ein komplettausch fällig??!!??


Nach dem 2. Nachbesserungsversuch hätte er bereits vom Kaufvertrag zurücktreten können (siehe LINK)
VR6Marius
Schaut ab und zu mal vorbei
#11 erstellt: 20. Jan 2009, 23:43

Foofth schrieb:
Also du hast definitiv kein Augenkrebs.. von dem Clouding bekommst du nur welchen. Wünsch dir viel Erfolg beim "Gewährleistungsweg" ;)


Danke
....
Es sind erst zwei Panels reingekommen. Das dritte war ja so zu sagen schon beim Kauf drin.
Den Vertrag wandeln, kann ich erst nach der dritten erfolglosen Nachbesserung.


[Beitrag von VR6Marius am 20. Jan 2009, 23:43 bearbeitet]
normson
Stammgast
#12 erstellt: 20. Jan 2009, 23:49

VR6Marius schrieb:

Foofth schrieb:
Also du hast definitiv kein Augenkrebs.. von dem Clouding bekommst du nur welchen. Wünsch dir viel Erfolg beim "Gewährleistungsweg" ;)


Danke
....
Es sind erst zwei Panels reingekommen. Das dritte war ja so zu sagen schon beim Kauf drin.
Den Vertrag wandeln, kann ich erst nach der dritten erfolglosen Nachbesserung.


so war es bei meinen f86 genauso 3 mal nachgebessert aber nix hat geholfen,und habe dann ein neues gerät bekommen!!
tsch4kk4
Schaut ab und zu mal vorbei
#13 erstellt: 20. Jan 2009, 23:53
Habe meine Kenntnisse zu Kaufverträgen noch aus der Ausbildung
Hier steht, "gilt nach dem erfolglosen 2. Versuch als fehlgeschlagen". Würd deswegen aber trotzdem nicht vor den Richter gehen

Samsung sollte in solchen in jedem Fall etwas mehr Einsatz zeigen. Mehrere defekte Panels sind ja nicht grade gute Werbung...
Toni73
Inventar
#14 erstellt: 21. Jan 2009, 07:35

tsch4kk4 schrieb:
Samsung sollte in solchen in jedem Fall etwas mehr Einsatz zeigen. Mehrere defekte Panels sind ja nicht grade gute Werbung...

Zustimm.
Da kann einem jegliche Freude vergehen.
Ich würde auch auf eine Wandlung bestehen oder gegen etwas Aufpreis gleich auf ein neueres Gerät.
Würde mal bei Konsumentenschutz oder Anwalt nachfragen.
LG
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