EuGH -Urteil: "Abnutzungsgebühr" verstößt gegen EU-Recht

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john_doe_05
Neuling
#1 erstellt: 25. Apr 2008, 14:24
Just for Info @ all,

die sich mit der Rückgabe ihrer defekten Geräte beschäftigen.
Hab den Artikel letzte Woche schon in den News gelesen und denke, das ist mit Sicherheit interessant für alle, die die Garantie der Hersteller in Anspruch nehmen müssen und denen "Abnutzungsgebühren" abgezogen werden sollen.

http://www.tagesschau.de/wirtschaft/eugh10.html

Da Ihr durch die Bezahlung den Vertrag eurerseits erfüllt habt, der Händler allerdings durch die Lieferung eines nicht einwandfreien Gerätes den Vertrag seinerseits nicht, muß er laut den EU-Richtern die Folgen der "Schlechterfüllung" tragen.

Also, bevor ihr euch auf "Wertersatz" oder "Abnutzungsgebühren" einlaßt, den Händler einfach mal auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes hinweisen.

Ich berufe mich mit dem Artikel aber lediglich auf die Quellen der ARD und übernehme keine Haftung für juristische Umsetzbarkeit.
firaX
Inventar
#2 erstellt: 25. Apr 2008, 15:09
Das sollte sowieso klar sein. Ich musste auch nix zahlen, als ich 5 monate nach kauf vom vertrag zurueckgetreten war.
Denke diese Gebuehr ist nur angebracht, wenn jemand per Fernabsatz zurueckschickt und das Geraet jedoch selbst "geschaedigt hat" sprich kratzer, dreck usw. Dann ist das ok. Bei Defekt natuerlich nicht. Genug stress teilweise mit den Technikern hier...
john_doe_05
Neuling
#3 erstellt: 25. Apr 2008, 22:12
Naja, so klar ist das glaub ich nicht wirklich jedem.
Ich lese hier schon ne ganze Weile mit und bin in einigen Themen über solche Aussagen gestolpert, wo manche Nutzung bei Rückgabe nicht den vollen Kauf zurückerstattet bekommen haben, was der Händler dann mit der Abnutzung des Gerätes begründet hat.

Ich hätte es jetzt aus dem Stehgreif auch nicht gewußt und hätte mich ein Händler vor vollendete Tatsachen gestellt, hätt ich's wahrscheinlich auch erst mal so geschluckt.

Soll ja auch nur die sensibilisieren, die es eben nicht wissen... so wie ich z.B.
Sny69
Stammgast
#4 erstellt: 26. Apr 2008, 09:07
Das sollte man oben mal als wichtig anpinnen
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