Gutschrift von Samsung

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andreoti
Neuling
#1 erstellt: 09. Sep 2017, 15:09
Hallo bin leider unsicher und misstrauisch
Habe am 11.02.216 ein Premium UE78JS9590 bei Händler vor Ort für 9000€ gekauft.
Vor Paar Wochen habe ich gemerkt das der Braune Flecken am Bildschirm ha und habe das als Reklamation bei Samsung geteilt .Kurz zu machen Mein Händler hat ein Gutschrift von Samsung bekommen von 5900€(ansage von Händler/ Habe leider von Samsung kein Info bekommen wie hoch ist diese Gutschrift )
Der hat mir ein Samsung UE 78 KS 9090 für 4250 € angeboten und der Rest mit andere Ware was ich gekauft habe verrechnet
.Frage ist das möglich das der Händler nur ein Gutschrift von 5900€ bekommen hat ?
(ist das Einkaufwert oder Verkaufswert ?
Wenn das ein Einkaufwert ist da darf der nochmal mir ein neue TV mit Verkauf (Nicht Einkauf) wert verrechnen?
Bin Total unzufrieden mit diese Fall und brauche Eure Hilfe
Dankeschön
Überdings der Neue habe ich sofort nächste Tag reklamieren (Der hat weiße Flecken bei Dunkle Bilder und der Bildqualität ist weit entfernt von meinen alten TV)

Andreas
Spencer2k6
Inventar
#2 erstellt: 10. Sep 2017, 18:05
Der Händler bekommt natürlich nur die Summe die er damals selber bezahlt hat. Ich denke eigentlich hätte er dir die 9000€ auszahlen müssen.
Mike500
Inventar
#3 erstellt: 10. Sep 2017, 21:55
Deine Beschreibung wirft mehrere Fragen auf. Da beim Händler nach 6 Monaten ab Kaufdatum bei der Gewährleistung die Beweislastumkehr zu deinen Ungunsten eintritt, kann man nach diesen ersten 6 Monaten auch selber einen Garantiefall bei Samsung eröffnen. Wenn du dies getan hast, warum wurde dann nicht direkt mit dir korrespondiert, sondern der Hersteller hat sofort eine Gutschrift bekommen? Warum wurde keine Reparatur versucht?

Wenn du die Gewährleistung in Anspruch genommen hast, steht erstmal ein Reparaturversuch an (sofern du beweisen konntest, dass der Fehler von Anfang an im Gerät schlummerte, siehe Beweislastumkehr). Ist danach immer noch was am Gerät, hat der Händler eine zweite Chance, den Fehler zu beheben. Erst wenn es dann immer noch nicht geht, kann man sein Geld zurückfordern. In der Regel wird der Händler einem aber versuchen, nach den ersten 6 Monaten an den Hersteller verweisen für die Garantie. Und bei einer Garantieleistung geht es eigentlich nicht mehr um Geld, denn du hast ja keinen Kaufvertrag mit dem Hersteller geschlossen. Dort geht es erstmal nur um die Reparatur, bzw. wenn man das Gerät mangels Ersatzteilen nicht reparieren kann, wird sich was überlegt.

Der Hersteller hat Geld zurückbekommen - ich weiß nicht wie er auf die 5900 Euro kommt. Angenommen, es lief alles über den Händler, also Gewährleistung. Schlug dann die Reparatur zweimal fehl oder es konnte nicht repariert werden, muss er - falls dieses Modell dort nicht mehr verkauft wird - dir ein gleichwertiges Austauschgerät hinstellen oder den Kaufpreis zurückerstatten. Bei Ersterem: Bei einem UE78JS9590 wäre eher ein UE78KS9590 gleichwertig und nicht ein KS9090. Dann braucht man auch nichts verrechnen. Du brauchst dann auch nicht auf den Preis vom KS9590 gucken, Hauptsache er ist gleichwertig. Bei Letzterem: Es ist anzunehmen, dass man einen gewissen Wertersatz bzw. Nutzungsentschädigung abziehen muss, immerhin konntest du das Gerät über ein Jahr benutzen. Aber ob das 3100 Euro sein müssen, ist mehr als fraglich. Er kann dir jedenfalls nicht mit der Differenz zwischen seinem Händlereinkaufspreis und seinem Verkaufspreis kommen. Extrembeispiel, ein Gerät kostete für ihn im Einkauf 10 Euro, aber er hat es für 2000 Euro verkauft. Jetzt schlug die Reparatur 2x fehl bzw. man kann es nicht reparieren, und auch kein gleichwertiges Gerät besorgen, also Geld zurück. Wenn er dir jetzt sagt, hier sind 8 Euro zurück, 10 Euro minus 2 Euro Nutzungsentschädigung, zeigst du ihm ja auch den Vogel. Man orientiert sich am damaligen Verkaufspreis. Aber erstmal müssen alle Voraussetzungen gegeben sein.

Das alles ohne Gewähr, bin kein Anwalt.


[Beitrag von Mike500 am 10. Sep 2017, 21:56 bearbeitet]
MEKak_2016
Ist häufiger hier
#4 erstellt: 21. Sep 2017, 08:25
Wenn es eine Gutschrift von Samsung direkt ist ( also was der Händler bekommen hatte ) dann wird IMMER der damalige Einkaufspreis gut geschrieben !!!!!
Das hat aber nichts mit deinem VK zu tuen.
Der Händler will sich sicher die Spanne an dem Gerät sichern und dir nicht mehr Zurück geben.

Du hast Anspruch auf ein gleichwertiges Ersatzgerät, was aber nicht erfolgen kann daher hat Samsung diesen Zurück genommen.
Dir steht aber nicht der Händler EK zu sondern der der Betrag der auf deiner Rechnung steht.
Das würde ich mir nicht vom Händler gefallen lassen.
smock84
Ist häufiger hier
#5 erstellt: 21. Sep 2017, 09:13
Der Tv würde am 11.2 16 gekauft und man bekommt den Zeit wert wieder . Würde er nach 3 oder 5 Monaten kaputt gegangen sein ja aber nicht nach 19 Monaten
MEKak_2016
Ist häufiger hier
#6 erstellt: 21. Sep 2017, 09:49
Sorry, aber dies ist völliger Blödsinn!
Das sind Vermutungen und keine Fakten.
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