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Problem bei der Rückgabe eines Samsung LED 3D 55C7700

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badfallenangel
Ist häufiger hier
#101 erstellt: 13. Mai 2011, 16:23

George_Lucas schrieb:

Als "Verschlechterung" sind keine Schäden gemeint, wie du sie verursacht hast.
Darüber hinaus hättest du die gleiche Möglichkeit der Prüfung direkt beim Händler?
Ich glaube kaum!

Hier muss einfach mal unterschieden werden.

Die Prüfung vor Widerruf bezieht sich eine Art und Weise, wie sie auch beim Händler im Ladengeschäft vorgenommen wird.
Da rennt niemand mit einer Antenne aufs Dach und schraubt die dort fest, brennt mal eben 30 Lampenstunden am Projektor runter (vorher schmeißt einem der Inhaber nämlich aus dem laden oder fragt, ob man dort auch zu Mittag essen möchte, wenn er Humor hat) oder zerkratzt die Fernbedienung (Gruß an den Threadersteller).



So siehts aus, so und nicht anders. Dann kann ich mir ja das geschreibsel sparen .

Die Rspr. wie sie oben erwähnt wurde hat den Sinn, dass der Käufer grds. nicht vor dem Gebrauchmachen des Widerrufs abgeschreckt wird. Nichtsdestotrotz ist ein Schaden bei Wertminderung, der bei Prüfung "wie im Laden" nicht entstanden wäre, ersatzfähig. Hier wäre natürlich nur noch die Frage der Verhältnismäßigkeit der 30% zum Schaden. Aber das wird dir hier wohl keiner beantworten können (es sei denn es wäre so offensichtlich, z.B. der Lack wäre von einem 50cent-Teil zerkratzt).

LG
jurassic
Inventar
#102 erstellt: 13. Mai 2011, 16:23

mannibuer schrieb:


Vollständigerhalber möchte ich erwähnen, das es sich nicht um die Firma "my-solution" handelt.


Gruss Mannibuer



Der Herr von my-solution wird Dir bestimmt sehr dankbar sein für diese Klarstellung.

Wie gesagt,
was nötig ist für einen Test würde ich auch machen.
Da sollte ein seriöser Händler nichts gegen haben.
Sonst sollte er diese Klamotten online gar nicht anbieten.


Falls my-solution hier noch mitliest.
Wie würden Sie in diesem Fall reagieren?


gruss
jurassic
George_Lucas
Inventar
#103 erstellt: 13. Mai 2011, 16:38

mannibuer schrieb:

Wenn der BGH entschieden hat das ich die Sachen ohne Wertminderung ausprobieren kann, dann ist das so.

Richtig, aber dort steht nicht, dass du die Sache beschädigen darfst!
Wertminderung bezieht sich eher auf "Verschleiß".

Man, man, man... einige habe Vorstellungen!
Wenn du dein Auto verleihst und jemand gibt dir deine Karre mit nem fetten Kratzer drauf zurück und beruft sich darauf, dass dies eine "normale" Abnutzung ist und eine normale Wertminderung darstellt, möchte ich Dein Gesicht mal sehen!
Aber das ist dann ja was anderes - weil es Dich betrifft!

Beim Widerrufsrecht geht es doch darum, einen gekauften Artikel so in Augenschein zu nehmen, wie dir das auch im laden möglich ist.
Sollte das Produkt defekt sein, kannst du auf Nacherfüllung pochen.
Sollte das Produkt deinen Anforderungen nicht entsprechen (z.B. schlechtes Bild aber technisch in Ordnung), wird es schwierig. Hier sollte dann der Händler kontaktiert werden, um eine Lösung zu finden.

Wer aber einen TV und die Fernbedienung zerkratzt oder eine SAT-Schüssel anschraubt und zerkratzt (was über eine in Augenscheinnahme hinaus geht), muss halt mit Abzügen rechnen, wenn er die zerkratzte Ware an den Händler zurück gibt - völlig zu recht wie ich finde.

Irgendwann lernen es die Leute vielleicht einmal, dass sie mit den Dingen mal etwas sorgsamer umzugehen haben.


[Beitrag von George_Lucas am 13. Mai 2011, 16:44 bearbeitet]
mannibuer
Ist häufiger hier
#104 erstellt: 14. Mai 2011, 06:10
Hallo,
kann man ein 3 Jahre altes Gerät noch als neu verkaufen.
Mannibuer
badfallenangel
Ist häufiger hier
#105 erstellt: 14. Mai 2011, 06:55

mannibuer schrieb:
Hallo,
kann man ein 3 Jahre altes Gerät noch als neu verkaufen.
Mannibuer


Jaein, aber grundsätzlich nicht. Das wird aber vom Artikel abhängen. Bei Wagen wären das (soweit ich mich noch daran erinner) grob ein Jahr...

edit: Um was für einen Artikel handelt es sich? Immer noch um die Schüssel? Grob nehme ich z.B. folgenden Maßstab: Sollte durch das Alter eine Verschlechterung stattfinden (Auto, Reifen, Computer), dann, je nach alter, ist das Gerät nicht mehr "fabrikneu".

LG


[Beitrag von badfallenangel am 14. Mai 2011, 07:05 bearbeitet]
mannibuer
Ist häufiger hier
#106 erstellt: 14. Mai 2011, 09:41
Ja, es handelt sich um die Schüüsel.
Mannibuer
Kugelfisch
Stammgast
#107 erstellt: 14. Mai 2011, 10:21
Meiner Meinung nach liegt die größte Schuld mittlerweile beim Gesetzgeber. Der hat aus Gründen des Verbraucherschutzes immer neue und teilweise völlig bescheuerte Regeln erlassen, die einem Geschäft zwischen 2 Partnern mit gesundem Menschenverstand widersprechen.

Warum z.B. soll ein Händler die Versandkosten übernehmen beim Widerruf? Ist zwar rechtlich so, aber für mich wäre es viel logischer, wenn das meine Sache ist. Ich wollte die Ware haben und wenn sie mir nicht zusagt, schicke ich sie halt zurück. Aber das geht auf meine Kappe und nicht auf den Händler. So würde ich das regeln. Und jeder Verbraucher kann sich vorher überlegen, ob er das will oder nicht.

Aber der Gesetzgeber stellt den Verbraucher ja mittlerweile auf einen Level mit einem Geisteskranken, der einen IQ von unter 20 hat und daher vor allem und jedem geschützt werden muß.

Um mal zu zeigen, wie absurd das Ganze ist, ein kleines Beispiel aus der Kosmetikbranche:
Jeder Onlinehändler muß auf die 14 Tage Widerrufsrecht hinweisen (oder Rückgaberecht). Ok, der Kunde kauft jetzt eine Creme oder Puder oder Pinsel oder sonstwas. Sobald er die Dose öffnet, um sie zu testen, wie es das Widerrufsrecht einräumt, ist das Produkt aber nicht gebraucht worden, sondern rechtlich gesehen, verbraucht! Damit kann der Kunde es nicht mehr zurücksenden, denn er hat es verbraucht und rechtlich gesehen, existiert es dann gar nicht mehr.

Der Händler darf aber darauf nicht hinweisen, er muß auf ein Widrrufsrecht hinweisen, obwohl der Kunde es faktisch gar nicht ausüben kann. Ich hatte dazu lange Diskussionen mit meinem Anwalt. Ist völlig krank dieses System. Es ist noch nicht mal gestattet, zusätzlich zum Widerrufsrecht den Kunden daruaf hinzuweisen, dass dies erlischt, wenn er die Verackung öffnet...
Und im "besten" Fall sendet ein Kunde das Produkt zurück, er bekommt kein Geld zurück, weil er das Widerrufsrecht nicht ausüben kann und wenn er die Ware dann zurück haben will, darf er gleich nochmal Porto zahlen. Habe ich mittlerweile alles erlebt, so gut meint es der Gesetzgeber mit dem Verbraucher...
Günni5.1
Stammgast
#108 erstellt: 14. Mai 2011, 10:47
@Mannibuer
Hättest Du die neue Schüssel ausgepackt, wieder eingepackt und zurückgeschickt, weil Sie Dir zu alt ist, dann gäbe es gar keinen Grund für einen Abzug. Vorausgesetzt Du bist sorgsam damit umgegangen.
Du hast Sie jedoch wie Dein Eigentum in Betrieb genommen, was bei diesem Produkt im Laden definitiv nicht möglich ist. Deshalb ist es logisch, dass anhand der Gebrauchsspuren ein jetzt gebrauchtes Produkt zurückgeschickt wurde und die Wertminderung ausgeglichen werden muss. Eine angemessene Wertminderung ist in diesem Fall die Differenz zwischen Neupreis und dem jetzt für das Produkt zu erzielende Verkaufspreis.

Diesen Sachverhalt kann man sich durch gesunden Menschenverstand auch ohne Rechtschutzversicherung beantworten - durch die meiner Meinung übrigens abgesehen eines monatelangen Verfahrens sowieso nichts anderes herauskommen würde.

Du hast hier das Widerrufsrecht mit einer Teststellung verwechselt
George_Lucas
Inventar
#109 erstellt: 14. Mai 2011, 15:19

mannibuer schrieb:
Hallo,
kann man ein 3 Jahre altes Gerät noch als neu verkaufen.
Mannibuer

Ja, wenn es sich um ein ungebrauchtes Gerät handelt, ist es neu - wenn auch möglicherweise "veraltet".

Es werden ja auch 2 bis 3 Jahre auf dem Markt befindliche Projektoren als NEU verkauft, obwohl bereits die Nachfolgemodelle herausgekommen sind.

DVDs werden auch nach mehreren Jahren als NEU verkauft.

Somit kann auch eine Antenne, die schon 3 Jahre im Regal liegt, grundsätzlich als NEU verkauft werden.

Wichtig ist halt zu wissen, dass dir die 24-monatige Gewährleistung (nach 6 Monaten Beweislastumkehr) zusteht.


[Beitrag von George_Lucas am 14. Mai 2011, 15:20 bearbeitet]
George_Lucas
Inventar
#110 erstellt: 14. Mai 2011, 15:22

Günni5.1 schrieb:
Eine angemessene Wertminderung ist in diesem Fall die Differenz zwischen Neupreis und dem jetzt für das Produkt zu erzielende Verkaufspreis.

Diesen Sachverhalt kann man sich durch gesunden Menschenverstand auch ohne Rechtschutzversicherung beantworten

Du hast hier das Widerrufsrecht mit einer Teststellung verwechselt ;)

Genau so urteilen auch immer mehr Gerichte!
badfallenangel
Ist häufiger hier
#111 erstellt: 15. Mai 2011, 13:37

George_Lucas schrieb:

Genau so urteilen auch immer mehr Gerichte!



Könntest du mir die Quelle nennen? Zur not auch gern per PM

LG
Alfie321
Stammgast
#112 erstellt: 15. Mai 2011, 18:33
Und wenn ich das richtig gelesen habe, ging es ja neben der 75 Euro Kreditkartengebühr noch um einen extra (zusätzlich dazu) geltend gemachten "Wertverlust" von 197 Euro, bei einem Kaufpreis von knapp 2079 euro, macht das ja schon mal ca. 9,5% vom Kaufpreis aus, ohne diese "Versandkosten/Kreditkartenkosten) zu veranschlagen. Respekt.

Abgesehen, das ich nun definitiv dort nicht bestellen werde, würde ich wohl bei Rücksendungen zu my-Solution (meine nicht mehr) eine Videokamera mir besorgen, dann 2 oder 3 Nachbarn dazu und unter Zeugen das Gerät einpacken und filmen! Denn selbst Transportschäden durch die Transportfirma würden ja wohl eher bei mir hängen bleiben, wie ich das hier so spüre, wenn ich keinen Beweis habe.
Svensonc2010
Gesperrt
#113 erstellt: 15. Mai 2011, 18:53

sg-289 schrieb:
Hallo,
in eigener Sache und um euch zu warnen vor diesem unseriösem Shop:
Sachverhalt:
Samsung LED 3D 55C7700 TV bestellt für 2079€
zuzügl. 75€ Zahlungsgebühren Kreditkarte (?)

So nun folgendes Problem,
als ich den Fernseher bekam, alles wunderbar,
so nun trat der Fall ein, dass 3D Infrarotempfänger defekt war, nun Samsung kontaktiert,
die mit schnelle Hilfe versprochen haben, nun nach 10 Tage Wartezeit vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht, da sich in Sachen Reperatur nichts getan hat!
So, nun TV wieder verpackt, inkl Folien etc, und zurückgeschickt, Gutschrift auf Kreditkarte bekommen, dann die Überraschung, ich soll 197€ Wertverlust zahlen, da Gebrauchsspuren auf
Fernbedienung und TV-Rahmen!

Hammerhart oder?

Hier mal ein paar Auszüge aus E-Mail Verkehr:
Dies waren allesamt Originalzitate des Mitarbeiters,
dazu muss man sagen, dass ich gefragt habe warum die zahlungsbedingungen nicht erstattet werden und dass diese ja keine 75€ betragen könnten, da ja auch ein Defekt vorliegt und kein Selbstverschulden:

Zitat Mitarbeiter:
------
Überlegen Sie sich erst einmal , in welchem Zustand Sie das Gerät hier her
Zurück geschickt haben! Das war unter aller Sau!
Wir können Ihnen die 75 Euro auch als Wertverlust abziehen!

Und wie gesagt, bei der Bestellung sehen Sie klipp und klar, dass die 75 Euro
Kreditkartengebühren NUR anfallen, wenn Sie per Kreditkarte bezahlen.
Das sind ZAHLUNGSGEBÜHREN, keine Versandkosten. Darum müssen die auch nicht
erstattet werden.

Und wie gesagt, man hätte den 3D Sensor auch reparieren können. So etwas dauert
2-3 Tage und die Sache wäre vom Tisch gewesen!
------
SÄMTLICHES Zubehör war einfach lose im Karton drin, nichts davon irgendwie
verpackt.

Die Fernbedienung auf der Rückseite zerkratzt,
der TV Rahmen OHNE Folien, überall Scheuerspuren ...

selbstverständlich haben wir jede Menge Zeugen dafür und auch Fotos. Diese kann
ich Ihnen gerne schicken!
------

niemals bei my-solution.de bestellen, denn wenn was defekt ist habt ihr die a...karte,
da sie euch sachen unterstellen, die unter jeder gürtellinie liegen!

Falls jmd weiß wo das Thema besser hinpasst, bitte melden!

Toll
ALLES falsch gemacht!
1. der Händler ist Dein ERSTER Ansprechpartner und nicht der Hersteller
2. Man nutzt bei solchen Sachen die Gewährleistung und NICHT den Widerruf
3. Toll, wenn der Widerruf nicht geprüft wird, dann bekommt der nächste Käufer ein defektes Gerät
a.spengler
Stammgast
#114 erstellt: 16. Mai 2011, 08:46

blitzschlag666 schrieb:
trotzdem hat der shop offenbar die 75€ kreditkartenzahlgebühr nicht zurückerstattet (die hätte garnicht erhoben werden dürfen).


Doch. Der Händler darf auch eine "Kreditkartenlesegerät-Nutzungsgebühr" in Rechnung stellen, wenn er meint, dass das seinen Geschäftsinteressen dient.

Zum x-ten Mal: wenn der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, dann ist er vom Verkäufer bzgl. der Kosten für die Kaufsache (und alle weiteren Gebühren etc.pp) so zu stellen, als habe er den Vertrag nie abgeschlossen.

Lediglich bei einem Warenwert unter 40€ kann der Verkäufer die Erstattung der Versandkosten verweigern...
George_Lucas
Inventar
#115 erstellt: 16. Mai 2011, 09:13

a.spengler schrieb:
Der Händler darf auch eine "Kreditkartenlesegerät-Nutzungsgebühr" in Rechnung stellen,

Zum x-ten Mal: wenn der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, dann ist er vom Verkäufer bzgl. der Kosten für die Kaufsache (und alle weiteren Gebühren etc.pp) so zu stellen, als habe er den Vertrag nie abgeschlossen.

Widersprechen sich die Aussagen nicht irgendwie...
a.spengler
Stammgast
#116 erstellt: 16. Mai 2011, 10:46

George_Lucas schrieb:
Widersprechen sich die Aussagen nicht irgendwie... ;)


Alfie321
Stammgast
#117 erstellt: 16. Mai 2011, 11:35
Nein. Denn wenn der Kauf ordentlich abgewickelt wird, kann er die "Gebühr" behalten, wenn sie rückabgewickelt wird, muß er sie zurückzahlen. Also der Verkäufer. Da widerspricht sich erst mal nichts.
George_Lucas
Inventar
#118 erstellt: 16. Mai 2011, 11:47
Danke für die Erklärung...


[Beitrag von George_Lucas am 16. Mai 2011, 11:47 bearbeitet]
hkf106
Hat sich gelöscht
#119 erstellt: 17. Mai 2011, 03:58
hätte ebenfalls fast einen Samsung bei my-solutions bestellt.

Jedoch dazu vorher noch diese Bewertung gefunden: (17.12.2009)

Der LG 42 LH 5000, den ich bei dieser Firma bestellt hatte war mit einem kleinen Kratzer gekommen, zudem bot ihn der Internetversender Cyberport einen Tag später für sage und schreibe 150,-€ billiger an. Da es schnell gehen mußte (das Angebot von Cyberport galt nur einen Tag) wies ich meine Freundin an mit My Solutions zu sprechen ob man nicht preislich etwas machen kann, ansonsten wollte ich mein Rückgaberecht nutzen. My Solution wollte sich nicht auf eine Nachverhandlung des Preises einlassen, was ihr Recht ist. Als meine Freundin daraufhin die Formalitäten für die Rücksendung erfragen wollte, wurde dieser erklärt das man an dem Gerät schon einen Mangel den wir verursacht hätten fände. Trotz dieser Drohung rief ich am selben Abend noch an und wollte zumindest ein Austauschgerät wegen des Kratzers. Der Herr am Telefon zweifelte erst den Schaden an und verweigerte dann auch noch ein Austauschgerät. Auch unterstelle er mir eine Drohung da ich ihn über die Bewertung die der Shop von mir bekommen würde fairer weise aufklärte. Fazit: Lieferzeit top, Service absolut flop. Ich hoffe es tritt kein Garantie oder Gewährleistungsfall auf...


http://www.geizkrage...gmbh/9727.html#pager

ich würde sagen, das spricht für sich selbst...

Die Vorgehensweise scheint üblich zu sein.

VG
Amok4All
Inventar
#120 erstellt: 17. Mai 2011, 07:42
nach so einem gespräch wäre meine nächster schritt ein brief vom anwalt.
DJ69
Stammgast
#121 erstellt: 17. Mai 2011, 18:49
scheint ja tatsächlich üblich zu sein diese Art, mit Kunden umzuspringen.
Bstätigt meine penibel wirkenden Freunde, das auch sie derart Probleme mit der Rückgabe ihrer gekauften Geräte hatte.

Einen Kumpel von mir ist es sogar passiert das er sich einen TV für 2398 Euro dort bestellte, er ihn jedoch direkt beim Lieferanten die Annahme verweigerte (Er hat den selben TV für 1798 Euro woanders gekauft, war ein Schnapper),jedoch verrweigerte man ihm die Rückzahlung seines Geldes, denn es wären Schäden in Form von Kratzern auf dem Panel und an der Umrahmung....Hallo er ist nichtmal ausgepackt worden, nichteinmal angenommen, das sagt vieles über diese Firma aus.

Rechtsanwalt kontaktiert, Recht bekommen da Recht gehabt, fertig.
Ist nur ärgerlich das man seine Rechtschutzversicherung für so eine schei.e in Anspruch nehmen muß!
Wissenssauger
Ist häufiger hier
#122 erstellt: 18. Mai 2011, 09:32
.....Ist nur ärgerlich das man seine Rechtschutzversicherung für so eine schei.e in Anspruch nehmen muß!...

Hallo,
richtig, aber genau für so einen zweck hat man diese ja abgeschlossen!

Ich würde auch jedem raten viele Fotos davon zu machen bevor das Teil zurückgesendet wird, an besten auch mit Zeugen, es gibt auch bestimmt mehr solcher Firmen, die das so handhaben!

Grüße
Tom


[Beitrag von Wissenssauger am 18. Mai 2011, 09:33 bearbeitet]
badfallenangel
Ist häufiger hier
#123 erstellt: 18. Mai 2011, 09:45

DJ69 schrieb:

Einen Kumpel von mir ist es sogar passiert das er sich einen TV für 2398 Euro dort bestellte, er ihn jedoch direkt beim Lieferanten die Annahme verweigerte (Er hat den selben TV für 1798 Euro woanders gekauft, war ein Schnapper),jedoch verrweigerte man ihm die Rückzahlung seines Geldes, denn es wären Schäden in Form von Kratzern auf dem Panel und an der Umrahmung....Hallo er ist nichtmal ausgepackt worden, nichteinmal angenommen, das sagt vieles über diese Firma aus.



Überleg mal, das wäre doch ein gutes Geschäftsmodell:
Leute, die kaufen, haste als Kunden, toll. Leute die zurückschicken, können (soweit die idee) die Versandkosten nicht zurückbekommen, da ja als "Zahlungsgebühr" umgelabelt, also da schon kein Nachteil. Und dann ziehste denen noch Wertverlust ab. Dann verkaufst du das ding wieder als neu oder, wenn wirklich Mängel vorhanden waren, nimmste Rückgriff beim Lieferanten (sozusagen eine doppelte Bereicherung). Wenn auch nur die Hälfte der Kunden nix dagegen macht, ist das reiner Gewinn für den Verkäufer.

Ich möchte nicht sagen, das hier solche Praktiken angewandt werden, ausschließen will ich aber auch nix.

LG
TomGroove
Inventar
#124 erstellt: 18. Mai 2011, 09:45
na ja, finde die Mentalität sich was zu bestellen und bei späteren finden eines besseren Angebotes zu retournieren auch nicht so ideal. Auch wenn dies rechtlich geht zur Zeit.
George_Lucas
Inventar
#125 erstellt: 18. Mai 2011, 11:24

TomGroove schrieb:
na ja, finde die Mentalität sich was zu bestellen und bei späteren finden eines besseren Angebotes zu retournieren auch nicht so ideal. Auch wenn dies rechtlich geht zur Zeit. ;)

Damit hab ich auch so meine Probleme. Erst etwas bei Händler A bestellen. Der versendet sofort. Dann wird weiter gesucht. Wenn dann beim Händler B etwas billiger ist, wird das bestellt und weiter gesucht.
Die anderen Bestellungen kann man dann ja schön auf kosten des Händlers zurück senden.
Fair ist was anderes! - Aber so sind halt die Gesetze.
Leider werden die Kosten, die dem Händler aus diesen Widerrufen entstehen, auf die anderen Kunden abgewälzt in Form von höheren Preisen.

Wenn sichtbar gebrauchte Rückläufer als Neugeräte an andere Kunden verkauft werden, stellt das nicht sogar Betrug von Seiten des Händlers dar?

Wenn ich mal was zur Ansicht bestelle, dann spreche ich mit dem Händler ab, dass er die Hin- und ich die mögliche Rücksendung übernehme.

Dass aber pauschal "Schäden" in Abzug gestellt werden, obwohl ein Artikel nicht geöffnet worden ist und originalverpackt zurück gesendet wird, finde ich befremdlich!
DJ69
Stammgast
#126 erstellt: 18. Mai 2011, 17:42

TomGroove schrieb:
na ja, finde die Mentalität sich was zu bestellen und bei späteren finden eines besseren Angebotes zu retournieren auch nicht so ideal. Auch wenn dies rechtlich geht zur Zeit. ;)



Das Problem war damals das die genannte Firma, das Gerät angepriesen hat wie weiß Gott was... 1-3 Werktage Lieferzeit, was ja auch völlig normal ist.
Jedoch kam das Gerät wenn ich mich richtig erinnere erst 10-12 Tage später als versprochen.
Deshalb das umsehe nach dem selbigen TV bei einem Elektonik Markt.


Das ist nicht auf Dich gemüntzt, sondern allgemein.
Wenn ein Händler so arbeitet auf Mails, ich sag mal mehr oder weniger "böse" reagiert, nur weil man fragt wann das Gerät endlich kommt, sollte man sich nicht Wundern wenn auch Kunden abspringen.

Man sollte nicht immer den Fehler beim vermeidlichen "Geschadigten" suchen sondern bei solchen Firmen.
Diese Einträge bei den Bewertungen dieser Firma sprechen Bände seriös ist meiner Meinung was anderes.

Wenn mal einer oder zwei negativ sind O.k aber das sind ja einige mehr und da sollte man genau aufpassen denke ich.

So genug geschrieben, hoffe niemand fühlt sich persönlich angegangen.
raffracer
Stammgast
#127 erstellt: 18. Mai 2011, 19:04
Hab aus Neugierde doch noch mal hier rein geschaut und frage mich auf's Neue von welchen Bewertungen hier immer die Rede ist -- vielleicht habe ich ja was verpasst ?
Schaue ich z.B.bei geizhals oder idealo sehe ich überwiegend positive Kommentare.

Ich habe mit der Firma absolut nix am Hut etc. und finde die Reaktion teilweise auch für deutlich überzogen wenn auch emotional nachvollziehbar und doch wundere ich mich wenn an einigen Stellen von ach so schlechten Bewertungen die Rede ist.


[Beitrag von raffracer am 18. Mai 2011, 19:07 bearbeitet]
DJ69
Stammgast
#128 erstellt: 18. Mai 2011, 19:08

raffracer schrieb:
Hab aus Neugierde doch noch mal hier rein geschaut und frage mich auf's Neue von welchen Bewertungen hier immer die Rede ist -- vielleicht habe ich ja was verpasst ?
Schaue ich z.B.bei geizhals oder idealo sehe ich überwiegend positive Kommentare.

Ich habe mit der Firma absolut nix am Hut etc. und finde die Reaktion teilweise auch für deutlich überzogen wenn auch emotional nachvollziehbar und doch wundere ich mich wenn an einigen Stellen von ach so schlechten Bewertungen die Rede ist.


Beitrag 119
raffracer
Stammgast
#129 erstellt: 18. Mai 2011, 19:21

DJ69 schrieb:

raffracer schrieb:
Hab aus Neugierde doch noch mal hier rein geschaut und frage mich auf's Neue von welchen Bewertungen hier immer die Rede ist -- vielleicht habe ich ja was verpasst ?
Schaue ich z.B.bei geizhals oder idealo sehe ich überwiegend positive Kommentare.

Ich habe mit der Firma absolut nix am Hut etc. und finde die Reaktion teilweise auch für deutlich überzogen wenn auch emotional nachvollziehbar und doch wundere ich mich wenn an einigen Stellen von ach so schlechten Bewertungen die Rede ist.


Beitrag 119 ;)


Den Beitrag kenne ich - und - ist das alles ?
52 Bewertungen in 5 Jahren - sehr aussagekräftig finde ich
Schau mal bei geizhals oder besser idealo.


[Beitrag von raffracer am 18. Mai 2011, 19:21 bearbeitet]
phoenix0870
Inventar
#130 erstellt: 18. Mai 2011, 19:25
http://www.geizkrage...ndels-gmbh/9727.html

Habe mir dort mal die ganzen negativen Bewertungen durchgelesen und kann sagen, dass es doch WESENTLICH mehr als eine ist!
Ich bin echt schockiert, von dem System, dass hinter dieser
Rückerstattungsbeschneidung zu stecken scheint!
Ohne Anwalt hat man dort schlechte Karten!

MfG Phoenix


[Beitrag von phoenix0870 am 18. Mai 2011, 19:26 bearbeitet]
raffracer
Stammgast
#131 erstellt: 18. Mai 2011, 19:32

phoenix0870 schrieb:
http://www.geizkrage...ndels-gmbh/9727.html

Habe mir dort mal die ganzen negativen Bewertungen durchgelesen und kann sagen, dass es doch WESENTLICH mehr als eine ist!
Ich bin echt schockiert, von dem System, dass hinter dieser
Rückerstattungsbeschneidung zu stecken scheint!
Ohne Anwalt hat man dort schlechte Karten!

MfG Phoenix


War das auf mich bezogen?
Wo war die Rede von "einem" Neagtivkom. ?

Was ich mit meiner Anspielung auf geizkragen sagen wollte -- einige nehmen allein dieses Portal als Grundlage für ihre Statements, ignorieren aber auf Teufel komm raus die anderen Bewertungsplattformen - amüsant wie ich finde.
DJ69
Stammgast
#132 erstellt: 18. Mai 2011, 19:33
also ich finde das doch recht aussagekräftig, ich habe nicht gezählt, aber wenn auf 52 Bewertungen 10 negative kommen (habe nicht gezählt) ist das doch aussagekräftig.
Das ist meiner Meinung nach Masche, ist einfach jemanden was in die Schuhe schieben zu wollen.....
Ruf mal bei Deiner Wohnbaugesellschaft an un beschwere Dich über einen Nachbarn der nichts gemacht hat.....da kommt der gute alte Nachbar nicht mehr Schadenfrei raus, ein fader Beigeschmack bleibt einfach in erinnerung.
So sehe ich das bei dieser Firma....
raffracer
Stammgast
#133 erstellt: 18. Mai 2011, 19:45
http://www.trustpilot.de/review/www.my-solution.de

Wie gesagt habe ich persönlich noch keine Erfahrungen mit dem Shop aber ich bin nach wie vor der Meinung wenn ich schon Bewertungsportale heran ziehe dann nicht nur ein mickriges mit solch wenigen Bewertungen.

Vielleicht sollte my-solution nochmal in entsprechendem entspannten Zustand Stellung zu den Behauptungen beziehen.


[Beitrag von raffracer am 18. Mai 2011, 19:46 bearbeitet]
phoenix0870
Inventar
#134 erstellt: 18. Mai 2011, 20:01

raffracer schrieb:


War das auf mich bezogen?
Wo war die Rede von "einem" Neagtivkom. ?



@raffracer:
Nein, das war nicht auf Dich bezogen. Ich habe das geschrieben, als Dein vorheriger Post noch nicht da war. Deshalb ist das jetzt auch etwas missverständlich gewesen.

Allerdings habe ich dann eben mal bei Idealo "nachgeforscht" und habe dort 6 negative Bewertungen gefunden. Allerdings rückwirkend bis Anfang 2010. Dem gegenüber stehen tausende positive Bwertungen, was meinem vorherigen Post natürlich absolut widerspricht!

Sehr Interassant fand ich aber dieses hier aus einer relativ aktuellen Bewertung:
Zitat:
" Dem TV lag dann ein roter Zettel bei, der einen informierte, was bei Widerruf oder Defekt zu tun ist und welche Wertminderungen der Verkäufer ggf. in Betracht zieht: Z.B.: fehlende oder zerstörte Styroporverpackung 10-20% Verlust, verschmutztes Display, Rahmen oder Oberflächen 10-20% Verlust, mehr als 20 Betriebsstunden 5-50% Verlust, Kaffeautomat mehr als 15 gelaufene Tassen 15-50% Verlust etc etc. Fazit: alles TippiToppi, so lange alles glatt geht und man keine Reklamation hat oder widerrufen möchte oder gar einen Gewährleistungsfall hat - mit Letzterem möchte sich dieser Anbieter erst gar nicht aueinandersetzen, sondern verweist einen direkt an den Hersteller. "

Ich denke, dieser Shop ist wirklich sehr sehr gut, solange alles nach Plan läuft.
Sollte es (IN EINZELFÄLLEN), dochmal Probleme geben, so ist man durch den beiliegenden Zettet schon eingeschüchtert. Das finde ich persönlich total daneben und hoffe sehr, dass hier irgendwann mal Abhilfe geschaffen wird.

MfG Phoenix
raffracer
Stammgast
#135 erstellt: 18. Mai 2011, 21:28
Da geb ich Dir natürlich recht - einen Shop kann man erst richtig beurteilen wenn man z.B. vom Rückgaberecht Gebrauch macht.
Gut die Sache mit z.B. Styropor beschädigt = bis zu 20% Abzug ist natürlich Blödsinn - wie schnell knackst mal schon beim Auspacken; Abzug bei Verlust ok aber in vernünftigen Maße.
Grundsätzlich habe ich ähnliche Hinweise aber auch schon bei anderen renomierten Händlern, nicht anhand von irgend welchen beiliegenden Zetteln aber in den AGB.

Wie gesagt - am Vernünftigsten wäre es "my-solution" bezieht ordenlich Stellung zu den Vorwürfen.
phoenix0870
Inventar
#136 erstellt: 18. Mai 2011, 21:42

raffracer schrieb:


Wie gesagt - am Vernünftigsten wäre es "my-solution" bezieht ordenlich Stellung zu den Vorwürfen.


Da stimme ich Dir voll und ganz zu! Aber irgendwie habe ich das komische Gefühl, dass da nicht mehr viel kommen wird!

Was würde denn passieren, wenn my-solution hier nochmals Stellung nehmen würde?
Er müsste sich Diskussionen stellen, die er garantiert nicht öffentlich breitgetreten haben möchte.
Z.B. Abzug des Hinportos bei Rücksendung vom Produkten über 40,- .
Die Rechtslage ist hier eindeutig und da kann es nur von Nachteil sein, hier rechtsfremdes Verhalten zu begründen.

Deshalb gehe ich davon aus, dass da nichts mehr kommen wird.

MfG Phoenix
hardy123480
Stammgast
#137 erstellt: 19. Mai 2011, 05:17
"zerstörte Styroporverpackung 10-20% Verlust"

Den Shop sollte man mal dem Verbraucherschutz melden. Unglaublich was sich da für Abgründe auftun. Ich wusste ja, dass das ein Abzockerladen ist, aber so etwas hätte nicht mal ich erwartet.

Wer jetzt noch etwas bei my-solution kauft ist selber Schuld. Abzocke kann ich da nur sagen.
Günni5.1
Stammgast
#138 erstellt: 19. Mai 2011, 06:05
Wertminderung abzuziehen, bei zurück gesendeten beschädigten oder in Betrieb genommenen Geräten ist rechtens.
Auch z.B. redcoon macht das (Punkt Rückabwicklung).

Ist doch vollkommen klar: geht das Gerät im Originalzustand zurück, gibts den vollen Kaufpreis. Bei einem gebrauchten Gerät gibt es eben eine entsprechende Wertminderung.

Das man über eine evtl. Minderung beireits bei der Lieferung informiert wird, ist doch nur als fair anzusehen. So hat man die Möglichkeit, Abzüge zu vermeiden.
a.spengler
Stammgast
#139 erstellt: 19. Mai 2011, 07:08
Es vergeht nicht ein Tag, an dem hier irgendwo einer reinschneit und juristischen Unfug ablässt - weil er meint, das irgendwo gelesen zu haben; weil das XY auch so macht; weil das schon immer so war usw.:


Günni5.1 schrieb:
Wertminderung abzuziehen, bei zurück gesendeten (...) in Betrieb genommenen Geräten ist rechtens.


Zum tausendsten Mal: ist es nicht...

Keine Wertersatzpflicht des Verbrauchers nach Widerruf im Fernabsatz wenn die Prüfung der Sache notwendigerweise eine Ingebrauchnahme voraussetzt und zu einer Verschlechterung führt.


... Der Verbraucher soll grundsätzlich die Gelegenheit haben, die durch Vertragsschluss im Fernabsatz gekaufte Ware in Augenschein zu nehmen und "auszuprobieren". Der Begriff der Prüfung in § 357 Abs. 3 Satz 2 BGB a.F. (nunmehr: § 357 Abs. 3 Satz 3 BGB) erfasst hierbei eine Ingebrauchnahme der Sache jedenfalls dann, wenn diese zu Prüfzwecken erforderlich ist. Die Vorschriften über den Widerruf von Vertragsabschlüssen im Fernabsatz dienen gerade der Kompensation von Gefahren aufgrund der Unsichtbarkeit des Vertragspartners und des Produkts. Zweck von § 357 Abs. 3 Satz 2 BGB a.F. (nunmehr: § 357 Abs. 3 Satz 3 BGB) ist es dem Verbraucher eine Prüfung der Ware in dem Umfang zu ermöglichen, in dem eine Prüfung im traditionellen Handel möglich wäre. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es für den Kauf im Ladengeschäft - anders als im Fernabsatz, bei dem allenfalls Fotos betrachtet werden können - typisch ist, dass sich der Kunde zumindest durch ausgestellte Musterstücke einen unmittelbaren Eindruck von der Ware verschaffen und diese auch ausprobieren kann.


Wenn einem Online-Händler das nicht passt, steht es ihm frei ein Ladengeschäft zu eröffnen, in dem die Käufer kein derartiges Rückgaberecht haben...


[Beitrag von a.spengler am 19. Mai 2011, 07:24 bearbeitet]
raffracer
Stammgast
#140 erstellt: 19. Mai 2011, 08:55

a.spengler schrieb:
Es vergeht nicht ein Tag, an dem hier irgendwo einer reinschneit und juristischen Unfug ablässt - weil er meint, das irgendwo gelesen zu haben; weil das XY auch so macht; weil das schon immer so war usw.:


Günni5.1 schrieb:
Wertminderung abzuziehen, bei zurück gesendeten (...) in Betrieb genommenen Geräten ist rechtens.


Zum tausendsten Mal: ist es nicht...

Keine Wertersatzpflicht des Verbrauchers nach Widerruf im Fernabsatz wenn die Prüfung der Sache notwendigerweise eine Ingebrauchnahme voraussetzt und zu einer Verschlechterung führt.


... Der Verbraucher soll grundsätzlich die Gelegenheit haben, die durch Vertragsschluss im Fernabsatz gekaufte Ware in Augenschein zu nehmen und "auszuprobieren". Der Begriff der Prüfung in § 357 Abs. 3 Satz 2 BGB a.F. (nunmehr: § 357 Abs. 3 Satz 3 BGB) erfasst hierbei eine Ingebrauchnahme der Sache jedenfalls dann, wenn diese zu Prüfzwecken erforderlich ist. Die Vorschriften über den Widerruf von Vertragsabschlüssen im Fernabsatz dienen gerade der Kompensation von Gefahren aufgrund der Unsichtbarkeit des Vertragspartners und des Produkts. Zweck von § 357 Abs. 3 Satz 2 BGB a.F. (nunmehr: § 357 Abs. 3 Satz 3 BGB) ist es dem Verbraucher eine Prüfung der Ware in dem Umfang zu ermöglichen, in dem eine Prüfung im traditionellen Handel möglich wäre. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es für den Kauf im Ladengeschäft - anders als im Fernabsatz, bei dem allenfalls Fotos betrachtet werden können - typisch ist, dass sich der Kunde zumindest durch ausgestellte Musterstücke einen unmittelbaren Eindruck von der Ware verschaffen und diese auch ausprobieren kann.


Wenn einem Online-Händler das nicht passt, steht es ihm frei ein Ladengeschäft zu eröffnen, in dem die Käufer kein derartiges Rückgaberecht haben...


Ich zitiere:
... in dem Umfang zu ermöglichen, in dem eine Prüfung im traditionellen Handel möglich wäre.

Die Mustergeräte im Handel sind nicht verpackt, also kann ich auch keine Verpackung beschädigen.
Die Mustergeräte werden in der Regel dann als Austeller verkauft (irgendwann) - der Onliner muss sie wieder als Neuware verkaufen "können".
Ware in Augenschein zu nehmen und zu prüfen ist ok aber dann mit Sorgfalt und das hat der Threadersteller nicht gemacht.
So lese ich es aus den Widerrufsbedingungen heraus, d.h. eine Wertminderung zu verlangen ist rechtens und es geht nur noch um die Art und Weise.
mroemer1
Inventar
#141 erstellt: 19. Mai 2011, 09:09
Wenn ich einen TV auspacke und teste kann ich so vorsichtig sein wie ich will, ich werde das Paket niemals zu 100% in den Zustand bringen können wie ich ihn erhalten habe.

Deswegen halte ich sowas für reine Willkür, da dem Händler überlassen bleibt wie gut nach seiner Meinung die Rücksendung war und was er dafür abziehen darf.

Und das kann nicht korrekt sein, das es mir die im Internethandel zugesicherte Prüfung zwar ermöglicht aber nahezu automatisch mit Kosten belegt.


[Beitrag von mroemer1 am 19. Mai 2011, 09:09 bearbeitet]
a.spengler
Stammgast
#142 erstellt: 19. Mai 2011, 09:14

raffracer schrieb:
Ware in Augenschein


...und zu Prüfzwecken in Gebrauch...


zu nehmen und zu prüfen ist ok aber dann mit Sorgfalt und das hat der Threadersteller nicht gemacht.


Wobei hier immer noch Aussage gg. Aussage steht.

Und angesichts der sonstigen Berichte hier sowie der Rechtsauffassung von my-solution.de bzgl. der Nichterstattung irgendwelcher Zahlungsgebühren steigt deren Glaubwürdigkeit in meinen Augen nicht wirklich...


[Beitrag von a.spengler am 19. Mai 2011, 09:14 bearbeitet]
raffracer
Stammgast
#143 erstellt: 19. Mai 2011, 09:18

mroemer1 schrieb:
Wenn ich einen TV auspacke und teste kann ich so vorsichtig sein wie ich will, ich werde das Paket niemals zu 100% in den Zustand bringen können wie ich ihn erhalten habe.

Deswegen halte ich sowas für reine Willkür, da dem Händler überlassen bleibt wie gut nach seiner Meinung die Rücksendung war und was er dafür abziehen darf.

Und das kann nicht korrekt sein, das es mir die im Internethandel zugesicherte Prüfung zwar ermöglicht aber nahezu automatisch mit Kosten belegt.


Ich sagte ja auch, das mit dem Styropor kann schon mal beim Auspacken vorkommen und da hlte ich es auch für nicht angebracht dafür eine Wertminderung zu verlangen - da stimme ich Dir voll und ganz zu.
Bei Folien auf dem Fernsehrand z.B. siehts meines Erachtens anders aus.

Ich bin selbst gerade in der Situation einen TV zurück schicken zu müssen.
Die Folien habe ich soweit möglich dran gelassen und nur eine Tüte musste ich öffnen da diese zu stramm verschweißt war.
Ich habe es geschafft den TV wieder ohne jegliche Schramme oder Abdruck wieder einzupacken und die eine Tüte habe ich durch eine neue ersetzt - ich behaupte mal sieht aus wie bei Lieferung.
Solange es nicht sicher ist, dass ich die Ware behalte solange behandel ich sie dementsprechend sorgfältig (ich wiederhole mich).

PS: auch das Styropor hat nichts abbekommen.
a.spengler
Stammgast
#144 erstellt: 19. Mai 2011, 09:21

raffracer schrieb:
Ich bin selbst gerade in der Situation einen TV zurück schicken zu müssen.


Und wenn jetzt der Versender trotzdem behauptet, irgendwelche Macken gefunden zu haben? Hast Du für alle Fälle Fotos gemacht und Dir die S/N des Gerätes aufgeschrieben?

Will sagen: wenn Du an einen unseriösen Laden gerätst, der Leuten hier am Telefon sagt "wir finden schon was", hilft dir auch die größte Vorsicht nur bedingt...
raffracer
Stammgast
#145 erstellt: 19. Mai 2011, 09:21

a.spengler schrieb:

raffracer schrieb:
Ware in Augenschein


...und zu Prüfzwecken in Gebrauch...


zu nehmen und zu prüfen ist ok aber dann mit Sorgfalt und das hat der Threadersteller nicht gemacht.


Wobei hier immer noch Aussage gg. Aussage steht.

Und angesichts der sonstigen Berichte hier sowie der Rechtsauffassung von my-solution.de bzgl. der Nichterstattung irgendwelcher Zahlungsgebühren steigt deren Glaubwürdigkeit in meinen Augen nicht wirklich...



in Augenschein heisst für mich "mit Anfassen"

Aussage gegen Aussage - vollkommen richtig.

Ich möchte hier auch nicht den Verteidiger von my-solution spielen, es geht mir nur allgemein um's Prinzip und die Gilde der Online-Händler.
a.spengler
Stammgast
#146 erstellt: 19. Mai 2011, 09:24

raffracer schrieb:
Ich möchte hier auch nicht den Verteidiger von my-solution spielen, es geht mir nur allgemein um's Prinzip und die Gilde der Online-Händler.


Hab ich auch nicht so aufgefasst; nur allgemein sollten die Jungs und Mädels ja wissen, worauf sie sich einlassen.

Und wer die Rechtslage nicht kennt oder ignoriert, fällt dann eben auf die Nase...
raffracer
Stammgast
#147 erstellt: 19. Mai 2011, 09:46
Ich gebe ja zu, dass ich jetzt auch nicht unbedingt bei dem Shop kaufen würde - das hatte ich aber auch schon vor diesem Thread aufgrund der hohen Kreditkartengebühren ausgeschlossen.

Meinen TV habe ich übrigends bei einem sehr großen und seriösen Online-Händler gekauft - da gab's noch nie Probleme.
Da habe ich auch vor Lieferung noch 2x einen Preisnachlass bekommen da dieser in der Zwischenzeit gefallen ist >> wirklich ganz toll.
Das ist so ein Shop der von vielen starken und schönen Frauen regiert wird --- wie sagt man noch gleich dazu - ach mir fällt der Name nicht ein


[Beitrag von raffracer am 19. Mai 2011, 09:46 bearbeitet]
Thorle
Inventar
#148 erstellt: 19. Mai 2011, 10:16
So wie es raffracer beschreibt, verstehe ich auch "in Augenschein" nehmen. Testen muss ich ihn aber solange man nicht sicher ist, lässt man alles so weit wie es vorher war. Und genau so mache ich das auch-alles wie ein rohes Ei behandeln.

Gibt bestimmt genug schwarze Schaafe, die gekaufte Geräte benutzen und liederlich zurück senden. Da sollte eine Rückgabe nicht mehr erlaubt sein, naja....

Zu Shopbewertungen im Allgemeinen: Die positiven Bewertungen sind mir zumeist egal. Bekommen die Shops zuhauf, bei ordentlicher Lieferung.
Wichtiger sind m.M.n. positive wie negative Bewertungen zu Rückabwicklung/Problemen/Reparatur/Kontakt. Und nur die sind für mich entscheidend! Wenn da ein Shop zu viele negative hatt, wars das für mich. Aber auch hier muss man unterscheiden. Wenn ich natürlich genau 14 Tassen brühe, weil ich weis ab der 15. entsteht Wertminderung ist das für mich nix anderes wie bei Mietnomaden. Da is eine neg. Bewertung auch nicht aussagekräftig.


[Beitrag von Thorle am 19. Mai 2011, 10:19 bearbeitet]
Haiopai
Inventar
#149 erstellt: 19. Mai 2011, 10:20

a.spengler schrieb:

raffracer schrieb:
Ich möchte hier auch nicht den Verteidiger von my-solution spielen, es geht mir nur allgemein um's Prinzip und die Gilde der Online-Händler.


Hab ich auch nicht so aufgefasst; nur allgemein sollten die Jungs und Mädels ja wissen, worauf sie sich einlassen.

Und wer die Rechtslage nicht kennt oder ignoriert, fällt dann eben auf die Nase... 8)


Zitat :


so nun trat der Fall ein, dass 3D Infrarotempfänger defekt war, nun Samsung kontaktiert,
die mit schnelle Hilfe versprochen haben, nun nach 10 Tage Wartezeit vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht, da sich in Sachen Reperatur nichts getan hat!

Zitat Ende

Zitat Mitarbeiter:
Und wie gesagt, man hätte den 3D Sensor auch reparieren können. So etwas dauert
2-3 Tage und die Sache wäre vom Tisch gewesen!

Zitat Ende

Da du die Rechtslage ja so gut kennst , dürfte dir hier bewusst sein , das das Widerrufsrecht in dem Fall gar nicht mehr greift , auch wenn die Frist eingehalten wurde .

Das Gerät ist nicht zum rechtmäßigen probieren in Gebrauch genommen worden , sondern ganz normal und damit in einem Umfang der über eine Prüfung hinausgeht .

Die Rücksendung erfolgte nicht im Rahmen des Widerrufsrechtes , sondern weil dem Kunden die Beseitigung
eines Garantieschadens seitens des Herstellers nicht schnell genug ging .

Wäre ich an Stelle dieses Händlers gewesen , hätte ich den Kunden kontaktiert und ihm zwei Möglichkeiten genannt .

1) Erneute Zusendung des reparierten Gerätes ohne weitere Kosten ,womit das eigentliche Problem wohl beseitigt wäre .

2) Wandlung mit Wertverlustanrechnung , da dieses Gerät eben nicht nach dem Widerrufsrecht zur Prüfung kurzzeitig in Betrieb genommen wurde , sondern in vollem Umfang zur weiteren Nutzung und eine solche Nutzung berechtigt sehr wohl zu einer Anrechnung von Wertverlust .

Das Verhalten und die Tonlage vom my-Solution war dabei aber mehr als unprofessionel , so kann man mit Kunden nicht umgehen .
Allerdings wäre es da mal interessant zu lesen , wie sich das Ganze aufgeschaukelt hat , denn ich kann mir kaum vorstellen , das solche Reaktionen von einem Händler in dem Tonfall willkürlich und ohne Grund sofort erfolgen .
So blöde stellt sich kein Händler an .

Mit Willkür hat das aber überhaupt nix zu tun , das Widerrufsrecht ist nicht dazu da um ein Gerät mit angezeigtem Schaden nach völlig normaler Inbetriebnahme
gegen ein neues zu tauschen .
In so einem Falle gibt es das Recht der Nachbesserung , wenn der Kunde trotzdem auf Wandlung besteht ,dann ist der Händler absolut berechtigt , je nach Zustand den Wertverlust vom Kaufpreis abzuziehen .

Leider kann man diesen Einzelfall mit dem bisschen Information , was da kam nicht wirklich nachvollziehen , nach meiner Ansicht hätte man das Ganze , mit ein bisschen gutem Willen beider Seiten auch zur Zufriedenheit beider Seiten regeln können .
Denn die Ursache für die gewünschte Rückgabe war ja schließlich ein Schaden , der leicht aus der Welt zu schaffen gewesen wäre .

Gruß Haiopai
badfallenangel
Ist häufiger hier
#150 erstellt: 19. Mai 2011, 10:33

Haiopai schrieb:

Mit Willkür hat das aber überhaupt nix zu tun , das Widerrufsrecht ist nicht dazu da um ein Gerät mit angezeigtem Schaden nach völlig normaler Inbetriebnahme
gegen ein neues zu tauschen .
In so einem Falle gibt es das Recht der Nachbesserung , wenn der Kunde trotzdem auf Wandlung besteht ,dann ist der Händler absolut berechtigt , je nach Zustand den Wertverlust vom Kaufpreis abzuziehen .



Hi, das ist natürlich quatsch. Der Käufer hat das Wahlrecht. Wenn er Nachlieferung verlangt (das ist dann KaufR und kein Widerrufsrecht), ist nachlieferung aufm zettel. Der Händler kann dem entgegenwirken und nur Nachbesserung anbieten, wenn es (grob)

a. dem Käufer zumutbar ist und
b. der Händler unverhätnismäßige Kosten

hätte. Wertverlust bei Nachlieferung verlangen? Wo hast du denn das ausgebuddelt? Sorry das ich so harsch bin, aber solche Ansichten führen zu solchen Situationen, wies der TO nun hat... vor allem, wenn sie noch von einem gewerblichen Teilnehmer kommen...

Kleine Info für dich: Bei Mängeln kannste Rückgriff beim Lieferanten nehmen...

edit, ich hab mir mal die Mühe gemacht, einen Blick in den konservativsten aller Kommentare zu schauen, hier mal zwei interessante zitate bezüglich Untergang des Widerrufsrechts:

"Keinen Erlöschensgrund [des widerrufsrechts] bildet freilich der Untergang, die Verschlechterung oder die anderweitige Unmöglichkeit des vom Unternehmer geleisteten Vertragsgegenstands." (Mausch,Münchener Kommentar zum BGB 2007, §355 Rn 69)

"Nicht schlechthin ausgeschlossen ist ferner der Missbrauchseinwand gegenüber der Ausübung des Widerrufsrechts. Das Fehlen eines Sachgrunds für den Widerruf wie die Nichterfüllung der vom Verbraucher mit der Bestellung verbundenen Erwartungen oder das Auffinden einer günstigeren Offerte reicht hierfür freilich nicht aus."(Mausch,Münchener Kommentar zum BGB 2007, §355 Rn 72)

Ich denke, das ist relativ unmissverständlich.

Unbeschadet bleibt der Anspruch auf Wertersatz bei Verschlechterung. Wobei hier es darauf ankommt, ob der Gegenstand auch ohne Ingebrauchnahme prüfbar ist. z.B. die Satschüssel: Da kann man ohne Ingebrauchnahme über Augenscheinnahme feststellen, ob die Schüssel i.o. ist. Tja, und bei einem TV? Sieht du, wenn du den TV aus der Packung holst, ob das Ding auch funktioniert?


[Beitrag von badfallenangel am 19. Mai 2011, 11:04 bearbeitet]
Haiopai
Inventar
#151 erstellt: 19. Mai 2011, 10:55

badfallenangel schrieb:


Hi, das ist natürlich quatsch. Der Käufer hat das Wahlrecht. Wenn er Nachlieferung verlangt (das ist dann KaufR und kein Widerrufsrecht), ist nachlieferung aufm zettel. Der Händler kann dem entgegenwirken und nur Nachbesserung anbieten, wenn es (grob)

a. dem Käufer zumutbar ist und
b. der Händler unverhätnismäßige Kosten

hätte. Wertverlust bei Nachlieferung verlangen? Wo hast du denn das ausgebuddelt? Sorry das ich so harsch bin, aber solche Ansichten führen zu solchen Situationen, wies der TO nun hat... vor allem, wenn sie noch von einem gewerblichen Teilnehmer kommen...

Kleine Info für dich: Bei Mängeln kannste Rückgriff beim Lieferanten nehmen...


Was für eine Nachlieferung denn ,hier ist ein ganz normaler Garantieschaden entstanden und den zu regulieren ist die Pflicht des Herstellers, aber auch das Recht .

Und genau darum geht es hier , der Kunde kann sich dabei direkt an den Hersteller wenden oder es im Rahmen der Gewährleistung über den Händler laufen lassen .

Was er aber nicht machen kann , ist weils ihm zu lange dauert ,das Widerrufsrecht vorschieben , denn das hat sich erledigt in dem Moment wo ich ein Gerät nicht zu Prüfungszwecken sondern zum dauerhaften Gebrauch in Betrieb nehme .

Die Reparatur eines Sensors ist dabei ein Umfang der dem Kunden auch jederzeit zuzumuten ist ,absolut kein Grund ein gebrauchtes Gerät gegen Erstattung des vollen Kaufpreises zurück geben zu dürfen.
Selbst bei einem irreperablen Gerät ist auch der kostenlose Tausch gegen ein Neugerät völlig rechtens innerhalb der Garantiezeit .

Gruß Haiopai
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