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Toshiba 42" X3030D+A -A |
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Autor |
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City_Hunter
Ist häufiger hier |
#3359 erstellt: 15. Dez 2008, 12:47 | |||||
Hallo, Der Händler hat sich nun nochmals gemeldet und bietet nun den 42RV555DG an. Hat der RV eine wirkliche 24p Unterstützung oder nicht. Wäre dieser Umtausch an sich empfehlenswert oder was meint Ihr? |
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Toshiba_42X3030D_Besitz...
Inventar |
#3360 erstellt: 15. Dez 2008, 14:21 | |||||
Vll. haben dir den 42X unbeabsichtigt zurück geschickt bzw. war das vll. zwischen den Mitarbeitern ein Missverständniss, wenn wenn sie dir eigentlich schon bestätigt haben dass sie dir eine Gutschrift geben... Hast du deinen Händler schon nochmal angerufen um das zu klären was das nun soll? |
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City_Hunter
Ist häufiger hier |
#3361 erstellt: 15. Dez 2008, 22:35 | |||||
Ich habe nun den Tausch gegen den 42RV555D zugesagt. Hätte natürlich noch weiter verhandeln können, aber ich will es nicht auf die Spitze treiben, da der 42RV555D die 24p Eigenschaft besitzt und ansonsten auch ebenwürtig mim dem 42X3030D ist. Außerdem werde ich den Fernseher sowieso im Juli abgeben, da ich dann nach Tokio umziehe und mir dort einen neuen kaufen werde. [Beitrag von City_Hunter am 15. Dez 2008, 22:36 bearbeitet] |
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Toshiba_42X3030D_Besitz...
Inventar |
#3362 erstellt: 21. Dez 2008, 19:29 | |||||
Du wirst für den Toshiba 42RV555D allerdings weniger bekommen als du für den 42Z bekommen hättest... Na auch egal, viel spaß in Japan! [Beitrag von Toshiba_42X3030D_Besitzer am 21. Dez 2008, 19:29 bearbeitet] |
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City_Hunter
Ist häufiger hier |
#3363 erstellt: 21. Dez 2008, 20:35 | |||||
Ich weis dass der 42z noch etwas besser ist. Aber dadurch dass ich akzeptiert hatte, kam der neue schon am nächsten Tag an. Und was ich dafür bekomme ist auch nur nebensächlich, da ich den Fernseher nicht verkaufen werde, sondern an meine Eltern abgeben werden, die haben immernoch so ein 20 Jahre altes Museums Stück. Bin auch ganz zufrieden bisher, 24p macht sich schon bemerkbar. Aber wie gesagt in Japan kommt dann eh wieder was Neues in meine Wohnung, da sich der Transport ja nicht wirklich lohnt. Ansonsten gibts in Tokyo ja auch einiges mehr zu tun als nur Fernsehen zu gucken. [Beitrag von City_Hunter am 21. Dez 2008, 20:37 bearbeitet] |
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Toshiba_42X3030D_Besitz...
Inventar |
#3364 erstellt: 22. Dez 2008, 15:55 | |||||
KK, dann hab viel spaß in Tokio. Ich hab auch schon gehört dass es da mehr als Fernsehen gibt... Spielekonsolen solls da auch geben! |
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racekind
Ist häufiger hier |
#3365 erstellt: 23. Dez 2008, 18:18 | |||||
guten abend zusammen wie schon geschrieben hab ich die sache an meinen anwalt weiter gegeben und siehe da etz geht es auf einmal ganz schnell mit der sache morgen wird er erneut abgeholt und sobald er bei dem laden eingetroffen is bekomm ich meinen vollen kaufbetrag mit versandkosten zurück hi hi freu wünsch euch schonmal ein frohes fest und schöne feiertage gruß michi |
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Toshiba_42X3030D_Besitz...
Inventar |
#3366 erstellt: 27. Dez 2008, 19:44 | |||||
Sehr schön, manchmal reicht wohl nicht mal so ein "Droh-Brief", dann muss der Anwalt her, glückwunsch! |
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Quasihodo
Neuling |
#3367 erstellt: 30. Dez 2008, 20:04 | |||||
Hallo zusammen! Ich spiele auch gerade mit dem Gedanken, meinen X3030D zurück zu geben und habe mich tapfer durch den Thread gewühlt. Eines was ich schon mehrfach hier gelesen habe irritiert mich jedoch: Warum hat man einen Anspruch auf die Rückerstattung des vollständigen Kaufpreises? Der Verkäufer kann doch als Nutzungsausgleich die Rückzahlung reduzieren, da man ja schon einige Zeit den Fernseher nutzen konnte. Wenn das im Bereich der Abschreibung liegt (ca 14% pro Jahr) sollte man da doch wenig Handhabe gegen haben. Oder hab ich da einen Denkfehler gemacht? |
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k0pix
Ist häufiger hier |
#3368 erstellt: 09. Jan 2009, 16:30 | |||||
hallo hab mal na frage hab heute mein neuen onkyo reciever bekommen alles angeschlossen aber ich krieg kein ton raus bei normalen fersehr gucken über optisches kabel muss ich noch was bein fernsehr einstellen ? |
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Toshiba_42X3030D_Besitz...
Inventar |
#3369 erstellt: 09. Jan 2009, 16:54 | |||||
Nein, du hast defintiv Anspruch auf die Rückerstattung der gesamten Kaufvertrags oder einen Austausch gegen ein Produkt, dass die versprochenen Spezifikationen erfüllt (der Verkäufer kann allerdings entscheiden welche der beiden Varianten er bevorzugt)! Du konntest den Fernseher zwar schon einige Zeit nutzen, allerdings konnten sie in der Zeit auch über dein Geld verfügen und bekamen somit auch Zinsen, etc., was als Ausgleich für dein Nutzen des TV's gilt. Der Verkäufer/Hersteller ist nunmal an dieser Fehlinformation schuld und deswegen muss es dieser auch ausbaden und nicht der Kunde! Ich hoffe geholfen zu haben! MfG Toshi |
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Beninho47
Neuling |
#3370 erstellt: 10. Jan 2009, 11:48 | |||||
hey passt zwar nicht 100% hier rein aber ich hab ihre ne stunde lang rumgesucht und nichts gefunden könnte mir jemand von euch evtl. sagen ob es unterschiede zwischen dem 42Z3030dg und dem 42z3030d gibt? und wenn es unterschiede gibt/gäbe welche diese wären bzw. wie sich diese auswirken mfg |
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baerworld
Stammgast |
#3371 erstellt: 10. Jan 2009, 14:44 | |||||
Hallo Beninho47, der Zusatz 42Z3030DG ist nur für die Kennzeichnung des deutschen Modelles. G = Germany Ansonsten ist das ein und derselbe LCD-TV! Grüße, baerworld |
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Beninho47
Neuling |
#3372 erstellt: 10. Jan 2009, 14:57 | |||||
@baerworld dankeschön für die schnelle und präzise Antwort ein schönes wochende noch mfg beninho |
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Kalle_Anka
Stammgast |
#3373 erstellt: 11. Jan 2009, 20:37 | |||||
Das optische Ausgang funktioniert nur bei DVB-T, das weisst Du?! |
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Quasihodo
Neuling |
#3374 erstellt: 13. Jan 2009, 16:26 | |||||
Hallo zusammen! Danke an Toshi für die Antwort. Ich habe jetzt von meinem Händler die Aussage, dass ich den Fernseher zurücksenden kann. Jedoch werde ich nicht den vollen Kaufpreis zurückbekommen, sondern den letzten Verkaufspreis von 599€. Das ist mir ehrlich gesagt aber viel zu wenig, das wäre ein Preisverfall von 60%. Gibt es nun eine Gesetzliche Grundlage, ein Urteil oder so etwas, das den Anspruch auf die Rückerstattung des vollen Kaufpreises belegt? Beste Grüße Quasi |
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AlexDr
Neuling |
#3375 erstellt: 14. Jan 2009, 00:00 | |||||
hi, ich habe ein kleines problem mit meinem x3030dg. Unzwar habe ich ein leichtes echo-bild nach rechts. so werden z.b. die konturen von personen mehrfach rechts neben der eigentlichen person dargestellt. wenn z.b. ein schwarzer punkt auf weissem hintergrund dargestllt wird, so hat auch dieser eine verzerrung nach rechts. die sache ist nicht wirklich wild, aber manchmal dennoch störend. hat einer eine idee woran dies liegen könnte, oder ob es eventuell sogar ein defekt ist? das tv signal bekommt er vom Head SD790. mfg |
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k0pix
Ist häufiger hier |
#3376 erstellt: 14. Jan 2009, 00:46 | |||||
hallo ich hab mir na universelle fernbedienung gekauft und wollte wissen den code für den 3030d ? |
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Kalle_Anka
Stammgast |
#3377 erstellt: 14. Jan 2009, 08:54 | |||||
war das schon immer oder ist erst seit kurzem so? Wie hast Du den Receiver mit dem TV verbunden? Falls über Scart, stell mal RGB aus Videoausgabe am Head ein. Kalle |
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AlexDr
Neuling |
#3378 erstellt: 14. Jan 2009, 11:46 | |||||
das war denke ich schon immer so.zumindest habe ich dieses "problem" schon lange. ich habe den receiver schon auf rgb stehen. |
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Kalle_Anka
Stammgast |
#3379 erstellt: 14. Jan 2009, 14:19 | |||||
Hast du denn die Quelle bereits ausgeschlossen? Also einen anderen Receiver oder einen DVD-Player angeschlossen? |
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AlexDr
Neuling |
#3380 erstellt: 14. Jan 2009, 14:28 | |||||
nein, hab leider keinen anderen receiver. dachte das vllt noch andere user dieses problem hätten... |
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Toshiba_42X3030D_Besitz...
Inventar |
#3381 erstellt: 15. Jan 2009, 20:51 | |||||
Jup, das ist auf jeden fall viel zu wenig! Das Gesetz besagt dass dir im Falle eines nicht erfüllens der versprochenen Funktionen des Produkts entweder ein Austauschgerät, welches die versprochenen Funktionen unterstützt, zusteht oder dass der volle Kaufpreis, denn du damals dafür bezahlt hast, zurückerstattet werden muss. Also hartnäckig bleiben, nochmal mit dem Anwalt drohen und am besten per Einschreiben (denn sowas ist gerichtlich gültig und das weiß auch der Verkäufer) in einem Brief eine zeitliche Frist setzen. Falls das alles auch nichts hilft (was es meistens allerdings tut), dann hilft es nur noch den Anwalt wirklich zu konaktieren! |
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Monty1982
Neuling |
#3382 erstellt: 17. Jan 2009, 11:47 | |||||
Hallo Leute, hier kam jetzt schon des öfteren die Frage, ob man denn nun Anspruch auf volle Rückerstattung des Kaufpreises hat und wieso man überhaupt das Gerät zurückgeben darf. Ich versuche einfach mal es zu erklären und mich damit für die vielen guten Technik-Tipps hier im Forum zu revanchieren: Die Rechte des Käufers bei Mängeln bestimmen sich nach § 437 BGB. Dort steht als erstes die Möglichkeit der Nacherfüllung (in Form der Reparatur oder Ersatzlieferung). Erst als zweites wird dort die Möglichkeit erwähnt, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Da der Verkäufer ein sog. "Recht zur zweiten Andienung" hat, muss man ihn normalerweise zuerst eine Nachbesserung versuchen lassen. Da aber im Fall des 42x3030d ein Mangel vorliegt, der nicht reparierbar ist und der auch nicht durch Lieferung eines anderen 42x3030d beseitigt werden kann, muss man keine Nacherfüllung versuchen sondern kann sofort zurücktreten (oder den Kaufpreis mindern). Außerdem kann (so steht es unter Punkt 3. in § 437 BGB) Schadensersatz oder Aufwendungsersatz verlangt werden. Wenn man also zurücktritt, dann wird der Vertrag rückabgewickelt: Der Fernsehr muss zurückgegeben werden und dafür erhält man den Kaufpreis zurück. § 346 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB bestimmt allerdings, dass man Wertersatz zu leisten hat, wenn "die Herausgabe nach der Natur des Erlangten ausgeschlossen ist". Da man ja nun keinen neuwertigen Fernseher herausgeben kann (den im besten Fall hat man den 42x3030d schon ordentlich durchgenudelt), müsste man eigentlich Wertersatz für die Abnutzung zahlen. Und jetzt kommt der Clou: Erst Ende November 2008 hat der BGH entschieden (VIII ZR 200/05) , dass im Fall eines Verbrauchsgüterkaufs (Verbraucher kauft vom Unternehmer) entgegen dem Gesetzeswortlaut kein Wertersatz zu leisten ist, da dies gegen eine Verbraucherschutzrichtline der EU verstößt. Man kann also den komplette Kaufpreis zurückverlangen - was man dafür jetzt für einen Fernsehr bekommt *schwärm* Falls ihr den Originalkarton des Toshi nicht mehr habt, ist das auch kein Problem: Das OLG Hamm (und viele andere OLGs) haben entschieden, dass eine Rückgabe auch ohne Originalverpackung möglich ist. Allerdings rate ich euch, erstmal vorab im MediaMarkt oder beim eurem Händler anzurufen und das zu klären. Denn sonst schleppt man den Fernseher vergeblich dorthin, weil sie die Sache doch nicht anerkennen. In diesem Fall würde ich übrigens (sofern Rechtsschutzversicherung vorhanden ist) sofort zum Anwalt gehen, denn sonst dauert es noch länger bis ihr euer Geld seht. Ich habe jetzt mal in meinem Media Markt in Mainz angerufen. Der Abteilungsleiter will das jetzt wohl klären und ruft mich zurück. Er war aber sehr freundlich. Ein kleiner Tipp: Wenn ihr sowieso einen anderen Fernseher wollt, hilft es vielleicht, wenn ihr dem Händler anbietet eine Gutschrift zu akzeptieren. Ich möchte so einen 200Hz Sony haben und da kommt mir diese Sache ganz gelegen. Und der Media Markt macht trotzdem noch einen Umsatz, denn das Geld für den Toshi können die sich dann ja vom Hersteller wiederholen. Ende gut, alles gut Jetzt habe ich aber auch noch eine Frage: Hat irgendjemand Screenshots oder Fotos von der Originalverpackung wo das 24p Logo drauf ist? Oder sonst irgendwelche gesicherten Beweise? Bei der Toshiba-Hotline hat ein Techniker mir gegenüber die Sache zwar zugegeben, der war aber auch nur ein Subunternehmer. |
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Quasihodo
Neuling |
#3383 erstellt: 19. Jan 2009, 18:53 | |||||
Hallo zusammen! Also mit meinem Anwalt habe ich schon gesprochen und er sieht leider keinen Anspruch auf die Rückgewähr des vollen Kaufpreises. Das Problem was ich sehe ist, dass VIII ZR 200/05 auf diesen Fall nicht anwendbar ist. VIII ZR 200/05 stellt klar, dass bei Nacherfüllung nach § 439 BGB es zu keinem Wertersatz seitens des Käufers kommt. Soweit so gut, nur kommt hier § 439 doch gar nicht zu tragen und so auch nicht die Einschränkungen durch VIII ZR 200/05. § 437 sagt, man hat nacheinander folgende Rechte bei Mängeln: 1. Nacherfüllung nach § 439 2. Rücktritt vom Kauf nach §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 oder Minderung des Kaufpreises nach § 441 3. Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen Da eine Nacherfüllung nicht zum tragen kommt wird § 439 nicht angewendet sondern es kommt zur Rückabwicklung nach §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 . Diese Rückabwicklung ist jedoch nicht vom Urteil VIII ZR 200/05 betroffen, welches sich nur auf die Nacherfüllung bezieht. Die §§ 346 bis 348 bleiben also bei einer Rückabwicklung voll wirksam. Daher ist auch ein Nutzungsersatz zu zahlen, der sich aus § 346 Abs. 1 begründet. Oder gibt es da Zusammenhänge, die ich falsch verstanden habe? [Beitrag von Quasihodo am 19. Jan 2009, 19:02 bearbeitet] |
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Monty1982
Neuling |
#3384 erstellt: 19. Jan 2009, 22:21 | |||||
Da hast du mir ja wirklich eine Nuss zu knacken gegeben, denn es stimmt was du sagst: Das Urteil bezieht sich nur auf den Fall, dass man ein Ersatzgeräte bekommt und dann für die Abnutzung des defekten Geräts keinen Wertersatz leisten muss (Fall des § 439). Da in unserem Fall eine Nachlieferung keinen Sinn macht, bleibt nur der Rücktritt (oder die Minderung, sofern man das Gerät behalten will). Im Urteil wird allerdings angedeutet, dass beim Rücktritt ein Anspruch auf Wertersatz nicht unbedingt durch die EU-Richtlinie ausgeschlossen sei. Denn während der Verkäufer bei der Nachlieferung wenigstens den Kaufpreis (incl. Gewinn) behält, so müsste er beim Rücktritt den ganzen Kaufpreis zurückzahlen. Ich finde dieses Ergebnis allerdings nicht sehr überzeugend: Wenn die Kaufsache durch eine funktionierende austauschbar ist, muss man nix zahlen. Ist aber kein Austausch möglich und bleibt einem quasi nur der Rücktritt dann soll man blechen? Da kann man sicher gut drüber diskutieren - und wie ich in einem anderen Thread gelesen habe, so hat der Hinweis auf das Urteil seine Wirkung nicht verfehlt: #17 |
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manu123de
Schaut ab und zu mal vorbei |
#3385 erstellt: 22. Jan 2009, 21:11 | |||||
Hallo, mir wurde jetzt von meinem Händler der Austausch gegen das Modell 42ZV555D angeboten. Ich denke das ist OK da dieser ja die 24p Eigenschaft hat. Danke noch mal an den Verfasser des Briefes. |
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Kajton
Stammgast |
#3386 erstellt: 22. Jan 2009, 21:41 | |||||
So,hat zwar lange gedauert,habe jetzt aber den vollen Kaufpreis von meinem Händler erstattet bekommmen |
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Sash5
Schaut ab und zu mal vorbei |
#3387 erstellt: 23. Jan 2009, 09:45 | |||||
So wollt mich auch mal bedanken für die Tipps hier! Bin auf dem richtigem Wege. Kann ihn zurück senden, krieg den Kaufpreis und hol mir nen neuen. So jetzt mal ne kurze Frage: Ich will mir aus optischen gründen einen XF holen. Ist da jemand das Clouding Problem bekannt? Das soll dort vorhanden sein... Sascha |
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RayBan76
Ist häufiger hier |
#3388 erstellt: 23. Jan 2009, 13:32 | |||||
Moin ihr Lieben, jetzt muss ich den ganzen Wandlungskram doch auch noch mal aufgreifen. Hab den 37er aber das sollte ja an der Sache nix ändern. Seit ich Planet Earth auf Bluray habe, sehe sogar ich das ruckeln und wenn man´s einmal gesehen hat, sieht man´s überall. Die Kiste ist jetzt knapp über ein Jahr alt, tut das was zur Sache? Hat schon mal jemand so ne Wandlung über Digitalo.de versucht? Wie sind die da so drauf? LG, RayBan |
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Kajton
Stammgast |
#3389 erstellt: 23. Jan 2009, 16:26 | |||||
Absoluter Top-Service.Wie ich schon oben geschrieben habe,habe ich 100% erstattet bekommen |
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Kajton
Stammgast |
#3390 erstellt: 23. Jan 2009, 16:30 | |||||
ist sehr wichtig wann du das Gerät gekauft hast.Gilt nämlich nur für Geräte die vor einem bestimmtem Datum gekauft worden sind.Danach hat man mit 24p nicht mehr geworben.In dem Schreiben steht das genaue Datum.... |
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RayBan76
Ist häufiger hier |
#3391 erstellt: 23. Jan 2009, 16:41 | |||||
Okay, dann wird das bei mir wohl nix, ich hab allerdings im festen Glauben gekauft, das der das kann. Man kann nicht alles lesen vorher [Beitrag von RayBan76 am 23. Jan 2009, 16:46 bearbeitet] |
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Kajton
Stammgast |
#3392 erstellt: 23. Jan 2009, 16:48 | |||||
Das Gerät hat jedoch genau diese ausdrücklich zugesicherte Eigenschaft nicht. Eine „ruckelfreie“ Wiedergabe von 24p Signalen ist nicht möglich, da das Bild umgewandelt wird und dadurch ein 3:2 Pulldown entsteht. Diese Darstellung wurde, unter anderem, vom TOSHIBA Produktmanager auf einer Pressekonferenz in München am 12. Juli 2007 bestätigt (siehe Beitrag http://www.prad.de/new/news/shownews_tv984.html). Das Problem ist bekannt und ich möchte darauf nicht näher eingehen. Es gab zahlreiche öffentliche und Fachdiskussionen darüber. So wie ich das verstehe hat Toshiba am 12.07.07 eingestanden dass 24p nicht unterstützt wird... [Beitrag von Kajton am 23. Jan 2009, 16:48 bearbeitet] |
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RayBan76
Ist häufiger hier |
#3393 erstellt: 23. Jan 2009, 16:58 | |||||
Ich schau mal nach, ob da noch was von 24p auf der Verpackung steht, und ruf dann mal bei digitalo an, probieren geht ja nunmal über studieren... |
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Luckym
Ist häufiger hier |
#3394 erstellt: 24. Jan 2009, 19:27 | |||||
Also mein alter 42x3030 d sollte auch gewandelt werden, aber mein damaliger Verkäufer ist in Insolvenz gegangen.Daraufhin hat sich mein Anwalt nun an Toshiba selbst gewendet.Die Geschichte läuft immer noch (schon ein bischen über ein Jahr), mal sehen ob´s vieleicht noch eine Minderung erstattet wird. NAja, hab das Ding an meinen Dad verkauft und mir den 52Z geholt. Also wenn man jetzt den 42x noch kaufen sollte, wird das garantiert nichts mehr mit wandeln aufgrund der nicht vorhandenen fehlen 24P Eigenschaft. Jetzt wird es nicht mehr so geworben. D.h., jetzt ist eindeutig erkenntlich das er das nicht kann. |
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Inamori
Ist häufiger hier |
#3395 erstellt: 26. Jan 2009, 17:41 | |||||
Hallo, ich werde mein Toshiba 42X3030 wegen 24p zurückgeben.Außerdem bemerkte ich heute, eine dünne Schwarze Linie von oben nach unten und das genau in der Mitte. Ich denke es handelt sich hier um eine defekte Pixel reihe die paar mal schon erwähnt wurde. gekauft habe ich mein TV bei der Online Shop Tec24-7.com. Manche Leute haben schon teilweise eine Entschädigung oder ein Austauschgerät erhalten. Manche sogar komplett das Geld wieder erhalten. Wäre es vielleicht möglich das mir paar Leute ein Schreiben von Toshiba oder vom Verkäufer eine Email Bestätigung senden, wo ein Austausch statt gefunden hat oder soll oder vielleicht das Geld ausbezahlt wurde?. Mir wäre damit sehr geholfen, weil ich mit dem Hersteller Probleme habe. Er stellt sich quer und will von nichts Wissen. Er erzählt mir was von 24p und 3:2-Pulldown. Antwort von Toshiba: Sehr geehrter Herr xxxx, vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an die TOSHIBA Hotline wenden. Der LCD-TV 42X3030D ist insofern 24p-kompatibel, dass eingehendes 24p-Signal erkannt und verarbeitet wird. Der LCD-TV 42X3030D führt ein 3:2-Pulldown zur Bildwiedergabe durch. Andere LCD-TVs, wie der 42Z3030D, verwenden ein anderes Verfahren. Diese LCD-TVs verfügen über das neue Active Vision M100 HD (100 Hz) und verwendet ein 5:5-Pulldown sowie ein Verfahren namens Film Judder Canceller, was in Kombination zu einer erheblich verbesserten Bildqualität bei der Betrachtung von 24p-Material führt. Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Produkt von Toshiba entschieden haben, und wünschen Ihnen einen schönen Tag. Mit freundlichem Gruß Laurenz Lyck TOSHIBA HOTLINE TEAM Bitte schicken Sie uns immer die gesamte Korrespondenz mit, da wir die E-Mails im Team bearbeiten. _______________________________________________________________________________________ TOSHIBA Europe GmbH Hammfelddamm 8, 41460 Neuss, Deutschland Hotline: 0180 - 566 00 55 (0,14 EUR/Min aus dem Festnetz der DTAG, Mobilfunkpreise können abweichen, täglich 8 - 23 Uhr) E-Mail: service.ue@toshiba-teg.com Internet: http://www.toshiba.de Geschäftsführer: Noriaki Hashimoto Reg: HRB 3479 AG Neuss Meiner Meinung nach erzählt er ein Stuss, aber ich muss leider jetzt dadurch. Wegen dem defekten Pixel reihe kann ich vermutlich dann auch rum kämpfen weil die Garantie ja bei Toshiba nur 6 Monate beträgt. Unter die 24 Monate Gewährleistung werde ich wohl wegen Beweislast umkehr auch ärger bekommen. Wäre für jede hilfe dankbar. MfG [Beitrag von Inamori am 26. Jan 2009, 18:04 bearbeitet] |
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aKeshaKe
Inventar |
#3396 erstellt: 26. Jan 2009, 18:35 | |||||
hey tec24-7 habe ich meinen auch her ! hatte den eine email geschickt, nach 3 wochen einen brief per einschreiben. nach ca 7 weiteren wochen angerufen (ging nicht früher meinerseits) und der verkäufer sagte mir, er habe es an seine rechtsabteilung weitergeleitet. das ist nun ein paar tage her... ich warte 2-3 wochen ab, wenn nix kommt rufe ich dort an oder gehe persönlich hin, tut sich weiterhin nix, werde ich mir einen anwalt besorgen. gibt es sonst noch welche, die den tv bei tec24-7 oder samtec bestellt haben ? |
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infected_m
Ist häufiger hier |
#3397 erstellt: 27. Jan 2009, 11:06 | |||||
Ja, ich habe meine Toshi auch von sam-tec. Hatte auch schon einen Brief per Einschreiben geschrieben, aber keine Antwort erhalten... |
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aKeshaKe
Inventar |
#3398 erstellt: 27. Jan 2009, 19:07 | |||||
also ich hab leider zu lange gewartet und denen auch vorher (gutmütig) eine email geschickt ... naja mal gucken wie es sich entwickelt. ich werde auf jeden fall berichten, wenn sich was tut ! achja samtec und tec24-7 sind ein und derselbe händler. ich habe beispielsweise den tv bei 24-7 bestellt, habe aber eine rechnung von samtec ^^ |
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infected_m
Ist häufiger hier |
#3399 erstellt: 27. Jan 2009, 19:33 | |||||
Also so wie ich den Laden und die Mitarbeiter einschätze, werden die sich kein Stück rühren. Als ich damals den TV abgeholt habe, fand ich die Mitarbeiter alle etwas "unseriös". Nett und freundlich kam mir da keiner vor. Ich hatte später auch mal ein paar Bewertungen des Shops gelesen, die waren auch nicht so super was die Kulanz anging... Ich denke um bei dem Laden etwas zu erreichen, müßte man da persönlich (und am besten nicht alleine) auf der Matte stehen und sich auf eine lange Diskussion gefasst machen. |
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Inamori
Ist häufiger hier |
#3400 erstellt: 28. Jan 2009, 17:05 | |||||
Gestern habe ich dort angerufen und ich wurde zur einer Dame weiter verbunden. Sie wusste von dem Brief per Einschreiben nichts. Sie wollte nach dem Brief suchen und mich heute anrufen. Bis jetzt ist nichts passiert. Wenn die heute nicht anrufen werde ich morgen früh mich dort mal melden. Leider Wohne ich in Nürnberg und Berlin ist von dort aus fast 450km weit weg. Aber ich werde weiter berichten. |
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Lobo111
Ist häufiger hier |
#3401 erstellt: 28. Jan 2009, 22:32 | |||||
Hallo, melde mich mal wieder um über "den Stand der Dinge" zu berichten. Ich habe wie schon geschrieben, auch den Weg der Reklamation gewählt und am 01.12.2008 meinem Händler "den Brief" per Einschreiben mit Rückschein zugesand. Nach gut 4 Wochen bekam ich diesen Brief wieder zurück, mit dem Vermerk "nicht abgeholt" !! So, nochmal den selben Brief (13.01.2009), dieses mal als Übergabe Einschreiben (aber nur noch 2 Wochen Frist). UND zur Sicherheit "NOCHMAL" am 21.01.2009 einen weiteren Brief, mit DER LETZTEN AUFFORDERUNG und Androhung des Rechtsanwaltes, kam der Anruf meines Händlers, "der mich ja schon x-mal versucht hatte anzurufen mit der Ausrede, das der Erste Brief leider nicht angekommen war.... Und der zweite erst am 22.01 ankam... Sorry, habe wohl ne Brieftaube benutzt... Erst der dritte Brief,(26.01. eingeflogen) hatte wohl so richtig den "Stein" ins rollen gebracht. Nach mehrmaligem Entschuldigen hat mir heute ein Mitarbeiter den 42 RV555D angeboten. Nach ersten Recherchen ist mir gleich aufgefallen, das der LCD ein anderes Design hat... Das gefällt mir überhaubt nicht. So, und was ich jetzt mache, kann ich noch nicht sagen... Ich habe noch ein anderes Modell (42 ZV555D) gefunden, der sieht meinem 42 X3030D sehr ähnlich. Was haltet Ihr davon ?? Oder besteht die Chance noch, das ich den Vollen Kaufpreis bei Ablehnung des 42 RV555D bekomme ?? Gruß Jens |
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Inamori
Ist häufiger hier |
#3402 erstellt: 28. Jan 2009, 22:42 | |||||
Wahl liegt bei dir. Du kannst entweder dein Geld wieder verlangen und der Verkäufer kann keine Nutzungsgebühren verlangen. Du kannst auch ein anderes Gerät verlangen oder eine Entschädigung. Die Summe müsstet ihr dann aushandeln wie hoch er sein darf. Lass dich vom Händler nichts aufzwingen, nicht er sondern du kannst entscheiden was du willst. Bei welchem Händler hast du es gekauft wenn ich fragen darf? § 437 BGB Rechte des Käufers bei Mängeln Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist, 1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen, 2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und 3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. §323 BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/323.html MfG [Beitrag von Inamori am 28. Jan 2009, 22:44 bearbeitet] |
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Lobo111
Ist häufiger hier |
#3403 erstellt: 28. Jan 2009, 22:48 | |||||
Bei "HiFi Ueckermann" in Herford. Gruß Jens |
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Timo_aus_OB
Stammgast |
#3404 erstellt: 29. Jan 2009, 11:57 | |||||
Hallo Leute eigentlich wollte ich mich hier im Forum mal schlau machen, da ich seit einigen Tagen 2 Streifen über meinen Bildschirm habe ... dabei bin ich auf diesen Thread gestoßen. Habe mir gestern dann erst einmal die original Rechnung gesucht und Seriennummer raus gesucht. Eben habe ich dann die "Briefvorlage" mit meinen Angaben gefüllt und ausgedruckt. Desweiteren habe ich noch den Webseitenausdruck und eine Kopie der Rechnung beigefügt. Heute Mittag geht der Brief per Übergabe-Einschreiben auf den Weg. Bei dem Händler handelt es sich um Gateway24.de Wie läuft das eigentlich ab, wenn es wirklich zu einem Tausch kommen sollte - ich habe die original Kartonage nicht mehr Wie verschickt man den so etwas? Gruß Timo |
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Toshiba_42X3030D_Besitz...
Inventar |
#3405 erstellt: 29. Jan 2009, 17:49 | |||||
Naja, nicht ganz, der Händler kann den 42X auch einfach gegen ein Gerät eintauschen, dass die beim Kauf des 42X angegebenen Spezifikationen erfüllt, was nunmal nur der 42Z wirklich tut. Der Verkäufer muss den 42X also entweder gegen einen TV mit den versprochenen Funktionen eintauschen oder den vollen Kaufpreis zurückerstatten! Mit einem anderen TV, den es vermutlich zu einem billigeren Kaufpreis als den 42Z gibt (und wahrscheinlich auch schlechter ist), sollte man sich allerdings nicht zufrieden geben. |
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Lobo111
Ist häufiger hier |
#3406 erstellt: 29. Jan 2009, 18:18 | |||||
Hallo, wenn ich dich jetzt "richtig" verstanden habe... Kann ich auf ein Gerät bestehen, das den Kaufpreis meines 42 X3030D hatte ? Auch wenn der Genannte 42 RV555D als "Nachfolger" mit den gleichen Spezifikationen (aber ein anderes Design) genannt wird ? Ganz zu schweigen vom Aktuellen Preis des 42 RV555D, der liegt bei ca. 800,- Euro !! Was hat es mit der "Nutzungsgebühr" auf sich ?? Kann der Händler diese von mir verlangen ? und wenn ja, wieviel ?? Würde natürlich lieber den Kaufpreis erstattet bekommen... Gruß Jens |
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Inamori
Ist häufiger hier |
#3407 erstellt: 29. Jan 2009, 22:36 | |||||
@Lobo111 ich müsste nochmal schauen wo ich es gespeichert habe. Aber der Händler kann bei einer Mangelware von dir keine Nutzungsgebühr verlangen. Europäisches Urteil wurde National irgendwann im April oder November 2008 übernommen. Nagel mich jetzt nicht fest, aber so habe ich es im Erinnerung. Ich poste später ein Link. @Toshiba_42X3030D_Besitzer Soweit ich es verstanden habe, kann der Käufer und nicht der Verkäufer entscheiden ob ich ein anderes Gerät will, denn Kaufpreis usw... So habe ich das verstanden § 439 Nacherfüllung (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. (3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt. (4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen. oder das § 323 Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung (1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten. (2) Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn 1. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert, 2. der Schuldner die Leistung zu einem im Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist nicht bewirkt und der Gläubiger im Vertrag den Fortbestand seines Leistungsinteresses an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden hat oder 3. besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen. (3) Kommt nach der Art der Pflichtverletzung eine Fristsetzung nicht in Betracht, so tritt an deren Stelle eine Abmahnung. (4) Der Gläubiger kann bereits vor dem Eintritt der Fälligkeit der Leistung zurücktreten, wenn offensichtlich ist, dass die Voraussetzungen des Rücktritts eintreten werden. (5) Hat der Schuldner eine Teilleistung bewirkt, so kann der Gläubiger vom ganzen Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat. Hat der Schuldner die Leistung nicht vertragsgemäß bewirkt, so kann der Gläubiger vom Vertrag nicht zurücktreten, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist. (6) Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Gläubiger für den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigen würde, allein oder weit überwiegend verantwortlich ist oder wenn der vom Schuldner nicht zu vertretende Umstand zu einer Zeit eintritt, zu welcher der Gläubiger im Verzug der Annahme ist. @Timo_aus_OB original Kartonage musst du allgemein nicht so lange aufheben. Abholen lassen muss es der Händler. Auch die Kosten muss er übernehmen. MfG |
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Lobo111
Ist häufiger hier |
#3408 erstellt: 29. Jan 2009, 23:07 | |||||
Hallo, kann mir jemand sagen ob es überhaubt noch 42Z3030D Modelle zu kaufen gibt ?? Wie schon gesagt, ist das das einzige Modell welches dem 42X3030D (mit 24P Wiedergabe)als Tauschgerät in Frage kommt. Alle anderen Modelle sind ja nicht mehr "Baugleich" !! Wenn es keine mehr geben würde, dann könnte ich ja SOFORT vom Kauf zurücktreten... Oder sehe ich das Falsch ?? Gruß Jens |
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Toshiba_42X3030D_Besitz...
Inventar |
#3409 erstellt: 30. Jan 2009, 01:00 | |||||
Nein, das hast du falsch verstanden, es geht nicht um den Kaufpreis, sondern um die beim kauf den 42X versprochenen Funktionen, dass diese erfüllt werden! Und der offizielle Nachfolger des 42X ist der 42Z, nicht der 42 RV555D! Der 42Z bietet die ruckelfreie 24p wiedergabe (mit 5:5 Puldown) und eigentlich auch sonst alles was damals bei dem 42X in der Beschreibung stand (+ sogar noch mehr), deswegen ist dieser Perfekt dafür, bzw. der einzige den man annehmen sollte. Nutzungsgebühren musst du keine Zahlen, wie schon erwähnt, entweder der Verkäufer tauscht dir den 42X gegen den 42Z ein oder er zahlt die den kompletten damaligen Verkaufspreis zurück, eine dieser beiden Varianten muss er erfüllen!
Doch, es ist wie von mir beschrieben und genau das steht in diesen beiden Absetzen doch auch drinnen! Der erste Punkt heißt nur dass der Käufer die Behebung des Mangels verlangen kann und genau das tut der Verkäufer auch wenn er den 42X gegen den 42Z austauscht, da dieser die Mängel (was in dem Fall fehlende versprochene Funktionen sind) damit behebt.
Ja, den 42Z gibt es noch. Ich würde jetzt aber trotzdem nicht darauf warten dass es ihn nicht mehr gibt um sicher zu gehen dass du den Kaufpreis rückerstattet bekommst (und nicht "nur" den 42Z), weil ewig klappt das bestimmt auch nicht mit der Rückgabe und der 42Z ist eh ganz ordentlich als Austausch, damit kann man sich shcon zurfieden geben! |
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