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Bietet Toshiba einen Vor-Ort-Service??+A -A |
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Autor |
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Dr.Schnaggels
Stammgast |
#1 erstellt: 14. Apr 2006, 11:51 | |
Hi habe da mal eine Frage bietet Toshiba einen vor-ort-service an?? Da die Vertragswerkstatt an die ich mich gewand habe meinte ich müsste das Gerät vorbei bringen Ein anderes Forum´s Mitglied sagte das die Vertragswerkstatt die er kontaktiert hatte meinte sie schicken einen Techniker vorbei da Toshiba einen vor-ort-service bietet!!! Schnaggels [Beitrag von Dr.Schnaggels am 14. Apr 2006, 11:52 bearbeitet] |
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Petro_009
Stammgast |
#2 erstellt: 14. Apr 2006, 22:03 | |
Hi, also Toshiba bieten meines wissens nur einen Vor-Ort-Service an, sofern du beim MM, Saturn oder im kleinen Laden um die Ecke gekauft hast. Ansonsten musst Du das Gerät von deinem Händler abholen lassen wenn du es zur Rep. schicken willst. So war es zumindest bei mir. Ciao |
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thokra
Stammgast |
#3 erstellt: 15. Apr 2006, 11:11 | |
Die Toshiba-Vertragswerkstatt, bei der ich war (Sitz in Oberhausen), hat einen Abholservice. Bei mir kam dann ein Techniker, der das Gerät abholen sollte. Zunächst hat der Fahrer das Gerät aber in Augenschein genommen, um ggf. sagen zu können, ob der Mangel normal sei. Eine Reparatur wird vor Ort jedoch nicht vorgenommen. Da Toshiba selbst keine Reparaturen durchführt, sondern lediglich an die Vertragswerkstätten verweist, richtet sich der Ort der Reparatur nach den Bedingungen der jeweiligen Vertragswerkstatt bzw. ggf. des Händlers. Eine generelle Aussage bzgl. eines Vor-Ort-Services lässt sich somit nicht treffen. |
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americo
Inventar |
#4 erstellt: 17. Apr 2006, 15:10 | |
also ich finde den service von toshiba unter aller kanone!!! sowas leistet sich meines wissens nach kein einziger anderer hersteller. keinerlei garantie auf die geräte könnte zu allergrößten problemen führen. nämlich dann, wenn nach 6 monaten die beweislastumkehr für den kunden gilt. d.h. der kunde muss dem händler beweisen, dass ein fehler von anfang an vorhanden war, was wohl in den meisten fällen unmöglich ist. ich würde mir beim kauf eines toshiba geräts VOR dem kauf SCHRIFTLICH vom händler die abwicklungsmodalitäten garantieren lassen. wie erfolgt eine etwaige reperatur, wer trägt die versandkosten etc... im zweifelsfall könnte es nämlich recht teuer werden, wenn man nicht grade eine vertragswerkstatt in der nähe hat. toshiba schreibt auch auf seiner website nix von GARANTIE, sondern lediglich von GEWÄHRLEISTUNG. also von etwas mit dem sie absolut nix zu tun haben, was sie auch nix angeht. somit hat der kunde keinerlei garantie. nach den 6 monaten kann die kleinste reperatur was kosten... besondere vorsicht ist hier bei den billigen kistenschiebern geboten!!! viele haben sich bis jetzt am abholdienst der jeweiligen hersteller schadlos gehalten, jetzt müssen sie die gewährleistungsabwicklung übernehemen. der kunde hat beim versandhandel während der gewährleistungszeit meines wissens nach keinerlei anspruch auf kostenlose abholung defekter geräte durch den händler. im extremfall muss der kunde das gerät auf eigene kosten zum händler oder hersteller schicken. |
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thokra
Stammgast |
#5 erstellt: 17. Apr 2006, 16:50 | |
Das dumme ist nur, dass einem eine Vertragswerkstatt auch nicht viel weiterbringt, denn die kontrollieren nur die Einhaltung der Herstellerspezifikation. Liegt aber tatsächlich ein Mangel vor, liegt das in den meisten Fällen sogar im Rahmen der Herstellerspezifikation und wird damit gar nicht als Fehler ausgewiesen. Ich bin auch gerade in einer recht misslichen Situation, in der ein offensichtlicher Gerätemangel nicht unter die Abweichung von der Hertellerspezifikation fällt und mir damit die Vertragswerkstatt rein gar nichts bringt. Da ein Händler - so auch meiner - üblicherweise eine Mangelnachweis durch eine Toshiba-Vertragswerkstatt verlangt, sitzt man in solchen Fällen in der Patsche. Ich für meinen Teil werde nun noch einen Versuch einer Einigung unternehmen und sofern dieser ergebnislos verläuft, Klage gegen meinen Händler einreichen. Und das alles bloß wegen dieser idiotischen Richtlinien von Toshiba. |
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americo
Inventar |
#6 erstellt: 19. Apr 2006, 09:57 | |
hi thokra, ich kenne das spielchen, bei dem sich händler und hersteller die schuld gegenseitig zuschieben nur zu gut. in erster linie ist aber der händler der ansprechpartner des kunden, nicht der hersteller. so wie du es beschreibst, ist die angelegenheit recht undurchsichtig. du sprichst von einem "offensichtlichen gerätemangel", der aber den richtlinien von toshiba entspricht und möchtest deinen händler verklagen??? am besten hilft da immer ein vergleich mit einem oder mehreren gleichen geräten des herstellers. haben alle dieselben "fehler", wird's schwierig und nur über kulanz des herstellers laufen. zeigt ein anderer toshiba wl 56 (gehe mal davon aus, bei dir gehts um den?) deinen speziellen fehler nicht, wirds schon etwas einfacher. wenn aber ein hersteller wie toshiba keinerlei aussagen zu garantieregelungen macht, wirds wie gesagt extrem kritisch, denn dann geht's nur über den händler. und da ist ein guter draht zw. händler und hersteller sehr wichtig. ich kenne das von einem der billigen kistenschieber bei geizhals, die lediglich die kartons verschicken und nachher für serviceleistungen nicht mehr zuständig sind. da bin ich auch mit den vertragswerkstätten der hersteller extrem vorsichtig geworden. je weniger kosten die für einen hersteller verurscachen, desto länger bleiben sie vertragswerkstatt, wird zu "großzügig und seriös" abgewickelt, ist die zusammenarbeit evtl. gefährdet. solange die situation um toshiba so undurchsichtig ist, wäre ich jedenfalls recht zurückhaltend und würde mir den jeweiligen händler, bei dem ich bestelle recht gut anschauen. aber die erfahrung zeigt, dass geiz vielfach geil ist und das jammern im nachhinein groß. jetzt beim billigsten kistenschieber bestellen und nachher lauthals über die ungerechtigkeiten, probleme usw. schreien... die erfahrung habe ich wie gesagt auch 1x gemacht. 1x und nie wieder, wie ich hoffe... |
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thokra
Stammgast |
#7 erstellt: 19. Apr 2006, 11:28 | |
Ein Händler kann bei Vorliegen eines Mangels die mangelhaften Geräte beim Hersteller zurückgeben und bekommt eventuelle Schäden von diesem ersetzt. Insofern ist der Händler eigentlich immer auf der sicheren Seite. Zugleich ist natürlich nur dieser Vertragspartner des Kunden, so dass ich mich auch nur an meinen Händler wenden kann. Meine undurchsichtige Angelegenheit habe ich, glaube ich, schon mal irgendwo beschrieben: Sowohl die Toshiba-Vertragswerkstatt als auch mein Händler sagen, die Geräuschentwicklung meines TV befände sich innerhalb der Herstellerspezifikation. Nach einhelliger Auffassung in meinem Bekanntenkreis macht das Gerät aber dennoch mitunter Töne, die nicht normal sein können. Daher habe ich mich bei der Vertragswerkstatt mal informiert, was denn die Herstellerspezifikation genau besagt. Antwort: Die Geräte müssen bei maximaler Panelhelligkeit brummfrei sein. Eine Überprüfung des Geräts erfolgt immer nur bei maximaler Panelhelligkeit. Ist das Gerät dann ruhig, liegt das Gerät im Rahmen der Herstellerspzifikation. Mir wurde auch gesagt, dass keine Einzelteilüberprüfung stattfindet und auch serienmäßig auftretende Fehler nicht als Mangel ausgewiesen werden, da eine Vertragswerkstatt die Geräte nur auf Einhaltung der Herstellerspezifikation überprüfen darf, um nicht selbst gegenüber Toshiba vertragsbrüchig zu werden. Bei mir ist das TV bei Panelhelligkeit 100 erfreulich leise, aber wenn sie unterhalb von 97 ist, brummt das Ding meterweit. Im übrigen brummt das Gerät bei der Anwahl des PC-Anschlusses immer gleichermaßen. M.E. ist das nicht normal, allerdings will mein Händler das Gerät nicht zurücknehmen. Ein Toshiba-Mitarbeiter sagte mir am Telefon, das klinge nicht normal und ich solle mich an die Vertragswerkstatt wenden. Die Vertragswerkstatt sagt mir, sie wäre nur zur Überprüfung der Einhaltung der Herstellerspezifikation zuständig und nicht für mögliche andere Defekte und verweist mich diesbezüglich an meinen Händler. Mein Händler sagt, ohne einen Mangelnachweis einer Vertragswerkstatt kann er das Ding nicht zurücknehmen. Folge: Ich stecke fest. Ich habe daher eine normale TV-Werkstatt angerufen und ein Techniker hat sich das Teil mal "angehört". Er ist der Meinung, die Geräuschentwicklung sei nicht normal. Auf einen entprechenden Hinweis an meinen Händler und mein Angebot, es von ihm nochmal überprüfen zu lassen, habe ich nach 1 1/2 Wochen nicht mal eine Antwort erhalten. Infolgedessen befindet sich mein TV seit gestern bei der TV-Werkstatt, die das Gerät untersuchen und mir einen schriftlichen Mangelnachweis ausstellen soll. Falls ich einen solchen bekomme, werde ich mich nochmals an meinen Händler wenden und falls er dann immer noch nichts unternehmen will, werde ich Klage erheben. Ich hoffe, jetzt ist es weniger undurchsichtig. Ein Tipp zum Schluss: Ich empfehle, keine Bestellungen bei cyberport.de vorzunehmen. |
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americo
Inventar |
#8 erstellt: 19. Apr 2006, 15:07 | |
hi thokra,
na das ist doch schon mal eine recht hilfreiche aussage für den einen oder anderen. als weiteren tip könnte ich dir den geben, dich mal an eines der (fach)magazine zu wenden. das half mir damals bei meinen problemen mit einer recht bekannten firma aus dem hifi-bereich und einem der übelsten kistenschieber im netz. nachdem man mich damals fast ein halbes jahr verarscht hatte, brachte ein hilferuf bei "audio" den sofortigen anruf des product managers des herstellers und innerhalb von 4 wochen bekam ich vom händler mein geld wieder zurückerstattet. |
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thokra
Stammgast |
#9 erstellt: 19. Apr 2006, 15:25 | |
Danke, der Tip ist nicht schlecht. Ich habe zwar auch schon mal an etwas ähnliches gedacht, allerdings ist ja die Chance nicht sonderlich hoch, dass sich die Magazine dem Fall dann auch annehmen werden. Aber ein Versuch ist es sicherlich wert. Na mal abwarten. Jetzt soll zunächst mal mein Fernseher wieder zurück kommen und wenn ich dann meinen schriftlichen Nachweis haben sollte, habe ich ja nun wieder eine Option mehr. Ich seh' mich hier schon fast bei der WM ohne Fernseher sitzen... |
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tenebroso
Ist häufiger hier |
#10 erstellt: 23. Apr 2006, 19:12 | |
ich habe vor 2 Wochen bei Toshiba nachgefragt ob sie eine Garantie auf ihre Geräte geben und wenn nein, warum nicht. Ich warte noch immer auf eine Antwort... |
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thokra
Stammgast |
#11 erstellt: 23. Apr 2006, 19:21 | |
Ich denke, da wirst Du auch noch lange warten können. Toshiba gibt nämlich meines Wissens keine Garantie auf die Geräte, weshalb sie Dir auch sicher keine Antwort auf Deine zweite Frage geben werden. Die werden Dir kaum schreiben, dass sie von Ihren Geräte nicht überzeugt sind. Solange sie zur Abgabe einer Herstellergarantie nicht verpflichtet sind, müssen sie sie ja auch nicht geben und da man sich auf diesem Wege einigen Ärger ersparen kann, begnügt man sich eben mit den gesetzlichen Mindestanforderungen. |
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