Habe Probleme mit meinen alten Plasma!

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Pioneer_Fan
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 28. Jan 2007, 15:15
Hallo Leute,
Ich habe mir am Wochenende mal schnell einen Plasma Fernseher zugelegt weil wir bei uns draußen im Wintergarten nen kleinen Film abend machen wollten. Ichweiß es ist ein altes ding aber es sollte ja nur zum zweck dienen.
So nun hat der Verkäufer geschrieben ab und zu leichte Bild Fehler am Rand.....
Naja so stimmt das nicht. Der Plasma hat sehr heftige einbrennspuren. Was soll ich jetzt machen? Er will sich auch auf nichts einlassen. Ich denke mal das ich zum anwalt gehen werde.
Aber jetzt meine Hauptfrage: Wie kann ich die Einbrennstpuren beseitigen bzw. kann man diese üpberhaupt noch weg bekommen? Hier mal ein



Könnt ihr mir irgendwie weiterhelfen?
xxl2007
Neuling
#2 erstellt: 28. Jan 2007, 16:05
Moin Moin aus Oldenburg.

Das "Ding" ist Reif für die Tonne.
So ein Teil zu Verkaufen ist fast schon Betrug.
Würde ich auf jeden fall Umtauschen.
D-185
Inventar
#3 erstellt: 28. Jan 2007, 16:45
Läuft da bereits ein Sender? Oder läßt Du gerade ein Weißbild laufen?
Man erkennt auf jeden fall Einbrenner.
Daß Du die los wirst bezweifel ich. Was ist das für ein Pio.?
Stell mal Helligkeit und Kontrast auf Max. und laß ein Weisbild, am besten für ne Woche laufen!

Wenn das nichts hilft hol dir ein Baseballschläger und zieh den Typen eine rüber, bei dem Du es gekauft hast
Das hilft wenigstens dem Gewissen!

Das ist wirklich Betrug!!!
anon123
Inventar
#4 erstellt: 28. Jan 2007, 17:22
Hallo Pioneer_Fan,

das sieht sehr schlimm aus und ist keinesfalls mit der Deklaration des Verkäufers umschrieben. Entscheidend ist, ob dieser Mangel dem Verkäufer beim Verkauf bekannt gewesen ist bzw. bekannt gewesen sein muss. Da kenne ich mich mit Plasmas zu wenig aus, würde aber annehmen, dass solche Einbrennspuren (wenn das zu sehende Einbrennspuren sind), die in diesem Fall ja die Nutzung völlig unmöglich machen, nicht von heute auf morgen auftreten, sondern ein langfristiges Resultat sind.

Trifft das zu, dann hat der Verkäufer diesen Mangel arglistig verschwiegen, und ein vereinbarter Haftungssausschluss, wie er z.B. bei eBay gang und gäbe ist, ist nach §444BGB nichtig. Grundsätzlich ist ein Verkäufer immer verpflichtet, alle ihm bekannten Umstände (also auch Mängel) anzugeben. Der Ausschluss der Sachmängelhaftung ("keine Garantie/keine Gewährleistung", "gekauft wie gesehen") bezieht sich ausdrücklich nicht auf diese, also verschwiegene, Arten von Mängeln (§444). §434 bestimmt, dass die Kaufsache "bei Gefahrenübergang [also bei Besitzübertragung] die vereinbarte Beschaffenheit hat", wozu explizit auch die Nennung bekannter Mängel gehört. Das ist nach Deiner Schilderung nicht der Fall, und es liegt eine Leistungsstörung seitens des Verkäufers vor. Es gelten dann die üblichen Bestimmung zur Nachbesserung, Minderung, Wandlung, Rücktritt. Je nach Sachlage ist der Verkäufer nach §§280f., 440 nachbesserungs- bzw. schadensersatzpflichtig. Vgl. hierzu knapp z.B. Nagel/Eger (2003), Wirtschaftsrecht II, S. 109ff.

Soweit diese, möglicherweise unvollständig memorierte, Erinnerung an Rechtsvorlesungen, die keineswegs als Rechtsberatung zu verstehen ist. Die Beweislage ist eine andere Frage (siehe hierzu aber meinen ersten Absatz), und ich würde tunlichst auf Verbesserungsmaßnahmen Deinerseits verzichten. Ich würde dringend den Gang zur Rechtsberatung oder zum Anwalt anraten, was ja durch eine Rechtsschutzversicherung gedeckt sein sollte. Für die Zukunft würde ich bei hochpreisigen Artikeln vom anonymen Gebrauchtkauf abraten.

Viel Glück und beste Grüße.
Pioneer_Fan
Ist häufiger hier
#5 erstellt: 29. Jan 2007, 15:13
@ xxl2007:

Ja ich bin ja auch der meinung das es Betrug ist besonders.
Er will sich aber auch auf nichts einlassen. Er meint das es bei ebay keine Garantie gäben würde.

@ D-185:
" Wenn das nichts hilft hol dir ein Baseballschläger und zieh den Typen eine rüber, bei dem Du es gekauft hast
Das hilft wenigstens dem Gewissen"

Wär sicher keine schlechte idee

Nein es ist kein Sender am laufen.
Ich habe nur vom Rechner aus ein Weißbild am laufen gehabt.
Wernn man vor dem Plasma steht sieht es noch viel extremer aus.


@ anon123:
Ich habe mit dem jenigen ja schon Telefoniert. Er meinte nur das er das wohl gewusst hat das oben in der ecke noch das TV zu erkennen ist. Und er wollte mir erzählen das ihm die anderen einbrennspuren nicht aufgefallen wären.


Was soll ich jetzt machen?


[Beitrag von Pioneer_Fan am 29. Jan 2007, 15:23 bearbeitet]
Axel_Parkop
Stammgast
#6 erstellt: 29. Jan 2007, 15:38
Bei Ebay gibt es auch keine garantie
Bei Gebrauchtgeräten gibt es eine Gewährleistung vom Verkäufer nach neuem EU-Recht. Diese muss er explizit beim anbieten ausschliessen

Unabhängig davon ist das Gerät defekt bei Dir angekommen. Auf den Defekt wurde nicht hingewiesen. Also muss er wandeln (Geld zurück incl. aller Kosten (Versand etc.) oder reparieren). Das hat also noch gar nichts mit Gewährleistung zu tun.

Betrug wirst Du nicht nachweisen können. Ist aber auch egal.

Rufe ihn nochmal an. Wenn er nicht den Ausschluss der Gewährleistung im Angebot stehen hatte, muss er den PIO auf seine Kosten reparieren lassen.Das wird teuer für ihn.
Wenn Du gnädig bist, dann lässt Du dich auf Geld zurück ein

Wenn er nicht mit sich reden lässt: Anwalt

oder, so hab ich es gemacht, da ich mir im Falle einer Klage 100% sicher war zu gewinnen, beim gericht einen Titel zur Vollstreckung erwerben, zum Gerichtsvollzieher gehen und ihn pfänden lassen. Wenn er dann immer noch nicht will, Anwalt, Klage etc.

schreib doch mal die Auktionsnummer hier rein

Noch der Form halber:
Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine Meinung


[Beitrag von Axel_Parkop am 29. Jan 2007, 15:42 bearbeitet]
anon123
Inventar
#7 erstellt: 29. Jan 2007, 16:00
Hallo,

also mal langsam...

Das wichtigste ist, dass es zwar richtig ist, dass es "bei eBay keine Garantie" gibt (wenn der Gewähleistungsausschluss im Angebot deklariert ist). Das bezieht sich aber nach $444BGB ausdrücklich nicht auf Defekte, die ein Kaufgegenstand bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs hat, von denen der Verkäufer wusste, und die er verschwiegen hat. Da soll sich der Kerl mal entsprechend schlau machen (eine entsprechende Zitatstelle habe ich ja genannt). "Keine Garantie/keine Gewährleistung" bezieht sich nur auf Schäden/Mängel, die entweder bei Verkauf klar deklariert sind, die keinesfalls erkennbar gewesen sein konnten, oder solche, die erst danach entstanden sind. Ausdrücklich nicht auf jene, die der Verkäufer arglistig verschwiegen hat.

Wenn er in seiner eBay-Annonce (die Du ja hoffentlich gespeichert hast) geschrieben hat "ab und zu leichte Bild Fehler am Rand" und späterhin sagte, er wusste nur von dem Einbrennen in der rechten oberen Ecke (was aber schon von seiner ersten Aussage abweicht), dann bedeutet das, dass man vom dem Gerät eine hier üblicherweise anzunehmende Bilddarstellung (--> Vergleichsgeräte) minus der bekannt gegebenen Fehler erwarten kann. Das ist mit §434 in Verbindung mit §433 gemeint, wenn von "frei von Sachmängeln" gesprochen wird. Das ist bei Deinem Foto ganz offensichtlich nicht der Fall. Übrigens ist es völlig unerheblich, was er jetzt sagt. Entscheidend ist allein, was er vor dem Verkauf deklariert hat.

In beiden Fällen hast Du als Käufer eine Reihe von Rechten wegen Mängeln an der Kaufsache (§437 und Verweise dort) -- von Nacherfüllung über Minderung und Rücktritt bis zum Schadensersatz, je nach Sachlage. Wäre der Schaden nach Übergabe entstanden, hätte er Recht. Aber das trifft hier nicht zu.

Nun kann er ja gerne geltend machen, er habe die Einbrennspuren zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht bemerkt. Ich halte es aber für sehr unwahrscheinlich, dass ein solcher Schaden über Nacht zwischen einem Aus- und einem Einschalten auftritt. Wie reden hier ja nicht von leichten Fehlern, die man übersehen könnte. Im Zweifel kann das ein Sachverständiger klären, was allerdings Geld kosten wird. Meine Vermutung ist die, dass er das einfach leugnen will und annimmt, man könne nicht das Gegenteil beweisen.

Ich würde ihn mit diesen Dingen konfrontieren, vor allem mit der Nichtigkeitsklausel für den Ausschluß von Sachmängeln bei arglistigem Verschweigen eines bekannten Mangels, und dass Du daraus eine Reihe von Rechten gegen ihn hast. Zugleich, ggf. zuvor, würde ich einen Rechtsanwalt kontaktieren, um die Sache rechtskundig zu besprechen, denn so etwas kann ich keinesfalls leisten. So wie ich es sehe, musst Du aber keineswegs hinnehmen, dass Dir der Verkäufer ein offensichtlich schrottreifes Gerät verkauft hat, dessen Mängel er offensichtlich arglistig verschwiegen hat.

Auf welche eBay-Auktion beziehst Du Dich (Link, Artikelnummer)? Hast Du die entsprechenden Seiten gespeichert? Was hast Du eigentlich bezahlt? Ich habe in den abgelaufenen Auktionen nicht gefunden, das passt.

Beste Grüße.

P.S.: Das ist natürlich keine Rechtsberatung.


[Beitrag von anon123 am 29. Jan 2007, 16:29 bearbeitet]
Pioneer_Fan
Ist häufiger hier
#8 erstellt: 29. Jan 2007, 16:31
Hallo,
Hier erstmal der Link zu der Ebay auktion.
Pioneer Plasma @ Ebay
anon123
Inventar
#9 erstellt: 29. Jan 2007, 17:03
Hallo,

zunächst wäre das zu prüfen, was Axel_Parkop geschrieben hat. Also: Steht der Verkäufer in der Gewährleistungspflicht, weil er diese ganz klar erkennbar und förmlich korrekt nicht ausgeschlossen hat? Meines Erachtens ja. Bei der Verbraucherzentrale NRW heisst es dazu deutlich:

Jürgen Schröder, Jurist der Verbraucherzentrale, erklärt: "Eine Garantie gibt man freiwillig. Die Gewährleistung hingegen ist eine gesetzliche Pflicht." Wenn der Verkäufer sie nicht korrekt ausschließt, dann muss er im Fall des Falles haften.

Also: Er hat die Gewährleistungspflicht nicht ausgeschlossen und steht somit in der Pflicht. Einen automatischen Ausschluß bei eBay gibt es nicht.

Darüber hinaus suggeriert er, das Gerät habe immer "sehr gute dienste getan", bis auf "er hat manchmal leichte farbfehler am rand". Auf dem viel zu kleinen Foto erkennt man lediglich diese "TV"-Einbrennung am rechten oberen Rand deutlich, aber selbst diese erwähnt er nicht. Ganz interessant ist, dass er auf Anfrage schreibt: "farbstreifen kamen vom dvd reciever." Mithin gibt es die Existenz dieser Störungen sogar zu, schliesst aber explizit einen Fehler am Plasma aus. Das Foto vom laufenden TV ist seltsamerweise von schräg oben, beim ausgeschalteten Gerät dann aber von vorne. Sind die Schäden weniger zu sehen, wenn man von schräg oben schaut? Das müsste man wohl im Einzelnen prüfen. Nimmt man an, das er die Mängel gekannt hat, gilt nach Verbraucherzentrale NRW:

Anders läuft es bei gebrauchten Geräten. Bei offenkundigen Mängeln kann sich der Verkäufer nicht aus der Verantwortung stehlen. Verschweigt er Fehler, gilt dies als arglistige Täuschung. Wer also seinen Fernseher als "gebraucht, aber voll funktionsfähig" anpreist, steht dafür ein, dass vom Scart-Eingang über die Lautsprecher bis zur Bildröhre kein Defekt vorliegt.


Siehe auch folgende Links:
http://www.verbrauch...970/link199986A.html (von hier die Zitate)
http://www.e-juriste...tversteigerungen.htm
http://www.juraforum.de/forum/showthread.php?t=21688
http://www.justiz.nrw.de/BS/Verbraucherschutz/gewaehrleistung.pdf

Aus meiner Sicht sieht es also gar nicht schlecht aus für Dich. Der Verkäufer hat eine Bewertung von 100%. Vielleicht kann man sich ja vorab gütlich einigen. Auf Basis des von mir Recherchierten aber sollte auch ein Gang zum Rechtsanwalt für Dich lohnend sein.

Beste Grüße.

P.S.: Das ist natürlich keine Rechtsberatung, sondern nur meine Meinung


[Beitrag von anon123 am 29. Jan 2007, 17:09 bearbeitet]
artificial
Neuling
#10 erstellt: 29. Jan 2007, 18:25

Pioneer_Fan schrieb:
Hallo,
Hier erstmal der Link zu der Ebay auktion.
Pioneer Plasma @ Ebay


...das Foto auf welchem der PIO auf dem Teppich liegt gefällt mir am besten... Schon das hätte mir einwenig zu denken geben. Drück dir jedenfalls die Daumen das du wieder zu deinem Geld kommst!
Pioneer_Fan
Ist häufiger hier
#11 erstellt: 29. Jan 2007, 21:43
So mein Anwalt war gerade eben bei mir @home hat sich die sache angeguckt und alles aufgenommen.
Mal sehen was daraus wird. Ich werde das natürlich auf jedenfall hier posten!


[Beitrag von Pioneer_Fan am 29. Jan 2007, 22:09 bearbeitet]
minu
Inventar
#12 erstellt: 29. Jan 2007, 23:42
Sieht irgendwie komisch aus diese eingebrannte Bild , als wurde ein anzeigebild von einem Bahnhof oder so was dauerhaft angezeigt .

Mit freundlichen Grüßen
minu
Flüssigdünger
Ist häufiger hier
#13 erstellt: 04. Mrz 2007, 22:14
Das mit dem Bahnhof ist garnicht so abwegig.. Ich vermute auf ein Bahnhof display mit aufgelisteten An und Abfahrszeiten... Hat der Verkäufer bestimmt billig, wenn nicht sogar wegen Austausch umsonst bekommen und bei ebay zu viel Geld gemacht.
mw83
Inventar
#14 erstellt: 05. Mrz 2007, 14:03
Hast du ebay schon eine Meldung über die falschen angaben gemeldet.

Würde versuchen über ebay eine Lösung zu finden, wenn das möglich ist.
Pioneer_Fan
Ist häufiger hier
#15 erstellt: 05. Mrz 2007, 19:57
Wie kann ich das denn ebay darüber bescheid geben? Weil ich habe sowas noch nicht gemacht.
Flüssigdünger
Ist häufiger hier
#16 erstellt: 05. Mrz 2007, 20:18
Es tut mir Leid, aber ehrlich gesagt muss ich sagen dass dir das schon ein bisschen Recht geschieht, dass du auf die Nase gefallen bist.
Du hast mir vor über 3 Monaten zugesagt, dass du meinen Pioneer Verstärker (aus dem Thread hier im Forum)kaufen willst, und das du Das Geld überweisen würdest, und den auf jedenfall nimmst. Ich habe anderen Interressen absagen müssen.

Ich habe verdammt lange gewartet, und du hast es bis heute nicht einmal für nötig gehalten abzusagen, oder irgendeine Entschuldigung abzugeben. Das Verhalten sehe ich als äusserst unsozial und feige an!


1.Wenn man einem fest zusagt, dann hält man das auch

2.Sollte es dennoch Probleme geben, dass du nicht willst o.ä. so ist es okay, wenn du absagst. Aber dann solltest du auch wenigstens deinen Mann stehen und auch wirklich absagen, und nicht 3 Monate warten, und sich vor jeder Konfrontation drücken.

Bei so einem Verhalten krieg ich zuviel!
Flüssigdünger
Ist häufiger hier
#17 erstellt: 05. Mrz 2007, 20:19

Pioneer_Fan schrieb:
Wie kann ich das denn ebay darüber bescheid geben? Weil ich habe sowas noch nicht gemacht.



In mein ebay hinter der Auktion auf Artikel oder Auktion melden klicken, und dann einen Grund auswählen.
anon123
Inventar
#18 erstellt: 05. Mrz 2007, 20:37
Hallo Pioneer Fan,

was ist eigentlich aus der Sache geworden? Die rechtliche Lage ist aus meiner Sicht eindeutig, und Du hast Dich mit Deinem Anwalt beredet. Und nun? Schon was passiert? Den Verkäufer mal angeschrieben und ihn über Rechtslage informiert, ihn auf die Nichterfüllung des Kaufvertrages hingewiesen, bei denen es in diesem Fall keinen Mängelausschluss gibt? Und darauf, dass er auch gewährleistungspflichtig ist, weil er das nicht förmlich korrekt ausgeschlossen hat?

Irgendwie tröpfelt's bei Dir nur, und so recht geht's bei Dir auch nicht voran. Das kann im Zweifel Deine Glaubwürdigkeit und Deine Beweisführung schmälern. Immerhin sind es nunmehr schon fast sechs Wochen, in denen Du das Gerät hast. Damit eröffnest Du der Gegenseite natürlich die Argumentationsmöglichkeit, der Schaden sei nachträglich eingetreten. Übrigens löscht eBay die Annonce nach 90 Tagen.

Beste Grüße.

P.S.: Das ist keine Rechtsberatung
Pioneer_Fan
Ist häufiger hier
#19 erstellt: 27. Mrz 2007, 22:37
Also bis jetzt ist folgendes passiert.

Der Verkäufer wurde von meinem Anwalt angeschrieben und dazu aufgefordert den Betrag zu überweisen dieser hat dann auch seinen Anwalt eingeschalt und nun hat er irgendwelche lügen erfunden wie z.b. das er das Gerät fertig angeschlossen bei sich stehen hatte und es und vor führen wollte. Naja in Wirklichkeit war es so das er das Gerät hinter einem Schränkchen stehen hatte und die Kabel in einem Extra Karton auf dem Schränkchen lagen. Mittlerweile sind wir beim Mahnverfahren Angelangt und wenn da jetzt diese oder nächste Woche nichts kommt von der Gegenseite dann geht es sehr warscheinlich vor Gericht. Aber mir soll das ja egal sein das ich mir recht sicher bin das ich im Recht bin!

@ Flüssigdünger:
Tut mir leid aber das ich mich nicht gemeldet habe aber hatte extremst viel zu tun und habe. Ist der Verstärker denn Mittlerweile verkauft?


Schönen Gruß
pHoBiUs
Stammgast
#20 erstellt: 28. Mrz 2007, 11:27
Solche Leute kotzen mich besonders an.
Wie kann man nur so saudämlich sein, und glauben, man kann ein defektes Produkt noch verkaufen? Vor allem wenn die Defekte so offensichtlich sind?
Ich wünsch dir auf jeden Fall viel Glück bei deinem Prozess und du hast auf jeden Fall das Recht in deiner Hand.
mw83
Inventar
#21 erstellt: 28. Mrz 2007, 19:05
Ich würde hoffen das er vor Gericht recht bekommt, Betrug ist es auf jedenfall.
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