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BENQ DV3750+A -A |
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Autor |
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Tharkun
Ist häufiger hier |
#3005 erstellt: 26. Sep 2007, 18:54 | |||||||||
Ich habe heute nocheinmal bezüglich "Ruckeln" bei der Benq-Hotline angerufen, die haben mich als das Wort "Ruckeln" fiel gleich an den technischen Kundendienst verwiesen den ich auch noch anmailen mußte. Meine Frage: Der o.g. LCD-F. weist bei der Zuspielung von HD-Material (1080i@50Hz, z.B. von einem Premiere HD-Receiver) über DVI ein starkes Ruckeln/Stocken im Bild auf. (alle 2-3 Sek.) Die Zuspielung über Komponente ist zwar fehlerfrei, kann aber bei HDCP-Signalen (wie z.B. von Premiere-HD) nicht benutzt werden. Die HD-Ready-Spezifikation sagt außerdem ganz klar aus das ... (übliche) Um Mißverständnisse von vornherein auszuschließen möchte ich darauf hinweisen das es sich beim o.g. Problem NICHT um das sog. 3:2-Pulldown-Ruckeln handelt, das lediglich bei Zuspielung von HD-DVD/Blu-Ray entsteht (Wandlung 24Bilder auf 60 Halbbilder !) Da das Gerät schoneinmal wegen eines defekten Netzteil in Reparatur war ist außerdem schon die aktuelle Firmware aufgespielt, die das Problem aber auch nicht löst. Ich bitte um Beseitigung des Mangel. Antwort: Guten Tag Herr X, vielen Dank für Ihre Anfrage: Der BenQ DV3750 erfüllt die nötigen Spezifikationen für das HDReady Logo. Der integrierte DVI-Anschluss ist in der Lage HDCP zu entschlüsseln. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das 3:2 Pulldown mit Nichten nur bei Zuspielung eines HD-DVD oder BlueRay Players auftritt, sonder viel mehr bei fast jedem Quellmaterial vorliegt. Eine gute Erklärung hierzu bietet das online Lexikon Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/3:2-Pull-Down Wenn Ihr BenQ LCD-TV schon in unserem Service Center überprüft wurde, so müssen wir davon ausgehen das kein Fehler am Gerät vorliegt. Mit freundlichen Grüßen Ihr Internet Support Team BenQ Deutschland GmbH Diese Antwort dient höchstens zur allgemeinen Belustigung aber kann doch wohl nicht deren Ernst sein. Ich glaube die lesen hier alle mit und lachen sich selber 'nen Ast ab. Ich warte noch auf eine weitere Antwort, die haben wohl unmittelbar nach dieser Feierabend gemacht. Gruß Tharkun |
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Becks666
Stammgast |
#3006 erstellt: 26. Sep 2007, 19:17 | |||||||||
looooool Köstlich. Was hauen die sich da in die Birne, dass die so einen Müll verzapfen? |
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StefanDO
Ist häufiger hier |
#3007 erstellt: 26. Sep 2007, 21:56 | |||||||||
Es ist auch meine Erfahrung, dass weder bei der Vertragswerkstatt digitest noch bei BenQ Deutschland irgendjmd. nur ansatzweise Ahnung von LCD-TV-Technik hat (bei digitest sitzen scheinbar nur "Papageien", die nach Schema F Boards austauschen und Firmware-Update-Geräte anklemmen - ohne den Fehler vor oder nach dem Eingriff zu prüfen - dazu Aussagen, die mehrere sachliche Fehler pro Satz enthalten, s.o.). Das kann uns aber auch egal sein: Einfach beim Händler Nachbesserung bis zur Beseitigung des Mangels verlangen, spätestens nach dem 2. erfolglosen Nachbesserungsversuch dann Abwicklung des Rücktritts vom Kaufvertrag verlangen. Weigert sich der Händler, dann mit Anwalt drohen. Ich habe zumindest keine Angst, auf den Anwaltskosten sitzen zu bleiben, da die von mir erstellte DVD ausreichend Beweise für den Mangel liefern sollte und ich von daher bezweifle, dass ein Urteil zugunsten des Händlers ausfallen würde (er müsste ja behaupten, es läge kein Mangel vor). Eine Diskussion des Mangels mit BenQ / digitest habe ich aufgegeben, weil sich alle Mitarbeiter dort bisher so sehr als inkompetent disqualifiziert haben, wie es in einem größeren Ausmaß kaum möglich ist. Ich wünsche BenQ, dass möglichst viele Leser dieses Threads jetzt endlich auf die Barrikaden gehen und mal ein Exempel statuieren, was passiert, wenn man uns für sauer verdientes Geld zum Beta-Tester runter stuft und dann ohne weitere Firmware-Verbesserungen mit dem Drecksgerät stehen lässt. Auf dass sie sowas nicht noch einmal versuchen! [Beitrag von StefanDO am 26. Sep 2007, 21:59 bearbeitet] |
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Tharkun
Ist häufiger hier |
#3008 erstellt: 27. Sep 2007, 19:06 | |||||||||
Genau das denke ich mir auch, nachdem sich Benq heute in einer weiteren Mail dann doch bereit erklärt hat den 3750er nocheinmal zu "überprüfen" habe ich denen folgenden Vorschlag gemacht: ...da ich aufgrund der u.g. Problematik mittlerweile keine Kosten und Mühen mehr scheue wäre ich durchaus bereit ihnen den Fehler direkt vorzuführen. D.h. wenn Sie mir frühzeitig einen Termin nennen würden, könnte ich mir einen Tag Urlaub nehmen, meinen LCD in den Kofferraum packen und zu Ihnen fahren. Ist das Service Center in Hamburg ? Die Entfernung wäre für mich kein Problem, und die Anlieferung wäre für Sie kostenfrei. Bitte verstehen Sie mich nicht falsch, aber ich befürchte einfach das der Fernseher mit der Begründung "kein Fehler festgestellt" zurückkommt und dadurch niemand etwas gewonnen hat. Es können noch Wetten auf die Antwort abgegeben werden !!! |
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Becks666
Stammgast |
#3009 erstellt: 27. Sep 2007, 19:45 | |||||||||
Niemals wird sich jemand mit dir zusammen das Bild ansehen. Die eiern lieber rum und suchen Ausreden, in der Hoffnung, dass wir keine Ahnung haben und uns mit deren Aussagen zufrieden geben. Ich mache aber ne Wette: sobald ein Kunde mit dem Anwalt droht, werden Händler und/oder BenQ den Schwanz einziehen. Die wissen ganz genau, dass der 3750 Schrott ist. |
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Tharkun
Ist häufiger hier |
#3010 erstellt: 03. Okt 2007, 17:45 | |||||||||
Guten Tag Herr X, vielen Dank für Ihre Anfrage: Es steht Ihnen zwar frei, Ihren BenQ LCD-TV persönlich bei unserem Service Center abzugeben, jedoch ist eine direkte Überprüfung aus logistischen und organisatorischen Gründen nicht möglich. Kannst Du Hellsehen ? |
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Becks666
Stammgast |
#3011 erstellt: 06. Okt 2007, 18:05 | |||||||||
War doch klar. Wenn die sich drauf einlassen, müssen die ja zugeben, dass die Glotze fehlerhaft ist. Dann können die sich nicht mehr rausreden. Mein Händler versucht auch gerade alles. Er meldet sich nicht auf meine Mails. Werde Montag mal am Telefon ein bisschen Druck machen. |
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Becks666
Stammgast |
#3012 erstellt: 08. Okt 2007, 15:07 | |||||||||
Also da hab ich wohl den absolut Top-Händler erwischt. Der wollte mir doch gerade am Telefon verkaufen, dass der Komponenten-Eingang doch digital ist und der BenQ somit die hd ready-Spezifikation einhält. Schriftliche Antwort lässt angeblich auf sich warten, weil man noch keine Antwort von BenQ habe. Man möchte sich aber morgen früh nochmal darum kümmern. |
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Becks666
Stammgast |
#3013 erstellt: 19. Okt 2007, 14:31 | |||||||||
So. Mit meinem Händler ist alles klar. Gerade mit dem telefoniert und der will oder kann nichts in der Sache unternehmen, bzw. irgendetwas von Rücktritt vom Vertrag hören. Hab ihm dann verklickert, dass ich die Angelegenheit dann meinem Anwalt übergebe. Kennt irgendwer einen Anwalt in der Gegend Köln/Wuppertal, der für solche Sachen spezialisiert ist? |
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StefanDO
Ist häufiger hier |
#3014 erstellt: 19. Okt 2007, 16:06 | |||||||||
@Becks666: Bevor Du einen Anwalt beauftragst: Lass es Dir möglichst schriftlich vom Händler geben, dass er die von Dir geforderte Nachbesserung (die er ja zweimalig verlangen kann bevor Du das Recht auf Rücktritt hast) nicht leisten will. Andernfalls wird er womöglich dem Anwalt gegenüber behaupten, Du hättest ihn nicht zur Nachbesserung aufgefordert. Dann steht Aussage gegen Aussage, und Du müsstest womöglich damit rechnen, die Anwaltskosten zu zahlen ohne den Fall zum von dir gewünschten Abschluss gebracht zu haben. Ich habe meinen Händler übrigens - nachdem der DV3750 vor Wochen durch UPS (von BenQ beauftragt, Lieferziel: digitest) abgeholt wurde und seitdem kein Geld eingegangen ist - vor kurzem nochmals geschrieben. Daraufhin hieß es, er müsse sich noch mit der Gutschrift gedulden, weil der Fall bei BenQ noch in Bearbeitung sei. Folgende E-Mail meinerseits hat dann dazu geführt, dass er mir in der Antwort einen Tag später mitgeteilt hat, die Summe (sogar voller Kaufpreis) würde diese Woche an die Buchhaltung weiter gegeben und somit wohl vor Ablauf der von mir gesetzten Frist auf mein Konto überwiesen: Sehr geehrter Herr XXX, es tut mir leid, dass Sie sich lt. BenQ noch ein wenig gedulden sollen. Ich bin jedoch mit meiner Geduld am Ende - ich gedulde mich bereits seit mehreren Monaten. Ich mache meine Ansprüche Ihnen gegenüber geltend, da ich mit Ihnen den Kaufvertrag geschlossen hatte. Wie Sie vielleicht wissen, ist eine verzögerte Abwicklung zwischen Ihnen und BenQ keine rechtliche Grundlage, die ausstehende Summe nicht innerhalb der von mir gesetzten Frist auf mein Konto zu überweisen. Für meine Forderung Ihnen gegenüber ist es nämlich irrelevant, wie Sie die Summe aufbringen. D.h. die Abwicklung zwischen Ihnen und BenQ interessiert mich dabei nicht. Sicherlich ist es für Sie unangenehm, die ausstehende Summe demnach zunächst aus Ihren eigenen Mitteln zahlen zu müssen. Doch zum Einen gehört dies zu Ihrem "Berufsrisiko", zum Anderen befinde ich mich als Privatperson bereits in einer mindestens genau so nachteiligen Lage, da das Gerät schon vor längerer Zeit abgeholt wurde und die Summe nach wie vor bei mir fehlt. Die von mir gesetzte Frist zur Überweisung des Betrags bis zum 29.10.2007 bleibt bestehen. Sollten Sie bei Verstreichen der Frist meiner Forderung nicht nachgekommen sein, so behalte ich mir vor, Ihnen zusätzlich den marktüblichen Zins für die Zeit des Verzugs in Rechnung zu stellen. Bzgl. meiner Forderung inkl. des Zinses wird sich dann mein Rechtsanwalt mit Ihnen in Verbindung setzen, wodurch Ihnen zusätzliche Kosten entstehen werden. Die 14-tägige Frist habe ich Ihnen gesetzt, um bei Einschalten eines Rechtsanwalts rechtlich abgesichert zu sein. Die Rechtslage ist beim Verstreichen der Frist eindeutig. Ich hoffe daher, dass Sie in Ihrem eigenen Interesse den Betrag innerhalb der Frist überweisen werden, um Ihnen zusätzliche Kosten zu ersparen. Bitte verzeihen Sie die evtl. undiplomatisch anmutende Ausdrucksweise, aber ich habe monatelang Geduld mit Ihnen bewiesen. Diese Geduld ist nun wirklich am Ende. Mit freundlichen Grüßen YYY Vielleicht kann der eine oder andere "Händlergeplagte" von Euch ja was damit anfangen, es quasi als eine Art Muster verwenden. |
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Becks666
Stammgast |
#3015 erstellt: 19. Okt 2007, 18:39 | |||||||||
Jo, danke. Werde dem Laden dann erst noch mal schriftlich auf die Pelle rücken. |
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Royale78
Ist häufiger hier |
#3016 erstellt: 23. Okt 2007, 10:01 | |||||||||
So, ich habe mich dann letzte Woche auch an meinen Händler gewandt! Er hat sich direkt mit seinem Distributor in Verbindung gesetzt, erstes Kommentar Seitens Distributor soll wohl großes Gelächter gewesen sein. (O-Ton: Nach 18 Monaten möchte der Kunde einen Austausch?) ...wer zuletzt lacht....übrigens ich habe bisher noch nicht gelacht über dieses Thema! Jetzt liegt die Sache beim betreffenden Gruppenleiter und mein Händer (guter Bekannter von mir) hat direkt im Telefonat mit dem Gruppenleiter gesagt: Gerät zurücknehmen, Kunde erwirbt folgend Neugerät! Bis Freitag haben wir dem Distributor Zeit eingeräumt, danach gehen den Weg weiter...Anwalt, BenQ, Anwalt, etc. ;-) Bin mir aber absolut nicht sicher, welches Gerät ich dann nehmen soll???? 2TSD Euro würde ich ausgeben, hat jemand einen wirklich guten Tipp? z.B. Philips 37PFL9732D Cheers, Dominik [Beitrag von Royale78 am 23. Okt 2007, 11:28 bearbeitet] |
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angelostyria
Stammgast |
#3017 erstellt: 23. Okt 2007, 11:46 | |||||||||
Ich kenne den 37PFL9732D -> PP3, Crystal Clear,AmbiLight etc. Wirklich ein sehr gutes Gerät - Bildqualität ist um längen besser als beim Benq! |
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StefanDO
Ist häufiger hier |
#3018 erstellt: 23. Okt 2007, 16:33 | |||||||||
Ich habe mir vor wenigen Tagen den Samsung LE-40M86BD geholt und bin damit voll zufrieden. 1080p, 24p, Top-Schwarzwert. |
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pete121
Ist häufiger hier |
#3019 erstellt: 24. Okt 2007, 14:55 | |||||||||
Guten Tag, vorweg habe ich wenig technisches Hintergrundwissen über Displays. Habe auch bislang nur die letzten 4 Seiten dieses langen Threads gelesen. Dafür erstmal sorry An meinen 3750 ist der Denon 3910 über DVI angeschlossen. Wenn der Denon das Bild auf 1080i hochscaliert, zeigt das Display 1080ix50 an, und das Bild zittert sichtbar. In der Betriebsart 720p ist das Bild ruhig. Nun kommt in wenigen Tagen der langersehnte Technisat HD S2 HDTV-Receiver. Habe ich dann den gleichen Zitter-Effekt, wenn ich das 1080i-Signal in den BenQ über DVI einspeise? Bin ich auch ein "Opfer" dieser tollen BenQ-Technik? Habe das Gerät am 05.05.2006 über ProMarkt.de gekauft. Es war bereits einmal bei digitest zur Reparatur weil das Gehäuse beulig wurde. Das Gehäuse wurde kostenlos ausgetauscht. Es hat nun zwar keine Beulen mehr, ist dafür aber fast champagnerfarben statt silber. Aber das nur nebenbei. Wie gehe ich nun am besten vor, um den Zitter-Effekt zu reklamieren? Am liebsten würde ich das Gerät natürlich auch zurückgeben, nachdem ich nun gelesen habe, dass das Gerät nicht hält was es verspricht. Wie bekomme ich den Software-Stand heraus? Danke Peter [Beitrag von pete121 am 24. Okt 2007, 15:16 bearbeitet] |
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DBOX2User
Stammgast |
#3020 erstellt: 24. Okt 2007, 15:32 | |||||||||
Menü - 3750 - Menü Müßte die FW von März 2006 sein. Danach kam wohl nichts mehr. Zittern ? Was genau zittert ? Das Menü oder der Film selber. Hast du den BenQ auf REAL stehen ? Ansonsten Test Vielleicht nochmal mit den verschiedenen Deinterlacing Modi probieren. Zu Technisat. Ich habe den Kathrein UFS 910. Nach dem Softwareupdate am Kathrein ist das Bild via DVI zwar schlechter geworden. Aber mit DVI - HDMI habe ich im Menü zittern aber ansonsten ist das Bild ok (z.B.) Prem. HD. |
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pete121
Ist häufiger hier |
#3021 erstellt: 24. Okt 2007, 16:26 | |||||||||
Im Menü habe ich kein Feld mit "3750", nur 5 Felder: Audio-Bild-Merk.-TV-PC Das über DVI in 1080i eingespeiste Bild zittert wahrnehmbar in vertikaler Richtung. Das Menü ist absolut ruhig. Das Zittern ist sowohl bei Auto-Format als auch in real zu sehen. Ich hatte mal den Philips Sat 9005 zum Testen. Da zitterte das Bild genau so bei 1080i. |
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StefanDO
Ist häufiger hier |
#3022 erstellt: 24. Okt 2007, 16:56 | |||||||||
Das "Zittern" ist das Interlace-Flimmern. Beim DV3750 arbeitet nämlich der Deinterlacer bei 1080i nicht (für mich ein weiterer Mangel, denn andere Geräte wie der 40M86 stellen 1080i absolut ruhig ohne Interlace-Flimmern dar, weil dort der Deinterlacer arbeitet). Wie Du das Gerät loswerden kannst: Weiter oben findest Du einen Link zu dieser DVD, die ich mal erstellt habe. Dein Kaufdatum liegt länger als 6 Monate zurück, d.h. nun müsstest Du - wenn Dein Händler nicht kulant ist - beweisen, dass der Mangel bereits von Werk an bestand. Das sollte aber nicht weiter schwer sein, weil ja *jeder* DV3750 die Mängel, die auch Dein Gerät hat, aufweist, also auch die fabrikneuen. Du kannst das notfalls Deinem Händler ja mitteilen, ihm zu verstehen geben, dass Du den Rechtsweg gehen wirst und dabei wegen der Sachlage Erfolg haben dürftest und er dann Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zusätzlich zu zahlen hätte. Von daher wäre es für ihn Schadensbegrenzung, Dir den Kaufpreis abzüglich Nutzenersatz im Rahmen eines Rücktritts vom Kaufvertrag zu erstatten. Bei TVs geht man von 7 Jahren Haltbarkeit aus, so dass er Dir mind. Kaufpreis - (Alter des Geräts in Monaten * Kaufpreis / 84) zurück erstatten müsste. |
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DBOX2User
Stammgast |
#3023 erstellt: 24. Okt 2007, 18:33 | |||||||||
Einfach auf der Fernbedienung eingeben. Wie groß sind den die "Sprünge" ? Also eher so ein schnelles zittern oder so richtig cm-große Sprünge ? aber ich hatte vorhin nochmal das DVI-Kabel rausgeholt. Prem Direkt und Astra HD Demo Kanal geschaut. Also ich hatte wohl wirklich das Glück und war bei denjenigen dabei, welche noch mit der ersten guten Charge versorgt wurden. Von daher vorsicht mit der Äusserung das alle BenQ das haben. Ich bin im Moment wirklich gespannt, wie es bei euch weiter geht. Es wäre natürlich toll, wenn BenQ das mal Live nachweisen müßte (Gutachter oder so) das alle ausgelieferten Chargen 100% in Ordnung waren. Den genau das scheint ja nicht der Fall zu sein. Aber selbst dann könnten die immer noch sagen, das der Fehler beim Zuspieler liegt. Den die haben bestimmt eine Kombination im Prüfraum stehen, die einwandfrei funktioniert. Ich kann halt nur sagen, bin froh, das meiner nicht diese Probleme macht. |
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StefanDO
Ist häufiger hier |
#3024 erstellt: 24. Okt 2007, 19:07 | |||||||||
Mit TV-Sendern wirst Du das Interlace-Flimmern auch kaum sehen, weil es dort kaum scharfe Kanten in horizontaler Richtung gibt. Wenn Du aber z.B. den PC über DVI anschließt und beim PC 1080i einstellst, siehst Du es am Windows-Desktop sofort - es ist dauerhaft schwer zu ertragen. Darüber brauchen wir aber nicht weiter diskutieren, denn es ist keine dem Gerät zugesicherte Eigenschaft, 1080i ohne Interlace-Flimmern darzustellen. Ich *wette*, auch Dein DV3750 hat das 1080i- bzw. 720p-Ruckeln. Bei 1080i liegt es recht genau alle 3 Sekunden vor. Ich hatte 3 DV3750 hier mit versch. Firmware-Versionen - sie alle hatten das. Es ist auch egal, ob sich BenQ einen einzigen DV3750 gebaut hat, der das Problem nicht hat (was ich eh stark bezweifle) - offenbar haben alle in den Handel gehenden DV3750 o.g. Mangel. Und den Gegenbeweis bzgl. Abhängigkeit vom Zuspieler kann man leicht mit der DVD, die ich erstellt hatte (Download siehe weiter oben im Thread), erbringen. Wer das Ruckeln nicht gesehen hat, hat meiner Einschätzung nach nicht genau hingeschaut. Einfach mal z.B. n-tv oder N24 auf 720p oder 1080i upscalen und dem DV3750 zuführen - und es sollte jedem an den Laufbändern auffallen. Ansonsten filme es bitte mal - also ein nicht-ruckelndes Nachrichtensender-Laufband bei 1080i oder 720p. :-) |
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pete121
Ist häufiger hier |
#3025 erstellt: 24. Okt 2007, 19:30 | |||||||||
Ah ja. Die Firmware bei meinem Gerät ist EU RM 102 0.16 vom 28.03.2006. Das Zittern im 1080i-Betrieb über DVI sieht so aus wie ein normales Bild auf einem 50Hz-Röhren-Fernseher. 1080i über den Komponenteneingang zittert nicht, hab´s gerade ausprobiert. Bei 1080i60 zittert es noch schlimmer. Danke für den Download-Tip. Habe ich nun. Das ist wirklich super. Kann ich die NRG-Datei einfach auf CD/DVD brennen? Hab´ da echt keinen Schnall. Werde wohl zur Verbraucherzentrale gehen - die beschäftigen einen Anwalt, der nur eine Pauschale kostet. Leider habe ich keine Rechtsschutz für solche Fälle. Macht meistens mehr her, als wenn ich privat zum ProMarkt schreibe, oder? [Beitrag von pete121 am 24. Okt 2007, 19:49 bearbeitet] |
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StefanDO
Ist häufiger hier |
#3026 erstellt: 24. Okt 2007, 20:23 | |||||||||
Danach gab's auch keine neuere mehr.
Jein. Beim DV3750 ist bei 1080i über DVI der Bildeindruck noch viel schlimmer als bei 50Hz-Interlage-Signal auf einer Röhre...
...hier sieht es schon eher aus wie bei 50Hz-Interlace auf Röhre (immer noch Zittern - allerdings minimal). Über DVI sieht es deshalb so schlimm aus, weil dort abwechselnd die Bildinformation der Zeilen 1, 3, 5 usw. in die jeweils nächste (2, 4, 6 usw.) und dann die Bildinformation der Zeilen 2, 4, 6 usw. in die Zeilen 1, 3, 5 usw. geschrieben werden. Entsprechend hat man bei einem Testbild mit abwechselnd weißen und schwarzen Zeilen einen mega-extremen Flackereffekt.
Du kannst das Image z.B. in Nero Burning ROM öffnen und von dort aus auf DVD brennen.
Ich würde - auch aus Fairness-Gründen - dem Händler erstmal die Situation im Detail schildern, auch mit der Begründung, weshalb Nachbesserungsversuche zum Scheitern verurteilt sind (nämlich weil BenQ nie eine Lösung für den Mangel entwickelt hat) und Du von daher nach spätestens dem 2. gescheiterten Nachbesserungsversuch vom Kaufvertrag wirst zurück treten wollen. Wenn der Händler dann argumentiert, dass Du beweisen müsstest, dass der Mangel bereits bei Übergabe an Dich bestand, dann kannst Du ihm sagen, dass das kein Problem ist, weil ja alle DV3750 von dem Mangel betroffen sind und Du somit - käme es hart auf hart vor Gericht - Recht bekämst und das für den Händler mit entsprechend Mehrkosten verbunden wäre. Lenkt er dann nicht ein, dann lass ihn 2 Nachbesserungsversuche durchführen, fordere dann Rücktritt, wenn er sich darauf nicht einlässt, dann teile ihm ein letztes Mal mit, dass Du einen Anwalt einschalten wirst, und dann schalte ihn auch ein, wenn der Händler nicht nachgibt. Dann wird es eben diesen Weg gehen. [Beitrag von StefanDO am 24. Okt 2007, 20:24 bearbeitet] |
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Royale78
Ist häufiger hier |
#3027 erstellt: 31. Okt 2007, 10:35 | |||||||||
Update von meiner Seite: Habe gerade noch mal mit meinem Händler gesprochen, der wiederum eine Antwort seines Distributors vorliegen hat - dieser sagt: "Es wurden 15 Stück diese Gerätes verkauft, bisher keine Reklamation und es wären auch bis dato keine Probleme bekannt." Natürlich wurde auch gefragt warum dies erst nach 18 Monaten reklamiert wird (vorher kein HD Player am Gerät angeschlossen)...der Distributor würde aber jetzt auch noch mal Rücksprache mit BenQ halten. Antwort kann ich mir schon denken, die haben von dem Problem auch noch NIE etwas gehört!!! Mein Händler will aber selber jetzt mit BenQ sprechen...ebenfalls erwartet er eine "produktive" Rückmeldung bis Ende der Woche vom Distributor. Vielleicht hat noch jemand einen guten Vorschlag für mich, bis jetzt habe ich noch nichts schriftlich gemacht - ich möchte einfach erst den "netten & freundlichen" Weg gehen... falls ich aber Ende der Woche die Antwort bekomme - da wird nichts gemacht, wäre ich um jeden Tipp dankbar! P.S. Rechtschutz vorhanden! Cheers, Dominik |
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StefanDO
Ist häufiger hier |
#3028 erstellt: 31. Okt 2007, 16:46 | |||||||||
Hallo! Offenbar glaubt BenQ bzw. Distributoren tatsächlich, sie könnten damit durch kommen, dass sie so tun, als gäbe es das Problem nicht. Mein Händler hat mir die Tage geschrieben: "Leider hat der Hersteller bzw. der Distributor ein Rücknahem und Gutschrift noch nicht bestätigt bzw. den von Ihnen dargestellten Mangel feststellen können. Wir gehen aber davon aus, dass der Vorgang in Ihrem Sinne erledigt wird und haben daher jetzt die Gutschrift erstellt. Wir werden den Vorgang jetzt zur Überweisung an die Buchhaltung weiterleiten und gehen davon aus, dass der Betrag in den kommenden Tagen auf Ihrem Konto gutgeschrieben werden wird und somit der Vorgang in Ihrem Sinn abgewickelt worden ist." Entweder BenQ / Distributor lügen also ganz bewusst - oder sie sind wirklich absolut unfähig, denn die "Beweis-DVD" habe ich dem Gerät beigelegt. |
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pete121
Ist häufiger hier |
#3029 erstellt: 31. Okt 2007, 19:50 | |||||||||
Mal sehen, wie mein Händler reagiert. Mein Schreiben incl. DVD ist angekommen (Einschreiben mit Rückschein). |
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Becks666
Stammgast |
#3030 erstellt: 03. Nov 2007, 10:39 | |||||||||
Muss das wirklich so ablaufen? Keine Chance, den kompletten Kaufpreis zurückzubekommen? |
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StefanDO
Ist häufiger hier |
#3031 erstellt: 04. Nov 2007, 15:14 | |||||||||
Naja... bei Rücktritt vom Kaufvertrag müssten beiderseitige Leistungen in der Form, in der sie bei Vertragsabschluss übergeben wurden, zurück gegeben werden, d.h. Gerät in urspr. Zustand an Händler und voller Kaufpreis vom Händler. Man kann das Gerät aber nicht so zurück geben, wie man es erhalten hat - es hat ja schon einige Monate auf dem Buckel, wodurch die Lebensdauer beeinträchtigt sei. Entsprechend gibt es eine Wertminderung, die sich wie weiter oben beschrieben berechnet. Ich hatte nur das "Glück", anfangs dies nicht zu wissen und fälschlicherweise den vollen Kaufpreis zu fordern - mein Händler hat immer nur von einer "Gutschrift" gesprochen, nicht aber von einem Abzug eines gewissen Betrags, so dass ich bis zum Schluss an meiner Forderung fest gehalten habe. Da sich die Sache sehr nervig über Monate hingezogen hat, habe ich dann vor kurzem mit Rechtsanwalt gedroht, sollte der "ausstehende Betrag" (so habe ich es dann genannt) nicht innerhalb von 14 Tagen auf meinem Konto eingegangen sein. Wegen der eindeutigen Rechtslage entstünden dem Händler weitere Kosten durch Verzugszinsen und Anwaltskosten. Daraufhin hatte er dann auch die Überweisung von 1007,90 Euro (voller Kaufpreis) bestätigt - wahrscheinlich, weil er sich weiteren Ärger ersparen wollte, wenn ich wegen Abzügen von dieser Summe einen Anwalt eingeschaltet und evtl. sogar Recht bekommen hätte. Einen Anspruch auf den vollen Kaufpreis hat man allerdings nicht mehr, man kann eben nur evtl. "Glück" haben, und der Händler zeigt sich kulant, statt etwas abzuziehen... |
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Royale78
Ist häufiger hier |
#3032 erstellt: 08. Nov 2007, 14:58 | |||||||||
@pete121: Welches Feedback hast Du bis jetzt von Deinem Händler erhalten? ...ich warte immer noch ein vernünftiges Feedback, Montag nochmal telefonisch und dann werde ich Dienstag schriftlich starten. Sobald es von meiner Seite Neuigkeiten gibt, erfährt es das Forum als Erster ;-) [Beitrag von Royale78 am 08. Nov 2007, 14:59 bearbeitet] |
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nyffu
Ist häufiger hier |
#3033 erstellt: 09. Nov 2007, 22:44 | |||||||||
Hallo zusammen Mal wieder was Anderes, als "Ruckeln". Mein BenQ hatte, obwohl dies praktisch in keinem LCD-Thread wirklich geglaubt wird, diese seltsamen, senkrechten Streifen, welche aussahen, wie der berühmte Einbrenneffekt bei Plasmas. Diese Streifen waren genau dort, wo sich im 4:3-Format die schwarzen Balken befinden. Da ich mir Fernsehsendungen ungerne verzerrt anschaue, und beim Vollbildmodus oben und unten zu viel "Bild" abgeschnitten wird, habe ich, offenbar im Gegensatz zu vielen anderen, oft den 4:3-Modus eingeschalten (gehabt). Nachdem mir von BenQ (CH) per E-mail mitgeteilt wurde, dass diese Streifen nicht entstehen dürften, habe ich meinen 3750er wieder mal zur Reparatur geschickt. Heute habe ich mein "Hass-Liebe-Objekt" wieder zurückbekommen. Das Panel wurde anstandslos ersetzt und ruckelt endlich wieder streifenfrei vor sich hin. Übrigens: Entgegen der Annahme einiger Forumsmitglieder, konnten diese Streifen nicht durch stundenlanges Laufenlassen im Weissbild, oder durch tagelanges "Trennen vom Netz" eliminiert werden... hatte ich alles ausprobiert. Wer also diese Streifen auch kennt, (es gibt einige wenige), lässt sich am besten ein neues Panel einbauen (falls die Garantiezeit nicht schon abgelaufen ist... )! Dies war (wahrscheinlich) mein letzter Beitrag zu diesem Gerät, weil es dieses beim nächsten "Schadenfall" nicht mehr geben wird. Gruss Rolf |
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pete121
Ist häufiger hier |
#3034 erstellt: 12. Nov 2007, 11:17 | |||||||||
Mein 3750 wird nun aufgrund meines Anschreibens und der DVD (Herzlichen Dank übrigens an den Urheber!) am Freitag von einer Spedition im Auftrag des Händlers abgeholt . Ein Leihgerät wird nicht geliefert. Ein Antwortschreiben des Händlers habe noch nicht bekommen. Hoffe, dass das ein gutes Zeichen ist und das leidige Thema BenQ damit beendet ist. Gruß Peter [Beitrag von pete121 am 12. Nov 2007, 11:19 bearbeitet] |
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jl-audio
Stammgast |
#3035 erstellt: 13. Nov 2007, 08:00 | |||||||||
Hallo Leute Ich habe eine Universalfernbedienung (Für eine Receiver-Box) wie lautet der Fernbedieunngscode von dem Benq? Bitte um Hilfe |
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hase79
Neuling |
#3036 erstellt: 13. Nov 2007, 12:38 | |||||||||
Hallo Leute, habe diesen Thread schon lange in Beobachtung und auch einen BenQ 3750. Habe diesen auch wegen den hier schon erwähnten Mängeln zum Service eingeschickt - beriets zum 2. Mal - und jetzt kommt´s! Hab heute ne Mail an die Penner geschickt, wann mein Gerät endlich aus der 2. Reklamation zurückkommt und ob den die Mängel beseitigt worden sind. Was ja eigentlich sowieso nicht geht weil das Teil einfach Müll ist. Da ruft mich doch tatsächlich jemand zurück und sagt das heute, wo ich doch gerade nachgefragt hab, ein Austauschgerät geliefert wird! Und dzwar ein VL3735. Das glaub ich ich natürlich erst wenn das Teil dasteht und geht, und wenn es ein Bild über DVI oder HDMI in 1920x1080 vernünftig darstellen kann. Hab bei der 2. Reklamation gleich mit Rücktritt vom Kaufvertrag und Wandlung gedroht! Mal sehen wie es weitergeht! Servus Meld mich nochmal wenn das Teil da ist! |
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StefanDO
Ist häufiger hier |
#3037 erstellt: 13. Nov 2007, 19:37 | |||||||||
Hallo! Mir wurde auch ein VL3735 von BenQ angeboten, als ich nicht locker gelassen hatte, den DV3750 loswerden zu wollen. Habe den VL3735 aber nicht angenommen, denn auf den Kaufpreis von 1007,90 Euro musste ich nur fast 300 Euro drauf legen, um den - von vielen als besten 40"-LCD-Fernseher eingestuften - Samsung LE-40M86BD kaufen zu können. Letzteres habe ich inzwischen auch getan und bin absolut zufrieden - erst recht im Vergleich zum DV3750! |
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Tharkun
Ist häufiger hier |
#3038 erstellt: 13. Nov 2007, 20:09 | |||||||||
Moin Hase, interessante Nachricht ,hast Du dich mit den Reklamationen an BenQ oder deinen Händler gewendet ? Gruß Tharkun |
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Becks666
Stammgast |
#3039 erstellt: 14. Nov 2007, 19:53 | |||||||||
Welcher Zeitpunkt ist denn da relevant? Der Tag, an dem ich den Mangel zum ersten mal angezeigt habe? Oder der Tag, an dem der Rücktritt vollzogen wird? Zum aktuellen Stand: mein Händler hat sich auf meine letzte Mail überhaupt nicht gemeldet. Grund genug für mich gewesen, einen Anwalt einzuschalten. Der kann sich jetzt mit den Pappnasen auseinandersetzen. |
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StefanDO
Ist häufiger hier |
#3040 erstellt: 14. Nov 2007, 21:19 | |||||||||
Sorry, das weiß ich nicht. Da der Ruckel-Mangel es Dir aber nicht unmöglich machte, das Gerät weiter zu verwenden (wenn auch nur mit störendem Ruckeln), gehe ich davon aus, dass der Tag, an dem der Rücktritt vollzogen wird, relevant ist. Ist aber nur meine subjektive Sicht der Dinge - ich bin kein Jurist. Da Du aber einen Anwalt eingeschaltet hast, kannst Du ihn ja mal fragen, ob er da Näheres weiß. |
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Becks666
Stammgast |
#3041 erstellt: 14. Nov 2007, 21:47 | |||||||||
Jo, denke mir auch, dass der Zeitpunkt des Rücktritts maßgeblich sein wird. Hab meinem Anwalt davon aber nüscht erzählt. Soll er doch einfach versuchen, dass ich die ganze Kohle zurück bekomme. |
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Royale78
Ist häufiger hier |
#3042 erstellt: 15. Nov 2007, 17:44 | |||||||||
So, es gibt Neuigkeiten: Ich habe jetzt ebenfalls das Angebot von BenQ vorliegen, meinen DV3750 gegen einen VL3735 umzutauschen --> zu wandeln! Muss ich dieses Angebot annehmen oder kann ich jetzt auf Rücktritt vom Kaufvertrag bestehen, da somit ja das Problem/Fehler eingestanden wird? Schönen Abend, Dominik |
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angelostyria
Stammgast |
#3043 erstellt: 16. Nov 2007, 20:45 | |||||||||
Naja - ich würd ihn nehmen und verkaufen. |
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Royale78
Ist häufiger hier |
#3044 erstellt: 16. Nov 2007, 21:40 | |||||||||
Damit ich einmal Stress habe und meinen Eintausche und dann noch mal, in dem ich einen Käufer finden muss, um dann noch vier Wochen auf meinen neuen zu warten? ....nein Danke, ich bestehe auf Rücktritt vom Kaufvertrag! Jedenfalls meine Meinung zu diesem Thema. |
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pete121
Ist häufiger hier |
#3045 erstellt: 17. Nov 2007, 18:28 | |||||||||
aus www.bundesrecht.juris.de § 437 Rechte des Käufers bei Mängeln Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist, (1) nach § 439 Nacherfüllung verlangen, (2) nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und (3) nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. § 439 Nacherfüllung (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. (3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt. (4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen. |
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Royale78
Ist häufiger hier |
#3046 erstellt: 18. Nov 2007, 11:26 | |||||||||
Am Freitag habe ich bereits mit meiner Rechtsschutz gesprochen und denen die Sachlage geschildert, in der jetzigen Situation habe ich Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag. ...und davon werde ich Gebrauch machen, ob dies jetzt noch zwei oder vier Wochen länger braucht, ist mir persönlich völlig egal! Weiteres in Kürze..... Schönen Sonntag, Dominik |
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TheCritter
Inventar |
#3047 erstellt: 19. Nov 2007, 12:02 | |||||||||
Nochmal zum mitmeißeln, wäre auch an dem 3735 interessiert. Also macht das jetzt BenQ einfach so wenn man den "Reparieren" lässt oder muss man da erst drohen? Oder muss man da erst über den Verkäufer gehen? |
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007doris
Neuling |
#3048 erstellt: 21. Nov 2007, 17:16 | |||||||||
Hallo zusammen Habe seid ca. 1 Jahr denn Benq DV3750 Grade beim Fußball gucken verpixelt und ruckelt das Bild in unregelmäßigen abständen. Habe derzeit denn Reciever über AV Kabel angeschlossen. Jemand das gleiche Problem oder Hilfe!?! Danke[/b] |
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Jan-ph
Schaut ab und zu mal vorbei |
#3049 erstellt: 21. Nov 2007, 19:11 | |||||||||
Hallo, Ich besitze auch einen Benq DV3750 seit letzten Jahr Juni und war auch bis zu meinem Kauf der Ps3 sehr zufrieden, aber die Ruckler treiben mich jetzt in den Wahnsinn. Das Gerät wurde bei Conrad erworben, was würdet ihr mir empfehlen, das Gerät zurück ins Geschäft bringen oder lieber den Support anrufen und abholen lassen ? grüße Jan [Beitrag von Jan-ph am 21. Nov 2007, 19:13 bearbeitet] |
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pete121
Ist häufiger hier |
#3050 erstellt: 29. Nov 2007, 14:54 | |||||||||
aktueller Zwischenstand: Gerät am 16.11.2007 im Auftrag von promarkt.de abgeholt bislang keine weitere Reaktion, kein Schreiben, keine Gutschrift, keine antwort auf e-mail-Nachfrage mmh.... |
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hase79
Neuling |
#3051 erstellt: 03. Dez 2007, 17:22 | |||||||||
Hallo Leute, tut mir leid hab mich lange nicht gemeldet. Hab den 3735 jetzt dastehen und bin sowiet zufrieden damit! Hab aber noch ein neues Problem! Nutze seit kurzem eine Shuttle PC SG33G5M mit Intel Chipsatz Grafikkarte GMA 3100. Leider gibt es Problem mit der Darstellung. Eingang über HDMI am Fernseher Ausgang am PC auch. Am Bildschirmrand wird mir etwa 2cm rundherum das Bild abgeschnitten, nicht eingepasst sondern abgeschnitten. Kennt jemand den Mist? Kann jemand weiterhelfen? Danke Im Voraus Chris |
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Royale78
Ist häufiger hier |
#3052 erstellt: 04. Dez 2007, 14:43 | |||||||||
Meine letzte Info liegt schon etwas zurück, deswegen jetzt ein ausführliches Update: Nachdem ich Rücktritt vom Kaufvertrag (über meinen Händler) gefordert habe, tat sich auf Seiten BenQ erstmal nix. Eine 14-tägige Frist zur Abholung und Rückerstattung wurde natürlich von mir an den Händler gesetzt. Nach ca. 10 Tagen und weiteren Anfragen des Händlers an BenQ wurde eine RMA zugesendet, aber es erfolgte keine Zusage bezüglich Vorabzusendung einer Verpackung für die Rücklieferung. Nach Ablauf der 14-tägigen Frist habe ich erneut mit meinem Händler gesprochen (gestern) und deutlich gemacht, das ich jetzt nicht weiter warten werde. Heute habe ich ein finales Feedback erhalten. Mein LCD wird morgen von meinem Händler abgeholt, geht dann zurück an BenQ (sobald die Verpackung da ist) und wird dort geprüft - um die Höhe der Gutschrift zu bestimmen. Laut Rechtsschutz gilt hier --> Alter des Geräts in Monaten * Kaufpreis / 84 = Rückerstattung ...bin mal gespannt was BenQ versuchen wird! ;-) Die Bestellung des neuen LCDs wird jetzt in Auftrag gegeben, es wird ein Philips 42PFL9632. Bis zum Zeitpunkt der Gutschrift Seitens BenQ werde ich erstmal nur die Differenz zwischen Kaufpreis (DV 3750) und Neupreis (42PFL9632) überweisen. Da ich jeden Schritt mit meiner Rechtsschutz abgestimmt habe, das sollte übrigens jeder machen - der diesen Schritt geht, bin ich abgesichert und mache mir keinerlei Gedanken! P.S. Vielen Dank an StefanDO und das Posting #2994 in diesem Thread!!!! Cheers, Dominik |
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x-or
Ist häufiger hier |
#3053 erstellt: 06. Dez 2007, 09:51 | |||||||||
Hallo! das der 3750 einer der größten Fehlkäufe war, hab ich inzwischen verdaut, ich hab' allerdings auch nicht die Nerven und die Lust mich da großartig reinzusteigern. Ich würde auch gerne auf ein anderes Gerät umsteigen, doch auf welches? Nicht nur die Ruckler stören beim BenQ erheblich, sondern auch der bescheidene Schwarzwert, kein 1080p über DVI, kein 1080p über VGA,... Eigentlich kommt nur ein Plasma in Frage, aber selbst da gibt es nix vernünftiges mit 24p Weiterhin habe ich wahrscheinlich ein schlechtes Gewissen wenn ich den BenQ noch verkaufen will. Soll man den Käufer auf die Problematik hinweisen oder einfach einen 'hellen' Film von HD-DVD über Component zugespielt zeigen |
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pete121
Ist häufiger hier |
#3054 erstellt: 06. Dez 2007, 14:32 | |||||||||
@ x-or Solange noch Garantie drauf ist, würde ich das Gerät aufgrund der nicht zu behebenden Mängeln reklamieren und wandeln. Auf keinen Fall würde ich mich auf einen Tausch einlassen, um den Nachfolger zu bekommen. Habe diesen bereits live erlebt. Ebenfalls furchtbar! Das Gerät wird sich schwer verkaufen lassen ohne dass Du einen erheblichen finanziellen Verlust hast. Es gibt Geräte ab 500 € , die mindestens genauso "gut" sind wie der 3750. |
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Tharkun
Ist häufiger hier |
#3055 erstellt: 07. Dez 2007, 16:39 | |||||||||
Naja, so schlecht der 3750er auch ist, aber 'nen 37" Full-HD wirst Du für 500 Euro nirgends kriegen ! Wir wollen hier doch mal auf dem Boden der Tatsachen bleiben, der günstigste Full-HD(37")liegt immer noch bei ca. 900 Euro !!!! Gruß Tharkun |
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