HIFI-FORUM » Veranstaltungstechnik (PA) » Profi Beschallung (PA) » Veranstaltungssicherheit | |
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Veranstaltungssicherheit+A -A |
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Autor |
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ukw
Inventar |
#1 erstellt: 11. Dez 2007, 14:47 | |
DB
Inventar |
#2 erstellt: 11. Dez 2007, 15:51 | |
Tja. Das Thema wurde ja schon andernorts behandelt: je mehr Selbstverantwortung man den Menschen abnimmt, desto unverantwortlicher handeln sie auch. Prinzipiell finde ich es aber sehr gut, daß dem Lautstärkenirrsinn ein Ende bereitet wird. MfG DB |
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hippelipa
Inventar |
#3 erstellt: 12. Dez 2007, 12:16 | |
Jep die gute DIN 15905-5... Allerdings ist das alles nicht so einfach. 99db ist zwar ausreichend, doch ich glaube nicht das man damit schon ein Slayer-Konzert autentisch rüberbekommt. Weiter sehr Problematisch sind Teenie-Konzerte alla tokio-hotel wo die erste reihe schon 110db mit kreischen zusammenbringt, ohne das es überhaupt los gegangen ist. Evtl. muss die in der DIN darauf hingewiesen werden das neben Gehörschutz bei bestimmten veranstaltungen auch Knebel verteilt werden müssen. Als liberaler Mensch bestehe ich eigentlich auf mein Recht auf Selbstschädigung. Und wenn man gerne mal laute Musik hört, dann sollte das auch möglich sein, ohne das man seine Car-Hifi-Anlage tuned. Wo ich gleich zum nächsten Thema komme. Schludige finden unsere Politiker ja immer schnell, und wenn die Jugend nichts mehr hört, dann sind das gleich die Diskotheken. Das was aber Ohrhörer von irgendwelchen mob. Playern oder wahnsinnige Car-Installationen mit dem Gehör anrichten ist meines Erachtens viel schlimmer, als eine laute Beschallung in großen Räumen. Zum Glück Haftet momentan noch der Veranstalter wegen Hörschäden. Schlimm wird es wenn das erste mal ein Tontechniker dran ist. Momentan handhabe ich es so, das der Kunde vorher befragt wird, ob er eine Limitierung wünscht um der DIN gerecht zu werden, oder ob es Ihm egal ist. In Zukunft muss ich so etwas warscheinlich schriftlich machen, das ich mich nicht selbst in die Nesseln setzte. |
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Sebastian.Elf
Ist häufiger hier |
#4 erstellt: 12. Dez 2007, 12:32 | |
Ich finde eine Begrenzung der Lautstärke auf jeden Fall sinnvoll. Ich gehe viel auf Konzerte und plane schon immer 1-2 Tage danach eine gewisse Taubheit mit ein. Also in der Firma Telefon lauterstellen etc.^^ Einerseits isses für Veranstalter vllt etwas doof, in jedem Winkel der Location n dB-Meßgerät mal reinzuhalten ob es nicht zu laut wird, aber andererseits sichert es sie natürlich auch ab. Ich frage mich nur wie laut 99dB wirklich sind. So 1m von den Boxen vorne sinds dann vllt 99dB aber ganz hinten kriegen dann die Nachzügler vllt nur 60-70dB ab. |
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ukw
Inventar |
#5 erstellt: 12. Dez 2007, 13:11 | |
Das spricht für Line arrays oder eine gut funktionierende Zonenbeschallung. - und 99 dB (Durchschnittspegel über die gesamte VA) sind schon eine Menge. @ hippelia: Könnte man auf einer "Nicht öffentlichen Veranstaltung" höhere Pegel fahren? => Das Konzert wird zu einer Club Veranstaltung. Mit Kauf der Eintrittskarte wird man Mitglied im Club. Die Mitgliedschaft endet automatisch mit dem Ende der VA. Auf der Eintrittskarte (Beitrittserklärung zum Club) wird darauf hingewiesen, daß es während der VA zu höheren Pegeln kommen kann, als in der DIN 15905-5 erlaubt sind. Es wird empfohlen, sein Gehör mit geeigneten Maßnahmen zu schützen. Das setzt weiterhin voraus, as er Konzertbesucher volljährig ist, oder von den Erziehungsberechtigten die Genehmigung zum Konzertbesuch bekommt (Unterschrift auf der "Eintrittskarte") Die Problematik besteht grundsätzlich darin, daß es die Gesellschaft / der Staat nicht zulassen darf, daß sich Besucher einer Veranstaltung das Gehör schädigen. Die Behörden müssen eingreifen, oder sich irgendwann den Vorwurf der Untätigkeit stellen und damit vermutlich auch auf Schadensersatz verklagt werden können. |
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hippelipa
Inventar |
#6 erstellt: 12. Dez 2007, 15:02 | |
@UKW Rechtsberatung darf ich jetzt keine Geben, doch ich denke das ist bestimmt wieder mal eine Gesetzeslücke. Zumindest habe ich kürzlich mitbekommen, das das Raucherbot hier ein einer "Disko" nicht gilt, da es sich um einen Kulturförderverein handelt und die sind davon nicht betroffen. Allerdings mit dem Gehörschutz.. Es ist ja noch keine Pflicht, doch wenn jemand wegen Tinitus klagt, kann es passieren, das die nachweise wie in der DIN vorgeschrieben verlangt werden. Da wird gefordert das die Lautstärke bei den Veranstaltungen mitprotokolliet wird. Sprich da hängt ein Mikro über der Tanzfläche und ein Rechner misst die Lautstärke und rechnet den Durchschnittswert für jede volle halbe Stunde aus. Bei den 99db handelt es sich ja um einen Leq, sprich Durchschnittswert. Mann könnte also eine Minute lang 113db fahren, wenn die restlichen 29 Minuten nichts mehr kommt. Da erzwarten uns noch lustige Konzerte :-) |
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the_flix
Inventar |
#7 erstellt: 13. Dez 2007, 17:00 | |
Das ist sicher eine verständliche Haltung. Aber ich sehe das viel eher so: Warum muss ich als Zuschauer auf einem Konzert in aller Regel zwischen zu laut und schlechte Sound mit Gehörschutz (Alpine Musicsafe) wählen? Und das war bei mir fast immer der Fall, vom kleinen Konzert im Jugendhaus bis hin zum Konzert mit mehreren tausend Zuschauern. Müsste es mit den technischen Möglichkeiten nicht auch möglich sein, einen angenehmen, nicht zu lauten Sound zu fahren? Um auf deine Aussage zurückzukommen: Die Entscheidung, mich zu hohen Pegeln auszusetzen oder nicht ist in diesem Fall ja daran gekoppelt, eine Band zu sehen oder nicht oder in eine Disco zu gehen oder nicht. Und das ist für mich irgendwie blöd. Ich will da hin, ich weiß aber, dass das schädlich für mein Gehör ist. Nehme ich dann letzteres in Kauf oder verzichte ich auf etwas, was ich will, um mich zu schützen? Das ist jetzt mal nur meine Sichtweise der Dinge. Ich finde an der Pegelbeschränkung nichts schlechtes. Interessant finde ich die Diskussion, die dazu mal im Musikerboard lief. Dabei ging es um die Frage, ob kleine Clubs und Discos das überhaupt realisieren können. |
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