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www.kaufsein.de seriös oder nicht. Wer kennt die Seite?

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fleischkeks1
Neuling
#154 erstellt: 14. Jun 2009, 10:06

Schnuppelche schrieb:
@ Fleischkecks...hast du es schon zur anzeige gebracht?17.05. ist ja nun wirklich schon sehr lang her...
Oh gott ich frag mich ob da bei mir noch was kommt.Hab gestern auch nochmal eine mail geschickt mit der anfrage wann es denn geliefert werden würde...bis jetzt noch keine antwort. :|


also Anzeige habe ich noch nicht gemacht, man muss ja erst mit einer Mahnung vorwarnen und eine Frist setzen (14 Tage nach ablauf der Lieferzeit)

Ich würde nicht auf Antworten der Email anfragen warten, zumindest keine meiner ca 12 Emails die ich schrieb, wurde beantwortet

News: Status wurde auf "In Auftrag gegeben" gestellt, natürlich keine Email in meinen Postfach.


[Beitrag von fleischkeks1 am 14. Jun 2009, 10:10 bearbeitet]
angryjack
Stammgast
#155 erstellt: 14. Jun 2009, 10:49

Der_S™ schrieb:
Naja, das hört sich wieder so an, als würdest du Täter zu Opfern machen und Opfer zu Tätern. ...:)


Sicher nicht, aber für den Abschluß eines Vertrages gehören immer 2 Parteien und deswegen muß da auch mal sein eigenes Kaufverhalten kritisch unter die Lupe nehmen...

Gruß
angryjack
Schnuppelche
Ist häufiger hier
#156 erstellt: 15. Jun 2009, 09:47

fleischkeks1 schrieb:

Schnuppelche schrieb:
@ Fleischkecks...hast du es schon zur anzeige gebracht?17.05. ist ja nun wirklich schon sehr lang her...
Oh gott ich frag mich ob da bei mir noch was kommt.Hab gestern auch nochmal eine mail geschickt mit der anfrage wann es denn geliefert werden würde...bis jetzt noch keine antwort. :|


also Anzeige habe ich noch nicht gemacht, man muss ja erst mit einer Mahnung vorwarnen und eine Frist setzen (14 Tage nach ablauf der Lieferzeit)

Ich würde nicht auf Antworten der Email anfragen warten, zumindest keine meiner ca 12 Emails die ich schrieb, wurde beantwortet

News: Status wurde auf "In Auftrag gegeben" gestellt, natürlich keine Email in meinen Postfach.


hast du es schon mal auf der kaufs ein.de webseite versucht?Dort kannst du sie auch anschreiben..Hatte ich gemacht und auch eine antwort bekommen...Nur meine letzte mail von diesen Freitag wurde mir leider noch nicht beantwortet.Komisch ist auch das mein bestellter artikel seither auch nicht mehr online steht...
fck
Inventar
#158 erstellt: 15. Jun 2009, 09:53

angryjack schrieb:

Sicher nicht, aber für den Abschluß eines Vertrages gehören immer 2 Parteien und deswegen muß da auch mal sein eigenes Kaufverhalten kritisch unter die Lupe nehmen...


Absolute Zustimmung!
Wer bei nem shop kauft, über denen es keine seriösen Kunden-Bewertungen u.ä. gibt, trägt schon ne gewisse "Teilschuld"!
Leute, vorher immer googeln!


[Beitrag von fck am 15. Jun 2009, 09:55 bearbeitet]
redhead599
Neuling
#159 erstellt: 15. Jun 2009, 15:06
Hallo Ihr lieben "Mitreingefallenen".....
mich hat's auch getroffen.......
habe dummerweise zu spät hier im Forum nachgeschaut,
Geld war da schon abgebucht.

Hat von Euch schon mal jemand einen Widerruf mit Rückforderung des Geldes veranlasst?

Bitte um zahlreiche Antworten...

der rotschopf
Schnuppelche
Ist häufiger hier
#160 erstellt: 15. Jun 2009, 16:30

redhead599 schrieb:
Hallo Ihr lieben "Mitreingefallenen".....
mich hat's auch getroffen.......
habe dummerweise zu spät hier im Forum nachgeschaut,
Geld war da schon abgebucht.

Hat von Euch schon mal jemand einen Widerruf mit Rückforderung des Geldes veranlasst?

Bitte um zahlreiche Antworten...



der rotschopf


So wie es ausschaut haben hier fast alle ihre ware bekommen bis jetzt.Ich leider bisher noch nicht.Wan hast du denn bestellt???


[Beitrag von Schnuppelche am 15. Jun 2009, 16:30 bearbeitet]
redhead599
Neuling
#161 erstellt: 15. Jun 2009, 16:45
ich habe es gleich richtig gemacht...wenn schon, denn schon....
habe natürlich einen LCD-Fernseher (460,00 Euro) gekauft,
den Kauf widerrufen per Fax und mail, eben dann auch noch per Einschreiben / Rückschein....mal schauen, od der Rückschein zurück kommt....
Leider konnte meine Bank die Überweisung nicht mehr stoppen.....
seit Jahren im Netz...irgendwann musste ich ja mal auf solche Geschichten hereinfallen......
werde gleich folgendes tun:
bringt nur leider das Geld auch nicht zurück.....

Werde auf jeden Fall berichten, was daraus geworden ist.
fuzzilein
Schaut ab und zu mal vorbei
#162 erstellt: 17. Jun 2009, 10:20

fuzzilein schrieb:
Fortsetzung:

Statusänderung auf kaufsein.de:"In Auftrag gegeben"

31.05.09 Mailantwort auf Anfrage bzgl.Liefertermin:
"Sie können mit einer Lieferung innerhalb der nächsten Woche rechnen."

Na, mal schauen, ob Hinhaltetaktik oder ernsthaftes Bemühen...

Fortsetzung folgt!


Fortsetzung:

Keine Lieferung bis Sa.,6.6.09 wie in Mail angekündigt.

Am Montag, 8.8.09 Frist gesetzt, schriftlich per Einschreiben
bis spätestens Sa.,20.06.09 zu liefern sonst Rücktritt vom Kaufvertrag!

Am Dienstag, 16.06. Mail von kauf's ein.de, Statusänderung Ihrer Bestellung:
Bestellung wurde versendet

Na, mal schauen ... Fortsetzung folgt...
Schnuppelche
Ist häufiger hier
#163 erstellt: 17. Jun 2009, 10:49

fuzzilein schrieb:

fuzzilein schrieb:
Fortsetzung:

Statusänderung auf kaufsein.de:"In Auftrag gegeben"

31.05.09 Mailantwort auf Anfrage bzgl.Liefertermin:
"Sie können mit einer Lieferung innerhalb der nächsten Woche rechnen."

Na, mal schauen, ob Hinhaltetaktik oder ernsthaftes Bemühen...

Fortsetzung folgt!


Fortsetzung:

Keine Lieferung bis Sa.,6.6.09 wie in Mail angekündigt.

Am Montag, 8.8.09 Frist gesetzt, schriftlich per Einschreiben
bis spätestens Sa.,20.06.09 zu liefern sonst Rücktritt vom Kaufvertrag!

Am Dienstag, 16.06. Mail von kauf's ein.de, Statusänderung Ihrer Bestellung:
Bestellung wurde versendet

Na, mal schauen ... Fortsetzung folgt...


Mir wurde zugesagt bis ende der woche also bis 13.06.Habe bisher auch noch keine Sendung erhalten...
Mich regt das auf.Das nächste mal bestell ich wieder bei Ebay.Da hab ich noch nie solche Probleme gehabt und das trotz vorkasse..unglaublich.
fuzzilein
Schaut ab und zu mal vorbei
#164 erstellt: 17. Jun 2009, 10:50

redhead599 schrieb:
ich habe es gleich richtig gemacht...wenn schon, denn schon....
habe natürlich einen LCD-Fernseher (460,00 Euro) gekauft,
den Kauf widerrufen per Fax und mail, eben dann auch noch per Einschreiben / Rückschein....mal schauen, od der Rückschein zurück kommt....
Leider konnte meine Bank die Überweisung nicht mehr stoppen.....
seit Jahren im Netz...irgendwann musste ich ja mal auf solche Geschichten hereinfallen......
werde gleich folgendes tun:
bringt nur leider das Geld auch nicht zurück.....

Werde auf jeden Fall berichten, was daraus geworden ist.


Also, mein Rückschein ist bei mir angekommen und ich hoffe,
das meine Betsellung in den nächsten Tagen eintrifft, so daß ich mir die Anzeige ersparen kann.

Trotzdem, warte jetzt über 4 Wochen seit Bestellung, das ist
einfach zu lang.
So etwas muß man dem Kunden mitteilen, oder gleich die richtigen Lieferzeitangaben zum Artikel stellen.
Und das wichtigste - die Kommunikation muß stimmen, ansonsten wird man kaum Erfolg haben.

Also ich habe jetzt schon daraus gelernt, das ich mich vor meinem nächsten Online-Einkauf genauer über den Händler
informieren werde, z.B. im HIFI-Forum .

Man sieht ja, sogar Käufer von Küchenmaschinen landen hier ...

"Geiz ist eben nicht immer geil ...!!"
element5
Inventar
#165 erstellt: 17. Jun 2009, 11:25
ich habe einen ähnlichen fall, warte schon seit 2 wochen auf ein paket im wert von 300EUR. ich werde immer wieder vertröstet. wie muss ich da vorgehen ? dem verkäufer eine frist von 7 werktagen einräumen und danach zum anwalt oder doch zur polizei und anzeige machen ?

p.s.: ich bin nicht rechtschutzversichert.
fuzzilein
Schaut ab und zu mal vorbei
#166 erstellt: 17. Jun 2009, 14:03
@element5

In der Rechtssprechung heißt es "...angemessene Frist".
Ist der Händler in Deutschland, sind 14 Tage nach Ablauf der Lieferfrist(!) eine angemessene Frist.
Rücktritt vom Kaufvertrag nach Fristende muß auch im Schreiben mitgeteilt werden.

Auf jeden fall per Einschreiben/Rückschein!

Solltest Du eine Woche nach Fristsetzung weder Ware noch
Geld (wenn Vorkasse)erhalten haben, kannst Du Strafanzeige
wegen Betrugs
stellen, dafür brauchst Du keinen Anwalt.

Hast Du die Ware noch nicht bezahlt, bist Du nach Ende der Frist 'raus aus dem Kaufvertrag.

Gruß,
fuzzilein


[Beitrag von fuzzilein am 17. Jun 2009, 14:07 bearbeitet]
Teoha
Inventar
#167 erstellt: 17. Jun 2009, 14:08

Solltest Du eine Woche nach Fristsetzung weder Ware noch
Geld (wenn Vorkasse)erhalten haben, kannst Du Strafanzeige
wegen Betrugs stellen, dafür brauchst Du keinen Anwalt.


Und kostet auch nichts....


Hast Du die Ware noch nicht bezahlt, bist Du nach Ende der Frist 'raus aus dem Kaufvertrag.


Das ist ja das Problem in diesem Thread, es haben alle schon bezahlt.

Aber du kannst dann einen vollstreckbaren Titel erhalten
element5
Inventar
#168 erstellt: 17. Jun 2009, 15:24
danke euch beiden.
Schnuppelche
Ist häufiger hier
#169 erstellt: 17. Jun 2009, 19:26
Ich hab mal noch eine frage an euch!
Ist es prinzipiell möglich von dem Kaufvertrag zurückzutreten?Da ich ja auch noch nicht meine Ware habe und nicht länger warten möchte würd ich das gern tun.Und wo anders meine Ware bestellen...
Teoha
Inventar
#170 erstellt: 17. Jun 2009, 19:50

Schnuppelche schrieb:
Ich hab mal noch eine frage an euch!
Ist es prinzipiell möglich von dem Kaufvertrag zurückzutreten?Da ich ja auch noch nicht meine Ware habe und nicht länger warten möchte würd ich das gern tun.Und wo anders meine Ware bestellen...


Und dein Geld ? Du musst dem Verkäufer die Möglichkeit zur Vertragserfüllung (mit Nachfrist) geben.

Alles steht in den AGBs von Kaufsein sauber drin:

7.1 Im Verzugsfall können Sie uns eine angemessene Frist zur Leistung setzen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung kann gem. § 284 BGB Ersatz der Aufwendungen verlangt werden. In diesem Fall gelten die Haftungsbegrenzungen der Vorschriften dieses Vertrages über die Haftung.

Etwas anderes ist das 14-tägige Widerrufsrecht laut Fernabsatzgesetz. Das kannst Du erst in Anspruch nehmen, wenn Du die Ware hast.

Also: Nachfrist setzen, vom Vertrag zurücktreten.
Schnuppelche
Ist häufiger hier
#171 erstellt: 17. Jun 2009, 19:58
mhhh...wenn ich nur genau wüsste ab wann ich da vor gehen kann???ICh weiß langsam nicht mehr wie und was ich machen soll..Und vor allem wie lang ich warten soll...
ist halt blöd weil ich das zu mir selbst zu meinem Bday schenken wollte.Was nafang Juli ist.Wusst ja nu nicht das das soooooo lang dauert...


[Beitrag von Schnuppelche am 17. Jun 2009, 19:59 bearbeitet]
Teoha
Inventar
#172 erstellt: 17. Jun 2009, 20:21

mhhh...wenn ich nur genau wüsste ab wann ich da vor gehen kann???


Hi,

lesen (oben) solltest Du schon ein wenig. Nach Ablauf der zugesagten Lieferfrist solltest Du 14 Tage Nachfrist setzen, usw.....
redhead599
Neuling
#173 erstellt: 17. Jun 2009, 21:00
Schnuppelchen,
wann hast du denn die Ware bestellt? Innerhalb von 14 Tagen nach Bestellung kannst du den Auftrag ohne Angabe von Gründen widerrufen (stornieren) per email, Fax oder auf dem Postweg (am Besten, dann aber als Einschreiben / Rückschein).Gleichzeitig solltest du in dem Schreiben deine Bankverbindung angeben und die gezahlte Summe per Rücküberweisung anfordern.
Teoha
Inventar
#174 erstellt: 17. Jun 2009, 21:04

redhead599 schrieb:
Schnuppelchen,
wann hast du denn die Ware bestellt? Innerhalb von 14 Tagen nach Bestellung kannst du den Auftrag ohne Angabe von Gründen widerrufen (stornieren) per email, Fax oder auf dem Postweg (am Besten, dann aber als Einschreiben / Rückschein).Gleichzeitig solltest du in dem Schreiben deine Bankverbindung angeben und die gezahlte Summe per Rücküberweisung anfordern.


@redhead
Auch das stimmt leider so nicht ! Die 14 Tage beginnen nicht mit der Bestellung, sondern mit dem ERHALT der Ware.
(Fernabsatzgesetz).

Steht aber auch oben schon so.

Gruss
redhead599
Neuling
#175 erstellt: 17. Jun 2009, 22:06
stimmt nicht, TEOAH......

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Ware vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und nicht vor der Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV und § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV und auch nicht bevor der Kaufvertrag durch Ihre Billigung des gekauften Gegenstandes für Sie bindend geworden ist.

Bei jedem Vertrag kannst du in den ersten 14 Tagen zurücktreten und dein Geld verlangen, wenn es per Vorkasse überwwiesen wurde.
Teoha
Inventar
#176 erstellt: 17. Jun 2009, 22:10

Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger


Ich will ja nicht rechhaberisch wirken, aber kannst Du nicht lesen ?
Hannoman
Inventar
#177 erstellt: 17. Jun 2009, 22:10

redhead599 schrieb:
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und nicht vor der Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV und § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV und auch nicht bevor der Kaufvertrag durch Ihre Billigung des gekauften Gegenstandes für Sie bindend geworden ist.

Bei jedem Vertrag kannst du in den ersten 14 Tagen zurücktreten und dein Geld verlangen, wenn es per Vorkasse überwwiesen wurde.

Lies bitte noch einmal, was ich Dir in Deinem Zitat fett markiert habe.

Hanno
redhead599
Neuling
#178 erstellt: 17. Jun 2009, 22:18
und hier noch eins:

Zentrale Struktur des Gesetzes:

Zentraler Punkt des neuen Gesetzes ist ein generelles Widerrufsrecht und Rückgaberecht für alle Bestellungen (nicht nur Abonnements oder sonstige Dauerbezüge) im Fernabsatz innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Ware. Belehrt der Händler erst nach Vertragsabschluss, so muss er 1 Monat Widerrufsfrist gewähren. Der Verbraucher darf erst prüfen, dann kommt rechtlich ein Vertrag zustande. Widerruft er, ist die Ware von ihm auf Kosten und auf Risiko des Unternehmers zurückzusenden und eventuell gezahltes Geld zu erstatten. Auch heute gibt es aber eine Ausnahme von der Kostentragungspflicht bei Rücksendewerten unter 40 Euro oder darüber, wenn der Kunde noch nicht gezahlt hat oder wenn der Händler die falsche Ware geschickt hat.


Soll heißen, dass du gern auf die Ware warten kannst, dann prüfst du sie (hast 2 Wochen Zeit). Wenn du die Ware nicht zurückschicken willst, kommt der Vertrag zustande.

Von der Bestellung kannst du aber schon VOR Erhalt der Ware zurücktreten und zwar hast du ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.

Lieben Gruss
Hannoman
Inventar
#179 erstellt: 17. Jun 2009, 22:34

redhead599 schrieb:
Von der Bestellung kannst du aber schon VOR Erhalt der Ware zurücktreten und zwar hast du ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.

Den Beleg für diese Behauptung bist Du immer noch schuldig.

Hanno
Teoha
Inventar
#180 erstellt: 17. Jun 2009, 22:45

Von der Bestellung kannst du aber schon VOR Erhalt der Ware zurücktreten und zwar hast du ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.


Sorry, aber das ist nicht korrekt. Auch eine Wiederholung macht es nicht richtiger.

Lies dich bitte noch ein wenig ein, das Fernabsatzgesetz als Teil des BGBs (als Regelung für den Fernabsatzvertrag) ist da eindeutig.

Gruss
redhead599
Neuling
#181 erstellt: 17. Jun 2009, 23:01
Von diesen Rücktrittsrechten zu unterscheiden ist der Widerruf. Das Rechtsinstitut des Widerrufs hat der Gesetzgeber geschaffen, um den Verbraucher in besonderen – für ihn unvorteilhaften – Situationen beim Kaufvertrag zu schützen. So z. B. bei Käufen im Fernabsatz.

Dies ist immer der Fall, wenn sog. Fernkommunikationsmittel zum Kauf verwendet werden. Also Bestellungen per Fax, Brief, E-Mail oder Internet. Hier räumt der § 312d i. V. m. 355 BGB dem Verbraucher ein vierzehntägiges Widerrufsrecht ein.

Ebenso verhält es sich bei den Haustürgeschäften, also beim Verkauf von Waren durch einen Vertreter, der den Verbraucher zu Hause aufsucht (§§ 312, 355 BGB).

In allen Fällen dringend zu beachten, ist die rechtzeitige also fristgerechte Erklärung des Rücktritts, bzw. die Rückgabe oder Rücksendung des gekauften Artikels.


Habt ihr schon mal bei OTTO / Quelle / oder sonst irgendwo Ware bestellt? Ja? Ist das Gleiche wie bei unserem Freund "kaufsein.de".....Kauf im Fernabsatz......da darf man auch nach Auftraggabe stornieren / widerrufen....die Ware wird dann erst gar nicht versendet, der Kaufauftrag wird gelöscht......
Ich muss nicht auf die Ware warten, um sie dann in die Retoure zu geben....
Wenn ich aber nicht widerrufen / storniert habe, die Ware also zu mir kommt, beginnt dann erst die 14tägige Frist der evtl. Rückgabe

So, besser kann ich es nicht erklären.....
Interpretationen der Gesetze sind schon schwierig..zugegeben....



liebe Grüße an Alle und gut's Nächtle
Teoha
Inventar
#182 erstellt: 17. Jun 2009, 23:08
Hallo,

die Interpretation ist hier gar nicht schwierig, Du wirfst nur einiges durcheinander.
Du zitierst wieder das BGB und die Fernabsatzregelung, das hatten wir schon. Stimmt ja auch. 14 Tage, ja genau.
Aber erst nach Erhalt der Ware, LIES das Gesetz bitte.

Oben schon oft genug von uns anderen zitiert.

Was Du nun mit OTTO und Storno aufführst, hat damit rein gar nichts zu tun !
Das ist eine rein freiwillige Möglichkeit, die eingeräumt wird, z.b. auch bei amazon.

Das hat aber keine gesetzlich Grundlage.

gruss
Hannoman
Inventar
#183 erstellt: 17. Jun 2009, 23:09

redhead599 schrieb:
Von diesen Rücktrittsrechten zu unterscheiden ist der Widerruf.

Nein, der Rücktritt ist ein Widerruf lt. BGB.


Habt ihr schon mal bei OTTO / Quelle / oder sonst irgendwo Ware bestellt? Ja? Ist das Gleiche wie bei unserem Freund "kaufsein.de".....Kauf im Fernabsatz......da darf man auch nach Auftraggabe stornieren / widerrufen....die Ware wird dann erst gar nicht versendet, der Kaufauftrag wird gelöscht......

Das ist reine Kulanz des Lieferanten. Und das geht auch nur, wenn der Versand noch zu stoppen ist.


Ich muss nicht auf die Ware warten, um sie dann in die Retoure zu geben....
Wenn ich aber nicht widerrufen / storniert habe, die Ware also zu mir kommt, beginnt dann erst die 14tägige Frist der evtl. Rückgabe[/b]

Das ist der Widerruf, der im BGB beschrieben ist.


So, besser kann ich es nicht erklären.....
Interpretationen der Gesetze sind schon schwierig..zugegeben....

Richtig ist Deine Interpretation immer noch nicht.

Hanno
fuzzilein
Schaut ab und zu mal vorbei
#184 erstellt: 18. Jun 2009, 03:36
Also, man kann es auch etwas einfacher formulieren.

Bestelle ich in einem Shop um 16.30 Uhr Ware, so kann ich
um 16.35 Uhr die Bestellung annulieren, sprich die Bestellung
widerrufen, ohne Angaben von Gründen.
Die 14 tägige Widerrufsfrist beginnt aber erst nach Erhalt der Ware.
D.h. ich kann die Ware nach Erhalt prüfen (Ausnahmen bei Medien, z.B CD/DVD, Lebensmitteln u.s.w.)und dann original verpackt zurücksenden.

Ich könnte mich jetzt auch noch über die Callcenter-Junkies
auslassen, aber ich lass es lieber ....

Gruß,
fuzzilein
fuzzilein
Schaut ab und zu mal vorbei
#185 erstellt: 18. Jun 2009, 03:52

fuzzilein schrieb:

fuzzilein schrieb:
Fortsetzung:

Statusänderung auf kaufsein.de:"In Auftrag gegeben"

31.05.09 Mailantwort auf Anfrage bzgl.Liefertermin:
"Sie können mit einer Lieferung innerhalb der nächsten Woche rechnen."

Na, mal schauen, ob Hinhaltetaktik oder ernsthaftes Bemühen...

Fortsetzung folgt!


Fortsetzung:

Keine Lieferung bis Sa.,6.6.09 wie in Mail angekündigt.

Am Montag, 8.8.09 Frist gesetzt, schriftlich per Einschreiben
bis spätestens Sa.,20.06.09 zu liefern sonst Rücktritt vom Kaufvertrag!

Am Dienstag, 16.06. Mail von kauf's ein.de, Statusänderung Ihrer Bestellung:
Bestellung wurde versendet

Na, mal schauen ... Fortsetzung folgt...


Ach ja, ich hätte da noch eine Fortsetzung ...

Bestellt war ein AV-Receiver, im Lieferumfang ein optisches(Toslink) Kabel.
Das optische Kabel wurde heute per Postboten von schon hier mehrmals aufgeführter französischer Adresse geliefert.

Anbei ein Beipackzettel mit folgendem Wortlaut:

"Die Rechnung zu Ihrer Bestellung erhalten Sie mit separater Post.
Soltten nicht alle Artikel Ihrer Bestellung in diesem Paket enthalten sein,
werden Sie in Kürze die fehlenden Produkte in einem weitern
Paket erhalten."


Na dann ....
...Fortsetzung folgt, da könnt Ihr sicher sein
Hannoman
Inventar
#186 erstellt: 18. Jun 2009, 07:59

fuzzilein schrieb:
Also, man kann es auch etwas einfacher formulieren.

Bestelle ich in einem Shop um 16.30 Uhr Ware, so kann ich
um 16.35 Uhr die Bestellung annulieren, sprich die Bestellung
widerrufen, ohne Angaben von Gründen.

Kannst Du machen, Du kannst Dir auch "Im Himmel ist Jahrmarkt" auf die Stirn tätowieren lassen. Beides hat ungefähr die gleiche rechtliche Relevanz.
Dass ein nicht ganz dummer Händler trotzdem auf Deinen Widerruf eingehen wird lliegt einzig und alleine daran, dass ihm weniger Kosten entstehen. Seine Reaktion auf Deinen Widerruf liegt aber in seinem Ermessen, sprich er kann drauf eingehen, muss aber nicht.


Die 14 tägige Widerrufsfrist beginnt aber erst nach Erhalt der Ware.

Und auf welcher Basis findet jetzt der Widerruf (nichts anderes ist das Annulieren einer Bestellung) vor ´Beginn der Frist statt?

Hanno
PS3-Freak
Schaut ab und zu mal vorbei
#187 erstellt: 18. Jun 2009, 09:57

fuzzilein schrieb:


Ach ja, ich hätte da noch eine Fortsetzung ...

Bestellt war ein AV-Receiver, im Lieferumfang ein optisches(Toslink) Kabel.
Das optische Kabel wurde heute per Postboten von schon hier mehrmals aufgeführter französischer Adresse geliefert.

Anbei ein Beipackzettel mit folgendem Wortlaut:

"Die Rechnung zu Ihrer Bestellung erhalten Sie mit separater Post.Soltten nicht alle Artikel Ihrer Bestellung in diesem Paket enthalten sein,
werden Sie in Kürze die fehlenden Produkte in einem weitern
Paket erhalten."


Na dann ....
...Fortsetzung folgt, da könnt Ihr sicher sein :KR

na diesen Zettel hatte ich auch bei meinem HDMI Kabel dabei, das ich dazubestellt habe, nur habe ich bis heute keine Rechnung bekommen.

Ich habe dies mittlerweile bestimmt schon ca. 5-8 mal per Mail angemanht und wie sollte es anders sein keine Antwort und auch keine Rechnung bekommen.

Jetzt habe ich die schnauze voll und hoffe einfach dass das Gerät nicht zur Garantiezeit irgend was hat. Für mich ist die Sache jetzt abgschlossen und ich sage nie wieder bei diesen dubiosen Shops etwas zu bestellen.


[Beitrag von PS3-Freak am 18. Jun 2009, 09:58 bearbeitet]
redhead599
Neuling
#188 erstellt: 18. Jun 2009, 14:29
So ihr Liebn,

vielleicht könnt Ihr jetzt wieder allesamt Mut fassen:

Chronologie einer Bestellung:
12.06.09 Bestellung eines LCD-TV's
15.06.09
Online-Zahlung erfolgt, in diesem Forum gelesen, Magenschmerzen bekommen.
15.06.09
Per Fax und Einschreiben / Rückschein die Bestellung widerrufen. Per mail versucht, mit Herrn Kasparek Kontakt aufzunehmen......natürlich ohne Erfolg.
Telefon war entweder bestezt, oder niemand hat abgenommen....na ja, das Prozedere kennt Ihr ja.
16.06.09
1. mail: Storno auf Kundenwunsch
2. mail: Bestätigung der Kontodaten
3. mail: Geldeingang bestätigt
17.06.09 mail: Rücküberweisung durchgeführt
18.06.09, 14.00h :
Konto-check...das GELD IST ZURÜCK AUF MEINEM KONTO!!!

Also, bitte nicht verzweifeln...es geschehen doch noch Zeichen und Wunder!!!

Ich wünsche euch Allen, dass Ihr genauso viel Glück habt wie ich

Es grüßt der Rotschopf

P.S.: so lange noch keine Ware verschickt wurde, kann man in jedem Versandhaus und Online-Geschäften die Bestellung widerrufen....und nicht nur aus Kulanz....
Hannoman
Inventar
#189 erstellt: 18. Jun 2009, 14:33

redhead599 schrieb:
P.S.: so lange noch keine Ware verschickt wurde, kann man in jedem Versandhaus und Online-Geschäften die Bestellung widerrufen....und nicht nur aus Kulanz....

Dann bring endlich den Beleg. Das BGB gibts online, Argumentation mit Fußaufstampfen ist unglaubwürdig.

Hanno
Teoha
Inventar
#190 erstellt: 18. Jun 2009, 14:50

P.S.: so lange noch keine Ware verschickt wurde, kann man in jedem Versandhaus und Online-Geschäften die Bestellung widerrufen....und nicht nur aus Kulanz....


Woher hast Du dein gefährliches Halbwissen ? Wenn du daran glauben willst, gut und schön, aber bitte verbreite das nicht noch hier.
Irgendjemand könnte Dir noch glauben....

ES IST REINE KULANZ
fck
Inventar
#191 erstellt: 18. Jun 2009, 15:08
Dito..
Sorry, aber wenn jemand, der bei diesem Händler bestellt hat , einem über das Rückgaberecht aufklären will, weiss ich nicht, ob ich lachen oder weinen soll!!!


[Beitrag von fck am 18. Jun 2009, 15:09 bearbeitet]
redhead599
Neuling
#192 erstellt: 18. Jun 2009, 15:20
wie wäre es mal mit Wikipedia.....
einfach den Begriff Widerrufsrecht googeln.....und schon wird man fündig.
redhead599
Neuling
#193 erstellt: 18. Jun 2009, 15:30
und für alle, die es immer noch nicht glauben:

Widerruf bei Verbraucherverträgen, § 355 BGB
Widerrufserklärung des Verbrauchers (§ 13 BGB), § 355 BGB
Willenserklärung
einseitig
empfangsbedürftig
Vertragstypen
Haustürgeschäfte, § 312 BGB
Ausschluss des Widerrufsrechts: § 312 III BGB
Fernabsatzverträge, §§ 312b, 312c, 312d BGB
Ausschluss des Widerrufsrechts: § 312b III, § 312d IV BGB
Teilzeitwohnrechteverträge, § 485 BGB
Verbraucherdarlehensverträge, § 495 BGB
Zahlungsaufschub u.a. Finanzierungshilfen, §§ 499 I BGB, 495 BGB
Finanzierungsleasingverträge, §§ 500 BGB, 495 BGB
Ratenlieferungsverträge, § 505 BGB
Form, § 355 I 2 BGB
Textform (§ 126b BGB) oder Rücksendung der Sache
keine Begründung erforderlich
Frist
Dauer
2 Wochen, § 355 I 2 BGB
Bei Belehrung nach Vertragsschluss: ein Monat, § 355 II 2 BGB
Fristbeginn
erst nach ordnungsgemäßer Belehrung, § 355 II 1 BGB
Ausschlussfrist
Widerrufsrecht erlischt spätestens nach 6 Monaten, § 355 III 1 BGB
Verbraucher muss aber ordnungsgemäß belehrt worden sein, § 355 III 3 BGB
Rechtsfolgen
Rückgewähr, §§ 357 I, 346 I BGB
Wertersatz, §§ 357 I, III, 346 II BGB
Nutzungen, Verwendungen, §§ 357 I, 346, 347 BGB

auch nachzulesen
Teoha
Inventar
#194 erstellt: 18. Jun 2009, 15:33

auch nachzulesen


Richtig !!

Dann mach DU es doch auch endlich !

fck
Inventar
#195 erstellt: 18. Jun 2009, 15:40
@redhead:
Meinst du nicht, es wäre für dich sinnvoller gewesen, wenn du dich vorher mehr über Kaufsein informiert hättest, anstatt jetzt ein Gesetzt nach dem anderen hier reinzustellen!
Hannoman
Inventar
#196 erstellt: 18. Jun 2009, 16:09

redhead599 schrieb:
und für alle, die es immer noch nicht glauben:

Das hat nichts mit Glauben zu tun.


viel irrelevantes
wenig relevantes

Deine Nebelkerzen helfen auch nicht Dein Unwissen zu verschleiern.

Hanno
n1ce0ne
Neuling
#197 erstellt: 18. Jun 2009, 16:19
Hallo,
ich warte seid 2 Wochen auf meinen LCD TV und Blurayplayer.
E-Mails werden nicht beantwortet, Telefonanrufe nicht angenommen.

Das habe ich davon, wenn ich 1x von meiner Lieblingspreisvergleichsseite geizhals abweiche und bei preisroboter Geiz geil sein lasse. Sind da keine Shop-Bewertungen einsehnbar?!
Mittlerweise ist kaufsein dort verschwunden, aber ein Anderer macht mich da stutzig mit ähnlichen Produkten und Preisen.
Da ich nicht vom shop ablenken und keinen Rufmord verursachen möchte, nenne ich den nicht.

Ich habe jetzt eine Lieferfrist auf 2 Wochen gesetzt per E-Mail. allerdings werde ich umgehend die Bestellung per Fax und Einschreiben stornieren, da ich keine weiteren 2 Wochen im Ungewissen sein möchte.

Ich beobachte die Diskussion weiter und hoffe auf ein gutes Ende ohne Lehrgeld bezahlen zu müssen ^^


[Beitrag von n1ce0ne am 18. Jun 2009, 16:40 bearbeitet]
redhead599
Neuling
#198 erstellt: 18. Jun 2009, 17:56
ja ja, das mit dem Lesen ist so eine Sache....

ich HABE jedenfalls mein Geld zurück, keinen finanziellen Schaden erlitten, keine Ware aus Frankreich, GB oder sonst woher (und das dann auch noch ohne REchnung).....
und warum?

weil ich lesen kann und von meinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht habe.....

und tschüssen is flying away
Teoha
Inventar
#199 erstellt: 18. Jun 2009, 18:58

ich HABE jedenfalls mein Geld zurück, keinen finanziellen Schaden erlitten, keine Ware aus Frankreich, GB oder sonst woher (und das dann auch noch ohne REchnung).....
und warum?
weil ich lesen kann und von meinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht habe.....


Ich fass' es nicht, jetzt glaubt er den Senf wirklich noch. Du hast "Glück" gehabt, aber kein "Recht".

Aber folge ruhig der wichtigsten Manager-Regel:

"Sicheres Auftreten bei vollkommender Ahnungslosigkeit."


und tschüssen is flying away


Bitte, ja !!!
chris222
Inventar
#200 erstellt: 18. Jun 2009, 22:24
Nicht gleich schlagen - nur eine Frage mit der Bitte um Aufklärung...

Beginnt die Möglichkeit des Widerrufs nicht mit der Belehrung darüber? Das müsste ja bei einem Onlineangebot dann schon in der Artikelbeschreibung auftauchen oder trifft das nur auf eBay zu???



PS:
Bin nicht lernresistent...
Teoha
Inventar
#201 erstellt: 18. Jun 2009, 22:34

Beginnt die Möglichkeit des Widerrufs nicht mit der Belehrung darüber?


Ja und nein:
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger
chris222
Inventar
#202 erstellt: 18. Jun 2009, 22:41

Teoha schrieb:
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger


Ok, danke. Die (markierte) Einschränkung ist ja eindeutig!
Teoha
Inventar
#203 erstellt: 18. Jun 2009, 22:46
Hallo,

wie gesagt, man kann auch versuchen schon vorher zu "stornieren", manchmal klappt das.

Aber einen rechtlichen Anspruch hat man nicht.

Gruss
chris222
Inventar
#204 erstellt: 18. Jun 2009, 22:58

Teoha schrieb:
Hallo,

wie gesagt, man kann auch versuchen schon vorher zu "stornieren", manchmal klappt das.

Aber einen rechtlichen Anspruch hat man nicht.

Gruss

Hi,

jepp, genau so hatte ich es jetzt auch verstanden.

LG
fuzzilein
Schaut ab und zu mal vorbei
#205 erstellt: 19. Jun 2009, 14:32

fuzzilein schrieb:

fuzzilein schrieb:

fuzzilein schrieb:
Fortsetzung:

Statusänderung auf kaufsein.de:"In Auftrag gegeben"

31.05.09 Mailantwort auf Anfrage bzgl.Liefertermin:
"Sie können mit einer Lieferung innerhalb der nächsten Woche rechnen."

Na, mal schauen, ob Hinhaltetaktik oder ernsthaftes Bemühen...

Fortsetzung folgt!


Fortsetzung:

Keine Lieferung bis Sa.,6.6.09 wie in Mail angekündigt.

Am Montag, 8.8.09 Frist gesetzt, schriftlich per Einschreiben
bis spätestens Sa.,20.06.09 zu liefern sonst Rücktritt vom Kaufvertrag!

Am Dienstag, 16.06. Mail von kauf's ein.de, Statusänderung Ihrer Bestellung:
Bestellung wurde versendet

Na, mal schauen ... Fortsetzung folgt...


Ach ja, ich hätte da noch eine Fortsetzung ...

Bestellt war ein AV-Receiver, im Lieferumfang ein optisches(Toslink) Kabel.
Das optische Kabel wurde heute per Postboten von schon hier mehrmals aufgeführter französischer Adresse geliefert.

Anbei ein Beipackzettel mit folgendem Wortlaut:

"Die Rechnung zu Ihrer Bestellung erhalten Sie mit separater Post.
Soltten nicht alle Artikel Ihrer Bestellung in diesem Paket enthalten sein,
werden Sie in Kürze die fehlenden Produkte in einem weitern
Paket erhalten."


Na dann ....
...Fortsetzung folgt, da könnt Ihr sicher sein :KR


Fortsetzung:

Etwas erleichtert muß ich berichten, das meine Ware am 18.06 geliefert wurde ... puuuh!
Wie schon beschrieben in der Originalverpackung und von
der besagten französischen Adresse.
Rechnung soll noch seperat kommen.

Trotdem würde ich den Händler ob der langen Lieferzeiten, immerhin fast fünf Wochen seit Bestellung und der schlechten
Kommunikation nich weiterempfehlen.

Damit ist das Thema für mich erstmal erledigt, erstmal ....
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