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Kopfhörer im Auto+A -A |
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Autor |
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müllkramer
Stammgast |
#51 erstellt: 03. Mrz 2017, 08:12 | |||
ob nun verboten oder nicht,mit verwarnungsgeld belegt oder nicht-es ist zweitrangig. das herumnesteln am autoradio,das einlegen einer neuen kassette im radio,das bücken nach der heruntergefallenen kippe oder meinetwegen die maulschelle,die man dem beifahrer (oder -in) verpasst...alle diese nebentätigkeiten lenken vom stetigen verfolgen des verkehrsgeschehens so ab,dass man einige meter im instrumentenflug zurücklegt. fressen,saufen,umblättern im herrenmagazin während der fahrt sind auch nicht mit verwarngeld belegt und können zum einschlag führen. viel wichtiger und meines erachtens DER hinderungsgrund für den gebrauch von kopfhörern oder voll aufgerissener anlage als verkehrsteilnehmer (ungeachtet,ob fusslatscher,ampelwarter,radfahrer oder lenker eines kraftfahrzeuges) ist der emotionale faktor.musik hat sehr grossen einfluss auf die risikobereitschaft,die fahrweise,die wahrnehmung und stellt meines erachtens einen echten sicherheitsfaktor dar.wer sich also derart entkoppelt und zugleich vollbeschallt wird garantiert nicht so aufmerksam teilnehmen,wie es geboten ist. der enrico,der sich in seinem 1997-golf-gti von 28 lautsprechern und vier subwoofern einlullen lässt,segelt auch im halben blindflug durch die nacht.das das nicht immer gut geht,zeigen hastig zusammengezimmerte holzkreuze am abgeschabten alleebaum.grablicht daneben und das unvermeidliche "warum?"-schild daneben.fertig ist der lack. die handytrine mit wollmütze und in ears läuft auch gerne in die kupplung der strassenbahn.warum? siehe oben.kein kopfhöhrer kann den träger so abschotten,dass üblicher grosstadtlärm nicht durchdringt. aber..der neue song von dj blowjob ist einfach so aufwühlend,dass kein warnsignal mehr den beschallten erreicht. |
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Apalone
Inventar |
#52 erstellt: 03. Mrz 2017, 08:25 | |||
Mannomann, hier sind aber wieder "Fachleute" unterwegs... Rechtsvorschriften sind so gut wie immer abtrakt generell formuliert. Das muss auch so ein, weil Einzelfälle naturgemäß allein von der theoretisch denkbaren Zahl nie abschließend erfasst werden können. Und bisher war es ausnahmslos so, dass die abtrakt generelle Vorschrift der StVO unter das Tragen v beidseitigem KH als entsprechender Verstoß gewertet wurde und dieses Verhalten somit den Tatbestand der Vorschrift erfüllte. Und was die StVO mit Straftaten zu tun hat, wäre auch noch erläuterungsbedürftig... Insgesamt zeigt sich mal wieder, dass hier die Stammtischler versuchen mit zu diskutieren! |
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ZeeeM
Inventar |
#53 erstellt: 03. Mrz 2017, 08:30 | |||
Ja, der emotionale Faktor. Interessant. Den sollte man doch komplett aus dem Straßenverkehr raushalten, oder? Irgendein Argument lässt sich immer finden. Notfalls ist es der Depp vor einem. der mit seinem Verhalten in unzulässigerweise das Fahrverhalten beeinträchtigt- |
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SotF1971
Stammgast |
#54 erstellt: 03. Mrz 2017, 16:24 | |||
Nein, darum geht es in diesem Thread überhaupt mal gar nicht... |
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Brotrinde
Stammgast |
#55 erstellt: 03. Mrz 2017, 16:37 | |||
Darum geht es doch eigentlich! [Beitrag von Brotrinde am 03. Mrz 2017, 16:37 bearbeitet] |
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mcleod1689
Hat sich gelöscht |
#56 erstellt: 03. Mrz 2017, 20:04 | |||
Ovelone dem 1. Vorsitzenden des Kleingärtnervereins ist argumentativ auch nicht beizukommen. Ich finde es immer wieder erschreckend zu sehen wie tief der Wunsch nach Bevormundung in manchen Menschen verwurzelt ist. Es ist ja auch viel angenehmer eine übergeordnete Distanz das Denken übernehmen zu lassen; ob Gott, Staat oder Reptiloiden. Sich mit einer Thematik unvoreingenommen auseinander zu setzen und Gesetze und Ordnungen zu hinterfragen ist da schon zu viel verlangt. Das war vor 80 Jahren so; das war nach den ersten Amokläufen hierzulande so, als plötzlich die Killerspieldiskussion aufflammte und der Gesetzgeber auf einmal alles verbat, was irgendwie ins Schema passte und selbst die ersten Wissenschaftler, die sich ihrerseits nie mit der Thematik befasst haben, einen Zusammenhang nicht ausschließen konnten. Als dann die ersten Studien bewiesen, dass das völliger Mumpitz ist, war das ganze dann auch wieder vom Tisch. Oder als man im Zuge dessen noch behauptete, dass so ein Pipifax wie Slipknot ebenfalls Gewalt auslösen würde... Ist es nicht irgendwie frustrierend immer nur im Recht auf Zeit zu sein oder gewöhnt man sich daran, Ovelone? Wie dem auch sei... ich gelobe mein Fahrrad nur noch in den dafür vorgesehen Bereichen abzustellen und ich werde auch niemals wieder auf deine Seite des Beets treten. Ehrenwort! Der asoziale Unruhestifter Tzulan hat ja nun eigene Meinungen zur Verfügung, um für sich das richtige zu entscheiden. Ich überlasse den Querulanten das Feld... ...ich vermisse ja so User wie Nickchen. |
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Apalone
Inventar |
#57 erstellt: 04. Mrz 2017, 00:05 | |||
Das ist ja offensichtlich zwingend und unabdingbar notwendig! Der Gesetzgeber hat halt Rahmenbedingungen geschaffen, um Gefährdungen von Schwächeren im Straßenverkehr möglichst auszuschließen. Und das ist von solchen Simpeldenkern wie Dir eben NICHT zu hinterfragen, du hast offensichtlich Demokratie noch nicht verstanden! Wende dich an den für deinen Wohnort zuständigen Abgeordneten und wirke auf ihn dahingehend ein, dass § 23 StVO geändert wird. NIcht vergessen, dass die Regelungen der StVO gem. Art, 80 GG von der Legislative geändert werden dürfen, also eine Meinungsänderung im BT reicht nicht.... |
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Mickey_Mouse
Inventar |
#58 erstellt: 04. Mrz 2017, 00:38 | |||
wenn es nicht so traurig wäre, dann könnte man ja über die meisten Beiträge hier nur herzlich lachen! aber bei dieser Grundeinstellung einiger Leute hier fällt mir nichts mehr ein, asozial ist da eigentlich noch das falsche Wort... |
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ZeeeM
Inventar |
#59 erstellt: 04. Mrz 2017, 01:15 | |||
Sollte man unter Strafe stellen . |
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mcleod1689
Hat sich gelöscht |
#60 erstellt: 04. Mrz 2017, 02:29 | |||
Manche führen, manche folgen. |
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mulfi
Hat sich gelöscht |
#61 erstellt: 04. Mrz 2017, 07:48 | |||
Alle, die im Auto einen Kopfhörer nutzen, sollten sich im Klaren darüber sein, dass hier ganz erhebliche Folgen bei einem Unfall zu befürchten sind. Die Haftpflichtversicherung wird mit ziemlicher Sicherheit in ihren AGBs Haftungsausschlüsse für solche Fälle vorgesehen haben. Und es wird für den Nutzer wahnsinnig schwer, nachzuweisen, dass er durch den Kopfhörer nicht beeinträchtigt war. Der Grad der Beeinträchtigung spielt dabei überhaupt keine Rolle mehr. Das kann schnell zur finanziellen Katastrophe führen. Schadenersatz und Schmerzensgeld eines Unfallgegners und auch der eigene Schaden können schnell Millionen erreichen. Und den Begriff Schutzgebühr finde ich mal völlig unangebracht. Was Strafbarkeit angeht, stellt sich diese Frage vor allem dann, wenn etwas passiert. Das ist dann kein Spaß mehr. |
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Tzulan444
Hat sich gelöscht |
#62 erstellt: 04. Mrz 2017, 09:52 | |||
Wenn du gerade mit Paragraphen und Beleidigungen um dich schmeißt, bring ich auch einen. § 185 StGB Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Eine für die Beleidigung notwendige Ehrverletzung dürfte hier wohl gegeben sein, da eine Aussage beleidigend ist, wenn sie dem Opfer den Respekt als gleichwertige Rechtsperson aberkennt. Der ethische oder soziale Wert des Beleidigten muss geringer dargestellt werden, als er tatsächlich ist. Falls du das ändern möchtest, kannst du ja dem für deinen Wohnort zuständigen Abgeordneten schreiben. ... und das alles wegen einer unbedeutenden Ordnungswidrigkeit |
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Rollensatz
Stammgast |
#63 erstellt: 04. Mrz 2017, 10:10 | |||
Kopfhörer/Inear und Straßenverkehr passen nicht zusammen - sollte jedem der gerade Auto fahrt doch total klar sein. Mehr gibts dazu nicht zu sagen. |
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Pilotcutter
Administrator |
#64 erstellt: 04. Mrz 2017, 15:16 | |||
Den Eindruck, dass es "mehr dazu nicht zu sagen gibt" haben wir als Moderation auch schon eine ganze Weile und folgerichtig wird der Thread nunmehr geschlossen! Gruß. Olaf HiFi-Forum Administration |
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