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Zoll verweigert Rausgabe von Sony MDR-1RBT MK2 Bluetooth KH - Hilfe?

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Beitrag
Yappadappadu
Inventar
#1 erstellt: 12. Dez 2014, 15:51
Hi allerseits,

der Zoll will meine KH nicht rausrücken und zurück nach Südkorea schicken.
Ehe ich ein Zollforum nerve, dachte ich mir, ich frage zunächst Euch:

Habe wg. atpx oben genannte neue Sony Bluetooth Kopfhörer von einem südkoreanischen Händler in der Bucht ersteigert.Gibts leider nicht in Europa zu kaufen. Die gleichen KH nur ohne aptx, die Sony MDR-1BT (also ohne MK 2) gibts bekannterweise regulär im dt. Handel zu kaufen.
Am 01. Dezember musste ich wie erwartet zum Zoll.
War mir klar, dass ich Zollgebühren bezahlen muss, womit ich aber nicht gerechnet hatte, war, dass sie die KH zwecks "Kontrolle hinsichtlich der Produktsicherheit i.S.d.V (EG) 765/2008" einbehalten würden. War mir bisher nicht bekannt.
Okay, dachte ich mir, da die KH quasi baugleich zu den Sony MDR-1BT sind, wird das schon gut gehen. Falsch gedacht.
Heute kam vom Zollamt Hamburg Hafencity der Brief, in dem man mir mitteilt (Auszug):

"Die zuständige Marktüberwachungsbehörde - hier: Bundesnetzagentur - hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass es sich bei den vorliegen Produkten wegen unvollständigen Kennzeichnungen und fehlender Konformitätserklärung um nichtkonforme Erzeugnisse i.S.d. Art. 29 der VO (EG) 765/2008 handelt, die zum Schutz der menschlichen Gesundheit nicht eingeführt werden dürfen.
Die von Ihnen importierten Produkte können Ihnen somit nicht überlassen werden, sondern werden der Wiederausfuhr durch die Deutsche Post AG zugeführt."


Für mich liest sich das so, als würde die "CE Kennzeichnung" fehlen, siehe http://de.wikipedia....der_CE-Kennzeichnung

Meine Frage an diejenigen unter Euch, die sicher schon den einen oder anderen KH aus dem EU Ausland importiert haben:
Habe ich die Chance irgendetwas zu machen, z.B. mit dem Argument, dass die KH quasi identisch zu den hier erhältlichen KH sind, oder geht der Zoll stur nach Vorschrift/Kennzeichnung vor und ich kann KH und Geld (280 USD) Lebewohl sagen?

Hat jmd. die KH und kann mal nachschauen, ob diese eine CE Kennzeichnung haben?

Danke für Ideen/Ratschläge.


[Beitrag von Yappadappadu am 12. Dez 2014, 16:45 bearbeitet]
Brotrinde
Stammgast
#2 erstellt: 12. Dez 2014, 17:20

Yappadappadu (Beitrag #1) schrieb:

Die von Ihnen importierten Produkte können Ihnen somit nicht überlassen werden, sondern werden der Wiederausfuhr durch die Deutsche Post AG zugeführt."[/i]


Aus meiner Zollsicht war es das. Da steht in klarem Amtsdeutsch: Einfuhr verboten, zurück an Absender.

Achso, es Bedarf m.W. nach keiner CE Kennzeichnung, wenn eine CE-Konformitätserklärung beiliegt. Und das wird bei allen BT-KHs der FAll sein, die in Deutschland in den Verkehr gebracht werden.

Hier noch der Wortlaut des betreffenden Paragraphen:
Art. 27 Abs. 3 VO (EG) Nr. 765/2008
(3) Die für die Kontrolle der Auflengrenzen zuständigen Behörden setzen die Freigabe eines Produkts zum freien Verkehr auf dem Gemeinschaftsmarkt aus, wenn bei den Kontrollen nach Absatz 1 einer der folgenden Sachverhalte festgestellt wird:

  1. Das Produkt weist Merkmale auf, die Grund zu der Annahme geben, dass es bei ordnungsgemäßer Installation und Wartung, sowie bei bestimmungsgemäßer Verwendung eine ernste Gefahr für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt oder andere öffentliche Interessen wie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und Verbraucherschutz darstellt;
  2. dem Produkt liegen nicht die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft vorgeschriebenen schriftlichen oder elektronischen Unterlagen bei oder es fehlt die nach diesen Rechtsvorschriften erforderliche Kennzeichnung;
  3. die CE-Kennzeichnung ist auf nicht wahrheitsgemäße oder irreführende Weise auf dem Produkt angebracht.


[Beitrag von Brotrinde am 12. Dez 2014, 17:30 bearbeitet]
Yappadappadu
Inventar
#3 erstellt: 12. Dez 2014, 17:49
Danke für die Antwort.

b. bezieht sich also auf die Konformitätserklärung und c. auf die Kennzeichnung, richtig?

Hätte ich das schon letzte Woche gewusst, hätte ich im Zollamt selbst nachschauen können, ob sich auf den KH eine CE-Kennzeichnung befindet.
Weiß jmd., wie das bei Sony KH aus dem EU Ausland ist? Haben diese idR keine?

Bringt es etwas, bei Sony Asia Pacific nach einer Konformitätserklärung für EU zu fragen? Oder wird eine solche wirklich erst angefertigt, wenn die Ware auch hier verkauft wird (kann mir die Antwort denken)?
Wie siehts mit der Konformitätserklärung des Vorgängermodells, Sony MDR-1RBT, aus? Bekomme ich die irgendwoher? In der Kurzanleitung im Netz finde ich nichts.


[Beitrag von Yappadappadu am 12. Dez 2014, 17:54 bearbeitet]
Brotrinde
Stammgast
#4 erstellt: 12. Dez 2014, 18:11

Yappadappadu (Beitrag #3) schrieb:

b. bezieht sich also auf die Konformitätserklärung und c. auf die Kennzeichnung, richtig?

Nach meinem Verständnis ja.


Yappadappadu (Beitrag #3) schrieb:

Bringt es etwas, bei Sony Asia Pacific nach einer Konformitätserklärung für EU zu fragen? Oder wird eine solche wirklich erst angefertigt, wenn die Ware auch hier verkauft wird (kann mir die Antwort denken)?

Ja, wenn Du Glück hast haben die schon eine.
Ja, der Aufwand lohnt sonst nicht.


Yappadappadu (Beitrag #3) schrieb:

Wie siehts mit der Konformitätserklärung des Vorgängermodells, Sony MDR-1RBT, aus? Bekomme ich die irgendwoher? In der Kurzanleitung im Netz finde ich nichts.

Naja, GIDF! --> hier zur Ansicht für Dich die US-Version ownCloud
Im deutschen Markt wäre dann nicht die FCC sondern die CE-Kennzeichnung erwähnt.
John22
Inventar
#5 erstellt: 12. Dez 2014, 18:44

Yappadappadu (Beitrag #1) schrieb:
Hat jmd. die KH und kann mal nachschauen, ob diese eine CE Kennzeichnung haben?


Amazon USA hat den KH auch im Angebot und dort eine FAQ. Vielleicht dort mal Fragen was so an Konformitätserklärungen beiliegt, weil ich vermute das auch die USA bestimmte Erklärungen erwartet.

Auch über Amazon UK wird der KH verteilt, wobei zwar auf das Manual in Japanisch hingewiesen wird, aber nichts zu einer Konformitätserklärung steht:
http://www.amazon.co...keywords=MDR-1RBTMK2

Auch bei Youtube würde ich mal nachsehen wer dort den KH wie oft üblich in einem Unboxing-Video zeigt und was auf der Unterseite des Kartons steht:
http://www.directupload.net/file/d/3834/8jr22ue8_jpg.htm
Class_B
Hat sich gelöscht
#6 erstellt: 12. Dez 2014, 19:04
Ich denke denen geht es um das BT,dafür liegt keine Zulassung vor.
Kannst eigentlich noch froh sein dass sie ihn zurück senden.
Wäre es z.Bsp. gefälschte Ware könnte sie vernichtet werden und du hättest den Schaden.
Yappadappadu
Inventar
#7 erstellt: 12. Dez 2014, 19:48
Ich habe jetzt mal Sony Asia Pacific und Sony Europe kontaktiert, bei Amazon.com und Amazon.co.uk gefragt und mal sehen, was ich auf Videos so finde.

Naja, ich habe Null Hoffnung und soeben die Vorgänger KH, die Sony MDR-1RBT, bestellt, natürlich schön brav bei einem dt. Händler. Kann ich dann endlich mit meinen Samsung Level Over vergleichen.
aptx funktioniert auf meinem iPhone ja eh nicht. Meine Idee der "Zukunftstauglichkeit", falls Apple es überhaupt mal gebacken bekommt, hat mir die ganze Nerverei erst eingehandelt.

Wer bezahlt eigentlich den Rückversand? Bekomme ich von der Post/Zoll eine Rechnung oder versuchen sie, die Kosten vom ebay Verkäufer zu kassieren? Ich hoffe, ich kann den Händler überzeugen, zumindest einen Teil des Verkaufspreises zurückzuüberweisen.

Die einzigen, die die KH auf dem Kopf hatten, waren die Zollbeamten.

Ich halte Euch auf dem Laufenden.


[Beitrag von Yappadappadu am 12. Dez 2014, 19:54 bearbeitet]
peacounter
Inventar
#8 erstellt: 12. Dez 2014, 20:06
es kann auch sein, dass die wegen der mit sicherheit fehlenden kennzeichnung zur elektroaltgeräteentsorgung ärger machen.
da hilft dir dann auch keine konformitätserklärung.
denn dann hast du ein nicht regelkonform entsorgbares gerät und das soll eben verhindert werden.
schützt unter anderem halt auch die hiesige wirtschaft, denn es entstünde ein zusätzlicher wettbewerbsvorteil für außereuropäische anbieter.


[Beitrag von peacounter am 12. Dez 2014, 20:24 bearbeitet]
Class_B
Hat sich gelöscht
#9 erstellt: 12. Dez 2014, 20:06
Hast du über paypal gezahlt ?
Yappadappadu
Inventar
#10 erstellt: 12. Dez 2014, 20:17
Ja, habe ich.
peacounter
Inventar
#11 erstellt: 12. Dez 2014, 20:26
na dann sollte doch alles klar sein.
die ware ist nicht korrekt einführbar, wenn du das geld zurückholst, kann dir imo niemand was.
das ist das risiko des versenders, der muß alles so regeln wie es das einfuhrland haben will.
auch die elektroaltgeräteentsorgungsabgabe.
wird er aber nicht tun, ist zu aufwändig.
Class_B
Hat sich gelöscht
#12 erstellt: 12. Dez 2014, 20:26
Dann über paypal Käuferschutz beantragen,schließlich hast du die Ware nicht bekommen.
Der Verkäufer muss nachweisen dass du die Ware bekommen hast.
Paypal bucht dann den Betrag auf dein Konto zurück.
flyingscot
Inventar
#13 erstellt: 12. Dez 2014, 20:35

peacounter (Beitrag #11) schrieb:

das ist das risiko des versenders, der muß alles so regeln wie es das einfuhrland haben will.


Zumindest bei Plagiaten sieht der Zoll das aber ganz anders, da bist Du der Importeur und nicht der Versender, wenn du es aus dem EU-Ausland zugeschickt bekommst.
Yappadappadu
Inventar
#14 erstellt: 12. Dez 2014, 20:38
Okay, daran habe ich nicht gedacht.
Blöderweise habe ich in meiner Nachricht an ihn schon davon gesprochen, dass ich verstehen würde, nicht das komplette Geld zurückzubekommen.
Class_B
Hat sich gelöscht
#15 erstellt: 12. Dez 2014, 20:42
Warum sollst du nicht das komplette Geld zurück bekommen ,er bekommt seine Ware auch komplett zurück.
Yappadappadu
Inventar
#16 erstellt: 12. Dez 2014, 20:45
Weil nicht mehr originalverschweisst, da vom Zoll geöffnet, und somit nicht mehr als NEU verkaufbar?
Ich glaube, ich schicke noch eine Nachricht hinterher und biete ihm an, neben den Rückversandkosten, sofern die nicht der Zoll übernimmt, auf knapp 30-40 Dollar zu verzichten.


[Beitrag von Yappadappadu am 12. Dez 2014, 20:46 bearbeitet]
Class_B
Hat sich gelöscht
#17 erstellt: 12. Dez 2014, 20:46
Ja,aber das ist doch nicht deine Schuld.
Yappadappadu
Inventar
#18 erstellt: 12. Dez 2014, 20:47
Ich fühle mich (mit)verantwortlich. Vielleicht bin ich zu gutmütig?
Class_B
Hat sich gelöscht
#19 erstellt: 12. Dez 2014, 20:49

Yappadappadu (Beitrag #18) schrieb:
... Vielleicht bin ich zu gutmütig? :D


Ein wenig schon
*Choco*
Hat sich gelöscht
#20 erstellt: 12. Dez 2014, 21:12

Yappadappadu (Beitrag #18) schrieb:
Ich fühle mich (mit)verantwortlich. Vielleicht bin ich zu gutmütig? :D


Ich sehe das so, dass Du deiner Verantwortung nicht nachgekommen bist. Wenn man importiert, sollte man wissen was man tut.

Auch ich habe lange mit dem Gedanken gespielt, mir einen Verstärker aus China zu importieren.
Aber letztendlich war mir das Risiko zu groß, wegen der fehlenden CE Kennzeichnung. Bin dann aber zum Glück doch noch zu meinem Verstärker gekommen. Ein Händler in Frankreich bietet diesen an. So liegt das Risiko des Imports nicht bei mir und habe kein Theater mit dem Zoll.

Ein anderer Fall war eine Uhr, die ich mir in China gekauft habe. Da gehe ich das Risiko des Imports ebenfalls nicht an. In dem Fall wurde die Uhr erst in UK importiert und dann weiter nach Deutschland verschickt.

Hat man Verbindungen nach z.B. England, ist das Importieren in die EU wesentlich einfacher. Ich schätze mal dass es mit Frankreich ähnlich ist, weil der Händler der mir den Verstärker verkauft hat, auch dort sitzt.

Nicht alle Staaten der EU machen solch ein Affentanz wie in Deutschland.
Brotrinde
Stammgast
#21 erstellt: 12. Dez 2014, 21:29

BlaBla_BlaBlaBla (Beitrag #20) schrieb:
[
Nicht alle Staaten der EU machen solch ein Affentanz wie in Deutschland.


Naja, die Regeln sind in diesem Fall europäisch einheitlich. Da gibt es auch bei der Auslegung keinen Spielraum.
*Choco*
Hat sich gelöscht
#22 erstellt: 12. Dez 2014, 21:46
Genaugenommen hängen die Regeln vom jeweiligen Zollbeamten ab. Es ist ein Lotteriespiel, ob es den Zoll passiert oder nicht. Ein importiertes Handy, welches Via DHL Express verzollt wurde, ist auch bei mir angekommen. Generell sind aber die Zollbehörden innerhalb der EU sehr unterschiedlich, was das importieren nicht EU konformer Ware angeht.

Und ganz ehrlich: Was interessiert die Aussage

Naja, die Regeln sind in diesem Fall europäisch einheitlich. Da gibt es auch bei der Auslegung keinen Spielraum.


wenn es in anderen Ländern einfach lachser gehandhabt wird!? Es ist nun mal so, dass das importieren von EU Staat zu EU Staat mit unterschiedlichen Hürden verbunden ist.
peacounter
Inventar
#23 erstellt: 13. Dez 2014, 13:04
Klar, es gibt auch europäische Länder in denen Schrott-LKWs nicht aus dem Verkehr gezogen werden oder man seinen Schulabschluss beim Rektor kaufen kann.
Imo ist das schon richtig, wenn der Zoll möglichst regelkonform vorgeht.
Dass nicht alle regeln immer auch sinnvoll sind, ist dabei natürlich trotzdem klar.
Die erwähnte elektroaltgerätekennzeichnung zb ist schon ein bürokratisches Ungetüm mit vielfach zweifelhaftem Sinn.
Aber sie verursacht kosten bei den hiesigen Herstellern bzw vertrieben und wenn direktimporte ohne diese Kennzeichnung eingeführt werden können, ist das einfach ein wirtschaftlicher Vorteil, der die hiesige Wirtschaft benachteiligt.
Da macht es dann schon Sinn, wenn das auch überwacht wird.


[Beitrag von peacounter am 13. Dez 2014, 13:05 bearbeitet]
*Choco*
Hat sich gelöscht
#24 erstellt: 13. Dez 2014, 13:42

peacounter (Beitrag #23) schrieb:

Da macht es dann schon Sinn, wenn das auch überwacht wird.


Du meinst es macht Sinn, denn Unsinn dann auch komplett durchzuziehen.
peacounter
Inventar
#25 erstellt: 13. Dez 2014, 13:54
Ja, wenn die regeln da sind, müssen sie im Sinne des gerechten Wettbewerbes auch eingehalten und überwacht werden sonst wird die Situation willkürlich.
Wenn man das nicht will, muss man bei den regeln selbst ansetzen und nicht einen lachseren Umgang damit fordern.
*Choco*
Hat sich gelöscht
#26 erstellt: 13. Dez 2014, 14:23

peacounter (Beitrag #25) schrieb:
sonst wird die Situation willkürlich.


Die Situation ist willkürlich. Sowohl in Deutschland von Beamten zu Beamten, als auch in Europa von Staat zu Staat. Auch finde ich es nicht gerechter, wenn der kleine Futzi, der was importiert, der Angeschissene ist.
Deine Sichtweise ist nur eine Sichtweise denke ich.


Wenn man das nicht will, muss man bei den regeln selbst ansetzen und nicht einen lachseren Umgang damit fordern.


Beim europäischen Stabilitätspakt ging es doch auch, mit dem lachseren Umgang. Oder Dass Staaten der EU nicht für Schulden andere Staaten aufkommen. Das War Vertraglich geregelt, der Umgang damit dann aber mehr als lachs.
peacounter
Inventar
#27 erstellt: 13. Dez 2014, 14:31
Der "kleine futzi" kann ja idr auch hier kaufen.
Dann hat er keinen Stress.
Ist auch im service- oder garantiefall deutlich einfacher.
*Choco*
Hat sich gelöscht
#28 erstellt: 13. Dez 2014, 14:36
Manche Produkte aber eben nicht.
peacounter
Inventar
#29 erstellt: 13. Dez 2014, 14:44
Deswegen schrieb ich "idr".
Die hier nicht erhältlichen Produkte erfüllen meist schlichtweg nicht die Vorgaben und sind daher hier im Prinzip nicht verkehrsfähig und "illegal".
Da stehen dann meist Sicherheitsaspekte oder umweltpolitische Erwägungen dagegen.
Und eben auch wieder wettbewerbsrelevante denn wenn die Geräte nicht rohs-konform hergestellt werden und keine Registrierung bzgl ihrer ordentlichen Entsorgung haben, können sie einfach billiger angeboten werden als die Konkurrenzprodukte, die da alles "richtig" machen.
*Choco*
Hat sich gelöscht
#30 erstellt: 13. Dez 2014, 16:07
Es ist eh müßig darüber zu diskutieren, weil die Faktenlage so ist wie sie ist. Wer selbst importiert, muss damit rechnen die Arschkarte gezogen zu haben.
Ich für meinen Teil bin da generell schon etwas vorsichtiger.

Montag übrigens kommt mein Verstärker endlich, welcher trotz fehlender CE Konformität bei mir stehen wird.
Und meine Schwester hat sich über das Handy gefreut, welches ebenfalls nicht über die CE Konformität verfügt.
Habe ja noch mehr Gegenstände (Geräte) auf die es zutrifft, will aber nicht alle aufführen.
peacounter
Inventar
#31 erstellt: 13. Dez 2014, 16:25
Klar, sowas hab ich auch aber grundsätzlich finde ich es richtig, dass der Zoll da durch Stichproben zumindest ein bischen den Daumen drauf hat.

Das ist halt das Risiko beim eigenimport.
Und die Abwicklung von garantiereparaturen etc.

Ich selber vermeide solche auslandskäufe genau wegen dem Stress, den man dabei haben kann, nach Kräften.
Ich hab doch keine Lust, zum Zoll fahren zu müssen und dabei wertvolle Arbeitszeit zu verlieren.
Dann wird's nämlich auch ohne einfuhrumsatzsteuer und Zollgebühren schnell teurer als der Kauf hier in D.
Und einen Artikel wegen eines Defektes nach China oder USA schicken zu müssen, wären mir die paar Kröten Ersparnis auch nicht wert.
*Choco*
Hat sich gelöscht
#32 erstellt: 13. Dez 2014, 16:32
DHL Express verzollt für dich.

Und ein Artikel für ein Reparatur nach China zu schicken, halte ich für nicht allzu sinnvoll. Dann kommt das Produkt am Ende ja teurer als ein hier erhältliches Produkt. Dazu kommt noch die Frage, ob ich das Gerät überhaupt jemals wiedersehe.
Hochpreisiges sollte man nicht importieren.


[Beitrag von *Choco* am 13. Dez 2014, 17:00 bearbeitet]
peacounter
Inventar
#33 erstellt: 13. Dez 2014, 16:42
DHL kann aber nur verzollen, wenn der Versender alles richtig gemacht hat.
Wenn nicht, musst du hinfahren, weil der Zoll nur in deiner Anwesenheit das Päckchen öffnen darf.
*Choco*
Hat sich gelöscht
#34 erstellt: 13. Dez 2014, 17:01
Deshalb ja nicht einfach DHL, sondern DHL Express.

Edit: Was DHL benötigt, ist eine Rechnung oder ähnliches. Ich habe denen den Zahlungsnachweis von Paypal via Mail geschickt, dann wars gut.


[Beitrag von *Choco* am 13. Dez 2014, 17:05 bearbeitet]
peacounter
Inventar
#35 erstellt: 13. Dez 2014, 17:07
trotzdem gibts noch genug fallen, die bei der versendung lauern.
und dann darfst du antanzen.
das hat nix damit zu tun, ob du dhl oder dhl express benutzt.
*Choco*
Hat sich gelöscht
#36 erstellt: 13. Dez 2014, 17:12
Entweder geht es durch den Zoll oder es geht nicht durch. Jeden Nachweiß den ich persönlich vorlegen muss, kann auch eine Person vorlegen, die von mir beauftragt wurde.

Und die Verzollung die durch DHL Express geschieht, ist ein Service, welchen DHL Express beinhaltet.
peacounter
Inventar
#37 erstellt: 13. Dez 2014, 17:16
das weiß ich doch alles, ändert aber nix am aufwand im fall der fälle.
*Choco*
Hat sich gelöscht
#38 erstellt: 13. Dez 2014, 17:47

peacounter (Beitrag #35) schrieb:
trotzdem gibts noch genug fallen, die bei der versendung lauern.
und dann darfst du antanzen.
das hat nix damit zu tun, ob du dhl oder dhl express benutzt.


Und wieso schreibst Du dann sowas?
peacounter
Inventar
#39 erstellt: 13. Dez 2014, 18:22
Weil es stimmt.
Brotrinde
Stammgast
#40 erstellt: 13. Dez 2014, 23:07

BlaBla_BlaBlaBla (Beitrag #24) schrieb:
[
Du meinst es macht Sinn, denn Unsinn dann auch komplett durchzuziehen.


Der Hintergrund für solche Kontrollen ist ja nicht nur Handelspolitik. Der Schutz der Verbraucher ist ja schon ein nützlicher Aspekt. Gerade durch Plagiate können wir alle gefährdet sein! Und ist es mir lieber, wenn die Maßstäbe eher härter angelegt werden als laxer.
Yappadappadu
Inventar
#41 erstellt: 22. Dez 2014, 19:06
Update:

Habe dem Zoll die Konformitätserklärung des Sony MDR-1RBT vorgelegt, wurde von der BNetzA aber nicht akzeptiert.
Also gehen die KH zurück, mir ist aber folgende Lösung eingefallen:

Anfang Februar bin ich geschäftlich in Thailand und den Philippinen unterwegs und dort gibts die MDR-1RBT MK2 ganz normal im Handel. Ich könnte den Verkäufer also bitten, die KH, nachdem sie vom dt. Zoll zurück sind, z.B. an mein Hotel in Thailand/Philippinen zu schicken.
Natürlich habe ich keine Ahnung, wie es in Thailand/Philippinen mit dem Zoll für Pakete aus Südkorea aussieht.

Außerdem muss ich mir noch überlegen, ob ich die KH überhaupt noch haben möchte, denn in der Zwischenzeit habe ich, wie oben erwähnt, die Sony MDR-1RBT bestellt und der Bluetooth Betrieb ist nicht reibungslos, z.B. unschöne kurze Aussetzer am Anfang von Tracks, die ich von den Samsung Level Over nicht kenne. Des Weiteren ist der Delay zwischen Audio und Video, z.B. bei Youtube Videos recht gross, während er bei den Samsung KH quasi nicht vorhanden ist. Vielleicht mache ich dazu noch einen Extra-Thread auf.


[Beitrag von Yappadappadu am 22. Dez 2014, 19:12 bearbeitet]
peacounter
Inventar
#42 erstellt: 22. Dez 2014, 19:12
und?
weißt du mitlerweile, was genau da seitens des verkäufers (oder dir) falsch gemacht wurde?
irgendwas muss es ja sein.
wenn alles richtig läuft, zickt der zoll idr auch nicht.

aber vielleicht hilft anderen euer fail.
dann wärs nett, wenn du ihn öffentloch machen würdest...
dktr_faust
Inventar
#43 erstellt: 22. Dez 2014, 19:14
Womit Du dann aber wiederum riskierst, dass Dir der Zoll am Flughafen das Ding abnimmt und es endgültig wegwirft --> schließlich musst Du ihn auch beim "Eigenimport" verzollen und damit stehst Du wieder vor dem identischen Problem.

Grüße
Yappadappadu
Inventar
#44 erstellt: 22. Dez 2014, 19:17
Ich zitiere die BNetzA:



die nachgereichte KE ist in Ordnung lässt sich auch dem Produkt zuordnen. Das Problem ist nur das der Hersteller Sony ( und auch andere) Ihre Produkte für den jeweiligen Markt (Wirtschaftsraum) labeln. In diesem Fall ist das Produkt offensichtlich nicht für Europäischen Wirtschaftsraum vorgesehen. Es gibt das (sehr wahrscheinlich baugleiche) Produkt auch mit der entsprechenden Kennzeichnung für Europa, deshalb gibt es auch die nun vorgelegte Konformitätserklärung.
Aus diesem Grund kann ich weiterhin keiner Einfuhr zustimmen.

Man will die KE nicht akzeptieren, weil nach deren Ansicht, nur das Vorgängermodell für den deutschen Markt vorgesehen ist.


dktr_faust (Beitrag #43) schrieb:
Womit Du dann aber wiederum riskierst, dass Dir der Zoll am Flughafen das Ding abnimmt und es endgültig wegwirft --> schließlich musst Du ihn auch beim "Eigenimport" verzollen und damit stehst Du wieder vor dem identischen Problem.

Klar, weil ich auch so blöd bin, die KH inkl. Verpackung mit mir herumzutragen. Bitte jetzt keine Grundsatzdiskussion über illegale Umgehung von Zollbestimmungen, aber darüber muss ich mir nun wirklich keine Sorgen machen, denke ich.
Und ja, mein iPad stammt auch aus der Reisetasche meines Bruders.


[Beitrag von Yappadappadu am 22. Dez 2014, 19:19 bearbeitet]
peacounter
Inventar
#45 erstellt: 22. Dez 2014, 19:22

dktr_faust (Beitrag #43) schrieb:
Womit Du dann aber wiederum riskierst, dass Dir der Zoll am Flughafen das Ding abnimmt und es endgültig wegwirft --> schließlich musst Du ihn auch beim "Eigenimport" verzollen und damit stehst Du wieder vor dem identischen Problem.

Grüße
warum sollte der zoll irgendwas wegwerfen?
ja, natütrlich muß man verzollen und einfuhrUst zahlen, aber das sollte doch nicht das problem sein, oder?
ansonsten ist man eh gekniffen... das wäre dann schmuggel und zu recht wird daruf ein bischen geschaut...
kinodehemm
Hat sich gelöscht
#46 erstellt: 22. Dez 2014, 19:23
Moin

trotz allem scheint mir das aber ein besonders spitzfindiger Amtsschimmel zu sein..

Würde mich interessieren, wer jeden einzelnen Artikel prüft, wenn Grosskonzerne zwei, drei Containerschiffe voll 'Betriebsgüter' von a nach b verschiffen..

Aber es ist halt leichter, bei ner one-man-show ne Steuerprüfung zu machen als bei nem Multi..
dktr_faust
Inventar
#47 erstellt: 22. Dez 2014, 19:58
Wenn das Gerät bei Versendung nicht durch den Zoll kam weil es technische Spezifikationen nicht erfüllt bzw. in Deutschland nicht in Betrieb genommen werden darf (danach sieht es ja aus), warum sollte der Zoll es dann akzeptieren wenn man es ihm am Flughafen vorlegt und den großen Dackelblick aufsetzt - und wenn Du damit am Flughafen bist, dann gibts dafür keine freundliche Rücksendung mit der DHL sondern ne große Tonne mit Aufschrift "Vernichtung".

@ Yappadappadu: Mir ist schon klar, dass es solche Möglichkeiten gibt. Dir sollte aber auch klar sein, dass es von - sry - einer gewissen...äh...Unbedarftheit zeugt begangene und geplante Rechtsverstöße (nämlich Schmuggel, Steuerhinterziehung, unerlaubte Inbetriebnahme, etc.) in ein Internetforum zu posten

Grüße


[Beitrag von dktr_faust am 22. Dez 2014, 20:01 bearbeitet]
Kharne
Inventar
#48 erstellt: 22. Dez 2014, 20:07
Schonmal nen Zollbeamten gesehen, der die Kopfhörer auf den Ohren checkt?
peacounter
Inventar
#49 erstellt: 22. Dez 2014, 20:11
is wie bei der angezogenen jeans...
aber darum gehts ja hier auch nicht, jedenfalls nicht den meisten.
es geht um angeblich "ungerechte" und "spitzfindige" zollbeamte...
ja-ja... und zu schnell gefahren ist auch immer nur der, der am ende am baum klebt


[Beitrag von peacounter am 22. Dez 2014, 20:11 bearbeitet]
frank60
Inventar
#50 erstellt: 22. Dez 2014, 20:11
Neben der ungeklärten Altgeräteentsorgung, die peacounter ins Spiel gebracht hat, könnte noch ein weiterer Aspekt eine Rolle spielen:

Die zuständige Marktüberwachungsbehörde - hier: Bundesnetzagentur - hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass es sich bei den vorliegen Produkten wegen unvollständigen Kennzeichnungen und fehlender Konformitätserklärung um nichtkonforme Erzeugnisse i.S.d. Art. 29 der VO (EG) 765/2008 handelt, die zum Schutz der menschlichen Gesundheit nicht eingeführt werden dürfen.

Bekanntermaßen gelten in der EU auch Beschränkungen bei der Lautstärke, deswegen sind z.B. iPhones beim maximalen Pegel begrenzt, wenn sie für den EU Markt bestimmt sind. Eventuell könnte auch dort ein Stolperstein liegen. Muß zwar nicht sein, aber ausschließen läßt sich das nicht.
peacounter
Inventar
#51 erstellt: 22. Dez 2014, 20:13
zum beispiel...
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