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Sat-Schüssel soll weg.+A -A |
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Autor |
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DanielDO
Ist häufiger hier |
#1 erstellt: 23. Okt 2007, 12:32 | |||||||||
Hallo Ich wohne im Erdgeschoss und habe einen kleinen Garten. In diesem habe ich eine 50cm Schüssel angebracht. Nun informierte mich der Vermieter, dass sich ein anderer Mieter beschwert habe und die Schüssel weg müsse. Ich weiss genau welche Mieter dies ist. Wir haben bereits seit 1984 mit denen Stress. Die scheinen so etwas wie die selbsternannten Hausmeister zu sein. Ich weiss das ich die Schüssel nun abmontieren müsste. Doch scheint mir dies in meinen Augen mehr als dumm zu sein. Immerhin ist es mein Garten und bei der Anbringung musste nichtmal gebohrt werden. Meine Nachbarn (keine Ausländer) haben selber Schüsseln auf dem Balkon/Garten stehen. Wenn ich nun echt dazu verdonnert werde die 50cm !! Schüssel zu entfernen möchte ich aber das auch alle anderen verschwinden. Bin mehr als verärgert ... Wie schaut es denn aus wenn ich einfach nen Tuch über die Schüssel lege ? Diese sieht man dann nicht mehr und das Problem sollte rein rechtlich doch aus der Welt sein oder ? Denn es wird ja kein Gesetz geben das ich kein Tuch in mein Garten haben darf. Hört sich dumm an aber das ist der Trotz Ich würde mir sogar eine kleine Hundehütte in den Garte stellen, nur um die Schüssel darin zu verstecken. Wie schaut es damit aus ? Ich hoffe auf informative Antworten. mfg und danke ! |
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KuNiRider
Inventar |
#2 erstellt: 23. Okt 2007, 14:23 | |||||||||
Gegen eine mehr oder weniger freistehende Schüssel auf deiner Terasse kann keiner was machen, zählt genauso wie ein Balkon. Nur Wenn Sie am Haus befestigt wird oder in einem Gemeinschaftsbereich steht, ist eine zustimmung des Vermieters nötig. Du kannst also damit drohen sie vom Garten auf die terasse zu holen. Im garten kannst du sie von 3 Seiten zuwachsen lassen. Der Trick mit der Hundhütte funktioniert auch, nur muss dann das Dach gen Astra aus dünnem Plexiglas sein (und im Winter vom Schnee geräumt). Es gibt auch als Felsblöcke oder Lampen getarnte Schüsseln. Rechstslage laut SES-Astra |
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DanielDO
Ist häufiger hier |
#3 erstellt: 23. Okt 2007, 19:19 | |||||||||
Hallo und danke für die mehr als gute Antwort. Der Garten ist eingezäunt und kein anderer hat auf diesem etwas zu suchen. Muss ich die Schüssel nun trotzdem auf die Terasse holen ? Befästigt wurde diese mit einem Mast der im Boden steckt. Angenommen ich weise meinen Vermieter (den rufe ich morgen an) auf deine Aussagen hin, wird er dies akzeptieren ? Verstehe ich es nun richtig, dass wenn ich die Schüssel ohne Beschädigungen anbringe, ich diese hinstellen kann wo ich will ? Warum hat der Vermieter mich aufgefordert die Schüssel zu entfernen ? Gehen diese davon aus, dass man mit der Befestigung die Fasade oder anderes beschädigt ? mfg [Beitrag von DanielDO am 23. Okt 2007, 19:20 bearbeitet] |
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TheWolf
Inventar |
#4 erstellt: 24. Okt 2007, 11:45 | |||||||||
@DanielDO: Bevor Du irgend jetzt welche "Baumassnahmen" oder "Nachbarn-Erschiessungen" vornimmst, frag doch mal Deinen Vermieter, mit welcher Begründung der andere Nachbar die Entfernung der Schüssel fordert. |
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DanielDO
Ist häufiger hier |
#5 erstellt: 24. Okt 2007, 14:12 | |||||||||
Hallo Ich habe nun mit dem Vermieter gesprochen. Er hat sich mehrmals wiedersprochen und wollte mit der Wahrheit nicht so ganz rauskommen. Als erstes sagte er, dass ich nicht das Recht habe, eine Sat Schüssel aufzustellen, da ich einen Kabelanschluss habe. Daraufhin sagte ich ihm, dass ich mich darüber Informiert habe und ich auf der Terasse/Balkon eine Mobile Schüssel aufstellen dürfte. Dies stritt er ab. Ich sagte allerdings nicht woher ich diese Info habe. Kann ja schlecht sagen: Ja dann google mal. Nach einigen hin und her sagte er, dass ich bei der Installation NICHT die Hausfassade beschädigen dürfte. Nun das war mir klar. Daher wurde die Schüssel ja auch an einem Mast befestigt, der sich im Boden befindet. Er sagte ich dürfe wenn nur eine anbringen, ohne das Haus zu beschädigen. Na aber das habe ich doch jetzt ?! Das Gespräch war mehr als Chaotisch. Lasse ich die Schüssel nun dort stehen wo sie ist ? Oder hole ich diese auf die Terasse ? In einigen Tagen will sich ein Mitarbeiter der Wohnungsgesellschaft das ganze anschauen. Was mache ich wenn ich erneut eine Beschwerde bekomme ? |
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hanseat500
Stammgast |
#6 erstellt: 24. Okt 2007, 14:15 | |||||||||
1. So lange du die Schüssel nicht an die Hauswand dübelst kann dir da keiner was, wir sind ja schließlich nicht im Iran . 2.Weil er wohl keine Ahnung von der Materie hat ? |
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hanseat500
Stammgast |
#7 erstellt: 24. Okt 2007, 14:19 | |||||||||
Bleib mal schön ruhig, dir kann da keiner was, also nicht so hippelig und schön weiter Sat TV gucken. |
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TheWolf
Inventar |
#8 erstellt: 25. Okt 2007, 07:42 | |||||||||
Hab ich fast geahnt.
Absoluter Blödsinn. Dass würde ja bedeutet, das jeder Kabel-Kunde bis an sein Lebens-Ende an Kabelfernsehen gebunden wäre.
Ein typisches Zeichen von "keine Ahnung".
Eben. Also was will der Gute jetzt von Dir?
Wie die anderen schon schrieben: Bleib ganz locker und warte ab. Grundsätzlich solltest Du Dir jede "Anweisung" von Seiten des Vermieters bzw. der Wohnungsgesellschaft schriftlich geben lassen, denn nur dann hast Du was in der Hand und kannst ggf. per Anwalt dagegen vorgehen. Für mich sieht das Ganze so aus, was hätte Dein Vermieter einen "sehr guten Draht" (Du verstehst, was ich meine) zu einem der Nachbarn und ist von diesem einfach mal auf eine falsche Fährte geschickt worden. |
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snekker
Neuling |
#9 erstellt: 25. Okt 2007, 11:18 | |||||||||
Es war doch nicht lange her, stand in der Zeitung was zu diesem Thema. Irgendein (deutschen) Gericht entschied, dass ein Sat-schüssel vom Mieter auf seinen Balkon oder gemietetes Areal aufgestellt werden kann, denn dies kann nicht als Belästigung für einen Nachbar oder des Hausansichtes gewertet werden. (Zumindest solange keine Schrauben oder Befestigungen an dem gemieteten oder nachbarlichen Eigentum vorgenommen ist.) -Ich hatte mich eben überlegt ob ich ein Sat-schüssel auf meinen Balkon hinstellen dürfte oder nicht. Bin nie wirklich dazu gekommen, weil ich umgezogen bin, aber die Rechtslage in solchen Fällen ist klar: Du darfst dein Schüssel auf dein gemietetes Areal aufstellen! Die Aufforderung des Vermieters, die Anlage zu entfernen, solltest du unbedingt schriftlich von ihm bekommen. MfG Henrik, Stuttgart |
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Cogan_bc
Inventar |
#10 erstellt: 25. Okt 2007, 11:26 | |||||||||
dem Vermieter geht wahrscheinlich der Stress mit dem Beschwerdeführer auf den Keks. Der will wohl nur seine Ruhe. Rechtlich bist Du auf der sicheren Seite. In Deinem Garten kannst Du aufstellen was Du willst. Manchmal machen auch die Kabelgesellschaften etwas Druck wenn der Anteil der Kabelnutzer (Zahler) zu sehr sinkt. Ich hab so das Gefühl die zahlen Kopfprämie. Gruß Cogan Tip für Leute die Probleme mit dem anbringen haben: klickklack [Beitrag von Cogan_bc am 25. Okt 2007, 11:32 bearbeitet] |
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DanielDO
Ist häufiger hier |
#11 erstellt: 25. Okt 2007, 11:37 | |||||||||
Klar das hört man ja immer öffters, dass die Vermieter von den Kabelleuten profitieren. Nun gut das reicht mir an Infos. Was mich noch wundert ist das ich Recht bekomme. Immerhin leben wir in Deutschland, wo man sonst nix darf. mfg [Beitrag von DanielDO am 25. Okt 2007, 11:40 bearbeitet] |
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Cogan_bc
Inventar |
#12 erstellt: 25. Okt 2007, 11:42 | |||||||||
Ist ein Sonderfall, den Du im Grundsatz nur unseren ausländischen Mitbürgern verdankst. Gruß Cogan |
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