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Erdung SAT-Anlage an der Hauswand+A -A |
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Autor |
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Littlehonk
Ist häufiger hier |
20:41
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#1
erstellt: 06. Jan 2016, |||||||
Hallo zusammen, wir wohnen in einem Reihenhaus zur Miete. Wir betreiben jetzt schon seit vier Jahren eine 45er Technisat-Schüssel am Holzbalkon befestigt mit einem Twin-LNB. Die beiden Kabel führen ins Wohnzimmer zu einem Kathrein-Receiver. Jetzt bin ich auf der Suche nach einem Quad-LNB zur Versorgung des neulich installierten Fernsehers im Schlafzimmer darauf gestoßen, dass es ja Vorschriften hinsichtlich Blitzschutz gibt. Soweit ich das verstanden habe, muss die Sat-Schüssel wenigstens 2m von der Dachrinne und maximal 1,5m von der Hauswand entfernt sein, damit ich keinen Blitzschutz installieren muss. Die 1,5m von der Hauswand sind weniger das Problem als die 2m von der Dachrinnenkante. Da hab ich momentan 1,53m und könnte mit viel gutem Willen noch 35-40cm weiter nach unten. Die Dachkante ragt etwa 70cm über die Hauswand hinaus, die Schüssel ist 20cm von der Hauswand entfernt . Meint ihr das reicht dann? Erdung zu installieren ist indiskutabel auf Grund Mietshaus und auch auf Grund der baulichen Gegebenheiten - wie soll man vom Dach oder dem zweiten Stock Erdungskabel in den Keller an der gegenüberliegenden Hausseite verlegen ohne das halbe Haus abzureissen? Zum Thema LNB: reicht das ![]() Danke und Grüße Heiko |
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Volterra
Inventar |
21:23
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#2
erstellt: 06. Jan 2016, |||||||
Ich bin zwar kein Erdungsguru, aber das sollte reichen...
Ja - auch wenn dieses Alps LNB fast doppelt so viel kostet wie das Opticom LNB. ![]() |
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Dipol
Inventar |
21:43
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#3
erstellt: 06. Jan 2016, |||||||
Eine DigiDish hat 45 cm Breite, womit sich vermutlich ein -noch normkonformer- max. Wandabstand von ~ 65 cm ergibt. So wie es kein bisschen schwanger gibt, ist die nach IEC 60728-11 als sicher und nicht erdungspflichtig definierte Zone entweder eingehalten oder nicht. 1,53 m sind unabhängig von Dachüberständen zu wenig, wären aber im 2. Stock ein ausreichender Trennungsabstand zur Dachrinne, wenn diese in eine Blitzschutzanlage integriert ist. Dann müsste nach Norm aber noch immer ein nicht blitzstromtragfähiger PA mit 4 mm² Cu installiert werden.
Wenn eine Erdung zu schwierig oder für eine Einzelantenne zu aufwändig ist, muss man eben darauf verzichten oder sich weiterhin wie viele andere auf St. Florian verlassen.
So lange noch die nahezu unkapputbaren ALPS-LNB im Handel erhältlich sind belieben die bei mir erste Wahl und wenn die Restbestände ausverkauft sind werde ich Inverto nehmen.
Einem fachfremden Laien, der so lange wie du in mehreren Foren als autodidaktischer Berater auftritt, darf eine derart grob normwidrige Fehlaussage nicht unterlaufen. ![]() |
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Littlehonk
Ist häufiger hier |
21:54
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#4
erstellt: 06. Jan 2016, |||||||
Danke für deine Antwort! Mit reichen meinte ich den Abstand von Oberkante der Schüssel zur Dachrinnenunterkante NACH Montage um 35 oder 40cm nach unten (je nachdem wie ich das hinbekomme). Damit würde sich ein Abstand von 1,90-1,95m ergeben. Blitzschutzmaßnahmen gibt es hier in der Gegend an erschreckend wenigen Häusern. Könnte ja Geld kosten ![]() Grüße Heiko [Beitrag von Littlehonk am 06. Jan 2016, 21:56 bearbeitet] |
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Dipol
Inventar |
22:39
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#5
erstellt: 06. Jan 2016, |||||||
Das sind formal 5 bis 10 cm zu wenig Abstand. Es wäre auch hochgradig widersinnig die Antenne nach unten zu versetzen, wenn noch Leitungen außerhalb der geschützten Zone oder mit gefährlichen Näherungen z. B. zu einem Fallrohr verlaufen. Selbst wenn man bei der Erdung 1 1/2 Augen zudrückt, bleibt bei einem Quad-LNB noch offen, ob der (bei nur einer angeschlossenen Wohneinheit) zulässige max. zulässige Ableitstrom von 3,5 mA(eff) eingehalten wird oder noch immer ein PA mit 4 mm² Cu ausgeführt werden muss. Schutzwinkel- und Blitzkugel-Verfahren wurden in Hochspannungslaboren in allen Details überprüft. Sowohl die seit 1971 gültigen 2 m und 1,5 m wie auch die davor maßgeblichen 3 und 2 m beruhen auf "Erfahrungswerten" die nach meinem Kenntnisstand bislang in keinem Labor untersucht wurden. Den erhofften Persilschein kann dir niemand ausstellen, für den Zustand der Anlage ist immer der Anlagenbetreiber verantwortlich. |
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Littlehonk
Ist häufiger hier |
10:10
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#6
erstellt: 07. Jan 2016, |||||||
Nein, keine Angst, ich will keinen Persilschein, ich weiß schon, dass ich selbst verantwortlich bin, nur weiß ich einfach zu wenig über Potentialausgleich usw., als dass ich mir bei meinen Installationen selbst eine Meinung bilden könnte. In der Nähe der Antenne verlaufen keine Leitungen oder Fallrohre, die Sat-Kabel verlaufen an der Hauswand unterhalb des Niveaus der Antenne. Das einzige nahe und leitende Material sind die drei Streben des Balkongeländers, die die Bretter der Balkonumrandung tragen. Kannst du mir den Begriff und den Zusammenhang mit dem Ableitstrom bitte mal erklären? Ich habe keine Ahnung was das ist und wie ich das eventuell messen kann. Angeschlossen werden soll der bestehende Twin-Receiver sowie neu der zusätzliche Single-Receiver. Es werden also drei der vier Anschlüsse benutzt. Danke nochmals und Grüße Heiko |
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Dipol
Inventar |
11:01
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#7
erstellt: 07. Jan 2016, |||||||
Früher war ein PA bei allen Antennen obligatorisch. Seit DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2011-06 ist der PA von Antennen im nicht erdungspflichtigen Bereich ins freie Ermessen gestellt, sofern nur eine WE versorgt wird und die 3,5 mA(eff) Ableitstrom aller angeschlossen Endgeräte nicht überschritten werden. Über das zur Messung erforderliche Spezial-Equipment verfügt nicht mal jeder in einem Installateurverzeichnis eingetragene Elektriker. Gutachter und Fachautor Heinz Kleiske bezeichnet diese Befreiung daher als realitätsfremd. So lange die europäische und internationale Harmonisierung uns nicht auch noch die im Mittelmeerraum übliche Starkstromverkabelung beschert, darf man sich nicht beklagen. Letzlich ist das bei Antennen nur eine Angleichung an die Realität, denn ob eine Antenne normkonform sicher ist oder nicht, ist zunehmend auch gewerblichen Installateuren in Deutschland egal. [Beitrag von Dipol am 07. Jan 2016, 11:02 bearbeitet] |
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Volterra
Inventar |
21:54
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#8
erstellt: 09. Jan 2016, |||||||
Antwort @Dipol:
In wie vielen Foren (6 bis 8?) tummelt sich denn Herr Dipol als Berater und Oberinstanz, der nicht zu widersprechen ist? Der natürlich niemals einen Fehler begeht. Wenn man "sollte" verwendet, entspricht das keiner verbindlichen Feststellung. Das entspricht eher einer Vermutung.... Bei Erdungsfragen/Pflicht verlinke ich ua. gelegentlich die Kleiske-Seite oder allgemein auf die Erdungspflicht bei Dachmontagen. Mal davon abgesehen, dass du in Bezug auf Erdung und PA an der Kompetenz, deiner Zunft wiederholt quasi kein gutes Haar gelassen hast.... Sämtliche, manchmal fünfzig Zeilen - Hinweise auf die Masterdung in den Foren sind schlicht für die Katz, weil von dir und den Gurus anschließend mitgeteilt wird, dass so was in die Hände einer Fachfirma gehört. ![]() Unglaublich.... Ich berate jedenfalls nur hier und im DF - Forum und meine PN Ordner sind voller Danksagungen, wobei die Initiative meistens nicht von mir ausgeht... Und: Als fachfremder Laie habe ich immerhin mehrere Dutzend Satanlagen für bis zu 16 Teilnehmer konzipiert und die funktionieren seit 10 Jahre alle völlig störungsfrei. Außerdem habe ich zwei Dutzend Ratsuchende mit Empfangsproblem vor Ort aufgesucht und danach war alles wunderbar. ![]() Machste nix dran. |
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Dipol
Inventar |
11:37
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#9
erstellt: 10. Jan 2016, |||||||
Speziell meine Kenntnisse zu Blitzschutz, Erdung und PA sind in deutlich mehr Foren gefragt! Bessere Argumente nehme ich noch immer gierig auf und wenn mir ein Fehler nachgewiesen wird, gestehe ich den unumwunden ein ohne ein Gejammer zu veranstalten oder mit meinen sonstigen Verdiensten abzulenken. Zur "Oberinstanz" wird man durch fundiertes Wissen und wenn man oft zitiert wird. Da kam ich als "Profi-User" bei dir im Ranking gleich nach meinem Freund KlausAmSee. Lob und Zitate schmeicheln, machen mich aber nicht käuflich.
Die Danke sind dir trotz auffälliger Häufung speziell eines Absenders gegönnt.
Das hast du schon oft genug erwähnt. Durch alle Danksagungen für inflatorische über 9000 Laienbeiträge im DF und mehr als 3000 in diesem Forum (Nicks in anderen Foren mit der für dich typischen Floskel "Machste nix dran" nicht gezählt) werden Falschberatungen nicht harmloser. Für Laien, die die Normen zur Antennensicherheit und EMV trotz angeblich vielfacher Anlagenplanungen noch immer nicht kennen, gibt es ein Patentrezept: Schweigen! Vor Urzeiten musste ich auch raceroad, den du aus blankem Neid immer wieder grundlos attackierst, widersprechen, was er im Gegensatz zu dir klaglos akzeptiert hat. Nimm dir an ihm ein Beispiel, raceroad verlinkt Kleiske nicht nur, der hat ihn auch gelesen und verstanden was drin steht. [Beitrag von Dipol am 10. Jan 2016, 15:26 bearbeitet] |
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Spule1
Neuling |
08:11
![]() |
#11
erstellt: 29. Mai 2016, |||||||
denke dir ein rechwinkelliges Deieck über den Höchsten Punkt dann brauchen alle unterhalb keinen Blitzschutz. |
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Dipol
Inventar |
08:50
![]() |
#12
erstellt: 29. Mai 2016, |||||||
Ich sage mal Hallo und Willkommen im Forum. Aber warum gleich zwei Startbeiträge? Fixe Schutzwinkel von 45° nach Altnormen sind überholt und gelten auch nur für Gebäude mit Blitzschutzanlagen. |
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