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Blitzschutz für SAT-Schüssel - unter besonderen Bedingungen?+A -A |
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Autor |
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unitbox
Ist häufiger hier |
#1 erstellt: 11. Apr 2010, 14:49 | |||||||
Hallo Leute, - ich ordne mal nachträglich ein bischen, so kommt dann vielleicht doch noch eine Diskussion zustande, weil es übersichtlicher ist - nachdem ich meine Sat-Anlage zum Laufen gebracht und schon einiges (auch alle Hinweise von hier) gelesen habe, bin ich immer noch ratlos. Natürlich will ich alles mit dem geringsten Aufwand fertig stellen. Meine Schüssel ist an einem 3,5m hohem SAT-Mast geschraubt, der wiederum mittels 2 Mastschellen (durch Betonwand der Garage gebohrt) an der Garagenbetonwand befestigt ist. Der SAT-Mast steht im Abstand von ca.10cm von der Betonwand auf einem sichtbaren Pflasterstein. Die Garagen stehen auf einem 80cm tiefen Streifenfundament - sie wurden mittels Plastestücke zwischen Boden und Fundament wagerecht justiert. Dazu hier eine schnelle Skizze von mir: http://s1.directupload.net/file/d/2126/dt9xm45q_jpg.htm Die Garagen stehen zwischen zwei Häusern (siehe Skizze) und das Satelitenkabel geht erdverlegt (ca. 1,5m tief) in den Keller. Beide Häuser links und rechts neben den Garagen haben keinen Blitzschutz. 1.) Muß ich wirklich - unter den genannten Bedingungen - meine SAT-Schüssel erden und z.B. mit einem Kreuzprofilerder versehen? Was sollte schon passieren, wenn dort (SAT-Schüssel) ein Blitz einschlägt - besser dort als ins Dach der beiden Häuser links und rechts daneben ? !!! Nun, ich weiß, dass der Blitz sich seinen Weg sucht und vielleicht lieber ins Dach eines der Häuser einschlägt - auch dann wäre der Schutz für die SAT-Schüssel fraglich. Könnte mir vorstellen, das bei einem Einschlag über die Schüssel das SAT-Kabel abfackelt und vielleicht auch alle Geräte im Haus schaden nehmen - das wär es aber dann schon, oder? 2.) Kann noch mehr passieren? 3.) Ich frage mich, wozu ich nun einen Blitzschutz für die SAT-Schüssel brauche, wenn um meine Schüssel herum kein Haus einen Blitzschutz hat und meine Schüssel direkt an der Betongarage befestigt ist? Vielen Dank für alle Hinweise - bitte keine Diskussion über Potenzialausgleich ... [Beitrag von unitbox am 13. Apr 2010, 17:58 bearbeitet] |
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Volterra
Inventar |
#2 erstellt: 11. Apr 2010, 19:19 | |||||||
Ist in Bezug auf wie / wo /wann alles hier nachlesbar und nachvollziehbar: http://www.kleiske.de/vde%200855/vde0855_310108.pdf |
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unitbox
Ist häufiger hier |
#3 erstellt: 12. Apr 2010, 15:02 | |||||||
Nun, wie ich schon sagte - habe alles gelesen, auch das unter diesem Link (übrigens eine sehr informative Ausarbeitung)! Meine Fragen/Zweifel konnte ich aber nicht klären ... . [Beitrag von hgdo am 12. Apr 2010, 19:16 bearbeitet] |
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unitbox
Ist häufiger hier |
#4 erstellt: 13. Apr 2010, 18:04 | |||||||
... hab mal meinen Text oben ein wenig umgestellt -vielleicht erkennt man so besser mein Problem ... |
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Volterra
Inventar |
#5 erstellt: 13. Apr 2010, 19:47 | |||||||
Ich habe keine Peilung in Bezug auf den Hausversicherungs - Schutz bei Montage der Schüssel auf dem Dach einer freistehenden Garage. Die Wahrscheinlichkeit, dass die benachbarten Häuser beim Blitzeinschlag mitbetroffen sein können, dürfte eher gering sein.
Zu Masterdung und PA Ausgleich gibt es im DF Forum einen langen Thread. http://forum.digital...e-richtig-erden.html Unser Member @Dipol ist dort ebenfalls als Kenner der Materie beratend tätig. |
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Dipol
Inventar |
#6 erstellt: 14. Apr 2010, 09:06 | |||||||
Unbedingt erden aber nicht mit einem separaten Kreuzerder, sondern die Erdung normgerecht nach EN 60728-11 an den Schutzpotenzialausgleich des Hauses anschließen. Es ist absolut illusorisch einen 2,5 Meter oder zwei 1,5 lange Kreuzerder mit einem Schlegel einzutreiben zu wollen. Das erfordert einen professionellen Vibrationshammer. Selbst wenn die Profilstäbe nicht wie von Kleiske gefordert bis 0,5 m unter Grund eingetrieben werden, ist das Vergraben eines Banderders die einfachere Lösung. Da aber nach Norm alle Erdungspunkte mit mindestens 16 mm² massivem CU-Voll-Draht verbunden werden müssen, macht auch das keinen Sinn.
Die Masse der Blitzschäden entsteht doch nicht durch Volltreffer, selbst Einschläge in mehreren hundert Metern Entfernung haben noch so ein gewaltiges Potenzial, dass die Vierbeiner wegen der Schrittspannung tot umfallen. Wer Schiss vor 230 V Netzspannung hat sollte Blitzspannungen den gebührenden Respekt erweisen, 100 kV sind keine seltene Dimension.
Das wäre nicht das erste Haus, das durch eine unterlassene Antennenerdung abgefackelt wird. Es sind auch schon reichlich tödliche Personenschäden vorgekommen. Aber wer selbst davor die Augen verschließt sollte mal die allgemeinen Versicherungsbedingungen seiner Elementarschadens- oder Hausratsversicherung nachlesen. Eine Missachtung der Erdungsnomen ist ein Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik. Das stellt den Versicherer leistungsfrei, zum Glück schicken die bei Bagatellschäden meistens keinen Sachverständigen vorbei. Wenn aber doch bleibt man auf seinem Schaden sitzen.
Eine Blitzschutzanlage ist bei den meisten Privatgebäuden eine freiwillige Schutzmaßnahme. Für alle Antennen außerhalb der Schutzzone von < 2,0 m. Abstand zu einer Dachkante und > 1,5 m Wandabstand besteht jedoch ausnahmslos Erdungspflicht. Innerhalb des Schutzbereichs der Fassade muss bei einer Antenne nur ein weniger aufwändiger Potenzialausgleich mit 4 mm² Cu-Draht ausgeführt werden. Ob diese Standortoption möglich gewesen wäre und aus Unkenntnis ungenutzt blieb, ist der Skizze nicht zu entnehmen. Diese Antenne ist jedenfalls eindeutig erdungspflichtig und muss mit mindestens 16 mm² Cu-Volldraht an den Schutzpotenzialausgleich des Hauses geerdet werden! Und ob die Vorgaben zum Potenzialausgleich genehm sind oder nicht, auch der ist nach der EN 60728-11 als zusätzlich Maßnahme auszuführen. Hier aus dem sehr viel umfangreicheren Dehn-Blitzschutzplaner der Auszug zu Erdung und Potenzialausgleich: http://dehn.de/newsletter/3_05/3_05_top3.pdf [Beitrag von Dipol am 15. Apr 2010, 08:45 bearbeitet] |
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