HIFI-FORUM » Fernseher & Beamer » Röhren-Fernseher » TV-Gerät lässt sich nicht mit FB bedienen | |
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TV-Gerät lässt sich nicht mit FB bedienen+A -A |
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Autor |
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cdragon
Neuling |
#1 erstellt: 03. Okt 2009, 20:34 | |
Hallo, Mein Problem, ich habe einen Fernseher erhalten. Es war ein Austellmodel. Jetzt kann ich aber das Teil nicht mit der Fernbedienung steuern. Hab auch schon eine Universalverbedienung getestet, ohne Erfolg. Kann es sein, dass am Gerät der Empfänger abgeschaltet ist, da es ein Austellmodel ist? |
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Turtleman
Inventar |
#2 erstellt: 04. Okt 2009, 03:03 | |
Hallo, erste Möglichkeit; Gerät ist defekt zweite Möglichkeit; Frontbedienung ist Absichtlich außer Funktion gesetzt(unwarscheinlicher) Wenn Gerät gerade mal gekauft so kannst Du "ohne Probleme" reparieren , oder Umtauschen. Weiß ja nicht, wie das DEIN Händler vertraglich macht. Es gibt ja Händler, das kann man auch bei Ladenkauf bis zu 4 Wochen umtauschen..und ansonsten halt Reparatur. Eine GEWÄHRLEISTUNGSreparatur ist in den ersten 6 Monaten insofern NICHT kompliziert, weil dann die Beweislastumkehr noch NICHT greift. Ist also POSITIV für Dich. Vom gesetzlichen her ist es nämlich so, das der Händler nach 6 Monaten "Kundenunfreundlich" von Dir verlangen KÖNNTE(er MUSS es NICHT), das der Fehler im Ansatz schon beim verkauf vorhanden ist/war. Gruss |
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Spielzimmer
Stammgast |
#3 erstellt: 05. Okt 2009, 07:50 | |
Auch wenn es dem TE gar nicht um Gewährleistung geht, sondern dass seine FB (nicht Frontbedienung) nicht geht, ist der obige Satz für Laien unverständlich und auch nicht korrekt.. Seit der Schuldrechtsrefom zum 1.1.02 ist es so, dass in der 2jährigen Gewährleistungsfrist, im ersten halben Jahr der Verkäufer nachweisen muss, dass der Fehler bei Gefahrübergang (=Kauf) nicht bestanden hat. Weiterhin geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Fehler als versteckter Mangel bereits beim Kauf bestand. Das bedeutet im ersten halben Jahr defacto eine Vollgarantie. Danach tritt die Beweislastumkehr ein, die bedeutet der Käufer muss nachweisen dass der Fehler bei Kauf vorhanden war (nicht nur im Ansatz), dabei interessiert nicht was der Verkäufer verlangt, sondern nur das Gesetz. In der praxis spielt das durch die übliche 2Jahres-Herstellergarantie aber alles so gut wie keine Rolle, wenn dann sind z.B. SW-Bugs so ein Gewährleistungsfall...(das Gesetz ist nciht nur für die UE gemacht worden). Und was dieses "könnte", "weiß ja nicht", und ganze Gewährleistungsgedöns hier zu suchen hat, verstehe ich nicht... Vielleicht wäre es erstmal interessant zu wissen um welchen TV es sich handelt bevor spekuliert wird?? [Beitrag von Spielzimmer am 05. Okt 2009, 07:55 bearbeitet] |
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