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HD-Beamer Infocus X9 unter 400€+A -A |
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Autor |
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Philipp139
Stammgast |
#1 erstellt: 14. Jul 2009, 15:42 | |||
Hi, ziemlich krasser Preisrutsch wie ich finde, dachte die HD-Beamer wären mit 500€ schon am unteren Preislimit angekommen! http://www.guenstiger.de/gt/main.asp?produkt=817608 Hat der wirklich keinen Offset? Naja für mich n Ausschlusskriterium in Verbindung der recht hohen Lautstärke! LG [Beitrag von Philipp139 am 14. Jul 2009, 16:02 bearbeitet] |
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JuergenII
Inventar |
#2 erstellt: 15. Jul 2009, 11:08 | |||
Whow!! Bei dem Preis rentiert er sich ja schon als Zweitbeamer für den Party-Raum! Da kommt ja noch nicht mal mehr die Billig-Flachbildschirm-Riege mit. Und mit Ausnahme von Stummfilm-Fans, dürfte die Lautstärke bei dem Preis eine untergeordnete Rolle spielen, denn fast alle Käufer von 720p DLP's der letzen Jahre mussten damit leben. Ich vermute mal, dass gerade der Markt für (HD-ready)Beamer zusammenbricht, anders kann ich mir die Preisentwicklung nicht vorstellen. Denn 396 Euro ist schon ein Wort. Allerdings kratzt der X10 auch schon an der 800 Euro Marke! Juergen [Beitrag von JuergenII am 15. Jul 2009, 11:10 bearbeitet] |
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Atomicsbrain
Ist häufiger hier |
#3 erstellt: 15. Jul 2009, 14:05 | |||
so dann würde ich gerne mit einem sprechen der den für das geld bekommen hat .... seltsamme firma ich hab den gestern bestellt gegen 20 uhr ok hab ne mail bekommen das mein auftrag so schnell wie möglich bearbeitet wird heute um 10:30 hab ich ne auftrags bestätigung bekommen das alles supi für 407,89 icl nachname versand gereglt wird um 15 uhr heute bekomm ich nen anruf das der beamer aus wäre und die auch schon beim hersteller angefragt haben aber es eben keine mehr zu bekommen sind 10 min später stehen wieder 5 in deren online shop aber eben für 576 ..... ja lol ???? hab ich da angerufen ...... sag die dame zu mir sie wüste jetzt auch net was das soll sie hätte nur die anweisung bekommen das zu stornieren ..... also die anweisung mich anzulügen ..... grummel na da mach ich mir aber noch nen spass von .... seltsames geschäftsgebaren |
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Delta_1
Ist häufiger hier |
#4 erstellt: 15. Jul 2009, 17:27 | |||
die 400€ sind verarsche,wenn da draufklickt wird man zur Seite weitergeletet mit 600€!!! |
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TaKu
Inventar |
#5 erstellt: 15. Jul 2009, 17:46 | |||
.. 395,95 + Versand. Und verfügbar lt. Shop [Beitrag von TaKu am 15. Jul 2009, 17:48 bearbeitet] |
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Atomicsbrain
Ist häufiger hier |
#6 erstellt: 15. Jul 2009, 17:53 | |||
das ist net die firma die gestern ganz oben stand aber das alles seltsam schau halt die firma die an 2ter stelle steht my sparfuchs 412+ versand wenn du ruffklickst dann sinds schon 633 [Beitrag von Atomicsbrain am 15. Jul 2009, 17:59 bearbeitet] |
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hififan41
Inventar |
#7 erstellt: 16. Jul 2009, 17:54 | |||
Moin Moin, 1: durch die Auftragsbestätigung ist der Händler nunmehr gezwungen, den Verkauf abzuschliessen. Kann er den bestellten Beamer nicht liefern, so ist er verpflichtet, Dir einen gleichwertigen Ersatz oder das Nachfolgemodell zum gleichen Preise zu liefern. An Deiner Stelle würde ich den Händler eine Lieferfrist von 14 Tagen setzen. (Einschreiben und Rückschein!). Wir er dann immer noch nicht reagieren, Anwalt. Du wirst sehen, das er ganz schnell die Sache aus der Welt schaffen wird, lt.Handelsrecht hat er nähmlich durch die Auftagsbestätigung einen fatalen Fehler gemacht. Gruß hififan41 |
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grandmasterO
Stammgast |
#8 erstellt: 16. Jul 2009, 18:51 | |||
schwachsinn!!!! erst mit versand bzw. der ausgangsbestätigung der ware kommt ein kaufvertrag zustande siehe agbs, das ist auch eigentlich überall so. bei rechtsberatungen bitte erst vorher informieren damit man wie du keine unwahrheiten verbreitet, denn gerade dabei kann der schuß schnell nach hinten losgehen und der user hat deinetwegen ärger am hals. gruß |
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Atomicsbrain
Ist häufiger hier |
#9 erstellt: 16. Jul 2009, 19:11 | |||
das der vertrag erst mit aussendung der ware zusande kommt steht aber nicht in den agb da sthet das : Die ***************GmbH ist berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von drei Werktagen nach Eingang der Bestellung anzunehmen. Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit der ausdrücklichen Annahme der Bestellung durch die ***************** GmbH zustande. und ich würde sagen das eine auftrags bestätigung eine annahme der bestellung ist ?!?!?! |
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Atomicsbrain
Ist häufiger hier |
#10 erstellt: 16. Jul 2009, 19:23 | |||
achja ich habe 2 mails von denen bekommen eine abends direkt nach der bestellung die eingangsbestätigung und eine am nächsten tag die auftragsbestätigung in der das drinsteht : im Anhang erhalten Sie die Auftragsbestätigung zu Auftrag Nr. A323158. Wir werden Ihren Auftrag schnellstmöglich bearbeiten. |
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hififan41
Inventar |
#11 erstellt: 16. Jul 2009, 19:27 | |||
So ist es---ein Annahme der Bestellung ist und dessen abschliessende Bestätigung durch den Händler.(so wurde es ja hier geschrieben--) Somit ist ein verbindlicher Kaufvertrag abgeschlossen worden- Mitglied Grnadmaster: Der User hat ja schon den Ärger.. Schwachsinn wäre es aus meiner Sicht, die Sache so einfach an sich vorbeiziehen zu lassen....ich würde das mir zumindest-sofern es auch so abgelaufen ist-nicht gefallen lassen wollen. Wie bereits geschrieben, steht dort in meinen Tread: Anwalt konsultieren, nicht wahr? Hat der Händler die Bestellung bestätigt, ist ein Kaufvertrag mit Erhalt der Bestätigung beim Käufer zustandegekommen. Punkt! Brauche keine AGBs durchzulesen, ich habe damit Tag für Tag zu tun--- Ein Käufer hat dann bei lt. Fernabnahmgesetzt 14 Tage Zeit bei Bedarf vom Kauf zurückzutreten. Der Verkäufer aber nicht! Irrtümer lt. Preisauszeichnungen hat der Verkäufer meist sowieso vorbehaltlich eingeschlossen, aber auch hierzu gibt es "Spielregeln". ...Annahme der Bestellung durch die ***************** GmbH zustande. Womit doch schon alles klar sein sollte... hififan41 Gruß hififan41 [Beitrag von hififan41 am 16. Jul 2009, 19:31 bearbeitet] |
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hififan41
Inventar |
#12 erstellt: 16. Jul 2009, 19:37 | |||
Was ja wohl ein Schlechter Scherz sein sollte, stelle Dir vor: Du bestellst Ware. Der Händler bestätigt Dir den Bestelleingang Der Händler prüft alle Abwicklungsformalitäten Der Händler bestätigt Dir den Bestellabschluss und die Verkaufsannahme. Du bezahltst die Ware Der Händler kann aber nicht liefern... Der Kauf ist dann nicht zustande gekommen? Nein, der Händler könnte Dir dann ein Alternativprodukt zur Wahl anbieten, oder Dir das Geld wieder auszahlen. Aber Du kannst auf den Verkauf der Ware aus meiner Sicht bestehen! Das ist mit Sicherheit eine Sache für Deinen Anwalt, der wird sich freuen und Dir dann mit Rat und Tat zur Seite stehen. Bist Du Rechtschutzversichert? Wenn ja, die Eigenbeteiligung sollte es Dir wert sein, zumindest diesenn Fall vorzulegen. Sonst gehen mal in das Forum Wer Weiss Was und schildere dort noch mal Dein Anliegen. Ach ja habe mal eben ein bischen geschaut: rufe mal den Händler hier auf: Infocus X 9 zum Sahnepreis: http://www.guenstiger.de/gt/main.asp?produkt=817608 Gruß hififan41 [Beitrag von hififan41 am 16. Jul 2009, 19:47 bearbeitet] |
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Atomicsbrain
Ist häufiger hier |
#13 erstellt: 16. Jul 2009, 19:44 | |||
also eigendlich bin ich keiner der sich über sowas aufregt aber die art und weise wie das abgelaufen ist ..... das ich eine eingangsbestätigung bekomme die automatisch erstellt wird ist ok und hat auch keinen wert ... aber das ich am nächsten tag eine auftragsbestätigung bekomme und dann nachmittags telefonisch abgewimmelt werde von wegen keine mehr lieferbar bla bla find ich zum kotzen ich war noch nie wegen irgendwas beim anwalt aber das ist ne absulute frechheit und ich komme mir echt verarscht vor *grummel* da hats jemand verbockt und mir die auftrags bestätigung geschickt 14 stunden später ... da gehe ich von aus das die das geprüft haben irgendwer da hats verbockt und die wollen mich jetzt hinhalten bzw abwürgen auf die art das sie dei net mehr hätten ???? aber keine 10 min später wieder 10 verfügbar sind zu nem wesentlich höeren preis anwalt ist ja gut und schön aber giebts da ne frist in der ich das alles machen muss / machen sollte ? MFG |
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grandmasterO
Stammgast |
#14 erstellt: 16. Jul 2009, 19:49 | |||
na dann mal viel glück:) obwohl das auch nicht helfen wird. nochmals es ist kein rechtsgültiger kv zustande gekommen bzw du hast keinen anspruch auf die ware, du halst dir einfach nur sinnlose arbeit auf aber wenn du die zeit und nerven hast nur zu. wollt nur helfen, da ich den kram studiert habe aber wenns andere besser wissen oder besser wissen wollen kann ich nichts machen. gruss [Beitrag von grandmasterO am 16. Jul 2009, 19:53 bearbeitet] |
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hififan41
Inventar |
#15 erstellt: 16. Jul 2009, 19:52 | |||
Also, wenn Du das Gerät dort nach wie vor kaufen möchtest: Halte dann an Deiner Bestellung fest, warte ab. Wenn die Ware nicht in einem zumutbaren Raum geliefert werden kann (natürlich zu den bestätigten Konditionen und Eigenschaften), dann setzte den Händler in Lieferverzug mit der Anmahnung Deine Rechte durch Dritte vertreten zu lassen. Du muß für Dich selber die Entscheidung treffen, ob Dir die Sache es Wert ist. Ich für meinen Teil würde so etwas als köstlich empfinden und mit vollen Einatz mein "Schnäppi" mir ziehen wollen. Gruß hififan41 |
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Atomicsbrain
Ist häufiger hier |
#16 erstellt: 16. Jul 2009, 20:05 | |||
naja auf die lieferung kann ich ja lange warten weil im bestellstatus der webseite steht "Storniert" |
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hififan41
Inventar |
#17 erstellt: 16. Jul 2009, 20:08 | |||
Glück wünsche ich den Geschädigten auch... Über die Ausagen unseres geschätzten Mitgliedes Grandslam wundere ich mich ein wenig...für Jura kommt da ein wenig zu Wenig ...Die Rede war immer von der Bestätigung der Bestellung---WASS KANN DAS DANN WOHL NUR SEIN???? Richtig: Eine AUFTRAGESBESTÄTIGUNG...und durch diese kommt ein verbindlicher Auftrag zustande. Genau die hat der Treadersteller vom Händler XYZ erhalten. Darum dreht es sich hier, der Preis wurde bestätigt, hoffentlich auch mit der korrekten Produktbezeichnung... So, also nochmals: Gut überlegen, ob Dir die Sache ein wenig Ärger Wert ist.. Gruß hififan41 |
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hififan41
Inventar |
#18 erstellt: 16. Jul 2009, 20:11 | |||
Stornierung nach Auftragsbestätigung? Hast Du der Stornierung zugestimmt? Wenn ja, Dumm gelaufen...wenn nicht...Händler anschreiben, Grund schriftlich erfragen und diesen auch schriftlich mitteilen lassen... Aber der Rest ist nun wirklich Sache Deines Anwaltes..oder einer Rechtsauskunftstelle. Auch kann ich Dir noch den Tipp geben: Wenn der Betrieb der Innung angehört, Dich an die Handelskammer zu wenden. Gruß hififan41 [Beitrag von hififan41 am 16. Jul 2009, 20:13 bearbeitet] |
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Atomicsbrain
Ist häufiger hier |
#19 erstellt: 16. Jul 2009, 20:11 | |||
korekte bezeichnung und korekter preis |
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hififan41
Inventar |
#20 erstellt: 16. Jul 2009, 20:15 | |||
Halte uns mal mal auf den laufenden...ich beobachte den Tread mal. DAUMENDRÜCKEN!! |
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Kleff
Neuling |
#21 erstellt: 17. Jul 2009, 08:51 | |||
Guten Morgen in die Runde! Zunächst mal möchte ich mich vielmals dafür bedanken, dass ich mir reichlich Fachwissen hier raussaugen durfte. Ich lese nun schon einige Monate passiv mit und das eine oder andere persönliche Problem konnte ich so elegant und zielstrebig lösen. Zum x9! Hier habe ich wohl riesiges Glück gehabt. Am Dienstag sah ich per Zufall, dass einige Anbieter überproportional mit dem Preis nach unten gezogen sind. Wenn ich aber jeweils auf deren Seite klickte, war entweder die Seite nicht verfügbar, oder ein deutlichst höherer Preis wurde angezeigt. Plötzlich bin ich auf einen Anbieter gestoßen, der ein Gerät als Rückläufer angeboten hat. Ausgerechnet auch noch der Anbieter meines Vertrauens Das ohnehin schon irre günstige Angebot von 406,-€ (nicht verfügbar) wurde noch ein mal um einige Prozent nach unten korrigiert. Nach kurzer telefonischer Rücksprache handelte es sich um ein defektes gerät, welches gegen ein komplett neues Ausgetauscht wurde. Alles klar! Ein Tag später hatte ich den geliebten x9 in meinen Händen. Und tatsächlich...nach kurzem technischen Test 0!!! Stunden Lampenbrenndauer. Hurra! 396,- € + 7,90 € Fracht...mein persönlicher Schnapper des Jahres. Wenig später stand dann der x9 bei denen als "Modell läuft aus, wird nicht mehr geliefert" in deren Shop. Kann also gut sein, dass der x9 nun bald tatsächlich ausläuft und ich würde allen Interessierten empfehlen, nun den Markt genau zu beobachten und vor Bestellung kurz telefonisch Rücksprache zu halten, um unliebsame Überraschungen, wie sie ja hier bereits passiert sind, zu vermeiden. Eine weitere Empfehlung möchte ich auch noch aussprechen. Die Leinwände von Visivo. Habe mir gleich die Basis-Version(Vision Solid) bestellt und bereits nach einigen Stunden hat der gefürchtete Gestank stark abgenommen. Die Tücher werden laut super freundlichem Berater in Frankreich hergestellt und ohne Weichmacher scheint es wohl nicht möglich, dass die Tücher die gewünschten Eigenschaften haben. Tuch hängt prima ohne Falten. Minimale Wölbung in Betrachtungsrichtung an der schwarzen vertikalen Maskierung. Das alles zum Preis von rund 114,-€ inkl. Fracht (200 cm x 160cm). Da kann man nicht meckern. Das Bild werde ich erst am WE testen dürfen. Viele Grüße + ein schönes WE wünscht euch Kleff PS.: Dem Geschädigten hier wünsche ich viel Glück. Ich würde hier auch auf mein Recht pochen wollen. Schließlich leben wir hier nicht im Urwald. Bei der Rechtsberatung würde ich aber die Folgekosten im Auge behalten und den ersten Schriftverkehr zwecks gütlichem Vergleich selbst in die Hand nehmen. Falls das nicht fruchtet wäre der Gang zum Anwalt unumgänglich. Allerdings kostet das was. Hier würde ich prüfen, ob ein vielleicht vorhandener Rechtsschutz greift. Ansonsten bitte abwägen, ob sich der finanzielle Aufwand lohnt. Mit dem Kopf durch die Wand kostet oft viel Geld |
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hififan41
Inventar |
#22 erstellt: 17. Jul 2009, 18:29 | |||
Kopf durch die Wand kostet viel Geld...der Meinung bin ich auch. Allerdings ist es richtig, diesen Fall zumindest prüfen zu lassen-danch weiss man mehr. Gruß hififan41 |
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Atomicsbrain
Ist häufiger hier |
#23 erstellt: 20. Jul 2009, 10:48 | |||
ok heute hab ich da angerufen .... hab die nette dame am tele gefragt ob sie meine mail bekommen hätte jahha meint sie das wären ja jede menge gewesen ....... die wäre weitergeleitet und bis spätestens mitte der woche bekomm ich bescheid ich : ok am mittwoch schreib ich wieder bzw ruf wieder an .... to be continued ..... |
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hififan41
Inventar |
#24 erstellt: 21. Jul 2009, 11:16 | |||
Das ist ein guter Anfang... Weiter so! Gruß hififan41 |
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Atomicsbrain
Ist häufiger hier |
#25 erstellt: 30. Jul 2009, 07:39 | |||
oh ja das bin ich |
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hififan41
Inventar |
#26 erstellt: 30. Jul 2009, 13:04 | |||
Glückwunsch! Wie Du siehst zahlt sich Hartnäckigkeit so manchesmal aus ...freue mich für Dich und wünsche Dir mit dem Infocus X9 viel Spaß!! Gruß hififan41 |
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matt.r
Neuling |
#27 erstellt: 30. Jul 2009, 17:04 | |||
Ja, den Beamer hatte ich auch zufällig gesehen. Da ich zur Zeit so einen suche auch bestellt. Ein paar Tage später bekam ich eine E-Mail mit der Nicht-Lieferbarkeit. Drei Optionen wurden angeboten. Die erste davon war ebenfalls zu warten -Lieferzeit "voraussichtlich" 3-4 Wochen. Ich bin dann allerdings vom Kauf zurückgetreten. Falls Du also den Beamer bekommst, sag Bescheid. Ich glaub das nicht wirklich. Wünsche dir dennoch, dass du ihn bekommst. |
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hififan41
Inventar |
#28 erstellt: 31. Jul 2009, 09:36 | |||
Wenn er den Beamer bekommt heisst es noch lange nicht, dass Du auch den Beamer ordern kannst! Es handelt sich hier ja um eine Problemlösung, wo der Händler mit Sicherheit eine Umorderung der Ware eines Mitanbieters (Händlers) bezogen hat, mit Sicherheit kein lohnendes Geschäft für den Händler... Gruß hififan41 |
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Atomicsbrain
Ist häufiger hier |
#29 erstellt: 06. Aug 2009, 18:28 | |||
also heute bekommen für 407,89 inclusive versand |
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TaKu
Inventar |
#30 erstellt: 06. Aug 2009, 21:05 | |||
... und nu noch das wichtigste Wie ist das Bild ? |
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Atomicsbrain
Ist häufiger hier |
#31 erstellt: 06. Aug 2009, 21:26 | |||
ja also ... was soll ich sagen meine leinwand ist erst am we parat ... aber an der rauputzwand ist es schon edel .... (Transformers 720p) ausser das die leute ne menge akne haben *LOL achja danke für die antworten und die hilfe .... ich wuste das forum ist was wert |
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