Sanyo Z5 LCD-Panel defekt nach 18 Monaten

+A -A
Autor
Beitrag
parviz
Neuling
#1 erstellt: 05. Feb 2009, 15:55
Ich wollte eigentlich mal wissen ob das heutzutage normal ist, wenn man so wie ich einen nagelneuen Beamer der Marke Sanyo Z5 kauft, ihn intensiv nutzt, nach 18 Monaten feststellt, dass das Bild einen Blaustich bekommen hat, ihn einschickt und lapidar zur Aussage bekommt, dass das Gerät von jeglicher Garantieleistung ausgeschlossen ist, da die Verschleissteile (LCD-Panels)durch die Garantie nicht abgedeckt sind und eine Reparatur (etwa 900 Euro) wirtschaftlich nicht sinnvoll mehr sei.

Auf deutsch: Totalschaden!

Was kann man tun. Ich bin ziemlich angesäuert deswegen und überlege auch einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, wahrscheinlich mit wenig Aussicht auf Erfolg, da die Verschleissteile bei Sanyos Gaantiebestimmungen komplett von jeder Garantie ausgeschlossen sind!

Was soll also eine 3 Jahres Garantie bringen, wenn man im Endefekt die Schäden doch selbst bezahlen, bezw. gleich ein neues Gerät, in meinem Fall schon nach 18 Monaten, kaufen muss!

O-Ton Sanyo Kundendienst: Wenn Sie glauben das veröffentlichen zu müssen, bleibt Ihnen das gern überlassen!

Und auf meine Entgegnung, das das dann ja wohl das letzte Sanyo Gerät in unserem Haushalt gewesen sein wird: " Kommen Sie mir bloss nicht so, erpressen lassen wir uns nicht".

Na danke. Es erübrigt sich jeder weitere Kommentar!
Über hilfreiche Meinungen dazu würde ich mich dennoch freuen

parviz
carstenkurz
Stammgast
#2 erstellt: 05. Feb 2009, 17:16
Man könnte natürlich versuchen, gerichtlich feststellen zu lassen, ob die Charakterisierung beliebiger potentiell kritischer Geräteteile als 'Verschleissteile' zulässig ist. Ganz beliebig dürfen Hersteller sich es ja mit sowas nicht machen, sonst wäre jegliche Gewährleistung und Garantie ja witzlos.

Aber wer macht sowas dann schon?


Wahrscheinlicher dürfte sein, dass dein nächster Beamer ein DLP wird...


Einige Hersteller von Beamern geben in den Garantiebedingungen schonmal sehr konkret an, was sie unter 'üblicher Benutzung' verstehen.

- Carsten
dirk20
Stammgast
#3 erstellt: 05. Feb 2009, 19:03
Hi,

so ärgerlich die Sache für parviz verständlicherweise auch ist, die Garantiebedingungen von Sanyo sind seit Jahren öffentlich auf deren Homepage einsehbar und liegen normalerweise auch dem Zubehör des Beamers bei.

Natürlich kann man einen Rechtsanwalt zu der Sache befragen. Eine winzige Möglichkeit, aber mit wenig Hoffnung, da der Beamer "intensiv genutzt wurde" (Betriebsstunden?) währe ein sachlich formulierter Kulanzantrag direkt an Sanyo München, aber ohne gleich mit rechtlichen Konsequenzen oder dergleichen zu drohen.

mfg.
dirk20
Suche:
Das könnte Dich auch interessieren:
Sanyo PLV Z5 Defekt?
hebo88 am 02.06.2016  –  Letzte Antwort am 29.11.2016  –  3 Beiträge
Sanyo Z5 defekt?
cme am 13.02.2009  –  Letzte Antwort am 16.02.2009  –  7 Beiträge
sanyo z5
pedro7 am 05.06.2007  –  Letzte Antwort am 05.06.2007  –  2 Beiträge
Sanyo Z5 set
Siem43 am 12.07.2007  –  Letzte Antwort am 13.07.2007  –  3 Beiträge
Doppelkonturen beim Sanyo PLV-Z5
CaptnKnuspa am 03.03.2008  –  Letzte Antwort am 21.04.2008  –  5 Beiträge
Sanyo Z5 Einstellungen
logi76 am 21.05.2007  –  Letzte Antwort am 22.05.2007  –  4 Beiträge
Sanyo PLV Z5 HDTV Projektor
salocincon am 07.06.2008  –  Letzte Antwort am 07.06.2008  –  3 Beiträge
Sanyo Z5 - Problem
Aylon am 12.11.2006  –  Letzte Antwort am 12.12.2006  –  6 Beiträge
SANYO Z5 - Einstellungsumfrage
Deschutes am 08.03.2007  –  Letzte Antwort am 15.03.2012  –  55 Beiträge
Sanyo Z5: Selbstabschaltung? . Hilfe!
metaToX am 19.06.2007  –  Letzte Antwort am 19.06.2007  –  5 Beiträge
Foren Archiv
2009

Anzeige

Top Produkte in Projektoren / Beamer Widget schließen

Aktuelle Aktion

Partner Widget schließen

  • beyerdynamic Logo
  • DALI Logo
  • SAMSUNG Logo
  • TCL Logo

Forumsstatistik Widget schließen

  • Registrierte Mitglieder927.932 ( Heute: 6 )
  • Neuestes Mitglied*clmns
  • Gesamtzahl an Themen1.556.934
  • Gesamtzahl an Beiträgen21.668.900

Top Hersteller in Projektoren / Beamer Widget schließen