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Hilfe: Verlust Rücksendung wg Einbruch in DHL-Filiale+A -A |
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Autor |
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MJX
Ist häufiger hier |
#1 erstellt: 19. Nov 2007, 12:25 | |||
Hallo. hatte mir vor einigen Wochen einen Beamer bestellt, der hatte einen Defekt. Da der (etwas unseriöse) Händler nach meiner Reklamation und meinem Widerruf auf keine E-mails mehr reagiert hat habe ich den Beamer mit DHL zurückgeschickt. Nun hat die Sendeverfolgung ergeben, dass in der DHL-Filiale des Empfängerorts angeblich eingebrochen wurde und der Beamer gestohlen wurde. Das wurde mir telefonisch jetzt mitgeteilt. DHL ersetzt mir deshalb 500 Euro, weil ich keine Zusatzversicherung abgeschlossen habe. Der Beamer war natürlich teurer als 500 Euro, kann ich mein restliches Geld vergessen oder habe ich eine Möglichkeit eventuell über den Händler? In dessen Widerrufsbelehrung steht u.a. "Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden". Da ich normalerweise nie und wahrscheinlich auch nie wieder in Online-Shops bestelle kenne ich mich nicht aus. Vielleicht hat jemand einen Tipp für mich wie ich weiter vorgehen soll. Danke. |
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Maui74
Inventar |
#2 erstellt: 19. Nov 2007, 12:48 | |||
Hallo! Es gibt nur einen sinnvollen Rat: Anwalt einschalten! Sonst bleibst Du unter Umständen auf dem Differenzbetrag sitzen! Gruß, Maui. |
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surbier
Inventar |
#3 erstellt: 19. Nov 2007, 12:49 | |||
Hallo In der Schweiz gilt der gesetzliche Grundsatz, wonach die "Gefahr" einer Sendung beim Käufer liegt: Sollte sie also auf dem Transport kaputt gehen, trägt der Käufer grundsätzlich das Risiko. Dieses Risiko lässt sich natürlich vertraglich modifizieren, indem man etwas anderes fixiert oder eben eine entsprechende Versicherung abschliesst. Der von Dir zitierte Passus lässt aber hoffen, dass er gerade diesen Punkt zu seinen lasten modifiziert hat: paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten UND GEFAHR zu versenden. Damit schliesst er genau den gesetzlichen Fall aus, wonach der Empfänger das Risiko trägt. Das paket wurde ja scheinbar erst beim Empfängerort "gestohlen", es befand sich also noch auf dem Wege der Auslieferung. Die Frage ist nun, ob Du Einfluss auf das paket nehmen konntest: Wurde Dir im Vorfeld - vor dem Diebstahl - mitgeteilt, dass Du es abholen kannst? Mein Rat: Rücksprache mit Verkäufer, beziehe Dich auf diesen Passus. Anwalt: Bei deren Stundensätzen (Bagatellfälle) wirst Du hoffen müssen, dass der Aufwand möglichst klein bleibt Anonsten übersteigen die Anwaltskosten sehr schnell den Differenzbetrag. Gruss Surbier [Beitrag von surbier am 19. Nov 2007, 13:02 bearbeitet] |
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philipps23
Gesperrt |
#4 erstellt: 19. Nov 2007, 15:35 | |||
das ist ja richtig ärgerlich...ich würde mich an deiner stelle erstmal telefonisch mit dem händler in verbindung setzen. wie teuer war denn der beamer? ich persönlich habe nie schlechte erfahrungen mit online shops gemacht, aber ich finde es eine frechheit, dass dhl nicht alle kosten ersetzt. du kannst ja nichts dafür, dass da eingebrochen wurde. |
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fischmeister
Inventar |
#5 erstellt: 19. Nov 2007, 17:06 | |||
Das setzt normalerweise voraus, dass du die Abwicklung der Rücksendung dem Händler überlässt (er beauftragt das Versandunternehmen und schließt die Versandversicherung ab). Da du nun auf eigene Faust ohne vorherige Absprache gehandelt hast, wird sich der Händler vermutlich querstellen. Jetzt wird es darauf ankommen, dass du nachweisen kannst, vom Händler keine Reaktion auf deinen Widerruf erhalten zu haben. |
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MJX
Ist häufiger hier |
#6 erstellt: 19. Nov 2007, 17:16 | |||
Hi. Danke für Eure Antworten. Also der Beamer hat samt Versandkosten, Rücksendekosten usw. knapp 1100 Euro gekostet. Ich habe von DHL noch nichts Schriftliches bekommen, deshalb will ich erst noch warten, bis ich wieder Kontakt mit dem Händler aufnehme. Anwalt wäre natürlich nur die allerletzte Möglichkeit, den Ärger würde ich mir gerne ersparen. Bin übrigens aus Deutschland.
Hm, wie sollte ich Einfluss darauf haben? Ich habe das Paket zur Post gebracht. Die Online-Sendungsverfolgung endet 2 Tage später um 13.21 Uhr mit einer Fehlermeldung. Nachdem das Paket beim Händler nicht angekommen ist, habe ich einen Nachforschungsauftrag erteilt. Wochenlang nichts gehört und heute bei DHL nochmal angerufen wo mir das mit dem Diebstahl dann mitgeteilt wurde. Ich bekomm das noch alles schriftlich meinte die Dame der Service-Hotline.
Ich habe 2 mal per E-mail den Auftrag widerrufen und mitgeteilt dass ich mit Post/DHL versende, falls mir keine andere Abwicklung mitgeteilt wird. Der Händler hat sich jedoch auf keine Mail gemeldet (obwohl der Mailverkehr zuvor sehr zügig kam), also hab ich verschickt. Habe den gesamten Mailverkehr gespeichert und ausgedruckt, ob das als Nachweis gilt? |
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fischmeister
Inventar |
#7 erstellt: 19. Nov 2007, 17:24 | |||
Mails sind immer so eine Sache; da kann man sich immer rausreden, dass die mails im Spam-Filter verlorengegangen sind oder so. Vielleicht sind die Antworten ja auch bei dir im Postfach verloren gegangen. Keine Ahnung, wie das rechtlich gesehen wird. Was steht denn in den AGBs des Händlers - wie hat der Widerruf zu erfolgen? Und wie wird der Widerruf dann abgewickelt? |
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MJX
Ist häufiger hier |
#8 erstellt: 19. Nov 2007, 18:15 | |||
Naja, es gibt eben diese Widerrufsbelehrung, da steht drin an welche Adresse der Widerruf zu erfolgen hat "innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache." weiter unten steht dann "Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt." Weiter unten nach der Belehrung steht dann noch dass man vorab Kontakt per E-Mail aufnehmen soll, in der Regel holt der Logistikpartner ab. Man soll das Produkt nach Möglichkeit im Originalkarton mit Rechnungskopie und Angabe der Bankverbindung zurücksenden. Das hab ich alles so gemacht, aber leider ist das Paket ja nicht abgekommen. |
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petertar
Gesperrt |
#9 erstellt: 19. Nov 2007, 18:37 | |||
Also wenn du die Rücksendung nicht vorher mit dem Händler abgesprochen hast dann sehe ich da schwarz,da wird nichts bei rumkommen. Sehr bedauerlich aber wohl nicht zu ändern. Warum soll auch der Händler für einen geklauten Beamer haftbar sein , bzw. gemacht werden, das entbehrt jeder Logik. DHL muss den Schaden ausgleichen und das tun die nunmla nur bis 500 Euro wenn keine Versicherung abgeschlossen wurde. |
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philipps23
Gesperrt |
#10 erstellt: 19. Nov 2007, 21:39 | |||
das ist echt mal richtig blöd gelaufen...der threadersteller tut mir leid...ehrlich, hast mein beileid...sowas wünsche ich keinem |
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MJX
Ist häufiger hier |
#11 erstellt: 20. Nov 2007, 11:39 | |||
Ja, ich hab dann doch mal vorsichtig mit dem Händler Kontakt aufgenommen... also da hab ich keinerlei Unterstützung zu erwarten, dachte ich mir auch schon. Ja, das passt alles zusammen mit diesem Geschäft. Schlimmer kanns eigentlich nicht laufen. Eventuell mach ich noch eine kostenpflichtige Anfrage beim Verbraucherschutz oder wende mich an eine Zeitschrift. Ist mir natürlich auch klar, dass ich als unerfahrener Online-Käufer / Paketverschicker einige Sachen nicht beachtet habe und wenn das dann als fahrlässig gilt muss ich es wohl oder übel als Erfahrungslehre abhaken. Jedenfalls danke ich euch für die Antworten und fürs Mitgefühl. |
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Maui74
Inventar |
#12 erstellt: 20. Nov 2007, 11:46 | |||
Auch wenn dies vielleicht off-topic ist: Welcher Händler war es, und was hast Du außer unbeantworteten Mails für schlechte Erfahrungen gemacht? Es gibt hier ja zahlreiche Internet-Käufer, und für die wäre es interessant zu wissen, dass das billigste Angebot nicht immer das günstigste ist... Und beim nächsten Mal: Päckchen versichern! Gruß, Maui. |
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MJX
Ist häufiger hier |
#13 erstellt: 20. Nov 2007, 12:08 | |||
Danke für diesen Tipp. Aber ein nächstes mal hab ich erstmal nicht geplant. Weitere negative Erfahrungen mit dem Händler: Karton nicht mehr OVP, Gerät war ein Grauimport ohne CE / TÜV-Siegel ohne deutsche Anleitung. Auf meine Nachfrage hierzu wurde mir gesagt, dass sie grundsätzlich nur deutsche Ware verkaufen und bei der ersten Auslieferung die Anleitungen noch nicht fertig waren... Allerdings ging der Versandvorgangsehr zügig und ich wurdeständig per E-mail übder dieSendung auf dem laufenden. Bringtnur leider nichts,wenn die Ware mangelhaft ist. Da ich den Händler weiter obenals unseriös bezeichnet habe, werde ich denNamen hier nicht nennen. Meinst du die hätten einen Beamerfürdich? |
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philipps23
Gesperrt |
#14 erstellt: 20. Nov 2007, 12:12 | |||
wieso willst du ihn nicht nennen? damit noch jemand dort von uns evtl. kauft und die selben schlechten erfahrungen macht oder damit der ruf des tollen mannes nicht geschädigt wird? |
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petertar
Gesperrt |
#15 erstellt: 20. Nov 2007, 12:16 | |||
Ich denke schon das es klug wäre ihn nametlich zu benennen, damit könntest du andere vor "Fehlkäufen" bewahren. Wenn du seine Aussage bezüglich der Tatsache das er nur "deutsche Ware" verkauft schriftlich hast dann würde ich auf jeden Fall auch nichts machen, denn du kannst jetzt den Beweis nichtmehr antreten das es kein deutsches Gerät war...das Gerät ist weg und er wird immer das Gegenteil behaupten....und da gilt "in dubio pro reo(im zeifel für den Angeklagten)". Die Tatsache dass das gerät weg ist, ist sehr bedauerlich, aber du hast auch sehr fahrlässig gehandelt. Man kann doch nicht bei unklarer Streitigkeit einfach etwas einpacken und dem Verkäufer vor die Füße schmeissen ?? Wenn es ein reiner Versandhandel war muss er die Ware innerhalb von 14 Tagen ohnehin zurück nehmen, auch einen Beamer ! Du hast ihn ja quasi mit deinem eigenmächtigen Vorgehen der Möglichkeit beraubt sich mit dir zu einigen, wenn der sich einen Anwalt nimmt sehe ich für dich leider null Chancen. Der Anwalt kann immer argumentieren das sich der Händler nicht mit dir eher in Vverbindung setzen konnte wegen was weis ich was.....krank, computerausfall etc.pp Sehr schade, aber rechtlich ist dem Händler so wie es sich jetzt darstellt nicht beizukommen. |
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surbier
Inventar |
#16 erstellt: 20. Nov 2007, 12:34 | |||
Bei all den Mängeln, die Du hier aufzählst, hättest Du schon vorher reagieren müssen Gerät vorerst aufbewahren, schriftliche Aufzählung mit dem Hinweis, dass Du den Kauf infolge zu starken Abweichens von vertraglichen Abmachungen rückgängig machen willst. Gruss Surbier |
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kölsche_jung
Moderator |
#17 erstellt: 20. Nov 2007, 12:37 | |||
ich würde da mal nicht so schwarz malen... laut agb (wie du schreibst) steht da: versandfähige sachen sind auf händlerkosten und -risiko zurückzusenden... steht da auch was von ausreichend versichert? kontaktaufnahme hast du ja -wie ich es verstanden habe- versucht, nur keine antwort bekommen insoweit hättest du ja alles getan..., nix fahrlässigkeit das der händler sagt, er habe damit nix zu tun ist auch klar, sagt aber nichts über die rechtslage aus dein verlust im moment 600€ hast du möglicherweise eine rechtsschutzversicherung??? ich würde da mal zum anwalt gehen (wichtig nach kosten fragen) alle unterlagen (mails, einlieferungsbeleg etc) mitnehmen! übrigens:
doch, das kann man, der wiederruf ist sogar allein durch rücksendung der ware möglich! siehe §355BGB und :
viel erfolg |
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Ebse
Stammgast |
#18 erstellt: 20. Nov 2007, 13:58 | |||
Hallo ! Frage war : (Auch wenn dies vielleicht off-topic ist: Welcher Händler war es, und was hast Du außer unbeantworteten Mails für schlechte Erfahrungen gemacht?) Antwort : (Da ich den Händler weiter obenals unseriös bezeichnet habe, werde ich denNamen hier nicht nennen. Meinst du die hätten einen "BEAMREFÜRDICH ") Gruß Ebse |
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