Thomson Pleite habe ich recht auf einen neuen Tv=?Brauche schnelle Rat bitte

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cybergoood
Stammgast
#1 erstellt: 10. Jul 2007, 16:57
Hallo ich habe vor ca 1.5Jahren einen 50Zoll Thomson Tv Geholt jetzt ist Thomson Pleite und sie Können ihn mir wahrscheinlich nicht mehr reparieren weil es keine Ersatzteile gibt....Habe ich anspruch auf mein volles Geld oder müssen die mir einen gleichertigen Tv geben?Tv hat 2000Eu gekostet?Chef meinte er überlegt sich eine lösung
antonius
Ist häufiger hier
#2 erstellt: 10. Jul 2007, 17:33
Also, wenn Thomson Pleite ist, ist das eigentlich nicht Dein Problem. Der Verkäufer haftet grundsätzlich dem Kunden ggü. (sofern er Verbraucher ist) zwei auf Mangelfreiheit der Sache im Rahmen der Gewährleistung.
W
antonius
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 10. Jul 2007, 17:41
zwei...da fehlt das Jahre... Rate dem Verkäufer, er soll sich ne Lösung überlegen, wenn das nichts gibt, muß Dir wohl Dein Rechtsanwalt helfen. Der hätte dann auch die gesamten Unterlagen und könnte insofern sicher fundiert beraten, was zu tun ist.
cybergoood
Stammgast
#4 erstellt: 10. Jul 2007, 18:53
Ok,danke mal für euere Antworten.
Butzimann
Schaut ab und zu mal vorbei
#5 erstellt: 10. Jul 2007, 21:57
Wobei die Gewährleistung nichts wert ist, da Du dem Händler nachweisen mußt, daß der Fehler schon beim Kauf vorhanden war. Das ist meist nicht möglich (außer Du hast einen sehr kulanten Händler)

Das einzige was zählt ist die Hersteller-Garantie (hier muß der Hersteller Dir nachweisen, daß der Fehler *nicht* von Anfang an vorhanden war, was auch kaum möglich ist), aber die ist ja wohl bei Dir dahin ...


[Beitrag von Butzimann am 10. Jul 2007, 22:00 bearbeitet]
Diskurs
Neuling
#6 erstellt: 11. Jul 2007, 07:19
Die Beweislastumkehr(Verkäufer muss sich frei bewesen) ist 6 monate. Danach trägt die beweislast der Käufer. ABER ...wenn du klagst ...kommt es wieder zu beweislastumkehr. ALSO: DU sitzt auf dem längeren Ast.
IndianaX
Stammgast
#7 erstellt: 11. Jul 2007, 08:22
Las den scheiss mit Gericht ... außer du hast eine gute Rechtschutzversicherung.

"Auf hoher See und vor Gericht bist du in Gottes Hand!"
Signature
Inventar
#8 erstellt: 11. Jul 2007, 09:00

IndianaX schrieb:
Las den scheiss mit Gericht ... außer du hast eine gute Rechtschutzversicherung.

"Auf hoher See und vor Gericht bist du in Gottes Hand!"

Dem kann ich mich nur anschliessen. Wenn die Pleite sind gibt es ohnehin nichts, was man verklagen könnte.
cybergoood
Stammgast
#9 erstellt: 11. Jul 2007, 19:44
Lampe ist Kaputt Händler will über 400eu haben was soll ich denn machen?klagen?hat jemand gute Links wo man die Lampen billig kaufen kann?Es ist ein Thomson 50DLY 644
Butzimann
Schaut ab und zu mal vorbei
#10 erstellt: 12. Jul 2007, 18:30

Diskurs schrieb:
Danach trägt die beweislast der Käufer. ABER ...wenn du klagst ...kommt es wieder zu beweislastumkehr. ALSO: DU sitzt auf dem längeren Ast.



Sorry, aber gibt es zu dieser Verdrehung eine Quelle?

Also entweder trägt der Käufer die Beweislast oder nicht. Und eine Beweislast gibt es sowieso nur wenn man klagt.


[Beitrag von Butzimann am 12. Jul 2007, 18:30 bearbeitet]
OlliF
Stammgast
#11 erstellt: 12. Jul 2007, 19:46

cybergoood schrieb:
Lampe ist Kaputt Händler will über 400eu haben was soll ich denn machen?klagen?


Lampen haben üblicherweise nur eine begrenzte Garantie, die deutlich unter der normalen Garantie/Gewährleistung liegt.
schreinerlein
Stammgast
#12 erstellt: 13. Jul 2007, 03:56
Moin

Wenn die Firma pleite ist oder Insolvenz beantragt hat gibt es mit Sicherheit einen Menge Leute die mit ihren Forderungen vor dir dran sind.

Chance ist da gleich Null.

Ist die Lampe defekt ist die mit Sicherheit aus der Garantie ausgeklammert.
Ist wie bei den (meisten) Beamern,da ist die Garantie auf die Lampe deutlich kürzer als die Garantie auf das Gerät.

Soll laut der Verbraucherzentrale rechtlich nicht ganz astrein sein,da die Lampen bei Rückpro oder Beamer keine Pfennigartikel sind.
Gab da sogar mal einen Bericht in der " Audiovision " wo ein Hersteller von Beamern sagte,daß ihre Garantiebeschneidung nicht ok sei.

Er sagte aber auch : " wo kein Kläger da kein Richter ".

Und vor Gericht hat glaub ich noch niemand die Sache durchgefochten.

Gruß
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