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Erfahrungen mit Beamershop24?+A -A |
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Autor |
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cardoso81
Stammgast |
#1 erstellt: 05. Feb 2013, 06:15 | |||||||||||||
Guten morgen, wollte mal fragen ob jemand Erfahrungen mit dem Beamershop24 gemacht hat? Die Seite scheint schon ne Weile im Geschäft zu sein und macht auf den ersten Blick auch einen seriösen und kompetenten Eindruck. Da die Firma in meiner Nähe ist und die Preise ähnlich anderer Internetanbieter sind überlege ich mir meinen ausgesuchten Beamer dort zu bestellen. Habe im Netz zwar schon einige Beurteilungen gelesen, aber heutzutage kann man sich ja nicht mehr drauf verlassen ob es sich um reale Bewertungen handelt oder um Fake-Aussagen zur Verkaufsförderung ... Daher wäre es schön zu wissen ob einige Forenuser dort schon mal etwas bestellt haben ... mfg |
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Amani-HT
Inventar |
#2 erstellt: 05. Feb 2013, 07:11 | |||||||||||||
kannste bestellen alles gut und sicher in der Regel schnelle Lieferung falls du ein Konto bei amazon hast, kannst du auch darüber bezahlen, so hab ich das gemacht für eine Lampe und alles gar kein Problem |
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cardoso81
Stammgast |
#3 erstellt: 05. Feb 2013, 09:01 | |||||||||||||
Versand ist in meinen Fall nicht so wichtig, dadurch das deren Standort nur 50 km von mir entfernt ist würde ich das Gerät selber abholen, dann müsste ich das Gerät keinen Paketboten anvertrauen. Mir geht es vor allem um die Leistung, z.B. im Garantiefall der Lampe usw. ... mfg |
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Bernd39
Neuling |
#4 erstellt: 05. Feb 2013, 13:26 | |||||||||||||
Lass' in die lieber trotzdem schicken, so hast du die 14 Tage Rückgaberecht sicher. Bei Selbstabholung musst Du um Kulanz betteln, wenn Du ihn zurückgeben willst. |
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Elmoxis
Ist häufiger hier |
#5 erstellt: 13. Mai 2013, 09:01 | |||||||||||||
Ich habe aktuell einen Fall am laufen, wo ein Gerät defekt ist, ich werde, wenn ich dran denke berichten, wie es gelaufen ist. Kurz und Knapp: Ein Gerät, dass ich erst seit dem 22.1.13 habe und erst seit wenigen Wochen betreibe, weil die restlichen Artikel fehlten, gibt von einen auf den anderen Moment keinen Ton mehr von sich und lässt sich nicht mehr bedienen, im Display erscheint "Internal Error". Das habe ich beim Beamershop gemeldet und werde nun Gewährleistungsansprüche geltend machen. Ich werde berichten, wie es weitergeht. Schönen Tag euch, elmo [Beitrag von Elmoxis am 15. Mai 2013, 07:01 bearbeitet] |
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George_Lucas
Inventar |
#6 erstellt: 13. Mai 2013, 10:16 | |||||||||||||
Hallo elmo, komm mal wieder runter und enspann dich. Du hast einen Schaden gemeldet und der Händler wickelt diesen über einen "standartisierten Garantieservice" ab. Wie dies nun heißt (Garantie oder Gewährleistung) ist doch egal. Du hast den Schaden dem Händler gemeldet und dieser will nachbessern. Ich verstehe die ganze Aufregung und vor allem die Drohung mit Anwalt nun so gar nicht. Man kann es auch übertreiben - echt! [Beitrag von George_Lucas am 13. Mai 2013, 10:18 bearbeitet] |
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Elmoxis
Ist häufiger hier |
#7 erstellt: 13. Mai 2013, 11:13 | |||||||||||||
edit [Beitrag von Elmoxis am 15. Mai 2013, 07:01 bearbeitet] |
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George_Lucas
Inventar |
#8 erstellt: 13. Mai 2013, 11:35 | |||||||||||||
Genau das steht dir im Rahmen der Gewährleistung zu, die du bei deinem Vertragspartner geltend machst. Ein anderes Gerät (abgesehen von einem Neugerät) würde ich auch nicht akzeptieren. Ich habe aber so ein wenig das Gefühl, dass du dich auf eine Art in etwas hinein steigerst, wie ich es nur von Kollerikern kenne. Lass den Händler seiner Gewährleistungspflicht nachkommen und schau dann weiter. |
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Elmoxis
Ist häufiger hier |
#9 erstellt: 13. Mai 2013, 11:52 | |||||||||||||
edit [Beitrag von Elmoxis am 15. Mai 2013, 07:01 bearbeitet] |
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Louis-De-Funès
Hat sich gelöscht |
#10 erstellt: 13. Mai 2013, 17:37 | |||||||||||||
Ich habe mein 50h altes Gerät gegen ein repariertes Austauschgerät getauscht bekommen. Dieses Gerät ist nun schon 1 1/2 Jahre alte, kam ohne Kratze, incl einer nagelneuen Ersatzlampe und hat inzwischen 2500h ohne Probleme gelaufen. Würde ich gerne nochmal machen. |
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Elmoxis
Ist häufiger hier |
#11 erstellt: 13. Mai 2013, 19:40 | |||||||||||||
edit [Beitrag von Elmoxis am 15. Mai 2013, 07:01 bearbeitet] |
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SiggiUA
Hat sich gelöscht |
#12 erstellt: 13. Mai 2013, 20:26 | |||||||||||||
Ein Mitarbeiter kann überfragt sein, der Vorgesetze war im Moment nicht da, dann gerät es in Vergessenheit, weil so viele andere Anfragen kamen. Man leitet dann einfach die ursprüngliche Mail zur Erinnerung an dieselbe Adresse weiter und fragt: "Wann darf ich mit Antwort auf meine unten stehende Mail rechnen"? Gruß Siggi P.S: In der c't gibt es die Rubrik "Vorsicht Kunde". Da werden Dinge erwähnt, die in der Tat das Wort "bodenlose Frechheit" verdienen. |
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Fritz*
Hat sich gelöscht |
#13 erstellt: 13. Mai 2013, 20:49 | |||||||||||||
hi, wenn das auch in den Garantiebedingungen steht, hast du keinen rechtlich Anspruch auf Dein vorheriges Gerät. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und wenn Du ein Gerät dieses Herstellers kaufst, stimmst Du automatisch den Garantiebedingungen zu. Egal ob du sie vor dem Kauf gelesen hast oder nicht. Wenn das Kaufdatum jedoch weniger als sechs Monate zurück liegt, könntest du es mit der Händler Gewährleistung versuchen. Evtl. gibt die mehr her für Dich. Fritz [Beitrag von Fritz* am 13. Mai 2013, 20:53 bearbeitet] |
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Mankra
Inventar |
#14 erstellt: 13. Mai 2013, 20:58 | |||||||||||||
Dafür will er ja auf die Gewährleistung bestehen, trotzdem, bin ich froh, daß ich aus dem Einzelhandel weg bin........solche Kunden braucht kein Händler und müssen bei den Artikel für normale Kunden eingepreist werden. Wenn man schnelle Abwicklung wünscht, muß man auch das RMA System des Händlers verwenden. Anders lassen sich, die heute geforderten Response Times nicht realisieren (oder wiederum nur deutlich Mehrkosten, was wieder für alle einkalkuliert werden muß). |
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Amani-HT
Inventar |
#15 erstellt: 14. Mai 2013, 05:26 | |||||||||||||
magst du mal über dich selbst nachdenken, deine Reaktionen die du hier schilderst sind mehr als übertrieben bisher ist doch alles im normalen Rahmen einer Reklamationsabwicklung |
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Elmoxis
Ist häufiger hier |
#16 erstellt: 14. Mai 2013, 05:30 | |||||||||||||
edit [Beitrag von Elmoxis am 15. Mai 2013, 07:02 bearbeitet] |
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George_Lucas
Inventar |
#17 erstellt: 14. Mai 2013, 06:25 | |||||||||||||
Ruhig, Elmo... ruuuuuhig. Ich nehm dich jetzt mal an die Hand. Dann lass uns da ganz sachlich ran gehen. So ein wenig habe ich nämlich den Überblick verloren Du hast einen Schaden bei Redcoon gemeldet. Wann war das genau? Wann und wie hat Redcoon darauf reagiert? Was ist der aktuelle Stand? |
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Amani-HT
Inventar |
#18 erstellt: 14. Mai 2013, 06:34 | |||||||||||||
Elmo ganz ruhig so wie George geschrieben hat du unterstellst ja schon im Vorfeld Betrug, schalte mal mehrere Gänge runter, entspann dich und reagiere nicht so kolerisch, bisher ist doch nichts passiert was deinen Unmut hervorrufen könnte |
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Elmoxis
Ist häufiger hier |
#19 erstellt: 14. Mai 2013, 08:34 | |||||||||||||
edit [Beitrag von Elmoxis am 15. Mai 2013, 07:02 bearbeitet] |
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Mankra
Inventar |
#20 erstellt: 14. Mai 2013, 08:38 | |||||||||||||
Mein Mitleid für die Servicemitarbeiter. Mehr kann man dazu net sagen und nur hoffen, daß Elmoxis auchmal mit gleich cholerischen Menschen zu tun haben wird........ Letztes Wort noch: Der Händler hat bis jetzt keine gesetztlichen Bestimmungen verletzt, somit ist das ganze Geschreibsel und Herumbrüllerei ungerechtfertigt. [Beitrag von Mankra am 14. Mai 2013, 08:41 bearbeitet] |
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Elmoxis
Ist häufiger hier |
#21 erstellt: 14. Mai 2013, 08:55 | |||||||||||||
edit [Beitrag von Elmoxis am 15. Mai 2013, 07:03 bearbeitet] |
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George_Lucas
Inventar |
#22 erstellt: 14. Mai 2013, 09:07 | |||||||||||||
Du hast einen Vertrag mit dem Händler abgeschlossen. An diesen haben sich beide Seiten zu halten - auch du als Bürger der BRD... Diese ganze Aufregung über Dinge, die eventuell geschehen könnten, kann nicht nachvollziehen. Ein wenig Gelassenheit stünden dir wirklich gut. [Beitrag von George_Lucas am 14. Mai 2013, 11:03 bearbeitet] |
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Elmoxis
Ist häufiger hier |
#23 erstellt: 14. Mai 2013, 09:24 | |||||||||||||
edit [Beitrag von Elmoxis am 15. Mai 2013, 07:03 bearbeitet] |
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Fritz*
Hat sich gelöscht |
#24 erstellt: 14. Mai 2013, 09:32 | |||||||||||||
@Elmoxis hier ist die Sache geregelt, bzw. sind Deine gesetzlichen Ansprüche festgeschrieben: http://www.gesetze-i...1950896BJNG004102377 Du kannst Dich demnach auf das Gewährleistungsrecht berufen und musst Dich nicht auf den Austausch zu Garantiebedingungen einlassen. Du kannst Die Art der Mängelbeseitigung selbst bestimmen (soweit die Mängelbeseitigung nicht den Neuwert übersteigt) auch Neugerätlieferung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Fritz [Beitrag von Fritz* am 14. Mai 2013, 09:38 bearbeitet] |
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Fritz*
Hat sich gelöscht |
#25 erstellt: 14. Mai 2013, 09:36 | |||||||||||||
das ist auch sein gutes Recht |
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Elmoxis
Ist häufiger hier |
#26 erstellt: 14. Mai 2013, 09:40 | |||||||||||||
edit [Beitrag von Elmoxis am 15. Mai 2013, 07:09 bearbeitet] |
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Alf-72
Inventar |
#27 erstellt: 14. Mai 2013, 10:52 | |||||||||||||
Hat er nicht... es ist der Beamershop |
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Mauski
Ist häufiger hier |
#28 erstellt: 14. Mai 2013, 10:52 | |||||||||||||
In Afrika sterben täglich 10.000 Kinder und der BRD Bürger regt sich über so nen Kleinschiss auf bis ihm sprichwörtlich die Ader platzt. Es ist ne reine Einstellungssache wie man damit umgeht und sich gleich eine Geschichte auszumalen, die bis hin zu rechtlichen Schritten geht ist wirklich fast schon cholerisch. Natürlich kann man in gewisser Weise nachvollziehen, dass man so wenig Stress wie möglich haben will, aber geh in dich und erkenne, wie unnötig dieses wahnwitzige Bestehen auf deine hohen Rechte ist und wie kleinlich. Seinen Beamer "Schatz" zu nennen und wahnsinnige Angst davor zu haben, ihn nicht in der aktuellen Form wiederzukriegen ist schon bedenklich, finde ich. Wie sagte Newton mal? actio = reactio. Also wart doch erstmal ab [Beitrag von Mauski am 14. Mai 2013, 10:53 bearbeitet] |
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Fritz*
Hat sich gelöscht |
#29 erstellt: 14. Mai 2013, 10:58 | |||||||||||||
da gibt es aber nichts anzuwarten der Käufer hat sich mit der Mängelanzeige an den Verkäufer gewand. Der Verkäufer versucht sich seinen Gewährleistungspflichten zu entziehen und verweist auf den Hersteller. Das ist bis jetzt Stand der Dinge. Fritz |
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volverine
Stammgast |
#30 erstellt: 14. Mai 2013, 11:28 | |||||||||||||
Treffender hätte man es nicht formulieren können! Bei Lesen dieses Threads ist bei mir unweigerlich der Eindruck entstanden, dass mancher hier nicht unbedingt den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie und die "je nach eingeschlagenem Weg" damit verbundenen Nachteile kennt. In dem ersten 6 Monaten nach dem Kauf kann "man" nichts dümmeres machen, als die Ansprüche dem Händler gegenüber (von diesem) "auf die Garantieschiene" abwälzen zu lassen.......... |
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George_Lucas
Inventar |
#31 erstellt: 14. Mai 2013, 11:34 | |||||||||||||
Da will sich niemand aus der Verantwortung ziehen. Der Beamershop geht IMO ganz souverän mit dieser Mangelanzeige um.
Wieso mehr oder minder ok? - Das ist der übliche Ablauf.
Wie soll das Gerät denn sonst dorthin kommen? Der Originalkarton ist die zuverlässigste Versandverpackung (in aller Regel).
Von einem reparierten Fremdgerät ist doch gar nicht die Rede von Seiten des Verkäufers! Darüber hinaus wurde der Reparaturablauf dir bereits mitgeteilt. Der Beamershop hat lt. deiner Beschreibung geantwortet, dass du das defekte Gerät zu denen schicken sollst. Nach einer internen Prüfung wird es zum Service-Center des Herstellers weiter geleitet. Mehr nicht. Wohin soll der Verkäufer das Gerät denn sonst schicken? - Dort wird es dann repariert. Das ist eine Standardabwicklung. Offen wäre allenfalls, wie die Versandkosten dir erstattet werden, wenn er Verkäufer keinen Abholauftrag anbietet.
Ein paar Tage Zeit solltest du denen schon einräumen, um deine schriftlichen Fragen zu beantworten. Ich würde daher 2 bis 3 Werktage nach der schriftlichen Anfrage einfach mal anrufen und den Sachstand abfragen. Möglicherweise ist deine E-Mail dort nicht angekommen. Soll alles vorkommen.
Das hast du dir doch wohl selbst zuzuschreiben, mit deinem völlig überzogenen "lauten Rumgebrülle". In der Sache ist jeder hier bei dir. |
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Fritz*
Hat sich gelöscht |
#32 erstellt: 14. Mai 2013, 11:50 | |||||||||||||
Beitrag Nr. 5 Zitat "Das habe ich beim Beamershop gemeldet und wurde über das standartisierte Garantieabwickelsystem geleitet." Zitatende zudem ist nicht der Verkäufer der "Souverän" in so einem Fall, sondern der Gesetzgeber [Beitrag von Fritz* am 14. Mai 2013, 12:01 bearbeitet] |
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Elmoxis
Ist häufiger hier |
#33 erstellt: 14. Mai 2013, 11:54 | |||||||||||||
edit [Beitrag von Elmoxis am 15. Mai 2013, 07:09 bearbeitet] |
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Alf-72
Inventar |
#34 erstellt: 14. Mai 2013, 11:55 | |||||||||||||
@Elmoxis Ich würde Dir auch raten die Sache etwas weniger verbissen anzugehen Wie hast Du denn beim Beamershop angefragt... ich vermute per Mail? Falls ja, hast Du eine zentrale Mailbox genommen, oder einen direkten Ansprechpartner? Falls letzteres... könnte dieser ja auch krank geworden sein und Deine Mail wurde noch nicht gelesen Ich denke wenn Du noch einmal nachfragst, wird sich die Sache schnell aufklären. Falls dann immer noch nichts passiert, kann ich Dich voll und ganz verstehen. Man sollte sich jedoch nicht schon über etwas aufregen bevor es passiert ist Schon Deine Nerven... Du brauchst sie noch Dein ganzes Leben |
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Fritz*
Hat sich gelöscht |
#35 erstellt: 14. Mai 2013, 11:58 | |||||||||||||
@Elmoxis hast du jetzt das defekte Gerät schon losgeschickt? Wenn ja, wohin? zum Händler oder zur Servicestelle des Herstellers? Fritz |
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George_Lucas
Inventar |
#36 erstellt: 14. Mai 2013, 12:04 | |||||||||||||
Beim Beamershop24 heißt es:
Dass der Reklamationsservice dort hinter dem Button/Wort Garantiefall verwendet wird anstatt Gewährleistungsfall, dient IMO eher der Allgemeinverständlichkeit, führt aber bei "Wissenden" sicherlich zu Irritationen. |
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Fritz*
Hat sich gelöscht |
#37 erstellt: 14. Mai 2013, 12:16 | |||||||||||||
das ist trotzdem falsch und ein Vollkaufmann wie der Verkäufer weis das auch. Wenn der Käufer den "Garantiefall" Button drückt und seine Daten absendet erklärt er sich im rechtlichen Sinne einverstanden mit der "Garantieabwicklung" |
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Elmoxis
Ist häufiger hier |
#38 erstellt: 14. Mai 2013, 12:22 | |||||||||||||
edit [Beitrag von Elmoxis am 15. Mai 2013, 07:09 bearbeitet] |
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Elmoxis
Ist häufiger hier |
#39 erstellt: 14. Mai 2013, 12:24 | |||||||||||||
edit [Beitrag von Elmoxis am 15. Mai 2013, 07:09 bearbeitet] |
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Fritz*
Hat sich gelöscht |
#40 erstellt: 14. Mai 2013, 12:26 | |||||||||||||
okay, dann lasse im Falle einer Reperatur den guten äusserlichen Allgemeinzustand und die Seriennummer bestätigen vom Verkäufer. Ansonsten was machst du lange rum? Lasse Dir ein neues Gerät geben und die Sache ist erledigt. Fritz |
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George_Lucas
Inventar |
#41 erstellt: 14. Mai 2013, 12:26 | |||||||||||||
@Elmoxis Hallo elmo, ruf beim Beamershop24 mal an und bestehe auf den Gewährleistungsfall. Dann sollte die Sache recht schnell zu deiner Zufriedenheit abgewickelt werden. Wenn du nicht gerade einen Acer-Projektor gekauft hast, wird das Gerät wohl gegen ein Neugerät getauscht werden. Jedenfalls ergab das eine Anfrage, die ich dort eben gerade gemacht habe.
Völlig richtig. [Beitrag von George_Lucas am 14. Mai 2013, 12:27 bearbeitet] |
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Mankra
Inventar |
#42 erstellt: 14. Mai 2013, 13:33 | |||||||||||||
Das wird auch in DE nicht stimmen, sondern die Art der Nachbesserung kann der Händler bestimmen. Sonst kommen gleich diverse Kindsköpfe und wollen, wegen einer Lapalie ein Neugerät......
Nie das Gegenteil behauptet. Nur diese cholerische Herumbrüllerei, weil sich der Beamershop nicht sofort auf Emails antwortet........ Bei dem Ton, den der Kollege hier anschlägt, kann man sich vorstellen, sie "sachlich" der Kontakt mit dem Serviceteam abläuft. Da ist es normal, daß solche Kanditaten weitergeschoben werden und die Beantwortung etwas dauert.
Natürlich, aber dann nutzt man auch das RMA System und macht keine ExtraGeschichten mit der Weigerung, dieses zu nutzen und den normalen Weg nicht zu nutzen.
Gefährliche Behauptung... Du hast nur von einem sehr emotionalen Menschen >100 Zeilen Dampfablassen gelesen und sonst keine Hinweise für diese Behauptung. Und selbst wenn der Beamershop zuerst auf die Abwicklung über den Hersteller hingewiesen hat, heißt dies noch nicht, daß eine Gewährleistungsabwicklung nicht gewährt wird.
Ich glaub eher, daß der Kollege hier etwas vermischt, auch weil der Beamershop dies etwas unglücklich formuliert, aber im Prinzip ist es nur ein normales RMA Ticketsystem: http://www.beamershop24.net/garantiefall.html Ab einer bestimmten Größe ist so ein System einfach nötig. Was glaubst, wie oft man den Kunden nachtelefonieren mußte, warum zurückgesendet wurde (Umtauch, Rückgabe, Reklamation), Bankverbindung erfragen, usw. Deshalb haben wir Rücksendungen auch (fast) nurmehr über das RMA System abgewickelt.
Sehe ich genauso.
Wo steht das? Im ganzen Formular ist nur von einer Reklamation die Rede und nirgends, daß man sich auf eine bestimmte Abwicklung festlegt. Wäre auch immer anfechtbar. Wenn man ganz sicher gehen möchte, kann man im Freitextfeld noch dazuschreiben: Es wird nur eine Abwicklung laut Gewährleistungsrecht §08/15 GBR (oder wie es bei Euch heißt) akzeptiert. |
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Elmoxis
Ist häufiger hier |
#43 erstellt: 14. Mai 2013, 13:50 | |||||||||||||
edit [Beitrag von Elmoxis am 15. Mai 2013, 07:10 bearbeitet] |
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Fritz*
Hat sich gelöscht |
#44 erstellt: 14. Mai 2013, 13:52 | |||||||||||||
@Mankra http://www.gesetze-i...1950896BJNG024101377 ab §433 wenn ein Reklamationsformular unter der Rubrik (Abteilung) "Garantiefall" steht, so steht die nachfolgende Reklamation mit einer vorgenannten Garantieabwicklung im Zusammenhang. Das Formular ist demnach diesbezüglich nicht neutral. Von Gewährleistung ist weder im Vorfeld, noch im Formular die Rede. Fritz [Beitrag von Fritz* am 14. Mai 2013, 13:54 bearbeitet] |
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Mankra
Inventar |
#45 erstellt: 14. Mai 2013, 20:52 | |||||||||||||
Hätte da jetzt nix gefunden, daß durch das Formular der Gewährleistungsanspruch hinfällig werden würde. Selbst wenn in dem Formular dies in Klartext stehen würde, würde das nicht Standhalten. Das ist ein allgemeines Reklamationsformular, egal, ob es auf den Artikel eine Herstellergarantie gibt, oder auch nicht, das selbe Formular, das Gewährleistungsrecht wird stehen bleiben. Wie auch immer, viel Wind wegen nix (zumindest bis jetzt, sehe nichts, was unrechtens wäre). |
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Elmoxis
Ist häufiger hier |
#46 erstellt: 15. Mai 2013, 06:59 | |||||||||||||
Also, da es scheinbar immer noch nicht allen gelingt zu verstehen, dass dieses Gespräch im Grunde nix war als eine Grundsatzdiskussion darüber, ob Bürger Ihre Rechte nutzen oder nicht und es im Prinzip nichts mehr mit dem Beamershop zu tun hatte, werde ich meine Beiträge nun editieren und sofern das nicht mehr geht die Moderation um eine Löschung bitten. Denn es soll hier auf keinen Fall so rüberkommen, als wäre das was hier diskutiert wurde auf den Beamershop anzuwenden. Denn bisher ist alles richtig(wie x-fach gesagt), es ist hier nur aufgrund meines hitzköpfigen Gemüts etwas in die falsche Richtung gegangen. Sollte sich ergeben, dass es tatsächlich schlecht abläuft, mit meinem Produkt, werde ich es sachlich berichten und dann passt es auch wieder zum Thread, sollte alles gut ablaufen, werde ich es genau so berichten. Bis dahin entferne ich erstmal den kram hier, das kann man in einem eigenen Thread "Sollten Bürger ihre Rechte wahrnehmen Ja/Nein" oder sowas diskutieren, aber sollte nicht im Zusammenhang mit einem Shop passieren, der am Ende vielleicht garnix dafür kann. Insgesamt vielen vielen Dank für die viele Unterstützung. Von meiner Seite gibt es neues, sobald ich neues hab. [Beitrag von Elmoxis am 15. Mai 2013, 07:12 bearbeitet] |
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George_Lucas
Inventar |
#47 erstellt: 15. Mai 2013, 07:12 | |||||||||||||
Sag mal Elmo, geht´s noch?! Ich investiere hier meine rare Freizeit, um dir bei der Lösung deines Problems unter die Arme zu greifen. Ich rufe sogar beim Beamershop an, um mich danach zu erkundigen, wie im Gewährleistungsfall die für Dich beste Lösung erzielt werden kann - und nun löscht du hier Deine Beiträge? Mir ist die Lust erstmal vergangen, Usern wie Du einer bist zu helfen! Wenn du nicht in der Lage bist, sachlich über einen einfachen Gewährleistungsfall zu schreiben und wie ein Koleriker in diesem Forum auftrittst, erlaubst Du dir als Bürger der BRD nun, fast alle deine Beiträge komplett zu Löschen? - Damit stehen meine und die Beiträge der anderen User in keinerlei Zusammenhang mehr und müssten im Grunde ebenfalls gelöscht werden. Ist es das, was du Dir als Bürger der BRD unter einer freien Meinungsäußerung und Diskussion vorstellst? Warum gehst du nicht mal auf den weiteren Verlauf ein? Hast du beim Beamershop inzwischen angerufen? Gab es eine Antwort auf Deine E-Mailnachfrage? Hast du den Projektor inzwischen dort abgegeben? Oder musst du auf einen Abhol/Reparaturschein warten? Das sind Dinge, die mich jetzt interessieren. Berichte bitte darüber, wie es weitergeht, weil das auch anderen Usern helfen würde, die einen ähnlichen Reparaturfall beim Beamershop haben. [Beitrag von George_Lucas am 15. Mai 2013, 07:36 bearbeitet] |
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Elmoxis
Ist häufiger hier |
#48 erstellt: 15. Mai 2013, 07:24 | |||||||||||||
Das tut mir leid Ich wollte dir nichts wegnehmen. Mich stört nur, dass hier immernoch so umgegangen wird, als hätte sich der Shop nicht richtig verhalten und das darf nicht so rüberkommen. Ich bin von Herzen dankbar, was mir an Tipps übergeben wurde. Doch wenn jemand nun auf der Suche nach Tipps ist, eventuell sogar zum Beamershop und diesen Thread nur halb oder teilwese liest, könnte das ein unfaires Bild werfen. Und das wäre einfach nicht gerecht, wirklich nicht. Ich schätze deine und auch die Hilfe der anderen wirklich sehr und ich werde selbstverständlich, alles weitere Berichten und damit die erbrachte Hilfe erwidern. Ein User, der sich den Thread anschaut wird Hilfe finden, wenn er eine Hand voll sachliche Beiträge hat, die die Antwort gebenn "Erfahrungen mit Beamershop" und nicht seitenweise "welche Rechte habe ich wann und wie dreist ich bin sie haben zu wollen" Das hilft wirklich niemandem. Mit Meinungsfreiheit kann ich das nun aber nicht in Verbindung bringen. Ich habe doch gesagt, dass es gerne in einem anderen Thread diskutiert werden kann. Nur gehört es doch wirklich nicht in diesen Thread. Ich möchte einfach nur vermeiden, dass die anfangs sachlich gemeinte Beschreibung eines Falles, den ich am laufen habe, dann so überliefert wird, dass der Beamershop da irgendwie falsch gehandelt hat. Ich habe es wohl 10 mal geschrieben. Aber wenn dann immer noch neue Beiträge erstellt werden, die betonen, dass bisher doch alles richtig gelaufen ist und die aufregung nicht verstanden wird, habe ich ernsthafte Sorge über die Aufnahmefähigkeit Mancher und befürchte eine Fehlinterpretation der Gesamtsituation. Grad in so einem großen Forum kann es durchaus gefährlich sein, wenn eine Grundsatzdiskussion mit einem Unternehmen in Verbindung gebracht und dann fehlinterpretiert wird. Ich musste einfach was dagegen tun, so darf das hier in diesem Thread nicht stehen. Wenn ich dir damit in irgendeiner Weise etwas genommen habe, tut es mir aufrichtig leid. Edit hgdo: unnötiges Zitat entfernt [Beitrag von Elmoxis am 15. Mai 2013, 12:16 bearbeitet] |
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Elmoxis
Ist häufiger hier |
#49 erstellt: 15. Mai 2013, 11:20 | |||||||||||||
So es gibt Neuigkeiten: - wie erwähnt habe ich mich nochmals an den Support gewandt. - Ich habe nun Antwort erhalten und man hat mir zugesichert, dass ich sofern mein Gerät nicht repariert werden kann, eine Neulieferung erhalte und sonst mein eigenes repariert. Der Austausch gegen ein Fremdgerät(wie man es schon öfter erlebt hat) ist ausgeschlossen. Ferner soll ich mein vollständiges Zubehör mit einschicken und die Originalverpackung, sofern möglich, verwenden. Alles bisher zur vollsten Zufriedenheit. Morgen werde ich das Gerät abgeben, da ich es heute nicht mehr schaffe, da ich zulange arbeiten muss. Ich werde dann weiteres berichten, sobald die Reparatur abgeschlossen ist. Bis zu diesem Punkt ist der Beamershop ein durchweg empfehlenswerter Onlineshop. Und die anfängliche Verzögerung wird wie anfangs vermutet an dem Feiertag liegen. Gruß elmo |
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Louis-De-Funès
Hat sich gelöscht |
#50 erstellt: 15. Mai 2013, 12:56 | |||||||||||||
Viel Rauch um Nichts. |
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Elmoxis
Ist häufiger hier |
#51 erstellt: 15. Mai 2013, 13:45 | |||||||||||||
Naja, stimmt wohl. Wobei die Diskussion die nix mit dem Shop zu tun hatte, dennoch sehr interessant war und ist. Kann man mir aus gerne an anderer Stelle fortführen. Ich bin mir bewusst, zu dieser "Eskalation" bei getragen zu haben und schäme mich irgendwie auch, aber ich ziehe mir den Schuh nicht vollständig an, schließlich habe ich nichts unrechtes geschrieben und wurde von einigen Usern dafür, für meine Verhältnisse, relativ unfair angegangen und dafür habe ich mich halt gerechtfertigt. Ich komme halt nicht mit Ungerechtigkeit klar, da setzt es bei mir aus. Ich habe es einfach sehr persönlich genommen, dass ich hier eigentlich nur eine Schritt-Für-Schritt-Live Erfahrung teilen wollte und dann mehrseitig angefahren wurde, wie ich es mir denn erlauben könne(sinngemäß), vom schlimmsten auszugehen. Dass ich in dem Zusammenhang hier im Forum meine Rechte beschrieben habe, ist meiner Meinung nach kein Unding. Sondern wäre in der ganz am Anfang beschriebenen Form auch hilfreich für fremde gewesen, da ich mir die Rechte ja nicht ausgedacht habe, sondern sie beschrieben habe, wie sie nun mal sind. Und unterm Strich, habe ich wirklich viele sehr hilfreiche User getroffen, die mir beigestanden haben. Alles Weitere folgt, wenn ich mehr weiß, wie gesagt, morgen geht das Gerät erstmal raus und dann sehen wir weiter. Und wenn man sich jetzt irgendwie auf den Slips getreten fühlt, kann ich es verstehen, aber es ist mir einfach wichtig, dass dieses gezanke nicht unter dem falschen Namen steht. Falls jemand sich "verraten" fühlt, kann ich leider nicht mehr sagen, als dass es mir wirklich sehr leid tut. Ich habe ehrlich niemandem etwas böses gewollt. Und auch wenn das so nicht verstanden wird, in meiner Philosophie ist eine Hilfe erst dann sinnlos, wenn sie keinen Dank erfährt und meine Dankbarkeit, kann ich in Worte nicht fassen. Mehr kann ich jetzt auch nicht mehr sagen, entweder man akzeptiert es oder bleibt dabei, dass man mit so etwas nicht einverstanden ist. Das bleibt letztlich die eigene Meinung. p.s.: das schwierige an Foren ist halt, dass man sich beim Unterhalten nicht ins Gesicht schauen kann, somit ist die Sender-Empfänger-Problematik vorprogrammiert. Ich kann nur sagen, dass ich ein Hitzkopf bin(bin auch 50% Südländer ^^), aber gewiss nicht cholerisch. Wenn ich auf etwas beharre, nenne ich sowas Überzeugung und wenn ich etwas groß schreibe ist es wie das kursivieren von George_Lucas. Hätte dieses Gespräch in der Realität statt gefunden, müsste ich das auch gar nicht sagen, weil es von Anfang an verstanden worden wäre, wie ich das alles meinte. Nun gut, ändern kann man nur vorher, ich habe mich entschieden, das Gespräch zu suchen und habe mit dem Ergebnis nicht gerechnet. Ob anerkannt oder nicht, ich empfinde Dankbarkeit und auch Trauer, da ich scheinbar jemanden verletzt habe, was gewiss niemals meine Absicht gewesen wäre. |
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