Akustik-Fachchinesisch: Kann das wer übersetzen? (Lärmschutz)

+A -A
Autor
Beitrag
xlupex
Inventar
#1 erstellt: 20. Sep 2013, 17:07
Hallo!
Kann mir jemand das folgende Zitat in Gebrauchsdeutsch übersetzen?!
->


Auslösewerte und Schutzmaßnahmen bei Lärm
§ 6 Auslösewerte bei Lärm
Die Auslösewerte in Bezug auf den Tages-Lärmexpositionspegel und den Spitzenschalldruckpegel betragen:
1.   Obere Auslösewerte: L (tief) EX,8h = 85 dB(A) beziehungsweise L (tief) pC,peak = 137 dB(C),
 
2.   Untere Auslösewerte: L (tief) EX,8h = 80 dB(A) beziehungsweise L (tief) pC,peak = 135 dB(C).
 
Bei der Anwendung der Auslösewerte wird die dämmende Wirkung eines persönlichen Gehörschutzes der
Beschäftigten nicht berücksichtigt.
Buschel
Inventar
#2 erstellt: 20. Sep 2013, 18:18
Das ist zum Teil direkt im Gesetzestext, aus dem du zitierst, näher erläutert.

  1. Auslösewert = Schwellwert
  2. A- und C-Bewertung = Grafik zur Bewertung
  3. L (tief) EX, 8h = "Der Tages-Lärmexpositionspegel (L (tief) EX,8h ) ist der über die Zeit gemittelte Lärmexpositionspegel bezogen auf eine Achtstundenschicht. Er umfasst alle am Arbeitsplatz auftretenden Schallereignisse." Dieser Wert ist aber also der über 8 h gemittelte Wert (A-bewertet, d.h. an das Gehör angepasst).
  4. L (tief) pC,peak "Der Spitzenschalldruckpegel (L (tief) pC,peak ) ist der Höchstwert des momentanen Schalldruckpegels." Dieser Wert ist der Spitzenpegel (C-bewertet, also ohne Anpassung an das Gehör).

Letztlich wird im von dir zitierten Text eine unterere und eine oberere Schwelle definiert. Die darin angegebenen Werte werden mit unterschiedlichen Verfahren (s.o.) ermittelt und beziehen sich auf den Umgebungslärm, dem man ohne Tragen eines Gehörschutzes ausgesetzt wäre. Welche Maßnahmen bei erreichen der unteren und oberen Schwelle anzuwenden sind (z.B. Kennzeichnung als Lärmbereich) steht wiederum im oben verlinkten Gesetzestext.
xlupex
Inventar
#3 erstellt: 21. Sep 2013, 07:31
Hallo Buschel, danke soweit.

Ich werd mal etwas konkreter, insgesamt ist auch eine 8 Stunden Mittelung schwer vorstellbar.
Arbeitsort ist eine Kindergartengruppe.
Diese hat ja, anders als ein Industriearbeitsort, keine 8 Stunden fortlaufend änliche Arbeitsabläufe.
Morgens um 7.30 sind noch wenige KInder zugegen, Hauptpegelspitzen entstehen ab ca. 8.15.
In der Mittagszeit und ggf in Ruhephasen nimmt der Pegel deutlich ab. Beim Spiel auf dem Aussengelände herrscht quasi Ruhe im Raum.

Oder nimm als Beispiel einen Mittagessensraum, oftmals kärglich, dafür hygienefreundlich eingerichtet, also eher nicht-eingerichtet. Schallhart. Und dann 20 oder mehr Kinder die sich gerne unterhalten möchten und natürlich auch mit dem Geschirr klimpern. Da können schon erhebliche und teilweise schmerzvolle Pegel fürs Ohr entstehen - eine Mittelung auf 8 Studen würde aber auch hier nicht greifen.

Anderer Parameter: Anders als ein Industriearbeitsort gibt es keine 5-8 fixen Arbeitspostitionen. Man hält sich überall im Raum auf, oftmals auf dem Boden sitzen. Ohrhöhe also Mundhöhe der Kinder.
Ganz extrem anstrengend: Plötzliches Schreien der Kinder in Ohrnähe.
Kommt immer wieder vor, kann Kindern auch nicht verboten oder aberzogen werden, da gerade bei unter 3-Jährigen Kindern solche Lautäußerungen eng mit dem emotionalen Erleben und -Ausdruck korrellieren.

Wie kann sowas aussagekräftig gemessenen werden?

Jetzt noch der Fragehintergrund:
Ich möchte eine Lärmmessung veranlassen, bzw. sie ist bereits auf dem Weg gebracht.
Das Tragen von Gehörschutz ist natürlich in diesem Arbeitsumfeld ausgeschlossen, jedoch soll der Arbeitgeber veranlasst werden, raumakustische Maßnahmen zu ergreifen.

Wenn wer was dazu sagen möchte, gerne!!

Lupex
Apalone
Inventar
#4 erstellt: 29. Sep 2013, 04:00

xlupex (Beitrag #3) schrieb:
.....
Ich möchte eine Lärmmessung veranlassen, bzw. sie ist bereits auf dem Weg gebracht.
Das Tragen von Gehörschutz ist natürlich in diesem Arbeitsumfeld ausgeschlossen, jedoch soll der Arbeitgeber veranlasst werden, raumakustische Maßnahmen zu ergreifen.

Wenn wer was dazu sagen möchte, gerne!! :)


Lärmschutz in Kitas ist auch ein Thema des Arbeitsschutzes. In jeder Verwaltung gibt es einen Arbeitsschutzbeauftragten. Den ggf. einbinden.

Für Kitas gibt es Sondervorschriften. Die gesetzlichen Unfallversicherungen haben verschiedenste Richtlinien herausgebracht (die Gesetzescharakter haben!). Für Kitas gibt es mit Sicherheit eine eigene. Vielleicht ist dort was zum Lärmschutz geregelt.
Suche:
Das könnte Dich auch interessieren:
Lärmschutz - Nachbarn Stühlerücken etc.
Flo_89 am 17.11.2016  –  Letzte Antwort am 18.11.2016  –  3 Beiträge
Lärmschutz/dämmung
Cabralph am 15.07.2008  –  Letzte Antwort am 26.07.2008  –  3 Beiträge
Lärmschutz wegen Nachbar
Khota am 25.05.2004  –  Letzte Antwort am 27.05.2004  –  4 Beiträge
Heimkino Lärmschutz
Tron2.9 am 07.01.2016  –  Letzte Antwort am 07.01.2016  –  2 Beiträge
Büroraum Fenster Lärmschutz?
korgic am 03.05.2018  –  Letzte Antwort am 03.05.2018  –  7 Beiträge
Lärmschutz - aber wie??!
the_descendant am 14.08.2005  –  Letzte Antwort am 14.08.2005  –  2 Beiträge
Lärmschutz an einer Wand zu den Nachbarn ?
MoodyRadical am 07.07.2011  –  Letzte Antwort am 07.07.2011  –  2 Beiträge
Akustik-Bilder: wer kann etwas dazu sagen ?
soundrealist am 08.05.2017  –  Letzte Antwort am 29.08.2020  –  37 Beiträge
Akustik ?????????
nezt am 06.01.2004  –  Letzte Antwort am 06.01.2004  –  3 Beiträge
Akustik-Vorhang
MLuding am 25.02.2005  –  Letzte Antwort am 21.02.2012  –  8 Beiträge
Foren Archiv
2013

Anzeige

Produkte in diesem Thread Widget schließen

Aktuelle Aktion

Partner Widget schließen

  • beyerdynamic Logo
  • DALI Logo
  • SAMSUNG Logo
  • TCL Logo

Forumsstatistik Widget schließen

  • Registrierte Mitglieder927.663 ( Heute: 2 )
  • Neuestes Mitgliedtino999
  • Gesamtzahl an Themen1.556.142
  • Gesamtzahl an Beiträgen21.652.956

Hersteller in diesem Thread Widget schließen