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Grauimporte+A -A |
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Autor |
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newkiter
Ist häufiger hier |
05:45
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#1
erstellt: 16. Jul 2009, |||
Hallo zusammen, wer kann mir zu dieser Aussage etwas erzählen. Ich habe in der letzten Zeit öfter die Argumente der HIFI-Händler gehört, das man Abstand vom Internetkauf nehmen sollte. Die Geräte seien oft Grau Importe. Was ist damit gemeint und was hätte das für Nachteile für den Verbraucher????? Sage schon einmal meinen Dank für eure Antworten. MFG |
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dharkkum
Inventar |
06:27
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#2
erstellt: 16. Jul 2009, |||
Grauimport heisst, das Gerät ist eigentlich nicht für den deutschen Markt gedacht und du hast eventuell keine Herstellergarantie. Die Gewährleistung ist davon nicht betrofffen, da diese der Händler geben muss, ausser dieser sitzt auch im Ausland. Je nach Gerät können auch die technischen Spezifikationen gegenüber einem "deutschen" Gerät etwas anders sein. |
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newkiter
Ist häufiger hier |
06:46
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#3
erstellt: 16. Jul 2009, |||
Das heißt für mich als Verbraucher, wenn ich ein bestimmtes Gerät im Netz wesentlich billiger sehe, muß ich mich vergewissern, das es für den Deutschen Markt geeignet ist. Das kann es doch irgendwie nicht sein, oder??????????? MFG |
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xutl
Inventar |
06:52
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#4
erstellt: 16. Jul 2009, |||
DOCH, genau so ist es ![]() Wenn DU auf Nr. Sicher gehen willst, kauf beim Händler um die Ecke. |
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dharkkum
Inventar |
06:56
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#5
erstellt: 16. Jul 2009, |||
So krass ist die Situation zum Glück nicht. Grauimporte sind eher die Ausnahme als die Regel. Ich kaufe eigentlich alles im Internet und habe bisher nie ein Grauimport-Gerät bekommen. Vorsichtig sollte man sein, wenn ein geliefertes Gerät keine deutsche Anleitung dabei hat oder wenn z.B. nur ein Stromanschlusskabel mit einem nicht für deutsche Steckdosen geeigneten Stecker mitgeliefert wird. [Beitrag von dharkkum am 16. Jul 2009, 06:58 bearbeitet] |
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dharkkum
Inventar |
06:57
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#6
erstellt: 16. Jul 2009, |||
Wer garantiert denn, dass dieser nur "deutsche" Ware verkauft? ![]() Bei einem Internetkauf habe ich wenigstens 14 Tage Rückgaberecht. |
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xutl
Inventar |
07:02
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#7
erstellt: 16. Jul 2009, |||
Wenn ich den Karton nehme, kann ich an Hand der Serien-Nr. festellen, ob das Teil für den deutschen Markt geeignet ist. z.B. Pana Digicam Im Zweifelsfall lase ich mir das schriftlich geben. Bei Problemen habe ich einen Ansprechparner vor mir stehen und kein call-canter. Warten auf mein Geld wäre auch noch so eine Sache. |
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dharkkum
Inventar |
07:35
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#8
erstellt: 16. Jul 2009, |||
Ich möchte mal bezweifeln, ob das für jeden so einfach ist wie für dich. ![]() Nicht jeder hat eine Datenbank der Seriennummern aller Hersteller mit dem dazugehörigen Ländercode "am Mann". ![]() Benutzt du dafür einen mobilen Internetzugang oder ein Laptop mit der Datenbank auf der Festplatte? |
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xutl
Inventar |
07:48
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#9
erstellt: 16. Jul 2009, |||
So schwer ist das nicht. Außerdem mache ich das nur für das Gerät, welches ich gerade kaufen will. Beispiel Pana-Knipse: In der Serien-Nr. mußte eine bestimmte Buchstabenkombination an einer bestimmten Stelle stehen. Dann war es für den deutschen Markt bestimmt. Die 2 Buchstaben konnte ich mir gerade eben noch merken. ![]() Anfrage bei I-Net-shops, ob diese Kombi enthalten ist. Kein shop hat dies zugesichert. Also ab in die einschlägigen Läden. Karton mit der Kombi gefunden, mitgenommen. Nicht mal 10€ mehr als der billigste Versender. MIR war es das wert. ![]() |
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newkiter
Ist häufiger hier |
08:16
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#10
erstellt: 16. Jul 2009, |||
Mann oh mann, das liest sich ja als wenn ihr richtig Ahnung habt. Jetz bin fast soweit wie vorher. Ich glaube ich kläre euch mal auf, hoffe nicht, das ich gegen irgendwelche Regeln hier im Forum zu verstoße. ![]() Habe vor mir den BDP S5000ES Von Sony zu kaufen. Unter diesem Link seht ihr die erhebliche Preisspanne- ![]() Das sind satte 450 Euronen weniger, als ich bis jetzt verhandelt habe. Wie soll man sich denn da als Verbraucher verhalten???? MFG |
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floppi77
Inventar |
22:10
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#11
erstellt: 16. Jul 2009, |||
Schreib doch die günstigen Händler an, ob sie dir zusichern können, dass dieses Gerät für den deutschen Markt ist oder ein Import. Wenn sie dir das zusichern, schlag zu. Falls nicht kannst du ebenso zuschlagen. Wenn das Gerät da ist, kannst du, wie schon erwähnt, anhand der Seriennummer recherchieren ob es ein Import ist oder nicht. Falls es dann ein Import ist und es im Falle des Gerätes zu Einschränkungen für dich kommt, kannst du es innerhalb der 14-Tage Wiederrufsfrist zurückgeben. Es ist heutzutage nicht mehr so einfach. Wer nicht vergleicht und sich Zeit nimmt zahlt drauf. (ob jetzt monetär, Ausstattungs- oder Leistungstechnisch) |
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newkiter
Ist häufiger hier |
04:40
![]() |
#12
erstellt: 17. Jul 2009, |||
Super Idee. Genauso werde ich es machen. ![]() MFG |
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erddees
Inventar |
07:53
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#13
erstellt: 17. Jul 2009, |||
Ist das wirklich so kriegsentscheidend? Wenn ich nach deutschem Recht hier in Deutschland ein Gerät kaufe, dann ist der Verkäufer für 24 Monate ab Kaufdatum in der Gewährleistungspflicht. Das ist gesetzlich so geregelt. Das heißt, wenn das Gerät einen Mangel aufweist, dann steht der Verkäufer mir gegenüber in der Pflicht (Nachbesserung, Minderung, Rücktritt). Einzige Einschränkung ist, dass sich nach 6 Monaten die Beweislast umkehrt und ich als Käufer in der Nachweispflicht über den Mangel stehe. Das heißt aber nicht, dass es bei Erfolg den Händler/Verkäufer von seiner Gewährleistungspflicht befreit. Die besteht nach wie vor. Eine Garantie bleibt hiervon vollkommen unberührt, weil die der Hersteller (oder auch ein Händler) freiwillig gibt. Die Garantie kann vom Hersteller/Händler nur unter Voraussetzungen verwehrt werden, die er in seinen Garantiebestimmungen festlegt. Auf die Garantiebestimmungen im Einzelnen hat ein Käufer keinen Einfluss, weil freiwillig vom Hersteller und auch nicht gesetzlich geregelt (außer die Dauer, nämlich max. 30 Jahre in Deutschland). Da freiwillige Garantien selten über 2 Jahre hinausgehen, spielt es doch eigentlich keine Rolle, ob Grauimport oder nicht, weil der Verkauf über einen Händler in Deutschland nach deutschem Recht erfolgte und er somit der Gewährleistungspflicht unterliegt. Einzig allein die über die Gewährleistung hinausgehende vereinbarte Garantieleistung geht verloren, wenn der Hersteller sie ausschließt (z.B.: Ausschluss der Garantie, wenn ein englisches Gerät auf dem deutschen Markt verkauft wird). Außerdem würde ich genau prüfen, welchen Umfang eine Garantie hat und in wie fern sie über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht. Denn die Unterschiede sind häufig nicht groß, in vielen Fällen auch gar nicht vorhanden. Wenn das der Fall ist, würde ich da dann auch nicht mit dem Kauf eines Grauimportes zögern, vor allem, wenn bei Preisunterschieden von mehreren hundert Euronen ... Von daher betrachte ich die Thematik "Grauimporte" als wenig problematisch. Oder sehe ich in der Angelegenheit irgend etwas falsch? |
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DerKurt
Stammgast |
23:52
![]() |
#14
erstellt: 25. Jul 2009, |||
So in etwa hat sich das VW vor einigen Jahren auch gedacht. Die Folge war eine Geldstrafe der EU in Höhe von 90 Millionen Euro. Seitdem ist man bei VW auch mit einem Re-Import Fahrzeug ein gern gesehener Kunde... ![]()
![]() [Beitrag von DerKurt am 25. Jul 2009, 23:59 bearbeitet] |
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