Anfängerfrage zur Garantiekarte

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-Clemens
Hat sich gelöscht
#1 erstellt: 15. Jul 2006, 13:10
Hallo,

hab mir in ebay einen gebrauchten Center mit Restgarantie geholt. Leider hat er keine Garantiekarte mitgeschickt. Wie ist das jetzt wenn die Händlergarantie von 2Jahren abgelaufen ist und ich auf die Canton Herstellergarantie zurückgreifen muss. Reicht da die Rechnung oder ist die Garantiekarte für den LS zwingend erforderlich?

THX
Rollei
Moderator
#2 erstellt: 15. Jul 2006, 17:01
Hi,

ich gehe einmal davon aus, das Du auf jeden Fall die Garantiekarte brauchen wirst, da es sich um eine freiwillige Leistung des Herstellers handelt.

greets

Rollei

PS: Die Kaufquittung sollte natürlich auch trotzdem vorliegen.

-Clemens
Hat sich gelöscht
#3 erstellt: 15. Jul 2006, 17:38
ok, danke

werde mich dann mal mit dem Jungen auseinandersetzen.
-goldfield-
Inventar
#4 erstellt: 15. Jul 2006, 17:57
Für die Garantie kann u.U. die Garantiekarte nötig sein.
Für die gesetzliche Gewährleistung reicht in der Regel auch der Kaufbeleg.
Hier ist allerdings die Frage, ob diese übertragbar ist.
-Clemens
Hat sich gelöscht
#5 erstellt: 15. Jul 2006, 18:28
keine ahnung,

wenn nicht schreib ich halt einfach den Namen hin der auf der Rechnung steht. Adresse kann sich ja geändert haben^^
Toppers
Stammgast
#6 erstellt: 15. Jul 2006, 18:37
die gewährleistung liegt auf dem Produkt, nicht auf dem Käufer. Ergo, sie ist natürlich übertragbar. Garantie-Bedingungen evtl beim Hersteller erfragen, meist machen die keinen Unterschied zwischen Gewährleistungs und garantiefällen. Zu viel Arbeit.

MfG

Tobias
-Clemens
Hat sich gelöscht
#7 erstellt: 15. Jul 2006, 19:12
hört sich ja gut an nur was ist der theoretische Unterschied zwischen Garantie- und Gewährleistungsfall im Hinblick auf die 5Jahre Herstellergarantie?
Ich hab mal die Garantiebedingungen durchgelesn. Hier steht die Garantiezeit gilt nur für den Erstkäufer.
Toppers
Stammgast
#8 erstellt: 15. Jul 2006, 20:44
Gewährleistung hast du über 2 Jahre. In den ersten 6 Monaten liegt die Beweispflich beim Hersteller, bei den nächsten 18 Monaten beim Kunden(wird aber oft nicht angewendet/durchgesetzt-> "Quasi-Garantie" über 2 Jahre, komt aber auf die Firma an). Bei einer Garantie liegt sie komplett beim Hersteller. Frag mal direkt bei Canton nach, wie es da bei deinem Fall aussieht, wir können da ansonsten nur raten...

Viele Grüße

Tobias
-Clemens
Hat sich gelöscht
#9 erstellt: 15. Jul 2006, 21:24
alles klar!

vielen dank für die Information
-goldfield-
Inventar
#10 erstellt: 16. Jul 2006, 02:56
Die "gesetzliche Gewährleistung" wird u.a. durch das "Kaufrecht" geregegelt.
Sie ist zudem "gesetzlich geregelt", Inhalt des Kaufvertrages, und daher bindend für die Vertagspartner "Verkäufer" und "Käufer".
Der "Hersteller" bleibt hier erstmal außen vor.

Die "Garantie" ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung,
die sowohl vom Händler, als auch vom Hersteller angeboten werden kann.
Sie kann daher u.U. aber auch an Bedingungen geknüpft werden.
Beispiel:
Ich gebe dir auf dein neues Auto fünf Jahre Garantie gegen Durchrostung.
Dafür will ich aber jährlich das Auto zur Prüfung, und evt. Erneuerung von Hohlraumversiegelung und Unterbodenschutz hier haben.


[Beitrag von -goldfield- am 16. Jul 2006, 08:57 bearbeitet]
Apalone
Inventar
#11 erstellt: 17. Jul 2006, 06:48

nr.4820 schrieb:
Die "gesetzliche Gewährleistung" wird u.a. durch das "Kaufrecht" geregegelt.
Sie ist zudem "gesetzlich geregelt", Inhalt des Kaufvertrages, und daher bindend für die Vertagspartner "Verkäufer" und "Käufer".
Der "Hersteller" bleibt hier erstmal außen vor.

Die "Garantie" ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung,
die sowohl vom Händler, als auch vom Hersteller angeboten werden kann.
Sie kann daher u.U. aber auch an Bedingungen geknüpft werden.
Beispiel:
Ich gebe dir auf dein neues Auto fünf Jahre Garantie gegen Durchrostung.
Dafür will ich aber jährlich das Auto zur Prüfung, und evt. Erneuerung von Hohlraumversiegelung und Unterbodenschutz hier haben.


korrekte Darstellung! Nichts hinzuzufügen!
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