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Rechtsbelehrung+A -A |
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Autor |
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DenBul
Neuling |
17:10
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#1
erstellt: 02. Jul 2004, |
Hallo Leute, ich wurde vor paar Tagen mit einem Problemchen konfrontiert und zwar hab ich vor ca. einem halben Jahr einen DVD-Player von Denon, DVD-A11 gebraucht gekauft.Ein wunderbare Ding!Dieser ging leider in einem Monat kaputt.Jetzt, nachdem er drei Monate in einer Reparatur-Werkstatt lag, hat man festgestellt, dass ma spezielle Teile braucht die man beim Denon bestellen muss. Diese Teile seien, wie es mir gesagt wurde,nicht mehr lieferbar. ![]() ![]() Ich krieg echt die Krise.Hab mich so gefreut,das Gerät einigermaßen günstig (700 Euro) gekauft zu haben und jetzt ![]() Wie ist es in so einem Fall? ![]() |
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Mindflayer
Stammgast |
17:31
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#2
erstellt: 02. Jul 2004, |
Wenn sie der Sache nachgehen und du noch nachweisen kannst wo du den gekauft hast, gehts vielleicht. Ansonten... keine Ahnung |
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shanni
Inventar |
21:57
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#3
erstellt: 02. Jul 2004, |
selbst bei einem gebrauchten a11 wäre ich bei einem preis von "nur" 700 euro hellhörig geworden und mich eher dreimal informiert, von wem das ding stammt. dass es keine teile mehr von denon gibt, kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, da der a11 ja auf der homepage von denon noch als aktuelles gerät geführt wird... mir kommt eher die reparaturwerkstatt unseriös vor, wenn die alleine 3 monate brauchen um festzustellen, dass die teile (angeblich) nicht mehr verfügbar sind. vielleicht will dir die werkstatt ja selber billig den player abschwatzen ![]() rechtlich weiss ich nix 100prozentiges, aber bei gestohlenen geräten kann der neue besitzer denke ich selbst belangt werden. auf jeden fall wird das gerät konfesziert denk ich... ![]() |
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DenBul
Neuling |
09:29
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#4
erstellt: 03. Jul 2004, |
Ja klar hab ich mich über das Gerät informiert...Außerdem hab ich ihn bei dem Typ zu Hause abgecheckt..Wie gesagt das Gerät ist auch eine Weile gelaufen...Dann hat es den Geist aufgegeben. Danke für eure Beiträge ![]() Gruß Denis |
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Rollei
Moderator |
09:33
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#5
erstellt: 03. Jul 2004, |
Hi, wieso hast Du das Gerät nicht zu Denon geschickt. Die hätten vielleicht etwas schneller helfen können, oder hätten gesagt, das mit dem Gerät was nicht in Ordnung ist. Rollei ![]() |
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Markus_P.
Hat sich gelöscht |
09:33
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#6
erstellt: 03. Jul 2004, |
Hallo, wenn es aus einer 0-Serie für Messen u.ä. stammt so kann das absolut stimmen. Aber im Rechtsdeutsch heisst es so schön "Unwissenheit schütz vor Strafe nicht"...... You get what you pay for! Im übrigen sind das hier alles nur "Laientipps"! Hier kann (und darf!!!) keine Rechtsberatung stattfinden. Markus [Beitrag von Markus_P. am 03. Jul 2004, 09:34 bearbeitet] |
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Miles
Inventar |
10:06
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#8
erstellt: 03. Jul 2004, |
Nur weil das Gerät nicht für den Markt bestimmt war muss es nicht gleich Diebesgut sein. Es kann sein dass ein Mitarbeiter des Herstellers oder eines Händlers es überlassen bekam und es dann verkauft hat. Wenn der Händler behauptet das Gerät sei gestohlen muss das erst mal überzeugend belegen. |
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DenBul
Neuling |
08:22
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#9
erstellt: 04. Jul 2004, |
Vielen Danke für eure Beiträge! Markus P. an dich ein ganz großes Dankeschön! Gruß Denis |
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DenBul
Neuling |
21:25
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#10
erstellt: 07. Sep 2004, |
Hallo an alle Musikhaber ![]() es geht immer noch um das gleiche Gerät ![]() Ich hab es immer noch nicht zurückbekommen. Wie bereits erwähnt habe ich für die erste Reparatur bereits 170 hingeblättert und zum zweiten Mal das Gerät abgegeben. Mir geht langsam die Geduld aus... Schon seit mehr als vier Monaten befindet swich mein Gerät in der Werkstatt. Jedes Mal wenn ich dort anrufe heißt es, dass das Ersatzteil bestellt sei und es immer noch keine Antwort von Japan kommt. Kann ich zumindest einen Teil von den Reparaturkosten zurückfordern (bzw.zurückerstattet) bekommen ![]() Weiß nicht wie ich nächstes Mal mit dieser Reparatur -Werkstsatt reden soll??? Danke im voraus für eure Tipps [Beitrag von DenBul am 07. Sep 2004, 21:25 bearbeitet] |
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Kurt_M
Stammgast |
23:43
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#11
erstellt: 07. Sep 2004, |
das klingt mir sehr danach, dass die Werkstatt ein Problem hat und alle möglichen Ausreden sucht um dich hinzuhalten. Ich würde so vorgehen: Werkstatt zur Herausgabe des Gerätes und Rückzahlung der 170 Eur auffordern. Wenn sie sich weigern, die Rechtsschutzversicherung um Hilfe bitte, die haben meist einen passenden Ansprechpartner. |
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Tommy_Angel
Inventar |
06:48
![]() |
#12
erstellt: 09. Sep 2004, |
sehr viel passieren kann Dir nicht, Du hast "im guten Glauben" gehandelt. Laß Dir dies von einem Rechtskundigen erklären! Schlimmstenfalls ist Dein Geld wech! |
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silberfux
Inventar |
10:42
![]() |
#13
erstellt: 09. Sep 2004, |
Hi Freunde: Rechtsberatung ist doch was anderes als ein paar Meinungsäußerungen oder Zitate aus dem BGB oder aus Kommentaren. Schau doch mal hier: ![]() Gutgläubiger Erwerb von gestohlenen Sachen ist danach (weil es so im BGB steht, =Zivilrecht). Eine andere Frage ist, ob ein Dritter, der nicht der Eigentümer ist, die Sache einbehalten darf. Bestrafung des Erwerbers wegen Hehlerei o.ä. dürfte ausscheiden, weil dem gutgläubigen Erwerber der erforderliche Vorsatz fehlt. Richtig ist aber allemal: Hier braucht man einen Anwalt bzw. sollte zunächst mit dessen Einschaltung drohen. |
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waldemar83
Ist häufiger hier |
11:22
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#14
erstellt: 09. Sep 2004, |
Hi, ich würde es auch so machen, wie "Kurt M" sagt. Hingehen, das Gerät und das Geld zurückverlangen. Und falls Du eine Rechtsschutz hast würde ich mir auch vielleicht Rat bei einem Anwalt fragen. Es kann ja wohl nicht sein, dass jemand ein Gerät 4 Monate lang einbehält und es immer noch nicht repariert hat?!? Das klingt fast schon nach Betrug. Möglich wäre auch, dass der Laden Dir das Teil komplett geschrottet hat und jetzt nur nach einer Ausrede sucht und hofft, dass Du es aufgibst. Ich glaube kaum, dass ein Hersteller über 4 Monate braucht um ein Ersatzteil zu schicken?!? Ich denke bei dem "Service" würde schon so mancher Schadensersatz fordern. MfG Waldemar |
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