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Gibt es noch mehr BESTHIFI geschädigte?+A -A |
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Autor |
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edelstahl_24
Neuling |
13:47
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#1
erstellt: 26. Dez 2006, |||
Hallo zusammen, frohe Weihnachten erstmal! Ich wollte dieses Forum nutzen um ein Gefühl dafür zu bekommen, ob es noch andere geschädigte Kunden der Firma Besthifi gibt. Nachdem ich meine Bestellung per Vorkasse bezahlt habe, wurde die Bestellung wenige Wochen später seitens Besthifi storniert und es wurde ein Rücküberweisung angekündigt. Das ist bereits einige Monate her. Da auf Emails nicht geantwortet wurde, habe ich Anzeige wegen versuchten Betruges gestellt. Ich werde mir das Geld jetzt auf dem zivilrechtlichen Weg zurückholen. Falls noch andere geschädigt sind bitte bei mir melden, vielleicht können wir uns gemeinsam wehren. Viele Grüße! Stephan |
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HiFi_Addicted
Inventar |
14:50
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#2
erstellt: 26. Dez 2006, |||
Selbst schuld wenn du Vorauskasse bezahlst ![]() Sicher ist nur Lastschrift und Kreditkarte und mit Einschränkungen Nachname. schon mal bei Snakecity geschaut??? MfG Christoph [Beitrag von HiFi_Addicted am 26. Dez 2006, 14:53 bearbeitet] |
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edelstahl_24
Neuling |
14:57
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#3
erstellt: 26. Dez 2006, |||
Auf Mitleid bin ich gar nicht aus ![]() Mit der Vorkasse hast Du natürlich völlig recht. Das mit dem Abbuchen hätte ich auch gemacht, war jedoch von Besthifi aus angeblich technisch nicht möglich. Habe bei der Gelegenheit auch gelernt, dass Überweisungen nicht rückgänging zu machen sind, also auch nicht, wenn auf das falsche Konto überwiesen wurde. Abbuchen hätte mir auch nichts genützt, da es sich erst Wochen später gezeigt hatte, dass hier offensichtlich nicht legal gearbeitet wird. Aus Schaden wird man ja bekanntlich klug. ![]() |
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roethlisbe
Ist häufiger hier |
17:40
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#4
erstellt: 26. Dez 2006, |||
Na, wieder mal dem "Geiz ist Geil" Trieb gefolgt? Vielleicht haben Fachhändler doch noch Vorteile gegenüber den "windigen" Online-Händlern. |
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Maastricht
Inventar |
17:50
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#5
erstellt: 26. Dez 2006, |||
Hoffe das sich noch Leute melden. Geht nicht darum warum Du da kaufen wolltest, sondern das Du recht hast auf 's Geld und es dann auch innerhalb kurzer Zeit wieder bekommen müsstest. Gruss, Jürgen |
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gürteltier
Inventar |
18:26
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#6
erstellt: 26. Dez 2006, |||
auf der homepage ist folgendes zu lesen: Willkommen Sehr geehrte Best Hifi Kunden, Aufgrund der schlechten Publicity in diversen Foren und Preissuchmaschinen, sehen wir uns leider gezwungen, den Betrieb unseres Online Shops einzustellen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass alle Bestellungen als storniert gelten und lt. unseren AGB's rücküberwiesen werden. Selbstverständlich können Sie uns unter unserer email Adresse: kundenservice@besthifi.de weiterhin erreichen. Die Geschäftsleitung da scheint wohl einiges im argen zu sein. gruß |
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insoman
Stammgast |
11:04
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#7
erstellt: 28. Dez 2006, |||
siehe auch: ![]() gegen den Inhaber laufen offensichtlich polizeiliche Ermittlungen bei der Kripo Berlin. Ich kann Dir nur dringend raten einen Mahn.- und Vollstreckungsbesscheid gegen diesen KLerl zu erwirken. Wichtig der Zusatz: die Forderung resultiert aus unerlaubter Handlung - das verbesseet Deine Chancen die Forderung auch im Insolvenzverfahren als sogenannte Deliktforderung durchzubringen. Auch rate ich dringend zur Strafanzeige. Die Deliktforderungen fallen bei einem Insolvenzverfahren nicht in die Restschuldbefreiung - vgl. § 302 Nr. 1 InsO Wichtig jedoch: am Ball bleiben. good luck |
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Anbeck
Inventar |
15:23
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#8
erstellt: 28. Dez 2006, |||
edelstahl_24 schrieb
Wie soll das gehen? Die Kontodaten müssen doch mir dem Kontoinhaber übereinstimmen sonst fuzt das nicht. Wenn man eine handschriftliche Überweisung macht und es das Konto nicht gibt muss sich die Bank darum kümmern. So einen Zufall gibts nicht. Und wenn man am Computer überweist steht unter der BLZ die Bank auf der das Geld gehen soll? Ich meine ich kenne das jetzt nur bei e... Überweisungen aber wenn da was nicht stimmen sollte klappts nicht! Oder hat von Euch jemand schonmal Geld bekommen was ihm nicht gehört und durfte es dann noch behalten? Nee, so geht das nicht |
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_axel_
Inventar |
12:56
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#9
erstellt: 02. Jan 2007, |||
Ob man das dann behalten darf oder nicht, ist nicht die Frage. Sondern, ob ohne Zustimmung des Kontoinhabers abgebucht werden darf. Und das darf es nun mal nicht. Nachtrag: Ob Banken verpflichtet sind, den angegebenen Empfängernamen mit dem Kontoinhaber-Namen zu vergleichen, weiß ich nicht. De facto kann man sich als Überweisender aber nicht darauf verlassen, dass die Bank es merkt. Habe schon mehrfach gelesen, dass das in der Praxis nicht/kaum geprüft wird (ich vermute: weil es mind.(!) ebenso viele Fehlmeldungen gäbe, wie korrekt verhinderte Fehlüberweisungen). Gruß [Beitrag von _axel_ am 02. Jan 2007, 13:01 bearbeitet] |
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Laserfrankie
Stammgast |
13:07
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#10
erstellt: 02. Jan 2007, |||
Übrigens kann man auch Überweisungen rückgängig machen lassen - es kostet dann nur recht deftige Gebühren. Und Rücklastschriften kann man unbegrenzt ziehen lassen. Von den Banken kommunizierte Fristen dafür sind ungültig. Man kann jederzeit jede Abbuchung rückgängig machen, auch wenn sie bereits ein Jahr oder länger her ist. Und zwar ohne die Berechnung von Gebühren! Zwar wird sich da die Bank aus Bequemlichkeit zunächst querstellen und es ablehnen. Man sollte aber hartnäckig bleiben und sich nicht abwimmeln lassen. Ich habe beruflich des Öfteren damit zu tun und weiß, dass es geht. Man muss nicht immer alles glauben, was einem die Banken erzählen. Gruß, Frank |
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insoman
Stammgast |
13:27
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#11
erstellt: 02. Jan 2007, |||
neues aus der Welt der Sagen und Märchen........ Die klassische Form der bargeldlosen Zahlung ist die Überweisung vom Girokonto. Juristisch betrachtet handelt es sich hierbei um die Weisung an das kontoführende Kreditinstitut, einen bestimmten Geldbetrag auf ein anderes Konto zu transferieren (§ 665 BGB). Ein Überweisungsauftrag kann zwar widerrufen werden, jedoch nur solange, bis die Überweisung noch nicht endgültig ausgeführt wurde. Wenn Überweisungen rückgängig gemacht werden sollen, ist daher Eile geboten. Der Widerruf der Überweisung ist dabei gegenüber der beauftragten Bank zu erklären. Die Frist für den Widerruf von Überweisungsaufträgen ist seit Mitte August 1999 in dem sogenannten Überweisungsgesetz (BGBl Nr. 39 vom 26.7.1999) geregelt. Hiernach kann der Überweisungsauftrag nur solange widerrufen werden, wie der Betrag noch nicht endgültig auf dem Konto des Begünstigten zur Verfügung gestellt wurde (§ 676 a Abs. 4 BGB). Mit der Gutschrift auf dem Empfänger-Konto wird der Überweisungsauftrag somit unwiderruflich und der Zahlende muss sich dann gegebenenfalls unmittelbar an den Empfänger wenden, wenn er sein Geld zurückhaben will. Hinsichtlich der 6 Wochen Frist bei Lastschriften gilt eine etwas betagtere Entscheidung des BGH: Wird Geld vom Konto abgebucht, kann der Kunde jederzeit die kostenlose Rückbuchung verlangen und zwar ohne eine feste Frist einzuhalten. Sein Schweigen kann nach einem Monat nicht als rechtsverbindliche Genehmigung gewertet werden, urteilte der Bundesgerichtshof, auch wenn das in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vieler Banken so geregelt ist. Die Richter gaben damit einem Kontoinhaber Recht, der erst nach über einem Jahr die Rückbuchung einer Lastschrift verlangt hatte (Az. XI ZR 258/99). Allerdings handelt es sich bei dieser Entscheidung um eine Einzellfallentscheidung. Hier ging es auch noch um einen involvierten Insolvenzverwalter. In anderen Fällen hat der BGH die 6 Wochen Frist bestätigt. Unanhängig hiervon ist jedoch, dass der Kunde die Rückbuchungsgründe schlüssig darlegen kann. [Beitrag von insoman am 02. Jan 2007, 14:01 bearbeitet] |
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BeastyBoy
Inventar |
15:43
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#12
erstellt: 03. Jan 2007, |||
Ich habe 3 Jahre bei einer Landesbank gearbeitet und das von dir gepostete ist völliger Unsinn und entspricht nicht der Wahrheit :-( Du scheinst Lastschriften und Überweisungen zu verwechseln ... . |
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Toni78
Hat sich gelöscht |
17:25
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#13
erstellt: 03. Jan 2007, |||
Wobei man nur Einzugsermächtigungen zurückgeben kann! Wenn man einen Abbuchungsauftrag unterschreibt (dieser muss der Bank aber mit Originalunterschrift des Kto.inh. vorliegen) dann ist nichts mit Widerspruch. Ein kleiner aber feiner Unterschied! ![]() Übrigens sind Banken verpflichtet zu prüfen ob bei Überweisungen der (auf der Überweisung angegebene) Empfänger und der Kontoinhaber übereinstimmen. In der Praxis wird das i.d.R. allerdings erst ab einer bestimmten Betragshöhe getan, da eine Überprüfung jeder einzelnen Überweisung bei über 1 Mio. Belegen täglich nicht wirklich praktikabel ist. ![]() |
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_axel_
Inventar |
18:24
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#14
erstellt: 03. Jan 2007, |||
... und ich dachte, die hätten Computer. ![]() Gruß |
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BeastyBoy
Inventar |
18:25
![]() |
#15
erstellt: 03. Jan 2007, |||
alle Überweisungsträger werden elektronisch erfasst, insofern ist auch das statement ... . |
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Toni78
Hat sich gelöscht |
19:54
![]() |
#16
erstellt: 03. Jan 2007, |||
Ja aber auch Computer haben Grenzen... und es gibt auch Zuweisungen zugunsten Dritter. Dafür muss der Bankkunde allerdings eine Vollmacht erteilen, bzw. der Empfänger des Geldes. In so einem Fall stimmt der Empfänger schonmal nicht mit dem Kto.inhaber überein, was dann auch beabsichtigt ist. Und da die Belege elektronisch gescannt werden und mind. 50% der Belege leider nicht so ausgefüllt werden das sie 100%ig vom Schriftenleser ausgelesen werden können kommt das geld oft entweder als Buchstabensalat oder schlicht falschgeschrieben an. Wie das bei den kleinen Beträgen computertechnisch behandelt wird weiss ich nicht. Bei mir landen nur nicht eindeutige Gutschriften ab EUR 5.000. Diese muss ich dann manuell prüfen was entweder durch eine Rückfrage bei der Absenderbank, oder durch Rücksprache mit dem Kundenberater erfolgt. Aber jetzt werden wir schon mächtig OT ![]() ![]() ![]() [Beitrag von Toni78 am 03. Jan 2007, 19:58 bearbeitet] |
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