krieg ne Krise

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Molle2
Stammgast
#1 erstellt: 22. Mrz 2006, 16:54
Hi
hab bei eBay einen DVD Player ersteigert 50€+16€ Versand.
Deshalb so günstig weil die OvP beschädigt sei.
Nun ja bezahlt ,geliefert ,angeschlossen ,gefiehl mir nicht,also zurückgeschickt(Fernabsatzgesetz).
Heute guck ich aufs Konto und da haben die mir nur 40€ zurückerstattet,abzüglich Wertminderrung(der DVD hatte grad mal 5 min Tageslicht gesehen) und Umverpackung(Folie).
Das kann doch nicht ok sein ich müsste doch eigentlich 66€ zurückbekommen.Oder sehe ich das falsch?
Hier ist die Produktbeschreibung:
http://cgi.ebay.de/w...=ADME:B:EOIBSA:DE:11


[Beitrag von Molle2 am 22. Mrz 2006, 17:36 bearbeitet]
Jazzy
Inventar
#2 erstellt: 22. Mrz 2006, 17:06
Hi!
66,- musst du zurückbekommen.
Ist halt ein unseriöser Anbieter.
Haste Pech gehabt.
Caligula
Stammgast
#3 erstellt: 22. Mrz 2006, 17:20
Ich glaube nicht, daß Dir die Rückerstattung der erstmaligen Versandkosten zustehen, bin mir aber nicht 100%ig sicher. Was Dir zusteht ist der nackte Kaufpreis, also die 50 Euronen. Schreib ihn an und mach ihm das klar. Sollte er sich weigern, die Differenz zu überweisen, Maßnahmen androhen. Manche verstehen nur diese Sprache.

Grüße
Caligula
Molle2
Stammgast
#4 erstellt: 22. Mrz 2006, 18:16
Also ich hab mal mein Anwalt konsultiert,der sagte ich müsse alles wiederbekommen 50€ Warenwert + 16€ Versand,na da bin ich mal gespannt ,hab die mal angeschrieben.
Jazzy
Inventar
#5 erstellt: 22. Mrz 2006, 19:26
Hi!
Bei so niedrigen Summen kann man leider nicht klagen.
Lehrgeld gezahlt.
sound_of_peace
Inventar
#6 erstellt: 22. Mrz 2006, 19:43
Naja...also ich habe da jetzt aber nichts gesehn von Rücknahme oder anderem...auser ich habe was übersehen^^du hast das Gerät ja gekauft und scheinst kein Rückgaberecht zu haben...sei froh dass sie es überhaupt zurück nehmen...

MfG
sound_of_peace
Inventar
#7 erstellt: 22. Mrz 2006, 19:44
oh da muss ich mich verbessern, habs doch gefunden...sie MÜSSEN es zurücknehmen
sound_of_peace
Inventar
#8 erstellt: 22. Mrz 2006, 19:45
Angaben des Verkäufers zur Rücknahme:

Der Käufer hat das Recht, den Artikel zurückzugeben
foenfrisur
Stammgast
#9 erstellt: 23. Mrz 2006, 00:22
lt. fernabgabegesetz hat der käufer dsas recht den artikel innerhalb von zwei wochen ohne angabe von gründen zurück zu senden.
die kosten hierfür trägt der händler....
das betrifft ab einem warenwert von 40,00EUR auch die gezahlten portokosten.
und schließlich muss sich der VK daran halten, denn er ist Händler.
setze ihm eine angemessene frist zur zahlung des restbetrages.

leider versuchen viel händler erstmal so kosten zu sparen, bzw. diese dem kunden aufzuerlegen.
nur geht der vorteil des online handles auch mit gewissen verpflichtungen einher...
diese verlieren viele händler gerne aus den augen.

als angestellter im einzelhandel kann ich aber auch die händler gut verstehen das es ihnen nicht passt erstmal auf den nicht unerheblichen kosten sitzen zu bleiben.
bei vielen rücksendungen kann das schonmal einige hundert euro ausmachen...
für einen kleinen händler der nebenher im netz handelt nicht grad wenig.
nur ist es nunmal gesetzlich so geregelt und daran muss man sich halten, oder einfach keinen online handel treiben.
superfranz
Gesperrt
#10 erstellt: 23. Mrz 2006, 00:38
Hallo , immer wieder erstaunlich, gefiel mir nicht und zurück geschickt ! Bevor ich mir etwas bestelle , bin ich mir im klaren , ob ich jenigen Artikel auch möchte !
Molle2
Stammgast
#11 erstellt: 23. Mrz 2006, 08:52

superfranz schrieb:
Hallo , immer wieder erstaunlich, gefiel mir nicht und zurück geschickt ! Bevor ich mir etwas bestelle , bin ich mir im klaren , ob ich jenigen Artikel auch möchte !

mit gefiel mir nicht war gemeint:das mein 6 Jahre alter Sony DVD ein etwas besseres Bild gemacht hat als der Philips,was man ja vorher nicht ahnen konnte ,oder soll ich deiner Meinung in den Fachhandel gehen mich da beraten lassen und dann ohne etwas zu kaufen gehen.
safari
Hat sich gelöscht
#12 erstellt: 23. Mrz 2006, 09:27
Der Händler hat eigentlich gute Bewertungen. Vielleicht war's einfach ein Irrtum? Schliesslich war die Verpackung ja beschädigt. Ansonsten hast du ja wohl Gelegenheit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
sakly
Hat sich gelöscht
#13 erstellt: 23. Mrz 2006, 11:37
Rechtlich ist ja der Fall klar. Du willst das Gerät nicht und er muss dir den Kaufpreis zurückerstatten und das Rückporto übernehmen.
Wäre das Gerät defekt gewesen hätte er alles übernehmen müssen.
Was ich allerdings nicht verstehesind die Portokosten. In der Auktion sind 13Euro angegeben und du hast dann 16Euro bezahlt?
Wo um Himmels Willen bezahlt man heute noch 16Euro Porto?
Bei dem Händler würde ich allein auf Grund der Portokosten schon nicht kaufen.
Molle2
Stammgast
#14 erstellt: 23. Mrz 2006, 15:49
uups dann hab ich mich wohl vertippt 13€
lumi1
Hat sich gelöscht
#15 erstellt: 23. Mrz 2006, 16:57
Tach´auch!

@molle2

Rechtlich bist Du auf der sicheren Seite.
Was mich persönlich angeht, juckt mich eigentlich nur eines:

Warum käufst Du das Gerät, ohne wenigstens halbwegs genau zu wissen, was Du käufst?

Ich bin grundsätzlich gegen unseriöse Händler.
Aber, bitte sei mir nicht böse, ich sehe nichts negatives bei jenem welchen!

Stell Dir vor, wenn nur jeder dritte Kunde das gleiche macht wie Du.
Da kommt der Händler ja gar nicht mehr viel zur eigentlichen Geschäftstätigkeit!

Und immerhin hattest Du das Gerät auch schon in Betrieb,
und es funzte korrekt.

Rein theoretisch hat hierdurch eine weitere Wertminderung des Geräts für den Händler stattgefunden.

Also ich würde mich deshalb wegen ein paar Euro nicht aufregen.
Im Gegenteil:
Es ist absolut korrekt, wenn er den Player ansonsten anstandlos zurücknimmt.

Hättest Du das Teil beim BlödMarkt gekauft, müßtest Du auch Fahrtkosten etc. in eigene Rechnung stellen!
Und ob die ihn Dir ohne Probleme zurücknehmen würden....
Da hörte ich schon anderes....
Erst recht, wenn Verpackung offen war, und in Betrieb.
Und ohne Defekt.

Nun denn, denk drüber nach.


Molle2
Stammgast
#16 erstellt: 23. Mrz 2006, 19:23

lumi1 schrieb:
Tach´auch!



Also ich würde mich deshalb wegen ein paar Euro nicht aufregen.




:prost

hätte mich auch nicht aufgeregt,wenn der Händler mich vorher darauf aufmerksam gemacht hätte.
Und überleg mal wenn das jeder Händler so machen würde wie genannter,dann könnte ich meiner Geschäftstätigkeit (wie du das nennst) als Alleinverdiener in einen FAMILIENunternehmen nicht mehr nachkommen,soll heissen dann kann ich mein Geld ja gleich verschenken.
Soundcheck454
Stammgast
#17 erstellt: 23. Mrz 2006, 22:25
vielleicht solltest du mal ein paar Reviews ect. im i-net lesen, dann kommen solche Enttäuschungen und Fehlinvestitionen nicht bei raus.

Wenn ein großes Testunternehmen schreibt, dass dieses Gerät in Bildqulität gut ist, kannst du meines erachtens wohl denke ich auch davon ausgehen das es das ist. (oft zumindest)

Des weiteren kann man Urteile von Usern nachlesen, die da wohl nicht lügen werden.


Naja wenn es dann mal passiert, würde ich mir wegen den 23€ nicht in die Hose machen!

Kannst ja mal Akte05 kucken, da siehst du viel schlimmere Fälle in denen keiner auch nur ne müde Mark wieder sieht!



An deiner STelle wäre ich jetzt erstmal zufrieden.


Das nächste mal passt du dann auf dein Geld auf und schaust zwei mal hin bist du was käufst



bis dahin



Soundcheck
stereo-leo
Hat sich gelöscht
#18 erstellt: 23. Mrz 2006, 23:16
"OH THE DRAMA!"

sound_of_peace
Inventar
#19 erstellt: 23. Mrz 2006, 23:19
Da stimme ich euch zu,
wenn man sich eine Neuanschaffung macht, dan kauft man auch nicht wild drauf los, sondern informiert sich vorher mal.

MfG
foenfrisur
Stammgast
#20 erstellt: 24. Mrz 2006, 11:55
ja....man sollte vorher usw...stimmt ja schon alles.

ABER der VK bietet ja eindeutig eine rücknahme ausdrücklich an und ist offensichtlich ein Fachhändler.
dann muss er sich auch an seine pflichten halten und sie sich nicht so auslegen wie´s grad passt.
und eine "abnutzungsgebühr" halte ich im rahmen des fernabgabegesetzes für sehr fraglich.
es ist nunmal alles gesetzlich geregelt und das gilt für jeden.

frist setzen und fertig.
schließlich sind auch 23,00EUR ne menge geld die man nich gerne verschenkt!


[Beitrag von foenfrisur am 24. Mrz 2006, 11:56 bearbeitet]
Soundcheck454
Stammgast
#21 erstellt: 24. Mrz 2006, 16:50
ja das stimmt schon aber hast du schon mal akte05 gekuckt??

Dann hättest du wahrscheinlich gemerkt das es auch Leute gibt die in diesem Falle keinen Müden Cent wiedersehen!
foenfrisur
Stammgast
#22 erstellt: 24. Mrz 2006, 17:23
na schon...

aber ist es nicht blöd sich einfach immer alles gefallen zu lassen und zu sagen "hach...scheiss drauf..bekomme eh nix wieder!"

ich würde den mund aufmachen an seiner stelle.
Soundcheck454
Stammgast
#23 erstellt: 24. Mrz 2006, 17:31
würd ich auch! Dennoch sollte er sich nicht so sehr dareinsteigern, denn wenn er anzeige erstattet was bei einer so geringen menge nicht ganz leicht ist, wie ich vermute, wird das wohl ziemlich teuer....
foenfrisur
Stammgast
#24 erstellt: 24. Mrz 2006, 17:33
ach...von anzeige red ich ja garnicht.
wär auch nicht wirklich sinnvoll.

aber eine nette erinnerung per brief oder email ist schon drin und hat mir schon oft geholfen bei solchen "kleinigkeiten".
Soundcheck454
Stammgast
#25 erstellt: 24. Mrz 2006, 17:36
die Betonung liegt auf NETT!
Molle2
Stammgast
#26 erstellt: 24. Mrz 2006, 19:30
so nach rücksprache mit dem Händler haben wir uns darauf geeinigt das ich bis auf die Versandkosten (13€) denn Restbetrag erstattet bekomme,wie gesagt mir gings weniger um die 10€ als um das Prinzip.
Ich denke der Händler und ich können damit bestens leben.
Soundcheck454
Stammgast
#27 erstellt: 24. Mrz 2006, 19:50
ok viel spaß mit den 10 euros!

Achso und immer schon reviews lesen
Towny
Inventar
#28 erstellt: 24. Mrz 2006, 22:10
auch in meinen Augen die fairste Lösung für beide Seiten
Soundcheck454
Stammgast
#29 erstellt: 26. Mrz 2006, 19:48
das stimmt allerdings....
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