Versicherungswert der Anlage

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Augustus
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 07. Sep 2005, 14:37
Hallo Miteinander

letztlich ist der Wert einer Anlage nicht entscheidend, für die Integration des Wertes in die Hausratversicherung.Die Anlage sollte immer versichert sein.

Bei Anlagen über Euro 5.000 würde ich per Einschreiben der Versicherung/ Kopie an den Versicherungsmakler eine Liste der Wiederbeschaffungswerte jeder einzelnen Komponente nebst Foto schicken. In diesem Brief würde ich präzise fragen, zu welchen Konditionen die Anlage versichert ist. (Neuwert oder?)
Und je nach dem Antwortschreiben kann man sich dann erst in Sicherheit wiegen. Mündliche Auskünfte Eures Versicherungsmaklers reichen nicht. Bei Änderungen in der Anlage, die 500 Euro übersteigen, würde ich dies per Einschreiben auch der Versicherung mitteilen
Auch die ausdrückliche Frage, ob die Anlage gegen Blitzeinschlag versichert ist, sollte gestellt werden.
Im Zweifel, sollte die Anlage vom Versicherer begutachtet werden.

Dies sind die Mindestvorausetzungen, um sich sicher zu fühlen.

Gruss

Augustus
bergteufel_2
Inventar
#2 erstellt: 07. Sep 2005, 19:29

Augustus schrieb:
Die Anlage sollte immer versichert sein.
In diesem Brief würde ich präzise fragen, zu welchen Konditionen die Anlage versichert ist. (Neuwert oder?)

@ Augustus,
ist das jetzt eine Frage?
Zu Deinem 1. zitiertem Satz oben, die Anlage ist nach den Versicherungsbedingungen (VHB) IMMER mitversichert und zwar auch immer zum gleitendem Neuwert (soll heißen Wiederbeschaffungspreis am Schadenstag) und zwar auch bis max zur Versicherungssumme Seltene Ausnahmen stehen in den Bedingungen zumeist unter "Wertsachen und dgl." Von Exoten und Uraltverträge (aus dem 70ern) will ich mal absehen.
Und noch ein Vermerk: ein Makler (kein Mehrfachagent) muss den besten Versicherungsschutz bieten, sonst haftet er selbst.
Meine Anlage ist trotz ihres Wertes ganz "normal" beim Versicherer um die Ecke versichert.
ThomasJ
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 07. Sep 2005, 19:43
@ bergteufel_2
So und nicht anders siehts aus!

Unterhaltungselektronik ist stets als normaler Bestandteil des Hausrates anzusehen und somit auch versichert. Die Wertsachenbegrenzung bezieht sich lediglich auf Pelze, Schmuck, Bargeld, Münzen und diverse andere Dinge, niemals aber auf Unterhaltungselektronik. Zudem sind die hier angesprochenen Versicherungswerte von 5.000,00 € für einen Versicherer nicht von Bedeutung. Hinterfragt wird frühestens ab Gesamtversicherungssummen von 150.000,00 € oder extrem hohen Wertsachenanteilen.

Überspannungsschäden gelten übrigens in allen aktuellen Bedingungswerken mitversichert.

Von viel höherer Bedeutung ist der Schadennachweis im Versicherungsfall, es sollten von den hochwertigen Geräten also immer die Belege aufgehoben werden. Idealerweise hinterlegt man Kopien der Belege in einem anderen Feuerbereich.

Sorry für die Klugscheisserei.

Viele Grüße
Thomas
Klirrfaktor
Stammgast
#4 erstellt: 07. Sep 2005, 19:49
Hi,

nicht zu vergessen sind die Tonträger, die gehen schnell auf einen Wert eines Kleinwagens

Gruss und das dies nie eintreffen wird
Augustus
Ist häufiger hier
#5 erstellt: 08. Sep 2005, 09:14
Hallo Miteinander

Theoretisch habt ihr ja alle recht, alles ist mitversichert, also auch die Stereoanlage etc. Natürlich nicht besondere Wertsachen. All dies ist richtig.

Doch die Praxis sieht anders aus und das hat auch mit klugscheisserei nichts zu tun. Also die Schadensabwicklung.

Erstens: Über die Maklerhaftung kann ich nur warnen, da gibt es hunderte von Fällen, in denen letztlich der Versicherte leer ausging.

Zweitens: Jeder vertraue so, wie es ihm liegt und wie er glaubt, dass es richtig ist

Und nun noch ein Beispiel zum Thema Blitzschlag bzw. Überspannung:

Leider ist es so, das solche Geräte zwar erfolgreich repariert werden können und die Versicherung hierfür eintritt, aber ein weiterer Schaden in dem Gerät schlummert, der erst später auftritt, seine Ursache aber eben auch in dem Blitzschlag hat, für den dann weder die Versicherung noch der Hersteller noch die Reparaturwerkstatt eintritt. Und dann?

Besten Gruss und viel Spass mit Euren Versicherungsmaklern und deren Haftung, die auch versicherungstechnisch gelöst und nicht persönlich ist.

Augustus
bergteufel_2
Inventar
#6 erstellt: 08. Sep 2005, 20:56

Augustus schrieb:
Theoretisch habt ihr ja alle recht
Doch die Praxis sieht anders aus und das hat auch mit klugscheisserei nichts zu tun. Also die Schadensabwicklung.
....eintritt, aber ein weiterer Schaden in dem Gerät schlummert, der erst später auftritt,

@ Augustus,
also: ich bin zwar seit mehreren Jahren nicht mehr im Versicherungsdiensten, davor aber Jahrzehnte und ich habe, um auch Namen zu nennen, bei z.B. der Westfälischen Provinzial (es gibt noch Unmengen anderer guter Gesellschaften) keinen deiner sogenannten Ablehnungsfälle gehabt, aber jede Menge positver (Blitz, Gerät zur Werkstatt - Scheck). Wenn ein Schaden "schlummert
" habe ich oft ein ungutes Gefühl; rein sachlich, natürlich muss ein ein kausaler Zusammenhang da sein oder zumindest glaubwürdig dargelegt sein.
Noch mal meine Frage, "ist das jetzt eine Frage" konkret, wer soll dir bei was helfen, was möchtest du denn wissen?

@ ThomasJ,
bei vielen Versicherungen sind Überspannungsschäden oft nur gegen Mehrpreis/Aufschlag einschließbar und auch zumeist nur in prozentualem Verhältnis zur Versicherungssumme. Interressant ist hier, das es oft günstiger ist die Versicherungssumme anzuheben als die Prozente zu erhöhen, habe ich übrigens mathematisch nie begriffen.

@ Klirrfaktor,
sehr guter Hinweis, ich war richtig erschrocken, als ich den Wert (und ich meinen wirklich den reellen nicht ideellen Wert) meiner Sammlung ermittelt habe. Leider nützt mir eine Gelderstattung bei etlichen "Schätzchen" aber auch garnichts, weg ist weg.
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