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Vincent oder Sheng Ya

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Amerigo
Inventar
#101 erstellt: 05. Dez 2004, 21:34

Sheng Ya ist doch Vincent, beziehungsweise beide sind nur eine "Marke" derselben Firma die dieselben geräte herstellt.


Weisst du das, oder vermutest du das nur? Ich bin da sehr skeptisch, da die Geräte nicht genau baugleich sind. Es wäre sehr interessant, wirkliche Fakten dazu zu erhalten. Wem gehört Gekko?
georgy
Inventar
#102 erstellt: 05. Dez 2004, 22:01
Geko gehört Gerd Kopistecki.

http://www.gekohifi.de
Thargor
Hat sich gelöscht
#103 erstellt: 06. Dez 2004, 00:33
Eine weitere Frage wäre z.B. auch, was ist denn mit den Geräten, die Vincent in Deutschland gar nicht vertreibt.... Die T3 / T300 Kombi gibt es von Vincent nicht.

Was solls. Trink ich halt noch ein und höre noch ein wenig Musik ...
Ragna
Stammgast
#104 erstellt: 06. Dez 2004, 22:51
Den Vincent CD S-6 verkaufen Sie ja auch nicht und der A-10 ähnelt ja auch nur dem SV 236, wenns denn auch gleich klingt.
Teletubbie
Hat sich gelöscht
#105 erstellt: 10. Dez 2004, 12:41
Die Antworten auf die zuvor gestellten Fragen finden sich vor allem im Markengesetz §14.

http://www.markengesetz.de

--> Kein Import, kein Besitz, kein Anbieten, kein gar nichts
Panther
Inventar
#106 erstellt: 10. Dez 2004, 13:11
Hi Teletubbie,

ein Rechtsanwalt bin ich ja nun wirklich nicht.

Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass mit dem Markenrecht (§ 14) ein Privatverkauf (!) auf eBay unterbunden werden kann. Immerhin handelt es sich nicht um ein Plagiat, auf das unerlaubterweise ein Markenzeichen aufgebracht wurde, sondern um ein im Ausland erworbenes Originalgerät.

Nachdem der Grauimport aus dem Ausland völlig legal ist, kann ich nicht nachvollziehen, wieso ein Importeuer gegen Privatverkäufe vorgehen können sollte. Aus dem zitierten Gesetz konnte ich das ehrlich gesagt auch nicht wirklich herauslesen. Bei gewerblichem Verkauf sieht das möglicherweise schon anders aus.

Vielleicht kann ja mal ein juristisch bewanderter Mensch hier was dazu sagen? Vielleicht sogar auf einen Musterprozess verweisen?

Grüße

Panther
xlupex
Inventar
#107 erstellt: 10. Dez 2004, 13:43
Hallo!
Musterprozesse sind dem Schreiben der PAtentanwälte beigefügt, natürlich solche, die im Sinne der Anwälte entschieden wurden.
Massgeblich war, dass der Verkäuferin eine Tatwiederholung nachgewiesen werden konnte und sie den Eindruck erweckte, nicht nur zu eigenen Zwecken verkauft zu haben...
Mas_Teringo
Inventar
#108 erstellt: 10. Dez 2004, 14:23
Wie xlupex schon richtig sagte ist das Problem die Sache mit dem "wie oft" und "eigener Zweck".

Einmaliger Verkauf von privat ist kein Problem, jedoch kann man sich ja schon beim 2. gleichen Gerät fragen, warum jmd ein Gerät importiert, verkauft und dann nochmal das Gleiche importiert (und dieses eventuell wieder verkauft).

Im Falle Vincent/Shengya ist diese Firma da sehr stark hinterher und lässt angeblich auch so manches Mal eine Auktion löschen.

Korsun sieht das wesentlich lockerer, ein berühmtes Beispiel ist die Firma s.....trade, welche ganz öffentlich als gewerblicher Verkäufer auftritt und diese Geräte in Umlauf bringt. Das gibt nicht nur Probleme mit dem Vertrieb, sondern auch damit, dass die Geräte keine Prüfsiegel für BRD haben und somit nicht ohne entsprechende Kennzeichnung verkauft werden dürfen - egal wie billig sie sind und welchen Gefallen uns diese Firma damit tun will.
Trotzdem lebt diese Firma noch, weil anscheinend niemand eine Klage gestartet hat, was im Falle Vincent vermutlich nicht lange gedauert hätte.

Opera z.B. geht einen ganz neuen Weg und fängt an in China einfach nicht mehr die begehrten Export-Modelle wie gehabt auf den Markt zu werfen. So geht man dem Problem gleich von Anfang an aus dem Weg.

Aber nochmal zu Euch Privatleuten:
Den Import kann Euch keiner verbieten.
Den Betrieb am hiesigen Stromnetz schon und in Brandfällen kann es mächtig Ärger geben.
Verkäufe, die als "privat" deklariert sind werden mehr oder weniger überwacht und bei Verdacht auf "kleinen Nebenverdienst" kann es schnell zur Anklage kommen.
Einmaliger Verkauf aus privatem Grund "Fehlkauf" ist gestattet, jedoch sollte man zum vermeiden von Ärger auch gleich darauf hinweisen, dass kein CE, etc.
xlupex
Inventar
#109 erstellt: 10. Dez 2004, 15:32
Hallo Mas Teringo!
Dein Wort in Patentanwalts Gehörgänge!
Amerigo
Inventar
#110 erstellt: 10. Dez 2004, 18:32
<schwarzmal-modus-an>
Wohnungsbrand mit Sachschaden kann dann übrigens schnell in die zehn- oder hunderttausende von Euro gehen. Think about. Die Versicherung wird voll Regress nehmen.
<schwarzmal-modus-aus>
Mas_Teringo
Inventar
#111 erstellt: 10. Dez 2004, 20:32
@Amerigo: Habe ich doch gesagt.

@xlupex: Was hat der Patentanwalt damit zu tun?
Thargor
Hat sich gelöscht
#112 erstellt: 10. Dez 2004, 23:55

Mas_Teringo schrieb:
Wie xlupex schon richtig sagte ist das Problem die Sache mit dem "wie oft" und "eigener Zweck".

Einmaliger Verkauf von privat ist kein Problem, jedoch kann man sich ja schon beim 2. gleichen Gerät fragen, warum jmd ein Gerät importiert, verkauft und dann nochmal das Gleiche importiert (und dieses eventuell wieder verkauft).

Im Falle Vincent/Shengya ist diese Firma da sehr stark hinterher und lässt angeblich auch so manches Mal eine Auktion löschen.


V. ist das völlig egal, wie oft Du das schon gemacht hast. Die mahnen einfach jeden ab, und lassen jede Auktion mit ShengYa bei Ebay löschen. (Und Ebäh prüft da gar nichts - die löschen einfach und geben Deine Adresse raus). Immer wenn ich mal ein ShengYa gefunden habe, dann ist das spätestens 6h später "ungültige Auktion".... und wieder ein Dussel um 500,-- Anwaltskosten ärmer....
Teletubbie
Hat sich gelöscht
#113 erstellt: 11. Dez 2004, 01:11

Hi Teletubbie,
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass mit dem Markenrecht (§ 14) ein Privatverkauf (!)


Du meinst wahrscheinlich mit "Privatverkauf" etwas, was es in der Juristerei nicht gibt.



auf eBay unterbunden werden kann. Immerhin handelt es sich nicht um ein Plagiat, auf das unerlaubterweise ein Markenzeichen aufgebracht wurde, sondern um ein im Ausland erworbenes Originalgerät.
Nachdem der Grauimport aus dem Ausland völlig legal ist,


??????



kann ich nicht nachvollziehen, wieso ein Importeuer gegen Privatverkäufe vorgehen können sollte. Aus dem zitierten Gesetz konnte ich das ehrlich gesagt auch nicht wirklich herauslesen. Bei gewerblichem Verkauf sieht das möglicherweise schon anders aus.


Wir unterscheiden uns vielleicht nur darin, daß du dir unter "Privatverkauf" und "Gewerblichem Verkauf" was anderes vorstellst als es Gesetzgeber/Rechtsprechung tun.



Vielleicht kann ja mal ein juristisch bewanderter Mensch hier was dazu sagen? Vielleicht sogar auf einen Musterprozess verweisen?


Gibt's, BGH-Urteil zum Verkauf auf Ebay von Rolex-Uhren.

(pdf-Datei:)
http://juris.bundesg...pos=201&Frame=4&.pdf

Entscheidend, Seite 16 unten letzter Absatz, Seite 17 oben erster Absatz.

"Im übrigen deutet das häufige Auftreten mancher Anbieter als Versteigerer (im Verkäuferprofil einer Rubrik des An-gebots sind bis zu 59 Feedbacks, also Käuferreaktionen nach früheren Auktionen dieses Anbieters zu verzeichnen)
auf eine geschäftliche Tätigkeit hin."


[Anmerk. der Mod. - Habe mir erlaubt das Tagging richtig zu setzen]


[Beitrag von Bass-Oldie am 11. Dez 2004, 04:44 bearbeitet]
Mas_Teringo
Inventar
#114 erstellt: 11. Dez 2004, 01:24
Die Formulierung aus dem Rolex-Urteil ist gut.

Für die, die es nciht wissen:
Wenn der BGH mal etwas entscheidet, dann hat das auch Tragweite und zukünftige Entscheidungen werden sich hieran orientieren.
Teletubbie
Hat sich gelöscht
#115 erstellt: 11. Dez 2004, 01:26

Mas_Teringo schrieb:

Einmaliger Verkauf von privat ist kein Problem, jedoch kann man sich ja schon beim 2. gleichen Gerät fragen, warum jmd ein Gerät importiert, verkauft und dann nochmal das Gleiche importiert (und dieses eventuell wieder verkauft).


Das ist einfach falsch.


Mas_Teringo schrieb:

Aber nochmal zu Euch Privatleuten:
Den Import kann Euch keiner verbieten.
Den Betrieb am hiesigen Stromnetz schon und in Brandfällen kann es mächtig Ärger geben.
Verkäufe, die als "privat" deklariert sind werden mehr oder weniger überwacht und bei Verdacht auf "kleinen Nebenverdienst" kann es schnell zur Anklage kommen.
Einmaliger Verkauf aus privatem Grund "Fehlkauf" ist gestattet, jedoch sollte man zum vermeiden von Ärger auch gleich darauf hinweisen, dass kein CE, etc.


Das ist einfach falsch.


[Beitrag von Teletubbie am 11. Dez 2004, 13:24 bearbeitet]
Teletubbie
Hat sich gelöscht
#116 erstellt: 11. Dez 2004, 01:28

Thargor schrieb:

V. ist das völlig egal, wie oft Du das schon gemacht hast. Die mahnen einfach jeden ab, und lassen jede Auktion mit ShengYa bei Ebay löschen. (Und Ebäh prüft da gar nichts - die löschen einfach und geben Deine Adresse raus). Immer wenn ich mal ein ShengYa gefunden habe, dann ist das spätestens 6h später "ungültige Auktion".... und wieder ein Dussel um 500,-- Anwaltskosten ärmer.... :Y


Das ist wohl eine Folge des von mir zitierten BGH-Urteils "Rolex gegen Ebay".
Mas_Teringo
Inventar
#117 erstellt: 11. Dez 2004, 01:32
@Teletubbie: Danke für die hilfreichen Kommentare...
Da ich jedoch interessiert bin, möchte ich Dich bitten Deine Antworten in einem Maße neu zu formulieren, so dass mein offenbar nicht vorhandenes Verständnis es eventuell auch schafft zu begreifen, was Du damit gemeint haben könntest.


[Beitrag von Mas_Teringo am 11. Dez 2004, 01:32 bearbeitet]
xlupex
Inventar
#118 erstellt: 11. Dez 2004, 10:56
Patentanwalt ist der Bursche (& Kumpane), der meinen Verkauf abgemahnt hat.

Hab ich eigentlich schon mal erwähnt, wie schlecht die Vincentprodukte klingen?
Teletubbie
Hat sich gelöscht
#119 erstellt: 11. Dez 2004, 13:36

Mas_Teringo schrieb:
@Teletubbie: Danke für die hilfreichen Kommentare...
Da ich jedoch interessiert bin, möchte ich Dich bitten Deine Antworten in einem Maße neu zu formulieren, so dass mein offenbar nicht vorhandenes Verständnis es eventuell auch schafft zu begreifen, was Du damit gemeint haben könntest.


Auf die Menge der Sheng Ya Geräte kommt es nicht an sondern auf die Zahl aller Käufe/Verkäufe bei Ebay oder anderswo. Und ob man das nur je Angebotssparte rechnet oder alle Käufe/Verkäufe egal welche Verkaufsrubrik läßt das Urteil offen.

"Einmaliger Verkauf aus privatem Grund "Fehlkauf" ist gestattet"

Nein, das ist nicht der Maßstab

"jedoch sollte man zum vermeiden von Ärger auch gleich darauf hinweisen, dass kein CE, etc."

Die These, daß du das Gerät trotz fehlendem CE-Zeichen einfach weiter verkaufen darfst, halte ich für falsch.


[Beitrag von Teletubbie am 11. Dez 2004, 13:54 bearbeitet]
Teletubbie
Hat sich gelöscht
#120 erstellt: 11. Dez 2004, 13:46

xlupex schrieb:
Patentanwalt ist der Bursche (& Kumpane), der meinen Verkauf abgemahnt hat.

Hab ich eigentlich schon mal erwähnt, wie schlecht die Vincentprodukte klingen?


Vielleicht kannst du mal sagen wie die andere Seite argumentiert. Der Vorwurf muß ja lauten "geschäftliche Tätigkeit", richtig? Und wie begründen sie das? Mit dem Bewertungsprofil von Ebay?

Klang der Vincentprodukte:

Du solltest immer noch dazu schreiben
"in meinen Ohren"
oder
"für mich"
oder
"für alle meine Freunde und Bekannten"
Teletubbie
Hat sich gelöscht
#121 erstellt: 11. Dez 2004, 13:58
Thema: "Geschäftlicher Verkehr":

Hier auch noch mal das Zitat aus einem Urteil des Landgerichts Berlin, auf das in dem BGH-Urteil auch Bezug genommen wurde, sprich damit durch BGH-Urteil als allgemein gültig abgesegnet wurde:

(Es ging um Hugo Boss Piraterieware)

"Der Antragsgegner hat im geschäftlichen Verkehr gehandelt. Der Begriff des geschäftlichen Verkehrs ist weit auszulegen. Erfaßt wird jede selbständige, wirtschaftliche Zwecke verfolgende Tätigkeit, in der eine Teilnahme am Erwerbsleben zum Ausdruck kommt. Darunter fällt nach Auffassung des Gerichts auch der Verkauf von Privateigentum, jedenfalls dann, wenn er. einen gewissen Umfang annimmt, wie z.B. das Anbieten von Waren auf einem Trödelmarkt.

Ähnlich liegt der Fall hier. Der Antragsgegner hat nicht nur vereinzelt Waren über das Internet angeboten oder gekauft, sondern mit 39 Transaktionen in einem Zeitraum von fünf Monaten Handel in einem Umfang getrieben, der den Rahmen dessen übersteigt, was im privaten Verkehr üblich ist. Er nimmt damit am Erwerbsleben teil, was seinen Ausdruck auch darin findet, dass er die beiden T-Shirts jeweils mit Gewinn weiterverkauft hat: Kauf des Hugo-Boss-T-Shirts für 44,00 DM, Verkauf für 61,00 DM, Kauf des Hugo-Boss-T-Shirts für 15,00 DM, Verkauf für 37,00 DM."

LG Berlin, Geschäftszeichen:
103 O 149/01


[Beitrag von Teletubbie am 11. Dez 2004, 14:00 bearbeitet]
Teletubbie
Hat sich gelöscht
#122 erstellt: 11. Dez 2004, 14:14
Zum Schluß von mir noch eine gute Fundstelle im Web.

http://www.markengkommentar.de/lese.php?14

Markengesetz §14 mit Fachkommentar.
Mas_Teringo
Inventar
#123 erstellt: 11. Dez 2004, 15:43
Eine Bitte in eigener Sache: Ich finde es anstrengend Threads zu lesen, in denen ein Mitglied immer untereinander mehrmals postet. Bitte versuche doch einmal den edit-Button zu benutzen.

Ansonsten hat mir Dein Erklärungsversuch nicht viel gebracht, da Du damit Deine "einfach falsch" Aussagen ein wenig anders dargelegt hast.
Du bekräftigst mich ja nun sogar darin zu sagen, dass jmd der mehrere Geräte verkauft, dem gewerblichen Handel zugeschrieben werden könnte.

Die Sache mit Spartenübergreifend ist sicherlich ein Grenzfall.
Ich meine mich an einen Rechtsstreit zu entsinnen bei dem eine Frau angeklagt wurde, gewerbliche Verkäufe auf ebay zu tätigen.
Sie konnte aber nachweisen, dass Sie ein riesiges Bauernhaus geerbt hatte und aus einem Grund an den ich mich nicht mehr erinnere dort alles verkaufen musste.
Die Fundstücke von dort hatten halt einen großen Wert und es waren reichlich(!) Sachen, aber das wurde trotzdem als "privat" gewertet, auch wenn es "gewerbliche" Verkäufer mit wesentlich weniger Umsatz und Angeboten gibt.

Zum Schluss noch mein größtes Rätsel:
Ich behauptete Folgendes, was Du mit "einfach falsch" kommentiertest und bislang nicht erläutert hast:

- privater Import ist legal
Warum auch nicht? Ich kenne kein gegenteiliges Urteil.

- Der Betrieb dieser Geräte in BRD ist verboten und im Schadensfall kann es Ärger geben
Was bitte ist daran falsch
Also wenn Du dies bestreitest, hast Du wesentlich weniger Ahnung, als es scheint.

- "private" Verkäufe sind nicht problemlos, da man bei Verdacht auf "gewerbliche" Tätigkeit entdeckt werden und Ärger bekommen kann.
Auch das ist wohl unbestritten richtig, wie Du ja selbst andauernd wieder schreibst. Wieso dann der "einfach falsch" Kommentar?

Zuletzt die Sache mit dem einmaligen Verkauf:
Zuerst schreibst Du

Das ist einfach falsch.

nun

Die These, daß du das Gerät trotz fehlendem CE-Zeichen einfach weiter verkaufen darfst, halte ich für falsch.

Mit der letzten Aussage kann ich ja sogar noch leben, da sie keinen so absoluten Anspruch hat, wie Erstere.
Trotzdem bleibe ich bei meinem Standpunkt, dass dieser Verkauf nicht grundsätzlich verboten ist.

Ich kenne zwar keine entsprechende Entscheisung dazu, jedoch ziehe ich da immer die Analogien zu KFZ-Zubehör ohne STVZO (darf unter Hinweis verkauft werden), amerikanische Telefone ohne Postzulassung (darf ich mir auch in die Vitrine stellen), etc.
Aufgrund des höheren Risikos bei Netzspannung ist hier der gewerbliche Vertrieb verboten, da Missbrauch nicht auszuschließen ist.
Es handelt sich aber gleichsam (im nicht angeschlossenen Zustand) um keine verbotenen Waren (wie Schusswaffen, Drogen, etc), womit kein mir bekanntes Gesetz es verbietet, dass ich meinem Nachbarn meinen Korsun verkaufe.
xlupex
Inventar
#124 erstellt: 11. Dez 2004, 16:05
Interessiert es irgendwen, dass bei meinen ca. 240 Bewertungen, hauptsächlich CD Verkäufe aus den Jahren 1999-2002 vorliegen?
Ist es von Belang, dass ich bei meinen HiFi-Verkäufen nachweislich Verlust gemacht habe?

Vermutlich werden mich diese Einwände wieder 500-1000 Euro RA-Honorar kosten!

Sind dies Sachverhalte, die man im allgemeinen Auswüchse nennt?
Mas_Teringo
Inventar
#125 erstellt: 11. Dez 2004, 16:07
Alles ist von Belang, was den Richter überzeugen könnte.
tpoint
Hat sich gelöscht
#126 erstellt: 11. Dez 2004, 16:51
Beobachte diesen thread hier seit längerem schon und ich frage mich sowieso, ob hier im Forum nicht das ein oder andere "schwarze Schaf" registriert ist, welches Infos über das allgemeine Kaufverhalten und Produktmeinungsfindung der User im Hifi Bereich sammelt. Unterstelle hier niemandem irgendetwas; aber es ist schon sehr seltsam wie hier von diversen Produkten (mit professionellen Strategien) dringend abgeraten und mit Markenschutzgesetz zugleich mit juristischen Schritten gedroht wird. Das war's; habe hier keine Lust mehr.


[Beitrag von tpoint am 11. Dez 2004, 16:56 bearbeitet]
Amerigo
Inventar
#127 erstellt: 11. Dez 2004, 17:10

tpoint schrieb:
zugleich mit juristischen Schritten gedroht wird.


Der einzige, der hier droht, ist der Gesetzgeber.

@xlupex: nein, das interessiert den Gesetzgeber nicht, dass du Verlust gemacht hast. Das Kriterium "gewerblich" sagt nichts darüber aus, ob mit Erfolg oder nicht. Selbst wenn du der erfolgsloseste Verkäufer aller Zeiten wärest, würde es nichts daran ändern. Erst im Falle einer Verurteilung interessiert das, um über das Strafmass zu entscheiden.
Aber sag: Was ist dir denn passiert? Hat Vincent dich tatsächlich verklagt, weil du mal 1 Sheng Ya Gerät über ebay angeboten hast?
xlupex
Inventar
#128 erstellt: 11. Dez 2004, 18:49
Hallo Amerigo!
Wie der genaue Terminus ist kann ich dir nicht sagen, ich verstehe die ganze Sache fachlich kaum.
Fakt: Angebot bei Ebay, Herausnahme durch Ebay, Einschreiben der Patentanwälte von Vincent/Sintronik mit der Aufforderung Unterlassungserklärung zu unterschreiben ("Sachwert"(?) 25000 Euro, "Streitwert"(?)).
So sieht es bis jetzt aus.
Anwalt eingeschaltet, mal sehen was daraus wird...
Grüsse
Ralf
Amerigo
Inventar
#129 erstellt: 11. Dez 2004, 18:51
Warum schaltest du einen Anwalt ein? Verstehe ich nicht. Du bist ja nur zu einer Unterlassung aufgefordert worden, oder verstehe ich etwas falsch?
xlupex
Inventar
#130 erstellt: 11. Dez 2004, 20:31
Die Unterlassungserklärung hatte 5 Punkte.
1-3 waren okay: N ix mehr verkaufen, alle Geräte die ich noch habe kaputt machen etc. (hab ja keine)

Punkt 4 und 5 besagten: Vincent/Sintronik die Unkosten erstatten & Schadensersatzforderungen (Grundlage zur Berechnung 25000 Euro).

Hätte ich das so unterschrieben, sagte mir der RA dass ich nun rechtsgültig die Schadenserstzfordung auf dem Schreibtisch liegen hätte.

Deshalb der RA.
Hab ich was falsch gemacht?
Bass-Oldie
Inventar
#131 erstellt: 11. Dez 2004, 20:57

Deshalb der RA.
Hab ich was falsch gemacht?


Bei der Mondsumme von 25.000 EUR Schadensersatz?
Nee, bestimmt nicht!
Thargor
Hat sich gelöscht
#132 erstellt: 11. Dez 2004, 22:51
Übrigens: Jetzt eine neue Marke, die Sintron Ärger machen könnte.

Hier gibts die bauähnlichen Geräte auch unter einem weiteren Namen in Bangkok....

http://www.ninetechthai.com/detail_product/sa_t1_t100.html

Pfui, ich hoffe, die werden abgemahnt....
Teletubbie
Hat sich gelöscht
#133 erstellt: 11. Dez 2004, 23:07
@xlupex

Wir wissen immer noch nicht, wie sie das mit dem "geschäftlichen Verkehr" begründet haben.
Amerigo
Inventar
#134 erstellt: 12. Dez 2004, 09:47

Schadensersatzforderungen (Grundlage zur Berechnung 25000


Das ist ja nur die Grundlage. Der sogenannte "Streitwert". Also das, um was es etwa gehen könnte. So zum Beispiel 5 Vincent-Endstufen 991 oder 5 Monoblock-Vorstufen Sets. Also eigentlich nicht allzu viel. Ob und wieviel da an Schadenersatzforderung daraus resultieren könnte, kann man daraus nicht lesen.

Spannend wäre wirklich die Frage, wie sie das begründen, wie Teletubbie schreibt.
xlupex
Inventar
#135 erstellt: 12. Dez 2004, 10:08
Hallo Tubbie & Amerigo:
Ich verstehe eure Frage noch nicht ganz. Geschäftlicher Verkehr?
Das ist mir noch nicht nachgewiesen, eure Ausführungen zur Anzahl der Bewertungen stimmen mich aber missmutig!
Wie der Frau im Musterprozess der geschäftliche Verkehr nachgewiesen wurde?
Sie hat wiederholt Sheng Ya (Bumms/Blitzeinschlag/ Paukengewitter) eingestellt - zudem hat sie Artikel verkauft die ihr nicht gehört haben, quasi für Freunde.
Elric6666
Gesperrt
#136 erstellt: 12. Dez 2004, 10:45
Hallo

25.000 EUR sind für die Unterlassungserklärung schon recht heftig. Normalerweise, werden
in solchen Fällen 5001,-- EUR angesetzt, da dann nicht mehr das Amtsgericht – sondern direkt
das Landgericht zuständig ist.

Welch Schelm, der vermuten würde, dass der Anwalt den Streitwert gerne hoch ansetzt. Daraus wird
ja die „Vergütung“ für den Anwalt berechnet. Je höher der Streitwert – um so mehr gibt es.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bragebo/inhalt.html

Dieser steht jetzt allerdings im Raum und für einen Parteien, wird es „teuer“.

Allerdings, darf man nicht vergessen, dass bei einer Unterschrift der Unterlassungserklärung pro
Nachgewiesenen Fall 25.000 EUR, unabgängig vom tatsächlichen Schaden, fällig würden.

Bei 3 Nachgewiesenen Verkäufen – eben gleich einmal 75.000 EUR.

Gruss
Robert
obelixx
Stammgast
#137 erstellt: 12. Dez 2004, 11:31
Hi Leute,
die Anwälte setzen den Streitwert (Gegenstandswert) immer höchstmöglich an. Bei mir 100000,-Euro für den Verkauf der ca.6 E&T Racks bei Ebay innerhalb von drei Monaten. Ich sollte ebenfalls einen Unterwerfungsvertrag unterschreiben, mit Inhalt 1. Die Teile nicht mehr zu veräußern, falls doch 10000,-Euro Vertragsstrafe zu zahlen. Diese Summe ist natürlich auch viel zu hoch gegriffen. Aber man kann nicht schreiben, daß der Gegenstandswert in so einem Fall automatisch auch zur Vertragsstrafe wird.
2. Sollte ich, soweit ich das verstanden habe, im Falle der Vetragsverletzung die Daten aller Verkäufe offenlegen, Einkaufspreis, Verkaufspreis, Gewinn, Umsatz, Liferantenadresse und Käuferdaten.
3. Allen Schaden, der der Firma Finite Elemente entstanden ist und enstehen wird zu ersetzen.
Und viertens die entstandenen Kosten des Anwalts in Höhe von 3000,-Euro zu bezahlen.
Nun den Unterwerfungsvertrag, muß man in so einem Fall unterschreiben, man kann eventuell die Vertragsstrafe reduzieren, und man kann versuchen mit oder ohne zusätzlichen Anwalt, den Gegenstandswert zu mindern, bzw, dessen Honorar, da dies in den meiste Fällen deutlich überhöht ist.
Natürlich heißt das, daß man die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht einfach unterschrieben zurück senden darf, sondern man muß im eigenen Sinne, die entsprechenden Ziffern abändern es hinzufügen und dann unterschrieben zurück senden.
Ich habe auch einen Anwalt eingeschaltet, kann leider momentan noch nicht schreiben, ob dies die richtige Entscheidung war.
Hab noch was vergessen:
indem Moment, indem ich öffentlich etwas zum Verkauf anbiete, nehme ich am geschäftlichen Verkehr teil, unabhängig davon ob ich gewerblich tätig bin oder nachweislich privat.


[Beitrag von obelixx am 12. Dez 2004, 11:34 bearbeitet]
Panther
Inventar
#138 erstellt: 12. Dez 2004, 12:05
Hi zusammen,

das sieht ja langsam so aus, als ob der Vincent-Vertrieb mehr Energie in die Juristerei steckt, als in die Bemühungen, die Ware hier zu vernünftigen Preisen mit "angemessenen" (was immer das ist) Gewinnspannen zu verkaufen. (Ok, nicht ganz sachlich...)

Insofern bin ich ja ganz froh, dass in meiner Kette kein einziges Gerät aus dem Verein steht. Für meinen Geschmack ist das ein seltsamer Stil, wenn gleich alles von Anwälten plattgeschlagen werden muss. Solche Betriebe sind mir als Endverbraucher ziemlich unsympathisch.

Dass die gegen gewerbliche Grauimporteure vorgehen, finde ich ja wie gesagt in Ordnung. Aber Privatleuten Abmahnungen in Höhe von 25k€ zuzusenden ist IMHO schlichtweg unverschämt.

Grüße

Panther
Teletubbie
Hat sich gelöscht
#139 erstellt: 12. Dez 2004, 12:12

obelixx schrieb:

Hab noch was vergessen:
indem Moment, indem ich öffentlich etwas zum Verkauf anbiete, nehme ich am geschäftlichen Verkehr teil, unabhängig davon ob ich gewerblich tätig bin oder nachweislich privat.


Nein, das stimmt so nicht, siehe BGH-Urteil in Verbindung mit LG Berlin Urteil, das ich weiter oben zitiert habe.
xlupex
Inventar
#140 erstellt: 12. Dez 2004, 12:14
Hi Panther!
Sei froh dass du keine Vincentkomponenten in deiner Ketter hast, die klingen IMHO ziemlich schlecht!

Hä hä, wird Zeit für Copy & Paste!
obelixx
Stammgast
#141 erstellt: 12. Dez 2004, 12:25
@Teletubbie
sag mal hast Du ein Problem?
In dem Urteil steht genau das gleiche wie das was ich geschrieben habe, wenn man es so auslegen will, andererseits könnte man auch sagen, was hat das Urteil damit zu tun?
Irgendwie mußt Du offensichtlich erstmal nur widersprechen oder was ist dein Problem?
Desinformation?
Elric6666
Gesperrt
#142 erstellt: 12. Dez 2004, 12:33
Hallo Panther,


wenn gleich alles von Anwälten plattgeschlagen werden muss. Solche Betriebe sind mir als Endverbraucher ziemlich unsympathisch


Was ist daran unsympathisch – eher doch, dass es gewissen Anheizern des zB Sheng Ya Themas das leben
schwer mach.

@ xlupex

die klingen IMHO ziemlich schlecht!


Da du das nun zum Wiederholtenmahle erwähnst – in Bezug auf was? An / mit welchen Geräten?


Gruss
Robert
Teletubbie
Hat sich gelöscht
#143 erstellt: 12. Dez 2004, 12:37

Panther schrieb:
Hi zusammen,

Für meinen Geschmack ist das ein seltsamer Stil, wenn gleich alles von Anwälten plattgeschlagen werden muss. Solche Betriebe sind mir als Endverbraucher ziemlich unsympathisch.

Dass die gegen gewerbliche Grauimporteure vorgehen, finde ich ja wie gesagt in Ordnung. Aber Privatleuten Abmahnungen in Höhe von 25k€ zuzusenden ist IMHO schlichtweg unverschämt.


Na ja, da soll exemplarisch mal ein paar Leuten richtig Angst eingejagt werden. Eine Firma, die das tut, muß aber aufpassen, daß sie nicht eines Tages wegen Rechtsmißbrauchs vor den Kadi gezerrt wird. Ich habe mir mal die EU-Richtlinie sowie die EuGh-Rechtsprechung angesehen. Endgültig geklärt ist das nicht.

Dreh- und Angelpunkt ist die "geschäftliche Tätigkeit". Darunter fällt nicht, wenn jemand seinen Keller oder Speicher entrümpelt, indem er ein paar Sachen verkauft.
Schwierig wird es bereits, wenn jemand EBAY (oder ähnliches) nutzt, um zum Beispiel 10 Verstärker zu kaufen, um den einen rauszufinden, der einem gefällt, und dann die anderen 9 wieder verkaufen will. Während wir Laien bisher gedacht haben, daß sei erlaubter "Privatverkauf", scheinen die Juristen das anders zu sehen.
Eindeutig ist, daß jemand, der 3 Geräte kauft, um 2 bei EBAY mit Gewinnabsicht zu verkaufen, um mit dem Gewinn "sein" drittes Gerät zu finanzieren, geschäftlich handelt. Bei markenrechtlich nicht geschützten Geräten ist das ja auch okay (eventuell aber steuerabgabenpflichtig), aber eben nicht bei markenrechtlich geschützten Geräten.

Soweit meine - laienhafte - Zusammenfassung.


[Beitrag von Teletubbie am 12. Dez 2004, 19:06 bearbeitet]
Teletubbie
Hat sich gelöscht
#144 erstellt: 12. Dez 2004, 12:41

obelixx schrieb:
@Teletubbie
sag mal hast Du ein Problem?
In dem Urteil steht genau das gleiche wie das was ich geschrieben habe, wenn man es so auslegen will, andererseits könnte man auch sagen, was hat das Urteil damit zu tun?
Irgendwie mußt Du offensichtlich erstmal nur widersprechen oder was ist dein Problem?
Desinformation?


Du redest Unsinn aber auf dem Niveau rede ich nicht mit dir. Bei dir ist die Sache ja auch klar rechtswidrig gewesen. Da gibt es nichts zu deuteln.


[Beitrag von Teletubbie am 12. Dez 2004, 12:43 bearbeitet]
obelixx
Stammgast
#145 erstellt: 12. Dez 2004, 12:51
@Teletubbie


Teletubbie schrieb:
Thema: "Geschäftlicher Verkehr":

Erfaßt wird jede selbständige, wirtschaftliche Zwecke verfolgende Tätigkeit, in der eine Teilnahme am Erwerbsleben zum Ausdruck kommt. Darunter fällt nach Auffassung des Gerichts auch der Verkauf von Privateigentum, jedenfalls dann, wenn er. einen gewissen Umfang annimmt, wie z.B. das Anbieten von Waren auf einem Trödelmarkt.

LG Berlin, Geschäftszeichen:
103 O 149/01


Also, wenn ich bei Ebay, einem Online-Trödelmarkt, oder einer Online Handelsplattform, Dinge aus meinem Privateigentum verkaufe, nehme ich am gewerblichen Verkehr teil. Was soll daran jetzt nicht richtig sein?

Bitte entschuldige, wenn ich mich in meiner Ausdrucksweise vergriffen habe und Du dich angegriffen fühlst. Dies war nicht so gemeint. Es fällt mir nur schwer solche Aussagen, von dir einfach so hinzunehem, da sie mehrfach sehr pauschal und undifferenziert waren. Und ich denke dies führt offensichtlich zu Missverständnissen, die eigentlich vermieden werden könnten.
xlupex
Inventar
#146 erstellt: 12. Dez 2004, 12:54
Hallo Tubbie!
Interessant scheint es wirklich zu sein, wie sich der geschäftliche Verkehr tatsächlich konkret bemißt.
Von all meinen Auktionen sind über 9/10 der Verkauf von alten/gebrauchten CD`s (uff - Glück gehabt?)
Seit einem Jahr auch HiFi-Komponenten, </=10, niemals jedoch doppelverkauf der gleichen Komponente!

AUSSER: Lautsprecher!! So wie es aussieht, und man den Löffel im Mund umgedreht bekommt, muss man damit rechnen, dass die Anwälte es für beanstandungswürdig halten, dass man 2 die gleichen LS verkauft (für uns Normal-Menschen auch Pärchen genannt)!

hallo Eric6666:
Lass dich mal (noch) nicht iritieren, noch mache ich keine Aussage zu den Vincentgeräten, ich übe nur schon mal ein bischen dafür, was passieren könnte, wenn ich die endgültige RA-rechnung sehe und meine schlechte Laune auf dem Höhepunkt angekommen ist.
Aber mal nebenbei, klanglich schlechter waren eigentlich nur die TAC-Röhrenverstärker - werden die eigentlich immer noch von Gecko-HiFi vertrieben?
obelixx
Stammgast
#147 erstellt: 12. Dez 2004, 13:02
Hi xlupex,
ich glaube nicht, daß Du dir Sorgen darüber machen mußt, ob Du eventuell als Händler tätig warst, oder irgendetwas dergleichen.
Die Definition besagt, daß man in dem Moment Händler ist, indem man nachweislich etwas kauft, um es mit Gewinn weiterzuverkaufen, unabhängig davon, ob Du im Endeffekt damit Gewinn machst oder nicht.
Dein und mein Problem ist der Gegenstandswert, nachdem sich die Anwaltskosten bemeßen. Und dieser hängt von dem jährlichen Umsatz des vermeintlich Geschädigten ab. Und leider nicht davon wieviel Du zu welchem Preis verkauft hast.
obelixx
Stammgast
#148 erstellt: 12. Dez 2004, 13:06
@teletubbie,
was ist den daran klar rechtswidrig, wenn ich nachweislich aus Sammelbestellungen Überbleibsel bei Ebay verkaufe und in den Angeboten schreibe, daß diese Teile ähnlich sind wie ein Produkt was es hier in Deutschland viel teurer gibt?
Elric6666
Gesperrt
#149 erstellt: 12. Dez 2004, 13:45
Hallo xlupex,


Lass dich mal (noch) nicht iritieren, noch mache ich keine Aussage zu den Vincentgeräten


Jetzt, verstehe ich nur noch Kofferklauen und Bahnhof!

Die nachfolgend, von dir mehrfach aufgeführte Behauptung, entspricht somit nicht deiner Erfahrung?


Sei froh dass du keine Vincentkomponenten in deiner Ketter hast, die klingen IMHO ziemlich schlecht!


Gruss
Robert
Thargor
Hat sich gelöscht
#150 erstellt: 12. Dez 2004, 14:30

obelixx schrieb:
@teletubbie,
was ist den daran klar rechtswidrig, wenn ich nachweislich aus Sammelbestellungen Überbleibsel bei Ebay verkaufe und in den Angeboten schreibe, daß diese Teile ähnlich sind wie ein Produkt was es hier in Deutschland viel teurer gibt?


Da greift das Markenrecht meines Erachtens eindeutig. Auch bei den Rolex Uhren auf Ebay war eindeutig gekennzeichnet, dass es sich um "Plagiate" "Nachbauten" oder "bauähnliche" Teile handelte. Trotzdem sind die Markenrechte von Rolex eindeutig verletzt.

Ohne den Hinweis auf Finite in der Auktion wäre das evt. anders zu sehen?
xlupex
Inventar
#151 erstellt: 12. Dez 2004, 14:46
Hallo Eric!
Wenn ich jetzt mal intensiv darüber nachdenke, wie mir die Geräte gefallen haben, kann ich dir nur von einem kauf abraten - für möglich halte, dass in diese Entscheidung meine jüngsten Erfahrungen mit dem Vincent/Sintronik/Gecko-Vertrieb einfließen, unbewusst, Generalisierung könnte man evtl. aus psychologischer Sicht dazu sagen.
Okay?

Ob du dir ein solches Gerät kaufen sollst, solltest du in diesem Sinne also eher jemanden Fragen, der nicht von Vincent angegangen wird.
Ansonsten die übliche Empfehlung: selber anhören.
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