Probehören zu Hause

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papa.jay
Stammgast
#1 erstellt: 06. Aug 2018, 16:39
Hallo,

ich komme aus Österreich und suche derzeit neue Lautsprecher für mein Wohnzimmer. Im Versuch das große Feld der Teilnehmer etwas auszudünnen, habe ich in den letzten Wochen/Monaten Termine bei verschiedenen Händlern wahrgenommen. Objekte der Begierde sind Stereo-Lautsprecher mit der optionalen Erweiterung eines Center Speakers. Ich suche aktuell im Preissegment 7000 - 13000 Euro (für alle drei Lautsprecher).

Wenn mir Lautsprecher grundsätzlich gefallen, versuche ich immer das "Probehören zu Hause" zu organisieren (ist für mich ein unverhandelbares Muss-Kriterium).

Dabei mache ich immer wieder sehr unterschiedliche Erfahrungen. Die Aussagen der Händler reichen von "machen wir nicht" bis zu "kein Problem". Ein Händler verlangt gar nichts, der Nächste eine kleine Kaution für das Überlassen des Ausstellers. Ein Anderer verlangt einen Betrag für die Zustellung und Abholung der Lautsprecher. Zuletzt hatte ich den Fall, dass ich den kompletten UVP der Lautsprecher interlegen hätte müssen, damit ich die Lautsprecher zu Hause probehören darf. Das fand ich dann doch etwas heftig.

Mir ist schon klar, dass das Thema immer heikler wird, umso teurer die Lautsprecher (oder Geräte) werden und bin gerne bereit einen kleinen Betrag als Kaution zu hinterlegen. Ich verstehe, dass sich ein Händler irgendwie absichern muss. Ich finde es auch mehr als in Ordnung die Dienstleistung des Händlers (z.B.: Transport hin und zurück) zu bezahlen (wird im Regelfall bei Kauf ja auch angerechnet).

Ich bin grundsätzlich recht geduldig, habe aber im Laufe meine Reise gemerkt, dass bei mir dann auch irgendwann Schluss ist. Manche Forderungen und Ansagen fallen für mich in die Kategorie "Unverschämtheit".

Wie sind denn Eure Erfahrungen bzw. wo liegen Eure persönlichen Schmerzgrenzen für Kautionen, Transportunkosten, usw.
Was würdet Ihr als üblich oder gerade noch akzeptabel bezeichnen und was wäre für Euch ein No-Go.

Eine Frage interessiert mich in diesem Zusammenhang besonders: hatte jemand von Euch schon einmal den unangenehmen Fall, dass ein Lautsprecher (oder Gerät) beim Probehören (oder beim Transport dorthin bzw. zurück) Schaden genommen hat ? Wird so ein Schadensfall überhaupt von einer herkömmlichen Haushaltsversicherung abgedeckt ? (Ich habe da so meine Zweifel...)

lg aus Wien
Mickey_Mouse
Inventar
#2 erstellt: 07. Aug 2018, 15:09
ich sehe es als völlig legitim an, wenn der Händler den vollen Kaufpreis verlangt.

versetze dich doch mal in seine Lage. Du könntest ja auch hoch verschuldet sein, "leihst" dir bei ihm LS für 10.000€ aus und verkaufst die für 5000€, der Händler geht komplett leer aus weil da andere Gläubiger vor ihm in der Schlange stehen.
Reference_100_Mk_II
Inventar
#3 erstellt: 07. Aug 2018, 15:23
Solche Produkte von einem Händler, HiFi-Lautsprecherboxen, sind ja nicht in erster Linie zum Verleih/zur Vermietung angedacht, wie z.B. die Gokarts auf einer Gokart-Bahn oder Schlittschuhe auf dem Weihnachtsmarkt oder auch der Mietwagen auf einer Südseeinsel, wo der Vermieter davon ausgeht, dass da früher oder Später Abnutzungserscheinungen dran entstehen werden, und wo vielleicht auch mal Schindluder mit getrieben wird.
(Ist er kalt, gib ihm sechs-einhalb....)

Er will die Dinger verkaufen, der Händler.
Du gehst ja auch nicht ins Autohaus und verlangst einen Monat Testfahrt für um sonst. Oder für eine kleine Kaution.
Würde keiner drauf eingehen.
Mal ne Stunde Probefahren ja. Aber das wars dann auch.

Von daher kann ich Händler die den kompletten Preis hinterlegt haben wollen durchaus verstehen.
Alles andere sind freiwillige Angebote von denen.
Du solltest deine Sichtweise also lieber komplett umkrempeln, und denen Dankbar sein, die es dir ÜBERHAUPT ermöglichen ,die Boxen daheim anzuhören.
Egal, ob der volle Preis oder nur ein anteiliger Preis hinterlegt werden muss.
Dadof3
Moderator
#4 erstellt: 08. Aug 2018, 13:54

Wie sind denn Eure Erfahrungen bzw. wo liegen Eure persönlichen Schmerzgrenzen für Kautionen, Transportunkosten, usw.

Was ich bisher erlebt habe, war:

  • Händler gibt die Lautsprecher gegen Hinterlegung des Personalausweises einfach so mit.
  • Händler will bei LS aus der Ausstellung 20 Euro Gebühr, die bei Kauf angerechnet werden.
  • Händler will bei LS, die er extra erst bestellen müsste, 10 % der UVP als Gebühr, die bei Kauf angerechnet würden.

Finde ich alles legitim.


papa.jay (Beitrag #1) schrieb:
Eine Frage interessiert mich in diesem Zusammenhang besonders: hatte jemand von Euch schon einmal den unangenehmen Fall, dass ein Lautsprecher (oder Gerät) beim Probehören (oder beim Transport dorthin bzw. zurück) Schaden genommen hat ? Wird so ein Schadensfall überhaupt von einer herkömmlichen Haushaltsversicherung abgedeckt ? (Ich habe da so meine Zweifel...)

Ich kenne die Rechtslage in Österreich nicht, aber die deutschen Hausratversicherungen würden den Schaden abdecken, sofern er in der Wohnung entsteht, nicht aber beim Transport vom/zum Händler.


Mickey_Mouse (Beitrag #2) schrieb:
ich sehe es als völlig legitim an, wenn der Händler den vollen Kaufpreis verlangt. Du könntest ja auch hoch verschuldet sein, "leihst" dir bei ihm LS für 10.000€ aus und verkaufst die für 5000€, der Händler geht komplett leer aus weil da andere Gläubiger vor ihm in der Schlange stehen.

Ich habe noch keinen Autohändler erlebt, der für die Probefahrt eine Hinterlegung des Listenpreises verlangt hätte.
Er könnte zudem alternativ auch eine Forderungsausfallversicherung abschließen und ggf. die Kosten dafür verlangen.

Ich will jetzt nicht sagen, dass ich dafür gar kein Verständnis hätte, aber ein gewisses Risiko gehört irgendwie auch zum Geschäft.
Man muss das halt auch mal umgekehrt sehen: Was ist, wenn der Händler während des Probezeitraums Insolvenz anmeldet? Dann sind 10.000 € futsch, und die Lautsprecher muss man trotzdem zurückgeben, weil ja noch Eigentum des Händlers. Daher kann ich schon verstehen, dass jemand davor zurückschreckt und vielleicht lieber zum Wettbewerb geht.


[Beitrag von Dadof3 am 08. Aug 2018, 13:55 bearbeitet]
WBC
Gesperrt
#5 erstellt: 08. Aug 2018, 17:35

Dadof3 (Beitrag #4) schrieb:

Man muss das halt auch mal umgekehrt sehen: Was ist, wenn der Händler während des Probezeitraums Insolvenz anmeldet? Dann sind 10.000 € futsch, und die Lautsprecher muss man trotzdem zurückgeben, weil ja noch Eigentum des Händlers.


Ist das so?

Weil - wieder andersherum - wenn eine PKW-Werkstatt Insolvenz anmeldet und Du hast das Pech, dass Dein PKW gerade zu dem Zeitpunkt in dessen Halle "im Auftrag" zum Verkauf oder zur Reparatur steht, ist dieser auch weg, da er vom Inso-Verwalter knallhart zur Konkursmasse gezählt wird.


Korrigiert mich bitte, wenn ich da falsch liege...


[Beitrag von WBC am 08. Aug 2018, 17:36 bearbeitet]
Denon_1957
Inventar
#6 erstellt: 08. Aug 2018, 18:14
@WBC
Der PKW gehört dir und nicht dem Händler also fliest er nicht in die Konkursmasse.
Mickey_Mouse
Inventar
#7 erstellt: 08. Aug 2018, 18:15
ich würde ja einen "normalen" Kaufvertrag mit fest eingeräumten (und definiertem) Rückgaberecht abschließen (wollen).
Ziel der ganzen Aktion soll ja im Idealfall der Kauf sein. Wenn also alles gut geht, dann behält man die LS einfach.
das ist natürlich etwas anderes, wenn einem der Händler Ausstellungsstücke in einer ganz anderen Farbe oder Ausführung zum Probehören mitgeben möchte.

hier sehe ich auch den Unterschied zum Auto (Neu) Kauf. Wenn ich zum Händler gehe, dann ist es gar nicht das Ziel genau DIESES Auto zu kaufen, sondern nur anhand dessen Eigenschaften zu bewerten ob dieses Modell in Frage kommt.

außerdem ist die Gesamtsituation bei einem Auto auch etwas anderes. Das nimmt man nicht für mehrere Tage mit nach Hause, sondern setzt sich rein und fährt eine Runde. Ich hatte es sogar schon, dass der Verkäufer partout mitfahren wollte.
so ein Auto kann man auch schlecht "mal eben" zu Geld machen, ohne Papiere usw. schon gar nicht.

ansonsten versuche mal bei einem Autohändler oder Verleih in der Nähe des Nürburgrings ein Auto zu bekommen, ohne den vollen Preis zu hinterlegen

wie gesagt, ich kann in der heutigen Zeit komplett verstehen und nachvollziehen, wenn der Händler den vollen Kaufpreis haben möchte, bevor er die LS raus rückt.
Dadof3
Moderator
#8 erstellt: 08. Aug 2018, 19:59
WBC, das ist deswegen so, weil in der Konkursmasse bei Sachen die Eigentumsverhältnisse zählen, nicht der Besitz. Bei Geld hingegen zählt der Besitz und nicht das Eigentum. Denn es geht ja gerade darum, dass das Geld nicht mehr ausreicht, um alle Gläubiger zu befriedigen.
gapigen
Inventar
#9 erstellt: 11. Aug 2018, 07:26
Es gibt doch auch einige Direktversender (zumindest in Deutschland. Österreich kenne ich dazu zu wenig). Und die haben auch schöne Töchter. Da würde ich mich in jedem Fall umsehen, und wenn es nur zum Vergleich ist mit eventuell anderen Lautsprechern, die Du Dir mehr oder weniger kostenintensiv und/oder mühevoll nach Hause holen musst. Bei den Direktversendern hast Du zwar auch Kosten, ich denke aber, der Prozess ist grundsätzlich einfacher als das Leihen über einen Händler.
13mart
Inventar
#10 erstellt: 13. Aug 2018, 12:09

papa.jay (Beitrag #1) schrieb:
Ich suche aktuell im Preissegment 7000 - 13000 Euro (für alle drei Lautsprecher).


Da ist ein Direktversender wohl kaum der ideale Ansprechpartner.

Gruß Mart
el_espiritu
Inventar
#11 erstellt: 13. Aug 2018, 13:18

13mart (Beitrag #10) schrieb:

papa.jay (Beitrag #1) schrieb:
Ich suche aktuell im Preissegment 7000 - 13000 Euro (für alle drei Lautsprecher).


Da ist ein Direktversender wohl kaum der ideale Ansprechpartner.

Gruß Mart

Wieso denn nicht...? Nubert z.B. hat in dem Preissegment durchaus auch Produkte.
gapigen
Inventar
#12 erstellt: 13. Aug 2018, 16:37

Wieso denn nicht...? Nubert z.B. hat in dem Preissegment durchaus auch Produkte.

... an die dachte ich auch
Dadof3
Moderator
#13 erstellt: 13. Aug 2018, 20:56
Da würde ich eher an XTZ denken...
der_kottan
Inventar
#14 erstellt: 14. Aug 2018, 03:40
Mir fällt bei dem Preisbereich und einem lediglich optionalen Center (also erstmal weglassen ) MEG 901K oder Adam Audio S5V ein.
Dadof3
Moderator
#15 erstellt: 14. Aug 2018, 06:51
Hier ging es nicht um eine Kaufberatung, sondern um die Frage, welche Erfahrungen bei Händlern bzgl. Probehören zuhause gemacht wurden, und was wir für legitim halten und was nicht.
der_kottan
Inventar
#16 erstellt: 14. Aug 2018, 08:18
Ach Nee, das zeigen ja die 2 Posts vor meinem
Weltensegler_1970
Inventar
#17 erstellt: 28. Aug 2018, 21:43
Hallo in die Runde,

grundsätzlich ist das Verleihen eines Vorführgerätes für mich auch eine Vertrauensfrage.
Ist jemand Stammkunde und hat bereits höhere Summen beim Händler gelassen, so sollte man schon mal ein Gerät ohne Kosten ausleihen dürfen. Ich habe allerdings die Erfahrung gemacht, dass ein Händler, obwohl wir bereits fünfstellige Beträge bei ihm investiert hatten, den vollen Listenpreis hinterlegt haben wollte. Es ging um ein bis zwei Tage Probehören mit ernsthafter Kaufabsicht.
Dieses Gebaren empfand ich als Unverschämtheit!

Viele Grüße,

WS


[Beitrag von Weltensegler_1970 am 29. Aug 2018, 04:12 bearbeitet]
M_arcus_TM88
Inventar
#18 erstellt: 30. Aug 2018, 14:08
Hallo Papa,
wenn du LS in deinem genannten Preissegment bei einem seriösen Händler kaufen möchtest und dieser Händler bekannt dafür ist, dass er LS zum Probehören rausgibt, bezahlst du noch den Listenpreis für rumgereiste Boxen?
Wie oft wurden die LS mitgegeben? Wie wurden sie dabei behandelt? Warum wurden sie zurückgegeben? Fragen, die sich beim Kunden auftun.
Streng genommen sind diese LS keine Neuware mehr sondern Vorführer und nur mit Preisnachlässen verkaufen. Das versuchen schlaue Händler zu vermeiden. Das Thema Sachmängelhaftung ist hier auch zu beachten.
Gruß
Markus
Dadof3
Moderator
#19 erstellt: 30. Aug 2018, 14:14

M_arcus_TM88 (Beitrag #18) schrieb:
Streng genommen sind diese LS keine Neuware mehr sondern Vorführer

Die Lautsprecher wurden ja sowieso bereits vorgeführt und sind deswegen bereits Vorführer. Es wird ja nicht erwartet, originalverpackte Neuware mit nach Hause zu bekommen.
kobold58
Hat sich gelöscht
#20 erstellt: 30. Aug 2018, 14:48
Dadof, Deiner Sicht bezüglich Hausratversicherung ist zumindest teilweise zu widersprechen. Die deckt nur Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Brand und Blitzschlag sowie Einbruchsdiebstahl ab. Ob das ausgerechnet den geliehenen Boxen passiert?
Dadof3
Moderator
#21 erstellt: 30. Aug 2018, 15:11
OK, vielleicht missverständlich. Ich habe die Frage darauf bezogen, ob die Lautsprecher überhaupt zum Versicherungsgegenstand gehören. Sie gehören ja eigentlich nicht direkt zum eigenen Hausrat und da können schon Zweifel kommen.

Natürlich gelten nur die jeweils versicherten Schadensereignisse. Das sind die im Grundschutz enthaltenen (das sind schon ein paar mehr als die genannten) und die im Rahmen entsprechender Zusatzvereinbarungen individuell vereinbarten.

Dass zum Beispiel durch fahrlässigen Umgang verursachte Schäden nicht davon abgedeckt sind, versteht sich wohl von selbst, das ist ja bei allen Bestandteilen des Hausrats der Fall und bedarf eigentlich keiner besonderen Erwähnung, oder? Na ja, vielleicht auch doch, ich käme nur nicht auf die Idee.
kobold58
Hat sich gelöscht
#22 erstellt: 30. Aug 2018, 15:17
Sicher habe ich nicht alle Schadensereignisse aufgeführt, aber Deine letzte Zeile drückt es dann aus. Viel eher wäre bei einem "Dummheitsschaden"- Kratzer usw. zu Fragen, ob die Haftpflicht es deckt, z. B. über Mietsachschäden. Aber auch das ist nicht sicher.
M_arcus_TM88
Inventar
#23 erstellt: 30. Aug 2018, 15:21
@ Dadof
Da ist richtig, aber ein Vorführer im Austellungsraum ist etwas anderes als Reisegepäck im Kofferraum. Zudem werden im Austellungsraum die LS wohl kaum permanent rumgetragen und verkabelt. Sie stehen halbwegs in einem geschützen Bereich. Auch die "Tests", welche dann zu Hause bezgl. der Lautstärke gemacht werden, fallen naturgemäß weg.

Aber hier geht es auch um das Image des Gewerbetreibenden. Mann könnte dem Kunden ja die LS vorbeibringen und dann bei ihm zu Hause vorführen. Ich rede hier vom Premiumsegment, wohlgemerkt und nenne das mal Service. Zudem behält man als Verkäufer die Sache zumindest unter Kontrolle.

Wenn aber ein Händler dafür bekannt wird, das er sündhaft teure LS mal so eben verleiht, dann kommen ruckzuck die lieben Probehörtouristen und Wochenendangeber. Nach dem Motto: Freitags holen, Montags zurück, die Nachbarn und Kumpels waren beeindruckt.

Gruß
Markus
gapigen
Inventar
#24 erstellt: 30. Aug 2018, 16:11
Wenn ich einn vom Händler geliehenen Lautsprecher ruiniere, dann ist das doch eine Sache die Privathaftpflicht - oder?
papa.jay
Stammgast
#25 erstellt: 30. Aug 2018, 17:13
Hi,

danke für die Rückmeldungen... ist sehr interessant zu sehen, wie unterschiedlich die Erfahrungen und Meinungen jedes Einzelnen sind.


Weltensegler_1970 (Beitrag #17) schrieb:
Es ging um ein bis zwei Tage Probehören mit ernsthafter Kaufabsicht.
Dieses Gebaren empfand ich als Unverschämtheit!


Eine ähnliche Erfahrung hat mich dazu bewogen den Thread zu starten...


M_arcus_TM88 (Beitrag #18) schrieb:
wenn du LS in deinem genannten Preissegment bei einem seriösen Händler kaufen möchtest und dieser Händler bekannt dafür ist, dass er LS zum Probehören rausgibt, bezahlst du noch den Listenpreis für rumgereiste Boxen?


In meinem Fall hätte ich Vorführer zum Probehören erhalten. Hinterlegen hätte ich den vollen Listpreis müssen. Im Falle eines Kaufes, hätte ich dann natürlich schon ein Paar neue Lautsprecher erhalten. Gepasst hat das Gesamtbild für mich trotzdem nicht. Wenn der Vorführer beschädigt worden wäre, wäre der Listpreis weg und ich hätte mich vermutlich mit meiner Versicherung und dem Händler herumstreiten müssen. Ich denke, dass ich in dem Szenario sehr schlechte Chancen hätte, den gesamten Betrag zurückzubekommen...

pj
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