Elektro Moser in Konstanz

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Heimkino-Michel
Inventar
#1 erstellt: 08. Feb 2018, 14:53
Bin grade beim klicken auf der Homepage von Elektro Moser gelandet. Da steht folgendes:

Eine Persönliche Beratung ist uns wichtig. Wir wollen unseren Kunden keine Ware anbieten, die schon mehrfach versendet und Probegehört wurde. Daher kein Widerrufsrecht, Rückgaberecht oder Fernabsatzrecht. Wir bieten Abholung oder Lieferung an.

http://www.elektromoserkonstanz.de/High-End-Heimkino-Multiroom/

Geht das so einfach? Bin gerade etwas verwirrt
BassHunter81
Ist häufiger hier
#2 erstellt: 08. Feb 2018, 15:00
Bei Online- und telefonischen Bestellungen greift mWn das Fernabsatzgesetz, jedoch nicht bei Einkäufen im Laden, da kann dann der Händler entscheiden, manche sind kulant, andere nicht.
Manche Händler geben auch nur noch Gutscheine bei einer Rückgabe raus, sodass man sein Geld auf jeden Fall dort im Laden (bzw. einem der Kette angehörigen Ladengeschäft) lassen muss.


[Beitrag von BassHunter81 am 08. Feb 2018, 15:03 bearbeitet]
Passat
Inventar
#3 erstellt: 08. Feb 2018, 15:24
Da der Laden anscheinend gar keine Waren versendet, greift da natürlich auch das Fernabsatzrecht nicht.
Und ein Widerrufsrecht bzw. Rückgaberecht oder Umtauschrecht beim Kauf im Laden existiert generell nicht.
Das ist immer Kulanz vom Händler.

Bzw. es greift nur bei mangelhafter Ware und mehrmaliger erfolgloser Mängelbeseitungsversuche.
Dann kann man das Gerät unter Erstattung des Kaufpreises zurückgeben.
Eine Abgeltung des Kaufpreises durch einen Gutschein muß man sich in dem Fall auch nicht gefallen lassen.
Man hat das Recht auf Auszahlung des Kaufpreises.

Grüße
Roman
Dadof3
Moderator
#4 erstellt: 08. Feb 2018, 16:12

Heimkino-Michel (Beitrag #1) schrieb:
Wir bieten Abholung oder Lieferung an.
(...)
Geht das so einfach? Bin gerade etwas verwirrt :?


Na ja, so ganz richtig ist der Text nicht, oder jedenfalls verwirrend formuliert. Es kommt laut Gesetz nicht darauf an, ob die Ware abgeholt oder persönlich geliefert wird, sondern wo/wie der Vertrag geschlossen wird.

Wenn man dort anruft und sagt "Ich möchte gerne XYZ zum Preis von x € kaufen." und der Händler sagt "In Ordnung, machen wir. Können Sie morgen abholen.", dann erfüllt der Vertrag die Voraussetzungen des § 312c I BGB und es gilt damit ein Widerrufsrecht auch dann, wenn die Ware im Laden abgeholt und bezahlt wurde.

Der Händler muss also darauf achten, dass er am Telefon nicht verbindlich zusagt, sondern den Kunden zwecks Vertragsschluss in sein Geschäft bittet. Wahrscheinlich wird er das aber tun. Wenn dort im Laden der Vertrag geschlossen wird, kann er anschließend auch die Ware liefern/versenden, ohne ein Widerrufsrecht einräumen zu müssen.


[Beitrag von Dadof3 am 08. Feb 2018, 16:13 bearbeitet]
Heimkino-Michel
Inventar
#5 erstellt: 08. Feb 2018, 17:04
Danke. Genau so sehe ich es auch. An der Formulierung sollte der Händler noch arbeiten.

Es liest sich so nach dem Moto "bei uns lieber Verbraucher bekommst du dieses Recht nicht eingeräumt weil wir unseren Kunden nichts anbieten wollen was schon mal versendet und zurückgeschickt wurde. Wir machen da einfach nicht mit"

Gesetz bleibt Gesetz.
Passat
Inventar
#6 erstellt: 08. Feb 2018, 17:09
Genau das aber mag die Intention dahinter sein, das der Händler weder Onlinehandel anbietet noch ein Rückgabe- und Wiederufsrecht einräumt.

Und rechtlich ist das, was der Händler da schreibt, auch so i.O., auch wenn man es etwas geschickter hätte formulieren können.

Grüße
Roman
laminin
Inventar
#7 erstellt: 09. Feb 2018, 02:39
Bei einem anderen kleinen Reparaturdienst, der auch gebrauchte Geraete anbietet, have ich folgende Formulierung gefunden:


Versand gibt es nur noch in zwei Fällen:

1) wenn der Besteller individuelle Änderungen am entsprechenden Gerät beauftragt hat (Sonderanfertigungen sind vom Widerrufs-Recht ausgeschlossen).

2) für die leihweise Zusendung von Ware zu Testzwecken im Rahmen eines individuell auszuhandelnden Dienstleistungs-Vertrags, der ausschließlich den Verwaltungs-, Verpackungs- und Versand-Aufwand zum Inhalt hat und pauschal per Vorkasse abgegolten wird, bevor ich die Ware versende - siehe § 356 BGB (4).


und weiter:

Verkauf und Versand nach dem Fernabsatz-Gesetz gibt es bei mir nicht mehr, daher hier auch keine Widerrufs-Belehrung.
Wenn Sie Ware von mir kaufen wollen, ist das dennoch nicht unmöglich - doch zuerst müssen Sie sich dazu auf jeden Fall mit mir direkt in Verbindung setzen, siehe meine Seite

Ich habe dafuer durchaus Verstaendnis.
Dadof3
Moderator
#8 erstellt: 09. Feb 2018, 03:47

laminin (Beitrag #7) schrieb:

Verkauf und Versand nach dem Fernabsatz-Gesetz gibt es bei mir nicht mehr,

Logisch, es gibt ja auch kein Fernabsatzgesetz mehr ...


[Beitrag von Dadof3 am 09. Feb 2018, 03:47 bearbeitet]
CarlosDZ
Hat sich gelöscht
#9 erstellt: 23. Feb 2018, 01:06
"Elektro Moser in Konstanz" - oder Sonstwer / Sonstwo:

Ich halte es nicht nur für legitim, sondern sogar für absolut verständlich und sogar bemerkenswert, die eigenen Verkaufsbedingungen zu bestimmen.

Elektro Moser in Konstanz schreibt nicht nur, unter welchen Bedingungen man was verkauft, sondern - und das ist keine Selbstverständlichkeit - begründet das sogar: "Eine Persönliche Beratung ist uns wichtig. Wir wollen unseren Kunden keine Ware anbieten, die schon mehrfach versendet und Probegehört wurde".

Ich möchte fast darauf wetten, dass "Heimkino-Michel" sich schicken lassen, probehören, und wieder zurückschicken - alles kostenlos für ihn - als eine Art "Grund-"Recht" empfindet; er selbst aber ein schon mal versendetes oder gar probegehörtes Gerät niemals als ein Neues akzeptieren ( = den Neupreis bezahlen) würde.

- Ein "Ausprobierer auf Lau"!

Solche Menschen gibt es leider schon lange; damals "Nassauer" oder "Schnorrer" genannt.

Solche Menschen - Beide! - mag ich persönlich nicht.

Elektro Moser in Konstanz "regelt" einfach genau das.

Nicht über die Verkaufs-Bedingungen von Elektro Moser in Konstanz, der ein guter Laden mit Kompetenz zu sein scheint, sollte man nachdenklich sein; eher über eine ganz spezielle Art von Menschen.


[Beitrag von CarlosDZ am 23. Feb 2018, 02:28 bearbeitet]
Dadof3
Moderator
#10 erstellt: 23. Feb 2018, 02:28
Und ich empfehle Nachdenklichkeit über die spezielle Art von Menschen, die glauben, aus einer neutral und offen gestellten Frage erkennen zu können, von welcher speziellen Art Mensch der Fragesteller ist.
CarlosDZ
Hat sich gelöscht
#11 erstellt: 23. Feb 2018, 03:21
@ "Dadof3":

Du befeuerst meine Aussage nur: "Nachdenklichkeit" finde ich SEHR angebracht bei denen, die etwas - hier: Eine "spezielle Art Mensch" - nicht argumentativ, dafür aber umso "ideologischer" verteidigen.
Dadof3
Moderator
#12 erstellt: 23. Feb 2018, 09:33
Schon wieder so ein phantasievolle Schlussfolgerung von dir, für die verfügbaren Informationen völlig unzureichend sind.

Aber lassen wir das, das Schubladendenken wird dir wohl nicht auszutreiben sein. Schwarzweiß ist die Welt ja auch viel einfacher.


[Beitrag von Dadof3 am 23. Feb 2018, 09:36 bearbeitet]
CarlosDZ
Hat sich gelöscht
#13 erstellt: 24. Feb 2018, 00:47
Hallo "Dadof3",

ich möchte auf Deinen letzten Kommentar nicht weiter eingehen, weil das nicht weiterführt...
- auf Deinen Wunsch hin tue ich das aber gerne.

Ich möchte auch keinen "Streß" mit Dir.

Aber ich glaube, dass Du ziemlich genau weißt, was ich mit meinem gestrigen Kommentar gemeint habe; und was ich damit sagen wollte.

Liest Du Dir auch erst mal die AGB von Sat... oder Med..-Mar.. durch, und "prüfst" sie auf ... - what ever! -, bevor Du Dir dort eine CD kaufst? - Allein eine solche "Herangehensweise" drängt einem doch ein - wie man im süddeutschen sagt - "Obacht!" auf!

Der TS fragt (nur für Dich: Sein Kommentar übrigens mit einem versehen!), ob der Verkäufer bestimmte, vermeintliche "Rechte" eines Käufers einschränken kann ("Geht das so einfach?")

- Ich meine, ja, er kann!; - und er SOLLTE sogar!

"Elektro Moser in Konstanz" kannte ich bislang nicht; halte ihn aber nach dem Thema des TS für ein SEHR GUTES Geschäft!: "Eine Persönliche Beratung ist uns wichtig. Wir wollen unseren Kunden keine Ware anbieten, die schon mehrfach versendet und Probegehört wurde. Daher kein Widerrufsrecht, Rückgaberecht oder Fernabsatzrecht. Wir bieten Abholung oder Lieferung an".

Da kann - und sollte - der TS, wenn ihm die "Bedingungen" nicht gefallen, doch ganz einfach "wegbleiben"!

- Der TS persönlich ist damit nicht einmal gemeint; sondern "solche Menschen".

* * * * *

Schön wäre es, sich von diesem "Klein-Klein" weit zu entfernen, und sich vielmehr guter Musik zu widmen; bei mir läuft gerade (Audio und Video zusammen) als Musik-DVD David Bowie's "A Reality Tour". - Aber auch Roxy Music's "Live at the Apollo" ist sehr gut!

Musikalischen Gruß


[Beitrag von CarlosDZ am 24. Feb 2018, 01:06 bearbeitet]
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