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Gewährleistungsansprüche nach neuer Regelung??+A -A |
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Autor |
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Died
Ist häufiger hier |
#1 erstellt: 01. Apr 2003, 19:21 | |
Hallo, wie sieht das mit der neuen Gewährleistungsregelung von 2 Jahren aus? Muss ich eine Garantiereparatur von mehreren Wochen mit Einschicken des Gerätes zum Hersteller akzeptieren, oder kann ich auf ein Austauschgerät pochen? Lt. Pioneer ist in meinen DVD-Player die Siebung vom Netzteil defekt, weil es die Störungen aus dem Netz nicht völlig wegfiltert. Jedenfalls höre ich die hochfequenten Störungen nur, wenn der DVD-Player angeschlossen ist. Sonst ist Ruhe. Selbst wenn der Player ohne Scart-Kabel angeschlossen ist, kommen über das Cinch-Kabel die Störungen. Muss also direkt am Player liegen. Eine Masseschleife kann ja nicht sein, weil ja das Scart-Kabel nicht mit dem TV verbunden ist. Wäre nett, wenn jemand einen Tip hätte. 3 Wochen ohne Player ist ganz schön nervig. Gruss Died |
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Elric6666
Gesperrt |
#2 erstellt: 01. Apr 2003, 19:41 | |
Hi „Garantiereparatur von mehreren Wochen mit Einschicken des Gerätes zum Hersteller akzeptieren, oder kann ich auf ein Austauschgerät pochen?“ Die Garantiezeit wurde zwar auf 2 Jahre verlängert – aber eigentlich hat sich von den Ansprüchen wenig geändert. In den ersten 6 Monaten (Beweisumkehr) – Der Verkäufer muss jetzt beweisen, dass die Ware mangelfrei war. Der Verkäufer kann wie bisher entscheiden ob er nachbessert oder tauscht. (2x). Es ist ein Irrglaube, dass der Verkäufer sofort tauschen muss. Die Nachbesserung wirst du wohl nicht vermeiden können. Ein sofortiger Umtauch oder auch eine Wandlung wäre reine Kulanz(evtl. Leihgerät)deines Händlers. Gruss |
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Died
Ist häufiger hier |
#3 erstellt: 02. Apr 2003, 06:12 | |
Naja, da muss ich wohl oder übel in den sauren Apfel beißen. Wird dann wohl mein letzter Pioneer-DVD gewesen sein. Werde nach der Reparatur mal schauen, ob ich das Teil bei Ebay losschlagen kann. Werde mich dann mal nach einem Denon umschauen. Danke für Deinen Tip. Gruss Died |
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Udo
Hat sich gelöscht |
#4 erstellt: 02. Apr 2003, 07:10 | |
Nein, die Garantiezeit hat sich nicht verlängert. Gewährleistung und Garantie sind 2 verschiedene Schuhe. Garantie gibt Dir der Hersteller mit `ner Garantiekarte. Die Bedingungen legt er selber fest. Die gesetzliche Gewährleistung auf Fehler bei der ÜBERGABE der Ware ist jetzt 2 Jahre. Der Händler muß Dir in den ersten 6 Monaten nachweisen das der Fehler NICHT von Anfang an vorhanden war. Nach sechs Monaten muß der Kunde nachweisen das der Fehler von Anfang an vorhanden war. Ein Umtauschrecht existiert nicht mehr. Erst nach 3 vegeblichen Reparaturversuchen (dazu gehört auch der Umtausch gegen gebrauchte Geräte, der vom Kunden zu akzeptieren ist) hat man ein Rückgaberecht. Gewährleistung auf Fehler die erst nach der Warenübergabe auftreten gibt es nicht. Es empfielt sich also immer bei einem seriösen Versender zu kaufen, da ist man wenigstens mit dem 14tägigen Umtauschrecht auf der sicheren Seite. Oder man vereinbart ähnliches mit seinem Händler. Die neuen Regeln streuen den Kunden Sand in die Augen. Meiner Meinung nach ist der Kunde damit schlechter gestellt, es wird aber als Besserung verkauft. (wie immer bei Schröder und Konsorten) |
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Markus
Inventar |
#5 erstellt: 02. Apr 2003, 08:51 | |
Hallo Died, warum nie mehr Pioneer?Die Gewährleistungsregelungen sind für andere Hersteller identisch. Gruß, Markus. |
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Elric6666
Gesperrt |
#6 erstellt: 02. Apr 2003, 10:04 | |
Hallo Udo, meine Erklärung für Died hat sich auf den Sprachgebrauch bezogen. Natürlich sind die Begrifflichkeiten mit dem neuen Schuldrecht geändert worden. „Garantie gibt Dir der Hersteller mit `ner Garantiekarte. Die Bedingungen legt er selber fest.“ Das ist natürlich richtig – aber der Hersteller darf den Kunden auch nicht schlechter als die gesetzlichen Regelungen stellen. Eine der für die Industrie unangenehmsten Änderungen ist nun das Rückgriffsrecht des Händlers auf die Industrie für seine entstandenen Aufwendungen. Auch haben sich die Folgen aus dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs geändert. Für den Händel und die Industrie war die Schulrechtsreform schon eine einschneidende Veränderung und hat sicher auch zu höheren Preisen für den Endverbraucher geführt.. Anmerkung zu deinem Beitrag: „Ein Umtauschrecht existiert nicht mehr“ – das hat auch nach dem alten Recht nicht bestanden „Erst nach 3 vegeblichen Reparaturversuchen“ – Hier geht die Rechtssprechung heute von einem Versuch aus. In der Praxis sind es aber noch 2 Nachbesserungsversuche, da hier natürlich das fehlschlagen der Nachbesserung bewiesen sein muss. Beispiel: Nachbesserung kann beim Kunden nicht erl. werden – Ware Muss ins Werk zu Überarbeitung = 2 Versuche) „Gewährleistung auf Fehler die erst nach der Warenübergabe auftreten gibt es nicht.“ – Natürlich gilt dies auch weiterhin für versteckte Mängel und für Mängel, die noch nach bis zu 2 Jahren auftreten. „seriösen Versender zu kaufen, da ist man wenigstens mit dem 14tägigen Umtauschrecht auf der sicheren Seite. Oder man vereinbart ähnliches mit seinem Händler“ Das würde dir aber nur in den ersten 14 Tagen helfen und auch bedeuten, dass du das Gerät zurückschickst und auf ein neues warten musst. In der Praxis wirst du aber i.d.R. (auch bei den großen Märkten) einen sofortigen Umtausch erhalten. Insgesamt ist das Thema ein weites Betätigungsfeld für unsere geschätzten Anwälte. Der Schutz und die Verlängerung der Gewährleistung von 6 auf 24 Monte stellt sicher eine Verbesserung für den Endverbraucher dar. Allerdings ist diese Änderung nicht auf Schröders Mist gewachsen – sonder ist nur ein Umsetzung von EU Vorgaben (Richtlinie 1999/44/EG).. Gruss |
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Died
Ist häufiger hier |
#7 erstellt: 02. Apr 2003, 10:15 | |
@Markus, das die anderen Marken die gleichen Regelungen haben, stimmt. Ich meinte mit dem "nie wieder Pioneer" die Qualität der Geräte. Ich habe seit 1990 Denon-Geräte, und da war noch nie was kaputt. Jetzt habe ich mich breitschlagen lassen und es mal mit Pioneer versucht. Und schon habe ich Ärger wie andere Bekannte von mir, die aber mehr im Car-Hifi-Bereicht. Kommt mir so vor, als ob bei Pioneer die Qualität abgenommen hat. Werde nun wohl oder übel wieder mehr Geld ausgeben und es mit Denon versuchen, obwohl die bei den reinen technischen Werten nicht auf dem Niveau von Pioneer sind. Eventuell werde ich es auch mal mit Panasonic bzw. Sony probieren. Doch die haben nur noch ganz wenige schwarze Geräte im Programm. Gruss Died |
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Elric6666
Gesperrt |
#8 erstellt: 02. Apr 2003, 10:41 | |
Hi Died, "haben nur noch ganz wenige schwarze Geräte " Onkyo Geräte bekommt du alle auch noch in schwarz. Gruss |
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Markus
Inventar |
#9 erstellt: 02. Apr 2003, 11:01 | |
Hallo Died, ich besitze seit einigen Monaten den DV-656A von Pioneer und bin sehr zufrieden, bisher keinerlei Probleme. Ich denke also, dass Verallgemeinerungen ziemlich in die Hose gehen können. Gruß, Markus. |
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hifi-privat
Inventar |
#10 erstellt: 02. Apr 2003, 13:11 | |
Hi Markus, ich besitze seit einigen Monaten den DV-656A von Pioneer Du glücklicher! Ich warte seit 4 Wochen auf meinen. Dafür liegt der neue Receiver jetzt beim DPD und wartet auf Abholung (passiert heute) |
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Hörzone
Hat sich gelöscht |
#11 erstellt: 02. Apr 2003, 14:17 | |
Hallo Udo inhaltlich ist deine Ausführung korrekt. Aber.. um auch politisch korrekt zu sein: das hat nix mit Schröder zu tun. Das wäre unter den rabenschwarzen genauso gewesen. Warum? Weil es die Umsetzung von EU Recht ist.... die bösen roten.. ;-) Im übrigen hat die Presse im wesentlichen dazu beigetrage das die Verbraucher der Meinung sind das es nun 2 Jahre Garantie gibt. Was ist das aber auch schwierig ;-) Gruß Reinhard |
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cr
Inventar |
#12 erstellt: 02. Apr 2003, 14:25 | |
Es kann bei jedem Hersteller vorkommen, dass Montagsgeräte dabei sind. Mit meinen inzwischen sehr alten Pioneergeräten (Tuner, Verstärker) hatte ich nie Probleme, sie sind immer noch in einer Zweitanlage im Einsatz (nicht einmal das Poti kratzt). Es gibt aber schlecht konzipierte Geräte: der billige Pioneer-CD-Player ist zB untragbar, was die Wiedergabe von CDRs betrifft (obwohl er explizit CDR/W-fähig ist). |
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Markus
Inventar |
#13 erstellt: 02. Apr 2003, 14:45 | |
Hallo Andree, da könnte ich jetzt wieder meinen Standardspruch für solche Situationen abdrücken, aber ich verkneif' mir's. Nee im Ernst, ich habe das Gerät auch beim Versender gekauft, allerdings habe ich mir es persönlich abgeholt (Was mer hat, hat mer.... ) Gruß, Markus. P. S. Dafür ist die Vorfreude auf ein wirklich gutes Gerät doch umso größer, oder? [Beitrag von Markus am 02. Apr 2003, 14:47 bearbeitet] |
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Elric6666
Gesperrt |
#14 erstellt: 02. Apr 2003, 17:46 | |
Hallo Hörzone, „Im übrigen hat die Presse im wesentlichen dazu beigetrage das die Verbraucher der Meinung sind das es nun 2 Jahre Garantie gibt“ Gibt es denn keine 2 Jahre? - ob man es Garantie, Gewährleistung oder, oder -- bleibt sich für den Konsumenten doch im Ergebnis gleich – „ 2 Jahre „ Gruss |
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Hörzone
Hat sich gelöscht |
#15 erstellt: 02. Apr 2003, 19:53 | |
Hallo Elric nein, das ist wie Udo geschrieben hat eben nicht vollkommen egal. Garantie: ist eine freiwillige Verpflichtung des Herstellers jeden Schaden der bei einer ordnungsgemäßen Behandlung auftritt ungeachtet der Ursache zu beheben (mal ganz salopp formuliert). Jedoch sind Grundlage immer die Garantiebestimmungen der jeweiligen Hersteller. Die Gewährleistung ist nur gegen den Händler bei dem du gekauft hast einlösbar. Die ersten 6 Monate geht der Gesetzgeber eben davon aus, das der Mangel bei der Auslieferung bestanden hat, deshalb klarer Vorteil für dich. Nach 6 Monaten musst du beweisen (!!!!!) das der Mangel bereits bei der Auslieferung bestanden hat, du kannst dir sicher vorstellen das dies ziemlich blöd und schwer ist. Wenn das Gerät 6 Monate ordnungsgemäß funktioniert.... Gruß Reinhard |
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Died
Ist häufiger hier |
#16 erstellt: 03. Apr 2003, 06:19 | |
Also mal kurz zusammengefasst. Bis 6 Monate gehe ich lieber an den Händler ran, der dann eventuell auf die Garantie vom Hersteller zurückgreift. Ab 6 Monaten gehe ich auf Grund der Beweislastumkehr generell zuerst an den Hersteller und seine hoffentlich vorhandenen Garantien, bevor ich es beim Händler versuche und dem dort beweisen muss, dass das Teil schon am Tag der Auslieferung defekt war. Dürfte doch eigentlich richtig sein, oder?? Gruss Died |
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Markus
Inventar |
#17 erstellt: 03. Apr 2003, 07:11 | |
Hallo Died, prinzipiell würde ich auch nach den 6 Monaten auf den Händler mit seiner Gewährleistung setzen. Theoretisch könnte er zwar von Dir die Beweisführung verlangen, dass das Gerät schon beim Kauf schadhaft war, aber dies wird aus Kulanzgründen meines Wissens kaum von einem Händler verlangt. In diesem Fall wäre übrigens eine gute Rechtschutz-Versicherung angebracht, Gutachter sind im Allgemeinen nämlich teuer. Gruß, Markus. |
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Elric6666
Gesperrt |
#18 erstellt: 03. Apr 2003, 13:54 | |
Hallo Died und Freunde, Hier geht aber ganz schon viel durcheinander! Bitte beachtet doch – der Händler ist euer Vertragspartner und steht auch für die 2 Jahre Gewährleistung gerade! Der Hersteller hat mit dem Käufer erstmal gar nichts am Hut. Was der Verkäufer dann vom Hersteller für die Behebung der Beanstandung verlangt – oder ob der Hersteller einen KD hat – spielt erst einmal keine rolle. Beispiel – Ihr kauft einen Gut beim Händler – Der hat es aber schon ½ Jahr am Lager –die Reklamation tritt aber erst nach 18 Monaten auf – und jetzt – an den Hersteller? Das ist doch wohl ein Eigentor – leider sind für den die 24 Monate um. Für den Händler aber nicht. (Ab 6 Monaten gehe ich auf Grund der Beweislastumkehr generell zuerst an den Hersteller) und der wird dann eine unberechtigte Beanstandung beheben? IdR nein. „schon beim Kauf schadhaft war“ – Wir reden hier i.d.R. um versteckte Mängel – andere werden ja (Kratzer, u.s.w) in den ersten 14 Tagen entdeckt. Was bedeutet, dass natürlich eine sofortige Prüfung der Ware vorzunehmen ist (max. 14 Tage). Wer seine Gartenmöbel günstig im Winter kauft und erst jetzt auspackt – kann beim Händler trotz der geänderten Beweislast – keine Reklamation wegen Kratzern, u.s.w. loswerden. Bei Garantien von Herstellern – wie von 5 Jahren – sollte man diese sehr Gründlich studieren – oftmals handelt es sich hier um Blender. Hier sind auch die Abwicklungshinweise zu beachten. Oft wird die Beanstandung dann noch über den Händler abgewickelt. Also – innerhalb der 2 Jahre – über den Verkäufer. Danach auch zuerst den Verkäufer –hier wird ggf. aus Kulanz geholfen. Dieser hat gegenüber dem Hersteller auch eine stärkere Position. Gruss |
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Died
Ist häufiger hier |
#19 erstellt: 03. Apr 2003, 13:55 | |
@Markus, ja eine Rechtschutz ist gut. Habe meine schon ein paar Jahre und die hat mich schon aus einigen Fällen herausgeboxt. Waren aber Verkehrsfälle, meistens die nette Bekanntschaft mit dem Trachtenverein, wenn wieder mal die Vereinskasse leer war. Gruss Died |
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