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Garantie ohne Kassenbeleg?+A -A |
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Autor |
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kickers
Stammgast |
#1 erstellt: 13. Jan 2007, 22:16 | |
Hallo! Ich habe folgendes Problem: Ich habe mir vor knapp 5 oder 6 Monaten den DVD Rekorder Panasonc DRM-EH 56 beio ProMarkt gekauft. Der Rekorder kam erst kurz vor meinem Kauf auf dem Markt, kann also unter keinen Umständen älter als 2 Jahre sein. Nun ist er kaputt und ich finde den vermalledeiten Kassenzettel nicht mehr. (Dass sich eine Garantieleistung eines 500 Euro teuren Geräts an den Verbleib eines fast briefmarkengroßen Papierschnippsels bindet ist aus meiner Sicht ant Lächerlichkeit kaum zu überbieten, aber das steht ja nicht zur Diskussion). Nun ist meine Frage: Habe ich Aussicht auf Erfolg, wenn ich den Rekorder an den Hersteller sende und ihn um Instandsetzung bitte, da das Gerät ja keinesfalls 2 Jahre alt sein kann? Ich hege die Hoffnung, dass dem Hersteller egal ist, dass ich den Kassenzettel nicht mehr habe, da Reparaturen auf Garantie- bzw. Gewährleistungsbasis der ausführenden Werkstatt (in meinem Fall ProMarkt) sowieso ersetzt. Das wie immer unausgefüllte Garantieheft und alle anderen Unterlagen habe ich noch, und vielleicht kann der Hersteller ja auch was anhand der Seriennummer (Produktionsdatum, Händler) auslesen... Falls das überhaupt keine Erfolgsaussichten haben sollte: Was hätte ich sonst noch für Möglichkeiten? Den Lastschriftauftrag kann meine Bank nur innerhalb 8 Wochen auftreiben und namentlich wird man bei ProMarkt beim Kauf von derartigen Geräten auch nicht erfasst (wie z.B. bei Saturn, dort habe ich mir auch schonmal einen Kaufbeleg nachdrucken lassen können) Bitte um Hilfe, das Teil hat mich 500 Euro gekostet und hat grad mal n paar Monate gehalten... Danke! |
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kickers
Stammgast |
#2 erstellt: 16. Jan 2007, 09:42 | |
Steh ich eigentlich auf irgendeiner Art Spam-Liste, dass mir hier keiner mehr schreiben mag? :-) Egal, hat sich wie auch meine anderen beiden Anliegen aus den letzten Wochen mitlerweile erledigt. |
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worrest-t
Stammgast |
#3 erstellt: 17. Jan 2007, 10:42 | |
Und was ist draus geworden? Hatte mal ein Ähnliches Problem. Gerät hat 200€ gekostet und Händler war Media Markt (der sich nicht viel zum Pro Markt unterscheidet) Also wenn du dich nicht gerade ser unseriös und unhöflich benimmst, sollte es garkein Problem sein das Gerät umzutauschen. [Beitrag von worrest-t am 17. Jan 2007, 10:42 bearbeitet] |
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babelizer
Stammgast |
#4 erstellt: 23. Feb 2007, 16:06 | |
Definitiver Unsinn! Wie kann man so etwas nur posten? Ohne Beleg läuft absolut gar nix. Das hat nichts mit bösem Willen zu tun, sondern einfach damit, daß der Vorgang bei denen im System richtig verbucht werden muss. Schliesslich müsste eine Gutschrift oder eine Retoure erstellt werden die einem bestimmten Kauf zugeordnet werden müsste. Würden die das nicht machen, so wären sie nicht nur binnen weniger Tage pleite sondern würden auch noch vom Finanzamt ordentlich eins drauf bekommen! Gruß Torsten |
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Schili
Hat sich gelöscht |
#5 erstellt: 23. Feb 2007, 16:22 | |
Nein, DU schreibst Unsinn! Man kann doch rechtliche Dinge nicht davon abhängig machen, ob ein Stück Papier vorliegt. Was, wenn Du den Beleg eine Stunde nach dem Kauf verlierst ? Per Gesetz reichte es sogar, wenn Du einen Zeugen mitbringst, der bestätigt, dass du das Gerät zum angegeben Zeitpunkt dort gekauft hast. Hast Du das nicht, kannst du vom Verkäufer verlangen, dass er den Beleg im Geschäft raussucht - schließlich hat jeder Händler ein Duplikat davon... Sorry, aber das ist aktuelle Rechtsprechung. Was Geschäfte & Händler gerne als "Recht" verkaufen, ist es oftmals keineswegs... Zitat aus der gesetzlichen Gewährleistung: "Das Gesetz verbietet es, die Gewährleistung zu beschränken. Sie darf nicht an Kassenbon oder Originalverpackung als Voraussetzung geknüpft werden. Unter Juristen gilt der Kassenbeleg lediglich als Beweiserleichterung." Gruß, Schili |
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babelizer
Stammgast |
#6 erstellt: 23. Feb 2007, 16:43 | |
Ok akzeptiert! Dann entschuldige ich mich auch wirklich für meine flapsige Äusserung!!! Das ist mir auch neu gewesen. Man lernt halt nie aus und es ist gut das zu wissen. Ich war nämlich auch schon mal in so einer Situation in einem Computergeschäft und da ging gar nix In diesem Sinne Gruß Torsten |
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Canon
Inventar |
#7 erstellt: 23. Feb 2007, 18:41 | |
Stimmt, nur dass es nunmehr seit 2003 wohl Sachmangelhaftung heist, oder irre ich mich ? |
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Schili
Hat sich gelöscht |
#8 erstellt: 23. Feb 2007, 19:33 | |
Mag sein. Und Raider heisst jetzt Twix... ...meines Wissens hat sich aber an der rechtlichen Grundsätzlichkeit nichts geändert... In der Praxis haben sich solche Dinge - durch z.T. dreiste Falschinformationen oder Hinweise, die eine rechtliche Verbindlichkeit suggerieren sollen und die dadurch an den ahnungslosen Endverbraucher getragen werden - leider noch nicht ganz herumgesprochen. Von daher wird der Endverbraucher leider - sofern er die zunächst anstehenden Mühen & Kosten auf sich nimmt - oftmals nicht darum herumkommen, solche Dinge erst anwaltlich bzw. gerichtlich durchzusetzen... [Beitrag von Schili am 23. Feb 2007, 21:29 bearbeitet] |
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Canon
Inventar |
#9 erstellt: 23. Feb 2007, 21:23 | |
Volle Zustimmung. |
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