HIFI-FORUM » Stereo » Lautsprecher » Hilfe! Wie krieg ich meine Boxen zum klingen? | |
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Hilfe! Wie krieg ich meine Boxen zum klingen?+A -A |
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Autor |
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Dadof3
Moderator |
#51 erstellt: 28. Feb 2015, 20:06 | |||
Apalone, dann gehen wir das Prüfschema doch einfach mal durch:
Rechtswidrigkeit und Schuld sind ebenfalls gegeben. Woran scheitert die Strafbarkeit also nun deiner Meinung nach? |
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tomtiger
Administrator |
#52 erstellt: 28. Feb 2015, 21:54 | |||
Hi,
es liegen die objektiven als auch subjektiven Tatbestandsmerkmale des Betruges vor. Objektiv: Niemand verkauft die Lautsprecher für die behaupteten 1.700,-- USD. Hier meine ich das Missverständnis zu verorten: Würde tatsächlich jemand die Lautsprecher für 1.700,-- USD anbieten, täte man sich mit dem Betrugsvorwurf wirklich schwer. Tatsache, und das durchaus auch beweisbar, bietet aber niemand diese Lautsprecher zu dem Preis an. Die Irreführung ergibt sich auch z.B. hier aus den BGH Entscheidungen zum UWG betreffend "Statt - Preise". Würde ein Händler diese Lautsprecher tatsächlich längere Zeit für 1.700,-- USD im Angebot haben, wäre der Betrug kaum gegeben. Subjektiv: Die Leute, die die Dinger vom LKW aus verkaufen wissen, dass die Täuschung vorliegt. Sie nutzen sie, um sich zu bereichern. Sie haben idR. keinen Gewerbeschein, sie geben sich als Angestellte einer Firma aus, die nicht existiert, tragen teilweise Firmenkleidung, Namensschilder, etc. Sie versuchen idR. den Käufer zu einer behaupteten an sich ungesetzlichen Handlung (Versicherungsbetrug, Hehlerei, ...) anzustiften. LG Tom |
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Apalone
Inventar |
#53 erstellt: 01. Mrz 2015, 08:19 | |||
"Zweifellos" und "offensichtlich" sind in Klausuren Füllworte, die unmissverständlich darlegen, dass der Autor eigentlich keine Ahnung hat.. "Irrtum" im sprachlichen Sinn lag ggf. vor, ob im juristischen Sinne steht nicht fest. An die Aufklärungsanforderungen (§ 13 StGB) werden bei beidseitig verpflichtenden Verträgen hohe Anforderungen gestellt. Man war ja nicht gezwungen zu kaufen... Der Irrtum setzt eine Fehlvorstellung, d.h. di positive Vorstellung einer der wirklichkeit widersprechenden Tatsache voraus; das bloße Fehlen der Vorstellung einer wahren Tatsache (ignoratia facti) ist kein Irrtum. Ein Schaden liegt nicht vor, wenn der gekaufte Gegenstand für den Betroffenen in vollem Umfange zu dem vertraglich vorausgesetzten Zweck brauchbar ist oder er ihn in anderer zumutbarer Weise verwenden kann, namentlich ohne besondere Schwierigkeiten wieder veräußern kann. Weder der Irrtum noch der Schaden sind im strafrechtlichen Sinn völlig unstrittig gegeben!! Die Preisgestaltung selber ist -wie bereits dargelegt- erst in ganz ganz weiten Grenzen limitiert. Also: bloßes Abpinnen von Prüfschemata ersetzt offensichtlich (!! ) nicht das Fachwissen... Gepflegtes Selbststudium ist nach wie vor nicht entbehrlich... Ich weiß gar nicht, warum das so schwer einsichtig sein soll: Wenn das Missverhältnis zwischen Materialaufwand und Verkaufspreis ein Indiz für Betrug sein soll, wäre jeder Verkauf einer Backes und Müller Betrug.. |
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Plankton
Inventar |
#54 erstellt: 01. Mrz 2015, 08:19 | |||
Hier der Verkauf mit dem Bild der "Rechnung" |
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tomtiger
Administrator |
#55 erstellt: 01. Mrz 2015, 09:13 | |||
Hi,
die Behauptung, das Produkt würde für einen maßlos viel höheren Preis verkauft werden, sowie die vorsätzliche Konstruktion von Nachweisen, für diese Behauptung, sind als objektives Tatbestandsmerkmal zu werten. Wenn Du den Lautsprecher für 600 Euro verkaufst, ist das vollkommen in Ordnung. Aber niemand kauft den dann. Wenn Du den Lautsprecher für 600 Euro verkaufst, mit der Behauptung "Normalerweise kostet der 3.000 Euro!", obwohl Du weißt, dass das nicht korrekt ist, haben wir wohl den Tatbestand des Betrugs erfüllt. Deine Argumente gehen ins Leere, Deiner Argumentation nach wäre es kein Betrug, wenn man jemandem einen vergoldeten Bleibarren im Wert von 100 Euro als "Goldbarren im Wert von 10.000 Euro" für einen Betrag von z.B. 500 Euro verkauft. Irrtum: Hochwertiger Lautsprecher mit Normalpreis von EUR 3.000,--. Schaden: der reale Wert, insbesondere der Wiederverkaufswert liegt deutlich unter dem bezahlten Preis. LG Tom |
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Apalone
Inventar |
#56 erstellt: 01. Mrz 2015, 09:30 | |||
Nö. Warum? Möglicherweise wurde der LS f 3.000,- verkauft. Möglicherweise glaubt der VK, er wurde f 3.000 verkauft. Möglicherweise glaubt der VK, er sei tatsächlich 3.000 wert. Möglicherweise glaubt der VK, seine Nebenleistungen seien 3.000 wert. Und und und... Dieses "haben wir wohl den Tatbestand des Betrugs erfüllt" ist eine ziemlich einfache Schlussfolgerung - leider nicht hinreichend begründet. |
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Dadof3
Moderator |
#57 erstellt: 01. Mrz 2015, 09:31 | |||
Apalone, entschuldige bitte, dass meine Darstellung nicht den Umfang eines Rechtsgutachtens einnahm, ich werde nächstes Wochenende alle Termine absagen, um das nachzuholen... Du windest dich wie alle Juristen, niemals klare Aussagen, sondern immer nur "könnte sein, man müsste aber noch prüfen, ob". Natürlich weiß man wie immer erst im letztinstanzlichen Urteil, wer wirklich offiziell Recht hat, daher ist weiterdiskutieren wohl zwecklos. Ich sehe die Betrugsthese jedenfalls um Größenordnungen stärker substanziiert als deine Gegenthese.
Ich weiß nicht, warum du immer wieder darauf zurück kommst, so etwas habe ich nie behauptet und wir haben mehrmals dargelegt, dass diese Differenz auch unserer Ansicht nach nichts damit zu tun hat. |
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Apalone
Inventar |
#58 erstellt: 01. Mrz 2015, 09:36 | |||
Jetzt kriege ich aber echt die Krise: wenn man doch weiß, dass man es schlussendlich nicht begründen kann, wieso hält man nicht die Klappe?? ich habe ja hier meine strafrechtlichen Bedenken geäußert, basierend auf Ausbildung, zwei vorliegende StGB-Kommentare sowie das genannte Fachbuch v Renate Schauer. Außerdem Strafrechtschein iRd Ausbildung. Aber man kann ja das Prüfschema googlen.. |
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ATC
Hat sich gelöscht |
#59 erstellt: 01. Mrz 2015, 09:48 | |||
Ob hier Betrug vorliegt oder nicht kann nur ein Gericht klären, das sollten auch Juristen mit Größenwahn erkennen. |
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Dadof3
Moderator |
#60 erstellt: 01. Mrz 2015, 09:49 | |||
Begründet habe ich meine Annahme wohl besser als du. Dass es zweifellos belegbar wäre, habe ich hingegen nie behauptet, lediglich, dass dies meine Einschätzung (sic!) ist und dass genügend Substanz für Strafanzeigen vorhanden ist. |
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Apalone
Inventar |
#61 erstellt: 01. Mrz 2015, 10:14 | |||
Bestimmt. Ich habe ja nur die einschlägigen Kommentare zitiert... |
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Hifi-ve
Ist häufiger hier |
#62 erstellt: 01. Mrz 2015, 11:02 | |||
Hihi... ...was ich schrieb, war wohl doch nicht so ein Blödsinn, wie es dargestellt wurde. Denn auch ich habe entsprechendes berufliches Feedback...aber ich sehe mich hier nicht in der Pflicht, ein Gutachten erstellen oder mein Posting begründen zu müssen. Da kann und darf jeder das denken, was er will. Das ist in Foren sowieso Usus. Na ja...haut euch nicht (fiktiv) die Köppe ein...schönen Sonntag noch! |
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tomtiger
Administrator |
#63 erstellt: 02. Mrz 2015, 05:46 | |||
Hi,
ich nehme an, Du bist der Recherche gefolgt? Es hat jemand dutzende Marken, Pseudofirmennamen, etc. unter einer Wohnungsadresse registriert. Es werden Prospekte gedruckt, Homepages erstellt, etc, die eigentlich nichts sagen, keine Informationen haben, außer einen empfohlenen Herstellerpreis. Jemand mit Lagerhaus wo die Chinaware hingeliefert wird, rüstet Verkäufer mit T-Shirts, Overalls, mit den Firmenlogos und Markenaufdrucken aus, teilweise werden LKW mit den Firmenlogos bedruckt/aufgeklebt, die Verkäufer werden mit Waren und Prospekten etc. bestückt und losgeschickt. So werden diese Produkte in den USA verkauft. Auf Basis dieser Sachlage müsste unsere Staatsanwaltschaft an sich - so man sie einschaltet - mittels Rechtshilfeansuchen bei den zuständigen US Behörden diese Fakten ermitteln. LG Tom |
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Bodo79
Stammgast |
#64 erstellt: 03. Mrz 2015, 15:55 | |||
Oha, der gute alte White Van. Die haben mich vor ca. 7 Jahren mal in Wiesbaden aufm Parkplatz angequatscht. Ich glaub mit holländischem Kennzeichen. Allerdings weiß ich nicht was das für Standlautsprecher waren, da es mich damals null interessiert hatte. Der Hunger auf Burger war größer. Ob es das Gericht interessieren würde, dass jemand schwarz (mehr oder weniger unwissend) Lautsprecher von jemandem für (ich sag jetzt einfach mal blind) 300 Euro die auf einer gefakten Homepage für 3500 Dollar angepriesen werden, käuft, wage ich mal zu bezweifeln. Mal davon abgesehen, dass die HP sehr wahrscheinlich ein Fake ist, ist eine UVP lediglich ein empfohlener Verkaufspreis. Aber es stellt kein verbindlichen Wert dar. Was soll der Richter also damit anfangen? Selbst wenn die Firma/Homepage "echt" wäre... Solange sie Dir keine Presspappe als Mahagoni verkaufen, haben sie Dich nicht direkt betrogen. Das Das einzige, wo die Sachlage klar ist, ist (Mehrwerts-)Steuerhinterziehung. Und machen wir uns nix vor. Wegen mehr bzw. weniger bricht sich die Polizei in Deutschland doch keinen Zacken aus der Krone. Da heißt es "selbst schuld und tschüss". |
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iawixas
Schaut ab und zu mal vorbei |
#65 erstellt: 03. Mrz 2015, 19:23 | |||
Mir wurde Presspappe als Kirschholz verkauft. Die Sache liegt bei der Staatsanwaltschaft und wird überaus ernst genommen. Es gibt Bildmaterial von den Tätern. Also alle mal melden die noch wissen wie die Herren aussehen, egal ob acoustic-avenue.net oder apollo-soundsystem.com, denn WIR wissen, dass es die selben Personen sind, die diesen Müll verkaufen.... |
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Bodo79
Stammgast |
#66 erstellt: 03. Mrz 2015, 20:55 | |||
Hast Du ne "Rechnung" bekommen? Evtl. helfen dann Fingerabrdücke auf dem Wisch weiter. Dann mal viel Glück! |
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iawixas
Schaut ab und zu mal vorbei |
#67 erstellt: 03. Mrz 2015, 21:20 | |||
Ja und ja Fingerabdrücke sind bei sowas schon recht praktisch |
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Dadof3
Moderator |
#68 erstellt: 03. Mrz 2015, 21:22 | |||
Bodo, ob du nun in Beitrag #64 im Ergebnis recht hast oder nicht, der zugrunde liegende Erkenntnisgewinnungsprozess war nur wenige Beiträge weiter oben bereits deutlich stärker voran geschritten. [Beitrag von Dadof3 am 03. Mrz 2015, 21:22 bearbeitet] |
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Bodo79
Stammgast |
#69 erstellt: 03. Mrz 2015, 21:32 | |||
da hatte ich aber noch nicht mein Popcorn parat, und konnte nicht mitreden. Nee, Spaß beiseite: Ich glaube letztlich sind wir uns doch alle einig, dass solcher Abschaum hinter Gitter gehört. Wann, wie und warum wird hoffentlich die (nahe liegende) Zeit zeigen. |
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Schäferhund
Stammgast |
#70 erstellt: 03. Mrz 2015, 21:34 | |||
fingerabdrücke auf papier lassen sich nur feststellen bzw. sichern, wenn sie frisch sind. nach ein paar tagen oder wochen ist da nichts mehr zu holen. viel wichtiger wäre, wenn die leute beim "geiz ist geil"- kauf mal den kopf einschalten würden, denn dann könnten die "fliegenden" händler ihren wertlosen müll direkt auf die deponie karren... |
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tomtiger
Administrator |
#71 erstellt: 04. Mrz 2015, 06:33 | |||
Hi, das ist ja nicht nur bei Hifi so, die Firmen verkaufen ja auch Projektoren etc., aber die Masche an sich betrifft fast alle Produkte. Ich denke nur an gefälschte Qualitätsmesser. http://www.global-me...ticle&id=8&Itemid=10 Auch die Behörden gehen dagegen vor, allerdings erwischen sie idR. nur kleine Fische. Und wo keine Markenrechte/Gebrauchsmuster verletzt werden, oder Imitate im Spiel sind, kann z.b. der Zoll schon mal nichts machen. Wenn die Polizei die Verkäufer erwischt, bleiben idR. nur Verwaltungsübertretungen, da die Käufer meistens auf eine Anzeige verzichten, wenn sie drauf kommen, dass sie geneppt wurden. Und wo kein Kläger, da kein Richter. Nur selten gelingt es der Polizei bei z.B. Haustürgeschäften in flagranti zu erwischen, da erfolgt allerdings auch idR. die Anklage. Das aber - wie gesagt - passier nur sehr, sehr selten, und wenn dann ist es meist ein Zufall. LG Tom |
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Apalone
Inventar |
#72 erstellt: 04. Mrz 2015, 08:12 | |||
Nöö. Betrug ist grundsätzlich ein Offizialdelikt. |
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Hifi-ve
Ist häufiger hier |
#73 erstellt: 04. Mrz 2015, 11:06 | |||
Ja, aber auch da wird nur verfolgt, wenn es der Strafverfolgungsbehörde zu Ohren kommt oder an diese herangetragen wird, was leider noch ziemlich selten geschieht, weil der betrogene Käufer Angst hat, dass er sich selbst strafbar gemacht hat...zumindest bei den "LKW-Geschäften". |
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CHICKENMILK
Inventar |
#74 erstellt: 04. Mrz 2015, 11:12 | |||
Wieso, dem Käufer wird doch was vorgegaukelt. Und wer von euch das Treiben der beiden unseriösen Herren nicht als kriminell ansieht, der sollte die Frage mal umdrehen und nach Gründen der Legalität suchen. Kann das legal sein, was die beiden Herren da machen ? Ich würde schleunigst eine Sammelklage machen. Aber irgendwie jammern alle nur und unternehmen nichts ( gemeinsam ), um den Betrügern an den Pelz zu rücken. |
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Hifi-ve
Ist häufiger hier |
#75 erstellt: 04. Mrz 2015, 11:54 | |||
Wieso viele Menschen, die auf so etwas reingefallen sind, so denken, weiß ich auch nicht...aber es ist so. Unwissenheit die Rechtslage betreffend und Schamgefühl sind wohl mit Ausschlag gebend. Und bei Beträgen, die der Käufer als gering einstuft, kommt wohl auch Bequemlichkeit (Faulheit) hinzu. |
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tomtiger
Administrator |
#76 erstellt: 04. Mrz 2015, 12:12 | |||
Hi,
klar, liegt im großen Stapel zwischen einem geklauten Kaugummi und einem Fahrraddiebstahl .....
IdR. wird dem Käufer aber oft vorgegaukelt, es handle sich um Hehlerware, Versicherungsbetrug oder Ähnliches. Sowas zeigt man nicht an: http://salzburg.orf.at/news/stories/2664024/ LG Tom |
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Apalone
Inventar |
#77 erstellt: 04. Mrz 2015, 13:11 | |||
Gibt's im Strafrecht nicht... |
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CHICKENMILK
Inventar |
#78 erstellt: 04. Mrz 2015, 13:16 | |||
Das weiß ich nicht, wie es bei euch in D aussieht, aber in Österreich ist es möglich |
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Apalone
Inventar |
#79 erstellt: 04. Mrz 2015, 13:33 | |||
tatsächlich? Das wäre sehr ungewöhnlich. Hast du ein Beispiel/einen Link? Kann ich mir kaum vorstellen, wie das gehen soll. |
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CHICKENMILK
Inventar |
#80 erstellt: 04. Mrz 2015, 14:13 | |||
Hallo, laut Wikipedia ist eine Sammelklage in Deutschland und in der Schweiz tatsächlich nicht vorgesehen: Gibt genug Beispiele: http://www.automaten-klage.at/ http://wirtschaftsbl...ch-LiborManipulation weitere: https://www.google.a...P3VJK2AY2u8wfE2YD4Bw |
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tomtiger
Administrator |
#81 erstellt: 05. Mrz 2015, 04:34 | |||
Hi, bei uns gibt es auch keine Sammelklage. Vor etwa 10 Jahren - so ich mich recht erinnere, Ende der Schüssel Regierung - wurde über eine Art Gruppenklage nachgedacht. Was in den österreichischen Medien als "Sammelklage" bezeichnet wird sind tatsächlich nur Behelfskonstrukte die mit einer richtigen Sammelklage nach amerikanischem Vorbild nichts zu tun haben. Insbesondere beschneidet die Sammelklage nach amerikanischem Vorbild die Menschenrechte, wird also so kaum in Europa möglich sein werden. Sammelklagen haben z.B. den Effekt, dass sich Firmen "freikaufen" können, ein Betroffener der nicht an der Sammelklage teilgenommen hat, kann oftmals nicht selbst noch einmal klagen. Darüber hinaus sind Sammelklagen auch in den USA ausschließlich dem Zivilprozess vorbehalten, im Strafrecht gibt es mE. nur einen Ankläger, den Staat, der Geschädigte kann nur als Privatbeteiligter auftreten. Ausnahme sind Privatanklagedelikte, z.B. Beleidigung, etc. da muss der Geschädigte klagen. LG Tom PS: In deinen Links: 1. Automatenklage: Das ist keine Sammelklage, ich vermute mal, der Betreiber dieser Seite lässt sich die Forderung der Betroffenen abtreten und klagt dann im eigenen Namen. 2. RBS ist keine Sammelklage. Wie es aussieht haben die Opfer einen Verein gegründet, der klagt dann die Bank. Auch die weiteren "Sammelklagen" laufen nach dem Muster, z.B. die Facebook Klage, da treten die "Teilnehmer" ihre Forderung an eine Person ab, die klagt dann. Das sind diese "Behelfskonstrukte", wie oben erwähnt, aber eben keine "Sammelklage" und - natürlich - nur zivilrechtlich. |
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Apalone
Inventar |
#82 erstellt: 05. Mrz 2015, 07:29 | |||
Ach was, das sind Antragsdelikte, d.h. die werden nur auf Antrag verfolgt. Zuständig ist nach wie vor die Staatsanwaltschaft... Wie Hüb schon sagte... |
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Hifi-ve
Ist häufiger hier |
#83 erstellt: 05. Mrz 2015, 10:22 | |||
Ich finde es gut, dass es in D keine Sammelklage gibt, denn jedes Delikt hat seinen eigenen Sachverhalt, der von den anderen - auch wenn es nur Details sind - abweicht. Gerade im Strafrecht sollte immer sehr genau da drauf geschaut werden. Hat ein Straftäter jedoch mehrere gleichgelagerte Delikt begangen, so kann die Staatsanwaltschaft daraus einen Sammelvorgang erstellen, wo jedoch trotztdem jedes Delikt einzeln abgearbeitet wird. Es gibt dann jedoch nur ein einziges Urteil oder einen einzigen Strafbefehl vom Gericht - für alle Delikte zusammen genommen. Strafrecht und Zivilrecht werden strikt getrennt, was auch Sinn macht. Strafrecht unterscheidet in Offizialdelikte, wo die Ahndungsbehörden eine Verfolgungspflicht haben, weil immer öffentliches Interesse angenommen wird...und Antragsdelikte, die nur - nach Prüfung durch die Staatsanwaltschaft - verfolgt werden, wenn der Geschädigte fristgerecht Antrag stellt. Privatklagedelikte gibt es auch. Ganz grob gesagt sind das Delikte, wo kein öffentliches Interesse besteht und die Staatsanwaltschaft die Verantwortung an den Geschädigten abgibt, der dann über einen Anwalt alles in die Wege leiten kann. Betrug ist immer ein Offizialdelikt (Ausnahme: wenn es um geringwertige Sachen geht, i.d.R. Sachen unter 30,- €). Im Zivilrecht geht es dann um Schadensersatzansprüche. Hier muss der Geschädigte selbst handeln...aber dafür gibt es dann Rehtsanwälte, die auch gerne gutes Geld verdienen. [Beitrag von Hifi-ve am 05. Mrz 2015, 10:25 bearbeitet] |
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tomtiger
Administrator |
#84 erstellt: 05. Mrz 2015, 10:43 | |||
Hi Marko,
http://justizinfo.justiz.gv.at/straf/html/index.php?id=700_3301 LG Tom |
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Apalone
Inventar |
#85 erstellt: 05. Mrz 2015, 13:11 | |||
jetzt gings glaube ich ein wenig durcheinander. Von Strafrecht in A habe ich wenig Ahnung. |
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CHICKENMILK
Inventar |
#86 erstellt: 05. Mrz 2015, 13:37 | |||
Geht einfach mal zu einer Rechtsberatung und macht euch schlau. Bei uns in Ö gibt es an diversen Tagen sogar kostenlose Rechtsberatung, ausgehend von der Anwältekammer. Zumindest das wird es in Deutschland ja geben, oder ? |
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Apalone
Inventar |
#87 erstellt: 05. Mrz 2015, 14:02 | |||
nur recht eingeschränkt. Und das auch nur seit gar nicht so langer Zeit. Qualifizierte Rechtsberatung ohne Sachzusammenhang institutioneller Art dürfen nach wie vor nur zugelassene Anwälte. |
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CHICKENMILK
Inventar |
#88 erstellt: 05. Mrz 2015, 14:04 | |||
Naja, die Rechtsberatungen werden ja von Anwälten durchgeführt. Ansonsten wäre es ja sinnlos. |
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Hifi-ve
Ist häufiger hier |
#89 erstellt: 05. Mrz 2015, 14:05 | |||
Richtig! Zum Glück gibt es aber private Organisationen und Vereine, wie z.B. "Weißer Ring"...gut und kostenlos! Beratung mit Herzblut! [Beitrag von Hifi-ve am 05. Mrz 2015, 14:06 bearbeitet] |
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Apalone
Inventar |
#90 erstellt: 05. Mrz 2015, 14:22 | |||
Nein, nicht mehr ausschließlich. Zu Zeiten des Rechtsberatungsgesetzes war das so. Im Rechtsdienstleistungsgesetz ist der Grundsatz aufgeweicht worden. Vgl. ebenda. |
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kölsche_jung
Moderator |
#91 erstellt: 05. Mrz 2015, 14:47 | |||
auch anwaltliche Beratungen sind gelegentlich sinnlos |
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Apalone
Inventar |
#92 erstellt: 05. Mrz 2015, 17:17 | |||
zumal immer mehr nur noch gegen individuelle Entgeltvereinbarung arbeiten... nix Streitwert. In meinem Bekanntenkreis hat anwaltliche Unterstützung bei einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht 3.500,- € gekostet. Für ein Schreiben... |
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tomtiger
Administrator |
#93 erstellt: 05. Mrz 2015, 18:36 | |||
Hi, bei uns gibt es nicht nur die kostenlose erste anwaltliche Beratung seitens der RAKs, es gibt auch den Amtstag bei Gericht, wo man vom Richter/Rechtspfleger kostenlos beraten wird, ist meist Dienstag. LG Tom |
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Nothing_but_music
Ist häufiger hier |
#94 erstellt: 05. Mrz 2015, 20:47 | |||
Guten Abend zusammen, bevor dieser Fred noch im allgemeinen Rechtsstreit der Experten untergeht, zur Abwechslung mal unter dem nachstehenden link nachschauen. http://www.acoustic-avenue.net Hier zeigen sich lustige Parallelen. Gruß Visavox |
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tomtiger
Administrator |
#95 erstellt: 05. Mrz 2015, 23:39 | |||
Hi,
selbe Adresse wie Apollo Sound System .... LG Tom |
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iawixas
Schaut ab und zu mal vorbei |
#96 erstellt: 06. Mrz 2015, 18:00 | |||
dazu kommt noch: selber Server-Standort, selber Provider, beide Adressen wurden von Hamburgern registriert (Jessica Feichtinger und Stefan Meierhof), beide Internetseiten nutzen das selbe "CCS-Layout" überhaupt ist der Programmierstil seehr ähnlich. |
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