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Neuer Denon AVR-3311: Beurteilung eines AVR nach Gewicht?+A -A |
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Autor |
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janguzzi
Ist häufiger hier |
#51 erstellt: 19. Aug 2010, 09:34 | |
Lorbas
Ist häufiger hier |
#52 erstellt: 19. Aug 2010, 09:39 | |
@ Malcolm 1) Genauso habe ich es auch vor. 2) Deinen letzten Satz drucke ich mir aus, rahme ihn, und hänge ihn dann so auf, dass ich ihn immer vor Augen habe Gruß von Lorbas |
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Lorbas
Ist häufiger hier |
#53 erstellt: 19. Aug 2010, 09:44 | |
Hi, janguzzi Das meinte ich mit dem Begriff FRUST. Dorthin (vielen Dank für den Tipp ) habe ich schon vor über einer Woche geschrieben... Lorbas |
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burkm
Inventar |
#54 erstellt: 19. Aug 2010, 09:58 | |
OT: Denon ist kein "Händler", wie weiter oben geschrieben. Erste Anlaufadresse und bei Gewährleistungsproblemen auch erst einmal die einzige ist der Händler, bei dem Du das Gerät gekauft hast. Mit Denon als Hersteller hat das Alles nichts zu tun, da Du Deinen Kaufvertrag mit dem Verkäufer und nicht mit dem Hersteller geschlossen hast. Deshalb ist auch der Verkäufer in der Pflicht und nicht der Hersteller. Der Verkäufer soll / muss sich dann mit dem Hersteller / Importeur usw. in Verbindung setzen und die Angelegenheit für Dich klären. Die Denon "Garantie" hat damit nichts zu tun und ist eine eingeschränkte freiwillige (Zusatz-)Leistung. Man sollte sich tunlichst während des gesetzlichen Gewährleistungszeitraums immer an seinen Händler wenden, ansonsten könnten einem als Käufer (bei Umgehung desselben) rechtliche Nachteile daraus entstehen, dass der Verkäufer als eigentlicher Vertragspartner übergangen wurde (Haftung usw.). [Beitrag von burkm am 19. Aug 2010, 12:46 bearbeitet] |
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Lorbas
Ist häufiger hier |
#55 erstellt: 19. Aug 2010, 10:21 | |
@ burkm Alles klar, habe auch bereits mit meinem Händler gesprochen. Mal sehen, wie wir uns dann einigen werden. Lorbas |
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burkm
Inventar |
#56 erstellt: 19. Aug 2010, 12:52 | |
Sollte der Händler dann (aus Bequemlichkeit) versuchen, Dich abzuwimmeln und direkt an den Hersteller verweisen, solltest Du das normalerweise ablehnen, da der Verkäufer (und nur dieser) alle erforderlichen Massnahmen (und Kosten wie Hin- und Rücktransport, Transportversicherungs usw.) der Mängelbeseitigung übernehmen muss, solange das Problem nicht von Dir (schuldhaft) verursacht wurde (und damit außerhalb des Gewährleistungsanspruchs stünde). Im Ausnahmefall würde ich mir ansonsten vom Verkäufer schriftlich bestätigen lassen, dass er Dich ausdrücklich mit der Abwicklung des Gewährleistungsfalls gegenüber dem Hersteller direkt betraut hat (Vollmacht), damit im Nachinein keine Probleme entstehen können. Das werden aber wahrscheinlich die Wenigsten tun wollen (aus gutem Grund). [Beitrag von burkm am 19. Aug 2010, 12:56 bearbeitet] |
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Lorbas
Ist häufiger hier |
#57 erstellt: 19. Aug 2010, 13:37 | |
Danke für die hilfreichen Tipps. Ich denke aber, dass das alles ganz problemlos klappen wird. Der Händler hat mir schon einen Austausch vorgeschlagen, sobald neue Geräte eintreffen. Das finde ich fair und werde es auch so machen. Gruß von Lorbas |
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Malcolm
Inventar |
#58 erstellt: 19. Aug 2010, 18:37 | |
@burkm: Wenn ich DERMAßEN viel Aufwand betreiben müsste in so einem Fall würde ich mir aber SOFORT einen neuen Händler suchen... Etwas überzogen Deine Theorie |
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tester12
Inventar |
#59 erstellt: 19. Aug 2010, 18:57 | |
Er hat aber absolut recht! Die Unkenntnis und das Streben nach Bequemlichkeit kann für den Kunden sehr unangenehme Folgen haben. Somit keine Theorie, sondern harte Fakten. |
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Malcolm
Inventar |
#60 erstellt: 19. Aug 2010, 19:27 | |
Er hat nicht Recht, sondern einen zu faulen Händler :D. Habe jedenfalls noch nie von einem (fähigen)Händler gehört, dass ich das selbst mit dem Herteller regeln soll... |
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tester12
Inventar |
#61 erstellt: 19. Aug 2010, 19:36 | |
Das eine schließt deine sicherlich richtige Sichtweise des Händlers nicht aus. Wie gut ein Händler ist erfährt mancher Kunde erst im nachhinein. Generell schadet es nicht die rechtlichen Regelungen zu kennen. Zumal das auch in weiteren Bereichen des alltäglichen Lebens von Bedeutung sind. Insoweit finde ich es unplaziert den rechtlichen Rahmen von burkm als Theorie einzustufen. |
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burkm
Inventar |
#62 erstellt: 19. Aug 2010, 20:30 | |
Das ist ja auch nur eine "Worst Case" Betrachtung. Solange man mit seinem Händler so gut zurande kommt, ist das (wahrscheinlich) kein Thema. Aber man sollte vermeiden sich selbst (unbewusst) ein Bein zu stellen. Verträge werden ja auch nicht für den Fall geschlossen, dass alles klappt, sondern für den Fall, dass es nicht funktioniert. |
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