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Vermietung PA - Was passiert bei einem technischen defekt ohne Kundenverschulden+A -A |
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Autor |
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Chabouk
Stammgast |
#1 erstellt: 23. Jun 2024, 13:36 | |
Hi. Ich hab nen Kleingewerbe angemeldet, und vermiete hier im Umkreis zusätzlich zu meinen gelegentlichen DJ jobs auch meine Anlage. Ich vermiete die Anlage nur, wenn ich diese selbst aufbaue und auch den Kunden einweise. Die Lautsprecher sind alle aktiv ( alto 410 tops, 4x the.box 112 subs) da sind limiter drin, Quelle über Bluetooth oder Laptop an nen ganz kleines Alto Mischpult. Hier ist der focus ganz klar auf möglichst einfache Bedienung. Ich hole die Anlage auch selbst wieder ab, und teste diese kurz, erst dann gibt es die Kaution (150€) zurück. Jetzt zur Frage, da ich das hier im Forum nicht wirklich gefunden habe: was ist, wenn die Anlage nun mal einfach einen technischen defekt hat, und einfach mal kaputt geht, ohne das dr Kunde was falsch gemacht haben könnte? Also weder irgendwie dran run geregelt, keine bierdusche, oder mechanischen Beschädigungen, sondern einfach mal kaputt gegangen. Was ist dann? Wie erkläre ich das dem Kunden? was ist mit der Kaution? Was ist, wenn am Abend die tops sterben würden, rein hypothetisch, muss ich noch am Abend fur Ersatz sorgen? Wie genau sind da die Regelungen, und was kann, oder sollte ich noch in den Mietvertrag schreiben? Vielen Dank für die Mithilfe. |
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P@Freak
Inventar |
#2 erstellt: 23. Jun 2024, 14:04 | |
Hallo, bei nicht Fachleuten als Kunden gilt das du schon grob Fahrlässiges Handeln Nachweisen musst wenn du den Kunden in die Haftung bekommen willst ... ansonsten sind allgemeine Betriebsschäden von dir zu verantworten und durchaus Unternehmerisches Risiko. Oder du musst in den schriftlichen Mietvertrag generelle Haftung des Miet- Nehmers vereinbaren ... und dann auf die Kulanz derer Privat- Haftpflichtversicherungen zu hoffen ! P@Freak |
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slaytalix
Stammgast |
#3 erstellt: 24. Jun 2024, 04:39 | |
Ich habe eine Elektronikversicherung mit einer Allgefahrendeckung, allerdings mit Selbstbeteiligung. Das geht dann max herunter auf 250 €. Weniger geht nicht. Hier mal Bier im Mischpult bei Machine Head https://www.youtube.com/watch?v=5_mhj74pQw8&t=4s Das ist wesentlich teurer als die SB. Der Verursacher muß dafür haftbar gemacht werden können. Bei Gästen oder Betrunkenen müssen diese ihre Haftpflicht zahlen lassen. Dann hatten wir Schäden durch Stromaggregate. Das waren schon größere 43 KVA der Royal Army. Dort verlegte Kabel, sog Current Circuit Socapex auf dem Rasen sowie bei uns 32 Ampere CEE Cekon an der Bühne sowie nebenan eine Hüpfburg war aber ungesund für 2 Anlagen. 1. Anlage durch dieses Gebläse der Hüpfburg mit Stromschwankungen. Aktivsubs Ampmodule & Chassis durch, 2. Anlage passiv. Frequenzweichen an den passiven Subs auch durchgeschmort Da ist es Keiner gewesen, so müßte ich die engl. Armee verklagen. Gebucht wurde ich von einer Band Beim anderen Male hat der Hersteller nach Einsenden nachweisen können, daß das Mischpult bereits im Eingang im roten Bereich völlig überlastet war. Limiter konnten nicht greifen. Da hat dann tatsächlich die Haftpflicht des Mietenden bezahlt Da gibt es aber auch neuere Haftpflichtpolicen, bei älteren Versicherungsverträgen sind dann gemietet oder geliehene Geräte nicht versichert. Unterschlagung bei Vermietung. Diebstahl ist auch vorgekommen. Dh. der Mieter kommt mit den Sachen nicht zurück. Da gibt es eine Klausel mit mind 500 € SB bzw. 25 % mit Neuwertentschädigung. 2 Brüder kamen mit einem Mietwagen, 1 davon hat das abgeholt. der 1. hatte angefragt. Eine 3.+4. Person wollen mir das angeblich am folgenden Dienstag zurückgebracht haben & vor die Tür gestellt haben. Klingel funktioniert, ich war zu Hause. Da stand natürlich Nichts. Griechische Band. Das Mischpult war ok. Dann haben die irgendwas angeschlossen, was am Powermixer einen Kurzschluß ausgelöst hat. Die sind stinksauer gewesen, obwohl das deren eigene Schuld war. Die Band bekommt keine Gage, sondern die Hochzeitsgäste werfen dann Geldscheine auf die Bühne, um die Band zu "bezahlen". Das wurde mir dann untergeschoben, also 2. Mischpult geholt & ich habe noch Geld draufgelegt nach einem Schaden, auf dem ich sitzenbleibe. Obliegenheitsklausel. Wohnsitz in Dt. Von den Griechen war Nichts zu holen. Zum Mietvertrag: In einem türk. Paß stehen keine Adressen in Dt. So gab es einen Meldenachweis der Gemeinde. Bei Rückfrage beim Makler wurden diese Aufenthaltstitel als positiv bewertet, auch befristete rote, von der BRD ausgestellt Dokumente In der Branche gibt es 3 größere Makler der Branche www.vdmv.de - da bin ich Herr Preuß www.erpam.com Eberhardt, Raidt www.schwandt.com [Beitrag von slaytalix am 24. Jun 2024, 04:49 bearbeitet] |
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Chabouk
Stammgast |
#4 erstellt: 28. Jun 2024, 17:47 | |
Hi. Danke für die infos...ich hoffe ja nicht, dass das bei mir so ausartet... Das die sachen nicht zurück gebracht werden, is eher knapp, da ich vorab ne Kaution und nen foto vom Perso haben möchte, und selbst die Anlage aufstelle und auch wieser abhole. Zum einen als rzbd um sorglos Service... Zum anderen, damit das Equipment möglichst sorgfältig aufgebaut und behandelt wird.... Was dann auf der Party selbst passiert... Das is halt nen Risiko. Das ist jetzt auch kein wahnsinnig großes Thema hier, die Vermietung ist nur als kleines Zusatzeinkommen gefacht, is ganz nett, wenn die geld bringt, aber auch nicht schlimm, wenn nicht. Aber war mir noch so ein bisschen fehlt: Was ist, wenn die Sachen auf der Party den Geist aufgegeben... Bin ich irgendwie verpflichtet, für Ersatz zu sorgen? Kann es sein, das ich die Miete wieder zurück zahlen muss? Eventuell auch anteilig? Vermietet wird immer ein Set, bestehend aus 2 Tops, 4 Bässe und nen bisschen Lichterkrams... Alles sound to light mit nem kleinen Mischpult. Hier wird nicht alles auf einmal kaputt gehen, und es kommt immer noch irgendwo musik raus, oder blinke lichter... Aber das gemietete Set hat dann einen Mangel... Der zur Minderung führen könnte.... Kann ich das durch irgendeine Klausel verhindern? |
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slaytalix
Stammgast |
#5 erstellt: 29. Jun 2024, 03:18 | |
Leider wurde auch der Ausweis gefälscht & der Mieter ist lt. Polizei damit auch reichlich unterwegs gewesen. Dann gibt es sogar negative Urteile zu Ungunsten des ursprünglichen Eigentümers. Siehe hier "gutgläubiger Erwerb". Das ist wie gesagt Unterschlagung & kein einfacher Diebstahl. Wenn Du selbst aufbaust & lieferst, kommt das eher nicht vor. Das ist nur bei Dry Hire. Die SB ist auf jeden Fall futsch & der Aufwand für eine Wiederbeschaffung hoch. Auch bei Neuwertentschädigung wie bei mir 2 Urteile des BGH: https://www.bundesge...DE/2020/2020122.html https://www.lto.de/r...beweislast-eigentum/ Das bezog sich zwar auf Autos, ist aber leider zu Gunsten des jeweilig gutgläubigen Käufers entschieden worden. Die Diskussion hatten wir im Bereich PA Forum schon. Gerade bei Veranstaltungen, die auch Eintritt nehmen, wirst Du haften müssen, wenn Deine Anlage ausfällt. Daher empfiehlt sich auch eine Betriebshaftpflicht. Das wird schwierig mit den AGB. Gerade Billiganlagen fallen dann schon mal aus. Die Marken, die ich habe, sind aber eigentlich schon renommiert. Bei privaten Veranstaltungen mag das noch harmlos sein, wenn wie gesagt Eintritt verlangt wird, könnte es zu Regreßforderungen kommen. Naja, das Finanzamt wird das anders sehen. "nicht schlimm, wenn es keinen Gewinn abwirft", wird seitens des FA schon als fehlende Gewinnerzielungsabsicht gesehen. Rückzahlung der gezogenen Vorsteuern. Einstufung als Liebhaberei Meist sind das Bedienfehler oder irgendwelcher Bauerndrehstrom ohne Null-Leiter. Es wird wie gesagt viel zu hoch aufgedreht. Die DJ Mixer gehen in den roten Bereich & werden überlastet gefahren bis ins Clipping. Rechteckwellen statt Sinuswellen & die Anlage, Chassis, Ampmodule sind dann defekt O. g. Anlagenausfall konnte mir nicht angelastet werden. Die Marken sollten schon so gut sein, daß Du diese vorher noch checkst. Im laufenden Betrieb sind selbst beim Tomorrowland auch Bässe ausgetauscht worden. Das liegt aber wiederum an Impulsen, die von Techno etc verursacht wurden & selbst Limiter kaum greifen. |
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DB
Inventar |
#6 erstellt: 07. Jul 2024, 13:01 | |
Kann passieren, deshalb sollte die Anlage nicht ausfallen. Das verhindert man, indem man sie nur mit Techniker vermietet und dieser auch ausreichend Ersatz dabei hat. |
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Donsiox
Moderator |
#7 erstellt: 07. Jul 2024, 20:03 | |
Mein Tipp an der Stelle wäre: verhalte dich so, dass du es gar nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen musst.
Das ist bei vielen Events natürlich unrealistisch. Denn für eine Hochzeit, bei der ein DJ ein paar Lautsprecher zubucht, ist das Brautpaar mit Sicherheit nicht begeistert, wenn es den Tagessatz eines Tontechnikers bezahlen soll. Für mich hat sich bisher folgendes bewährt: 1. Alle Komponenten werden nach und vor jedem Einsatz auf Funktion getestet 2. Alle Komponenten sind in einem 1A-Zustand, der von vorneherein Ausfälle unwahrscheinlich macht 3. Alle Kundinnen und Kunden werden ordentlich eingewiesen und auf mögliche Fallstricke hingewiesen 4. Ich bin telefonisch erreichbar, um bei Problemen zu unterstützen 5. Dinge, die doch mal ausfallen können, sind redundant. Beispiel: wenn ein Funkmikro gemietet wird, gibt es ein Kabelmikro als Fallback dazu. XLR- und Stromkabel lege ich immer ein paar mehr als unbedingt nötig ins Kabelcase. 6. Notfalllösungen einplanen. Beispiel: wenn das Lichtpult ausfällt, sollte wenigstens eine kleine Fernbedienung dabei sein, um per Sound-to-Light noch irgendwas an Licht nutzen zu können. 7. Kulanz. Wenn du unbedingt auf deinen AGB beharrst, wird das der letzte Auftrag sein, den du von diesem Kunden und seinem Freundes- und Bekanntenkreis jemals bekommen hast. |
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Chabouk
Stammgast |
#8 erstellt: 09. Jul 2024, 20:51 | |
Danke... Das hört sich nach einem sehr vernünftigen Plan an. Sind wichtig und richtige Punkte dabei... Ich werde das in dem Mietvertrag kurz und klar mit aufnehmen, aber den Kunden auch immer sagen, das was kaputt gehen kann, dass ich alles teste, und wie die Anlage zu bedienen ist.. hier werden ja nicht alle Komponenten auf einmal ausfallen... Im Normalfall sind das vernünftige Leute hier... Die wollen ja auch ne tolle Party haben, und nicht das Zeugs mit aller Gewalt kaputt machen... Hoffe ich *daumen gedrückt* |
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Mechwerkandi
Inventar |
#9 erstellt: 10. Jul 2024, 16:27 | |
Nun, es gibt Klienten, für die gehört das zusammen... |
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dan_oldb
Inventar |
#10 erstellt: 10. Jul 2024, 17:12 | |
Mit der Einstellung fürchte ich das Ärger vorprogrammiert ist: Denn dann kannst du durch die Einnahmen weder wachsen noch sinnvoll Rücklagen bilden, und auch deine Qualität bzw. die des Equipment nicht verbessern. Und jede Kleinigkeit wie Defekt, spontane Absage, Streit mit Versicherung, Terminprobleme, Einschränkungen des Privatlebens etc pp werden für "schlechte Laune" bei dir sorgen und den eventuell erwirtschafteten kleinen Gewinn auffressen. Und dann bist du schnell bei +/. Null oder zahlst sogar drauf, was nicht Sinn der Sache sein kann. Ich habe anfangs mit der Firma auch Aufträge angenommen wo ich mir nicht sicher war ob sie Gewinn erwirtschaften, und obwohl ich davon eine Menge gelernt habe hätte ich im Nachhinein gerne auf die meisten verzichtet. Ein Beispiel: Während der Feier fällt das Mischpult aus, entsprechend keine Musik mehr. Du wirst also in einer Samstag Nacht gegen 0 Uhr angerufen, man braucht ganz dringend Ersatz. Den hast du entweder da, packst ihn ein und bringst ihn hin, und hörst dir an das die Feier auf ihrem Höhepunkt zum Erliegen kam weil "dein Zeug kaputt" ist, und am nächsten Tag bei der Abholung geht es dann darum das sie gerne ein Entgegenkommen beim Mietpreis hätten. Die Kaution hätten sie gerne komplett wieder, ist ja nicht ihre Schuld. Dann hast du dir viel Frust anhören müssen, schlechte Laune, versauten Samstag und Sonntag samt der Nacht dazwischen, einige bis viele Dutzend Euro weniger Miete als geplant, und musst ein neues Mischpult kaufen. Beim nächsten Mal läuft mit dem Equipment und den Mietern alles glatt, aber du haust dir mit einem Lautsprecher einen Kratzer in die Stossstange. Beim nächsten Mal fährst du zum Aufbau, bist pünktlich da, aber die Location noch nicht fertig, und du wartest eine Stunde bis du aufbauen kannst, obwohl Freunde zum Grillen vorbeikommen wollen und du eigentlich dringend los müsstest. Das muss alles nicht so kommen, aber ich würde genau diese Dinge genau so einplanen. Disclaimer: Ich habe nichts mit professionieller Veranstaltungstechnik zu tun, aber mit IT, und da läuft es ziemlich genau so. Nur das wir im Vorraus sagen: Was schief gehen kann wird schief gehen. |
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Apalone
Inventar |
#11 erstellt: 31. Jul 2024, 15:06 | |
Du gehst da ja ganz schön blauäugig ran! Die meisten Dinge würde ich nicht direkt in den MV aufnehmen, sondern in die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Und nur die Kenntnisnahme und Geltung derer kommt in den MV. Hat den Vorteil, dass du Aktualisierungsnotwendigkeiten einfachst einpflegen kannst, ohne an die eigentlichen Mietverträge denken zu müssen. Und im Schadenfall?!? Natürlich gibt es auch im Mietrecht Gewährleistungsansprüche. Dass dir das nicht vor der Selbständigkeit klar war, irritiert ein wenig. Neben den "üblichen" Gewährleistungsansprüchen spielt mMn bei der Vermietung v Veranstaltungstechnik die pot. Reaktionszeit eine Rolle. Das kann schon richtig Streitpotenzial ergeben. Und wenn ich mir da die einschlägigen Vorschriften im BGB vergegenwärtige, hast du aber noch richtig was vor dir in Sachen Klärungsbedarf. |
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