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Radiofunktion deaktivieren+A -A |
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Autor |
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Anna-Maria
Neuling |
18:43
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#1
erstellt: 18. Apr 2018, |
Hallo! Ich glaube, das ist bei euch in Deutschland ganz ähnlich wie bei uns in Österreich, aber ich bin nicht sicher. Bei uns gibt es Rundfunkgebühren, die jeder Haushalt zahlen muss, wenn es darin Fernseher oder Radiogeräte gibt, die technisch in der Lage sind Fernsehen oder Radio zu empfangen. Ich habe keinen Fernseher, höre überhaupt kein Radio und habe nicht vor das zu ändern, allerdings habe ich festgestellt, dass ich schon Geräte habe, die theoretisch in der Lage sind Radio zu empfangen (für mich sozusagen ein unangenehmer Nebeneffekt). Konkret sind das bei mir ein Tageslichtwecker, eine USB-/ Radio-Station in der Infrarot-Kabine und ein BOSE-Sound-System, mit dem ich aber nur CDs höre. Vorsichtshalber wollte ich nun diese Funktionen "zerstören", da ich nicht einsehe, warum ich für eine Leistung bezahlen soll, die ich nicht in Anspruch nehme und trotzdem keinen Ärger bekommen will. Mit meinem geringen technischen Verständnis habe ich gedacht, dass es ausreicht die Antennen abzuschrauben bzw. abzuschneiden. Ist leider nicht der Fall, die Radiofunktion funktioniert noch. Hat jemand vielleicht eine Idee bzw. einen Ratschlag, wie ich diese Funktion so deaktivieren kann, sodass ein Empfang technisch nicht mehr möglich ist, ohne dass ich gleich die ganzen Geräte mit den Funktionen, die ich tatsächlich haben will, kaputt mache? Vielen Dank im Vorhinein und einen wunderschönen Abend! Liebe Grüße Anna |
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jehe
Inventar |
19:20
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#2
erstellt: 18. Apr 2018, |
bis jetzt nicht auf dem aktuellsten Stand, aber soweit mir bekannt ist, gehören internetfähige PCs (und das ist heutzutage ja quasi jedes Gerät) auch zu den von der Rundfunkgebühr betroffenen Geräten. Handys und Tablets gehören i.Ü. auch dazu. (zumindest hier in DE) So gesehen bringt es also nicht viel irgendwelche Funktionen in irgendwelchen Geräten dauerhaft zu deaktivieren, da du ja ganz offensichtlich in diesem Moment ein internetfähiges Gerät benutzt und somit zahlungspflichtig bist. Ist Scheisse, lässt sich aber nicht ändern ![]() wie viel zahlt ihr denn in Österreich ? [Beitrag von jehe am 18. Apr 2018, 19:59 bearbeitet] |
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Master_J
Inventar |
19:55
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#3
erstellt: 18. Apr 2018, |
Noch aktueller für DE: Man zahlt pro Haushalt, egal was drin steht. ![]() Gruss Jochen |
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Passat
Inventar |
21:12
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#4
erstellt: 18. Apr 2018, |
Genauso ist es. Seit 2013 gibt es in D keine Rundfunkgebühren mehr, sondern einen Rundfunkbeitrag. Und den muß jeder Haushalt bezahlen, egal, ob überhaupt Radio- und/oder TV-Geräte oder PCs etc. vorhanden sind. Selbst ein Haushalt, der technisch ausgestattet ist wie im Mittelalter und in dem es auch keine Mobiltelefone etc. gibt, muß den Rundfunkbeitrag bezahlen. In Ö kann man das wohl umgehen, indem man die Empfangsfunktion der Geräte deaktiviert. Das muß aber wohl von einem Fachmann getan werden, wie sonst will man beweisen, das man mit dem Gerät kein Radio mehr hören kann? Was die Rundfunkgehühren in Ö angeht: ![]() Grüße Roman |
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jehe
Inventar |
23:07
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#5
erstellt: 18. Apr 2018, |
die Bezeichnung "Rundfunkbeitrag" machts natürlich gleich viel angenehmer. Einen Beitrag zu leisten hat ja fast schon was patriotisches und suggeriert ein gewisses Maß an Freiwilligkeit. Wogegen Gebühren ja irgendwas Verpflichtendes an sich haben. Dumm nur das unterm Strich für Ottonormalverbraucher das Gleiche raus kommt - Zwang. ![]() So gesehen also eine reine Wortspielerrei. |
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Passat
Inventar |
09:24
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#6
erstellt: 19. Apr 2018, |
Jein. Die Bezeichnung "Rundfunkgebühren" war schlicht falsch. Eine Gebühr wird dem Wesen nach nur fällig, wenn die mit Gebühr beaufschlagte Leistung auch tatsächlich in Anspruch genommen wird. Das war bei der Rundfunkgebühr nicht der Fall. Die wurde auch fällig, wenn man die Leistung (ÖR-Sender hören/sehen) gar nicht in Anspruch genommen hat. Ein Beitrag dagegen wird unabhängig davon, ob die Leistung in Anspruch genommen wird, fällig. Es wurde also die Bezeichnung richtig gestellt. Die Rundfunkgebühren waren nie Gebühren sondern Beiträge. Grüße Roman |
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Reference_100_Mk_II
Inventar |
10:05
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#7
erstellt: 19. Apr 2018, |
In Ö relativ einfach zu umgehen: Smartphones (Tablets & Co) zählen nicht (grundsätzlich) zu den Empfangsgeräten die den Beitrag rechtfertigen würden. Das Autoradio ebenso wenig. Ein PC zählt auch nicht (solange OHNE TV-Karte o.Ä.). Daher haben wir uns mit Beamern und einer PS4 ausgesattet. Keine Beiträge ![]() In DE: Man hat ne Wohnung/ein Haus, dann zahlt man, ganz einfach. Aber halt nur "für das Objekt", nicht jeder Bewohner muss zahlen oder für jedes Gerät. Sondern ein FP pro "Wohnobjekt". Befreien geht mWn nur wenn man ein (sehr) geringes Einkommen hat und/oder auf finanzielle Hilfe/Unterstützung vom Staat angewiesen ist (Hartz IV, Sozialhilfe, ...) |
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Anna-Maria
Neuling |
17:46
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#8
erstellt: 19. Apr 2018, |
Vielen Dank für eure vielen Antworten. Also das mit dem PC bzw. jeder Form von Internet ist in Österreich kein Problem (wie oben schon kurz von Reference erwähnt). Das ist nicht gebührenpflichtig. Es würde sich also schon auszahlen die Radiofunktion zu deaktivieren, wenn das möglich ist, da es sich ja wirklich nur um die drei Geräte handelt.
Das verstehe ich leider nicht ganz. Warum muss das ein Fachmann machen, damit man das beweisen kann. Wenn eine Überprüfung kommt und der Kontrolleur drückt den Knopf und es geht nichts, wäre das doch eigentlich Beweis genug, oder? Vielleicht hat doch jemand eine Idee, wie man diese Funktion deaktivieren kann. Oder ist das bei jedem Gerät verschieden? Vielen Dank und einen schönen Abend Anna |
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Passat
Inventar |
21:08
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#9
erstellt: 19. Apr 2018, |
Ohne das Gerät zu öffnen geht es nicht. Und man braucht dazu mindestens den Schaltplan vom Gerät, also eine Sache für einen Fachmann. Grüße Roman |
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Anna-Maria
Neuling |
11:46
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#10
erstellt: 20. Apr 2018, |
Okay, schade! Dann hat es sich für mich ja geklärt. Vielen Dank für die Bemühungen! Ich wünsche ein wunderschönes Wochenende! Anna |
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Viennaboy
Stammgast |
13:54
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#11
erstellt: 19. Mai 2018, |
Also bei uns in AT reicht es aus wenn man physisch keinen Empfangen kann. ![]() Was möchlich wäre das wenn es ein einzelner Chip ist der für das Radio zuständig diesen zu zerstören nur kann es sein das alles defekt ist. Einfach ausgedrückt heutzutage ist es nicht einfach diese funktion einzeln zu deaktivieren. Das Abschneiden der Antenne könnte wenn es vor Gericht geht schon positiv ausgelegt sein je nach laune des Gerichts. |
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Reference_100_Mk_II
Inventar |
15:29
![]() |
#12
erstellt: 19. Mai 2018, |
Deine Aussage zu Österreich ist so, wie sie da steht, nicht ganz richtig/vollständig. Hatte einen TV mit DVB-C und DVB-T (1). Die Wohnung hatte nur ne Satschüssel und es wird lediglich DVB-T2 ausgestrahlt, DVB-T ist abgestellt in der EU. Ich hätte also selbst wenn ich wollte kein TV empfangen können, nicht mal Radio. GIS (GEZ in AT) war trotzdem der Meinung, dass ich zahlen müsste. Also kam der TV weg. Jetzt Beamer an der PS4. "Physisch keinen (Sender) empfangen" bezieht sich also wirklich darauf, OB es Geräte gibt, die das KÖNNTEN. Selbst wenn man weder Kabel zum Haus verlegt hat noch ne Schüssel am Haus hängen hat, MUSS man zahlen, wenn die Geräte einen Tuner verbaut haben und somit empfangsfähig sind. |
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Viennaboy
Stammgast |
15:39
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#13
erstellt: 19. Mai 2018, |
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langsaam1
Inventar |
16:53
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#14
erstellt: 20. Mai 2018, |
kurz knapp direkte Antwort auf Vorposter (bitte lesen und verstehen): https://www.gis.at/news/artikel/keine-meldung-was-passiert/ |
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