dvb-s receiver 150-200 € für sony kdl40w4500

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Sascha_kh
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 04. Dez 2008, 12:58
ich suche nen dvb-s receiver für den oben genannten sony, den ich mir grade bestellt habe :)....
möchte mir 2-3 geräte nach hause kommen lassen um zu testen.
hauptsächlich wird darüber sd geschaut, kein premiere vorhanden...
nach ein bisschen stöbern im forum bin ich auf folgende modelle gestossen:

- Technisat DIGIT HD8-S
- Arion 4000
- Topfield TF 7700 HSCI
- Humax HD-FOX

die ersten beiden geräte gefallen mir optisch sehr gut... passen vor allem auch gut zur anlage... welche von denen sollte ich mal zur probe bestellen? was habt ihr für erfahrungen mit den geräten gemacht. gibt es noch irgendein anderes gerät in der preisklasse, dass ich vergessen habe?
wo kann ich die geräte online bestellen zum testen? am besten von einem händler....

danke schonmal
vic88
Ist häufiger hier
#2 erstellt: 04. Dez 2008, 16:28
Den Arion würde ich persönlich von der Liste streichen.
1. Ist der 4000er bzw. 8000er wohl doch nicht so überragend wie man erzählt(Quelle: siehe Arionboard)
Wenn dann der Arion 9400er, der soll ein absolut super Bild bieten, ist aber ohne HD....
2. War da ja die Sache mit der Insolvenz, neue Firmware kommt nur noch sehr selten raus...sollte sich aber langsam wieder bessern.
3. Bestehen immer noch Probleme (Hitzeprobleme, einfrieren usw.)

Ich war von diesem Gerät anfangs auch begeistert, aber dann immer mehr negatives gelesen.

Ansonsten schwanke ich noch wie du zwischen den anderen 3, wobei bei mir evtl. noch Digiinova HD in die Liste kommen würde, da abgespeckte Version von HD8-S (keine unnötigen Features, zumindest empfinde ich so) und das für evtl. 70-100€ günstiger
Sascha_kh
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 05. Dez 2008, 16:04
kann mir denn jemand einen shop entfehlen, bei dem ich die 3 receiver (ohne den arion) oder zumindest zwei davon mal bestellen kann?
Torbin
Inventar
#4 erstellt: 05. Dez 2008, 16:52
Vielleicht solltest du dich anhand der Erfahrungsberichte des Forums für einen entscheiden. Sonst ist wieder ein Gerät mehr im Umlauf, dass nicht mehr neu ist. Wenn das jeder so macht, wie du das vorhast, dann gute Nacht.
Sascha_kh
Ist häufiger hier
#5 erstellt: 07. Dez 2008, 01:24
dafür ist das rückgaberecht der im internet bestellten waren da... da ich die nicht in einem ladenlokal testen kann, tue ich dies zuhause. wenn mir die ware nicht gefällt, geb ich sie zurück ...
ich bestelle ungerne blind
Torbin
Inventar
#6 erstellt: 08. Dez 2008, 11:41
Dafür ist das Rückgaberecht im Internet genau nicht da! Pacta sund servanda = Geschlossene Verträge sind einzuhalten, galt bereits im römischen Recht und wurde ins BGB übernommen. Das Rückgaberecht ist als Ausnahme dessen konzipiert, um für den Notfall sich leichter vom Vertag lösen zu können, und nicht, um mal blind was zu bestellen und es dann gebraucht zurückzuschicken. Für Typen wie dich sollte der Wertverlust, weil es sich nach einer solchen mutwilligen Aktion um gebrauchte Sachen handelt, berechnet werden. Dafür hab ich absolut kein Verständnis und wenn du der Verkäufer wärst, der da verarscht wird, hättest du umgekehrt auch kein Verständnis für. Du produzierst nämlich nichts anderes, als einen wirtschaftlichen Schaden. Man könnte es auch als Eingehungsbetrug bezeichnen, weil du ein Kaufinteresse suggerierst, was für ein Gerät jedenfalls nicht vorliegt. Für dich gibt's von meiner Seite keinerlei Tips mehr!
Sascha_kh
Ist häufiger hier
#7 erstellt: 08. Dez 2008, 19:55

Torbin schrieb:
Pacta sund servanda = Geschlossene Verträge sind einzuhalten, galt bereits im römischen Recht und wurde ins BGB übernommen.

Das mag sein, aber nach dem Fernabsatzgesetz § 312b BGB steht es mir zu die Waren innerhalb von 2 Wochen zurück zu senden. Ferner ist es mir scheiss egal, ob du dafür Verständniss aufbringst oder nicht.

Torbin schrieb:
Für dich gibt's von meiner Seite keinerlei Tips mehr!

Und DAS ist mir auch scheiss egal.
aloa
Stammgast
#8 erstellt: 08. Dez 2008, 22:32
@Torbin:
Hinsichtlich deiner rechtlichen Bewertung irrst du meiner Meinung nach. Es war gerade Sinn und Zweck der Einfuhrung des Widerrufsrechtes im Fernabsatz die Schwäche des Verbrauchers auszugleichen, dass er das Gerät sich nicht vorher ansehen und testen kann! Schau dir doch mal den §357 BGB (auch in Hinblick auf den "Wertverlust") an, der unterstreicht diesen Gedanken nochmals.

Back to Topic:

@alle:
Die Frage des Threaderstellers ist interessant. Was ist mit Kathrein und Technisat? Wie schlägt sich der Humax HD1000?

Gruß
Aloa


[Beitrag von aloa am 08. Dez 2008, 22:36 bearbeitet]
Torbin
Inventar
#9 erstellt: 09. Dez 2008, 12:13

aloa schrieb:
@Torbin:
Hinsichtlich deiner rechtlichen Bewertung irrst du meiner Meinung nach. Es war gerade Sinn und Zweck der Einfuhrung des Widerrufsrechtes im Fernabsatz die Schwäche des Verbrauchers auszugleichen, dass er das Gerät sich nicht vorher ansehen und testen kann!

Nein, genau darum geht es nicht. Zum einen kann sich der Käufer das Gerät im Internet ansehen, es sind ja aus allen Perspektiven Bilder im Netz zu finden. Testen kann er es auch nicht, wenn er es im Saturn oder sonst in einem Geschäft kauft.

Der Sinn und Zweck ist folgender:


Das Widerrufsrecht soll vor vertraglichen Bindungen schützen, die der Verbraucher möglicherweise übereilt, ohne gründliche Abwägung des Für und Wider eingegangen ist. Grund für die Durchbrechung des Grundsatzes "pacta sunt servanda" ist manchmal die Situation, in der der Vertrag zustande gekommen ist (Haustürgeschäft, Fernabsatzvertrag), manchmal aber auch der schwierig zu durchschauende Vertragsgegenstand (Verbraucherdarlehensvertrag, Teilzeit-Wohnrechtegesetz, Fernunterrichtsvertrag).

Palandt, Kommentar zum BGB, § 355 Rd. 3


Es geht also darum, den Verbraucher vor einer durch die Verkaufssituation (Zeitungsdrücker vor der Haustür, undurchsichtige Intnetseite) übereilten Entscheidung zu schützen. ABER NICHT darum, sich erstmal über Geräte ausgiebig schlau zu machen und dann sich mehrere kommen zu lassen, die auszutesten und bis auf eins die anderen wieder zurückzuschicken. Dies ist nichts anderes als eine miese Ausnutzung des Widerrufsrechts. Dem Verkäufer gegenüber und auch nachfolgenden Kunden, die diese Rückläufer dann bekommen.

Würde er vorher sagen, ich bestell 2 und mehr Geräte, probier die aus, und schick bis auf eins alle anderen zurück, und würde der Verkäufer sich darauf einlassen, dann wär es ok. Nur würden die meisten Verkäufer dann zurückfragen, ob er noch alle Tassen im Schrank hat. Man kann nur hoffen, dass solche Typen oft genug Wertersatz für die entstandene Verschlechterung leisten müssen, damit die mal schlau werden.
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