Zwangsreceiver für zwangsverkabelte

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Beitrag
americo
Inventar
#1 erstellt: 24. Jul 2006, 15:36
Immerhin 45% aller deutschen haushalte sind immer noch zwangsverkabelt, d.h. die vermieter machen mit den kabelanbietern irgendwelche undurchsichtigen verträge und der mieter löhnt monatlich seine kabelgebühren.
Die kabelanbieter haben somit in vielen gebieten eine erweiterte monopolstellung.
Keine konkurrenz anderer anbieter und „sichere“ kunden in den meisten miethaushalten.

Bis vor kurzem hatte kabel deutschland, wenn auch sehr versteckt auf ihrer website ein „digital-free-tv“ angebot.
Für eine einmalige zahlung von 14,50 konnte jedermann, sofern er einen digitalen kabelreceiver hatte, den grossteil der „deutschen tv-programme“- also die öffentlich rechtlichen ohnehin aber auch die meisten privaten digital sehen.

Seit kurzem hat KD dieses digitale free-tv angebot eingestellt und presst seinen kunden jetzt unter dem deckmantel „digitaler anschluss“ 4,90 euro/monat heraus.
Dafür wird dem KD-kunden jetzt ein kabelreceiver aufgezwungen (pace/samsung).
d.h. ich bin nicht mehr in der lage, meinen receiver selber zu wählen, mir einen besseren technisat, humax oder kathrein zu kaufen und damit die digitalen programme zu sehen.
Ein klarer wettbewerbsnachteil für diese hersteller, ein nachteil für die kunden von KD.
Bleibt nur noch abzuwarten, bis KD einen deal mit sony, samsung oder xy abschliesst und seinen kunden auch ein lcd/plasma gerät zum empfang seiner digitalen programme aufzwingt.
Anscheinend kann KD seine kunden beliebig erpressen, da wir in deutschland nicht die möglichkeit haben, unsere empfangsart frei zu wählen.
Auch wenn die möglichkeit bestünde z.b. via dvb-t fernzusehen, kassieren vermieter und KD brav die kabelgebühren weiter.
Diese sind häufig in den mietkosten implementiert.
Wobei wir wieder am anfang wären.
Ich zahle zwar monatlich kabelgebühren an meinen vermieter, aber ein kabelanschluss besteht laut KD an meiner adresse nicht.
Wieviele mieter der vermieter mit KD wohl abrechnet???
Was passiert z.b. bei leerstehenden wohnungen oder wohnungen die gewerblich z.b. als büros oder geschäftsräume genutzt werden?
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