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bozkurt1982
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 05. Nov 2008, 11:56
Hallo ich habe im Internet einen HD-Receiver (zu einem sehr sehr günstigen Preis) bestellt. Meine Frage ist ob der Versandhändler zum angebenen Preis auch liefern muss (eine Bestellbestätigung habe ich auch erhalten)?
Aresta
Moderator
#2 erstellt: 05. Nov 2008, 12:11
Da Du weder das Gerät noch den Preis nennst, kann man darauf auch keine wirkliche Antwort geben.

Aber, wenn z.B. ein Gerät bei üblichen Händlern für € 598.-- angeboten wird und bei einem Webshop für € 59,80 so ist davon auszugehen, dass der Mitarbeiter, der die Daten in den Shop einträgt, hier einfach nur einen Kommastellenfehler begannen hat und somit muss der Händler auch mit Bestätigung nicht liefern. Der Gesetzgeber geht hier davon aus, dass sich der Käufer umfangreich über das Gerät informiert hat oder es zumindest hätte tun können und hätte erkennen müssen, dass es sich hierbei um ein Versehen handeln muss. Das gilt natürlich nicht, wenn Zusätze wie B-Ware, Versicherungsschäden, Notverkauf, Retourware, ...etc. dabei steht.

Aber auch andere große Preisunterschiede, welche jedoch Ermessenssache sind, sich also nicht pauschal prozentual ausdrücken lassen, sind Sittenwidrig und der Käufer hätte jeweils davon ausgehen müssen, dass hier ein Fehler vorliegt - das zählt übrigens auch für Preisausschilderungen im Geschäft, wobei es sich jeweils nur um Preisempfehlungen handelt, niemals aber eine Garantie darstellen.

Ebenfalls ist bei großen Preisdifferenzen Vorsicht geboten, da es sich auch um Diebesgut handeln kann. Auch bei ordnungsgemäßer Zahlung geht das Eigentum an den geprellten Käufer nicht über - das Gerät kann bei hinreichend bewiesenem Sachverhalt von der zuständigen Behörde ersatzlos vom Käufer eingezogen werden. Dem Käufer erwächst zwar ein Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer, welcher aber in der Regel fruchlos verläuft.

Anders ist es bei Auktionen, hier geht der Verkäufer bewusst das Risiko des von Ihm festgesetzen Minimums ein.

LG
Aresta
Torbin
Inventar
#3 erstellt: 05. Nov 2008, 20:33

bozkurt1982 schrieb:
Hallo ich habe im Internet einen HD-Receiver (zu einem sehr sehr günstigen Preis) bestellt. Meine Frage ist ob der Versandhändler zum angebenen Preis auch liefern muss (eine Bestellbestätigung habe ich auch erhalten)?

Kommt drauf an, ob ein Kaufvertrag geschlossen wurde oder nicht. Der besteht aus Angebot und Annahme.

Nun könnte man annehmen, die Shopinternetseite ist das Angebot des Verkäufers und wenn du auf bestellen klickst, hast du das Angebot angenommen. In dem Fall wäre ein Kaufvertrag geschlossen und Du würdest eine Kaufvertragsbestätigung erhalten.

In den meisten Fällen ist die Homepage des Verkäufers aber nur die Aufforderung, dass der Käufer selbst ein Angebot abgeben soll (eine sog. invitation ad offerendum). Deine Bestellung ist dann das Angebot an den Verkäufer. Erst wenn der Verkäufer dieses Angebot annimmt, kommt es zu einem Kaufvertrag.

Wenn in der Bestellbestätigung nur steht, dass deine Bestellung bei ihm angekommen ist, ist das noch keine Annahme deines Angebots, denn es fehlt die klare oder konkludente Aussage, dass er mit einem Kaufvertragsschluss mit dir zu diesem Preis einverstanden ist.

Wenn aber in der Bestellbestätigung steht, dass Du nun per Vorkasse den Kaufpreis an ein bestimmtes Konto überweisen sollst, dann hat der Verkäufer damit gleichzeitig erklärt, dass er den Kauf will und dein Angebot annimmt. In dem Fall ist er daran gebunden.


Bei Fehlern wie Kommastelle falsch gesetzt, muss der Verkäufer den Kaufvertrag unverzüglich anfechten. Das kann er nur bei Erklärungsirrtümern (falsche Kommastelle) oder Inhaltsirrtümern (er hat was anderes für den Preis in die Page stellen wollen). Anfechten kann er nicht, wenn er sich in seiner Kalkulation geirrt hat, er den Receiver also für den Preis einstellen wollte und später merkt, dass er selbst den Receiver vom Hersteller für den Preis nicht bekommt. Das ist sein Problem.
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