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Wie lange darf eine LCD Garantiereparatur dauern ?

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pc_net
Stammgast
#51 erstellt: 04. Apr 2010, 22:27
das ist ein irrtum ... die gewährleistung verlängert sich NICHT durch die reparatur bzw. austausch ... es handelt sich ja um die dem händler/hersteller zugestandene nachbesserung ...

lediglich bei einer kostenpflichtigen reparatur beginnt eine neue gewährleistung - aber natürlich auch nur auf die im reparatur-umfang betroffenen teile ...
Ralph735
Inventar
#52 erstellt: 04. Apr 2010, 23:17

pc_net schrieb:
das ist ein irrtum ... die gewährleistung verlängert sich NICHT durch die reparatur bzw. austausch ... es handelt sich ja um die dem händler/hersteller zugestandene nachbesserung ...


Komisch, aber genau das hat mir die Woche der Werkstattmensch aus Augsburg aber gesagt. Er sagte mir, nach dem 4. Defekt lohne sich die Rep. nicht mehr, da ja die Teile, die bereits in den vergangenen 3 Rep. ausgewechselt wurden (Panel, Netzteil, Hauptplatine) , wieder eine neue Garantie haben und es daher nicht mehr wirtschaftlich sei, das Gerät erneut Instand zu setzen.

Bin ja mal gespannt, wie das jetzt nach meinem neuen Defekt abläuft. Am Di. wird das Gerät abgeholt. Ein Schreiben und Bilder des Defektes habe ich an den Support von Philips und an die Werkstatt in Augsburg gemailt. In meinem Schreiben bestehe ich auf Wandlung des Gerätes. Ferner habe ich mitgeteilt, das ich mein jetziges Gerät nicht mehr annehmen werde. Daraufhin hat mit Augsburg angerufen und gesagt, das Gerät werde nur "proforma" geprüft und dann eine Meldung an Philips geschickt. Dann würde ich von Philips die Wahl bekommen - entweder ein Neugerät od. meinen Kaufpreis zurückbekommen.

Halte Euch auf dem Laufenden..........

Ralph


[Beitrag von Ralph735 am 04. Apr 2010, 23:19 bearbeitet]
Blauer
Ist häufiger hier
#53 erstellt: 05. Apr 2010, 00:02
Sicher verlängert sich die Gewährleistung durch Reparatur bzw. Austausch, einzige Ausnahme sind Kulanzregelungen des Händlers.

Mache ich etwas aus Kulanz, gebe ich auch keine Gewährleistung auf die durchgeführte Sache.

Andernfalls ist der Händler laut BGB dazu verpflichtet, die Mängel zu beheben, zwar kann der Käufer die Art der Nachbesserung bestimmen, jedoch kann der Händler z.b. ein Tausch des Geräte ablehnen, aufgrund unverhältnismäßiger Kosten. Er ist aber weiterhin verpflichtet, den Mangel zu beheben, also ich sehe da kein Zugeständnis des Händlers, ich sehe eine gesetzliche Verpflichtung.
EDeL77
Ist häufiger hier
#54 erstellt: 07. Apr 2010, 00:02

Blauer schrieb:
Sicher verlängert sich die Gewährleistung durch Reparatur bzw. Austausch,...

Sagt wer? Das "sicher" zu glauben, heisst leider nicht das es "richtig" ist, denn es stimmt so leider nicht.
Auch die Beispielrechnung mit dem CD-Spieler ist leider falsch, den wie pc net schon richtig erwähnt hat gilt dies nur für eigentständige Reparaturleistungen und nicht für Nacherfüllung nach § 439 BGB!


Blauer schrieb:

Andernfalls ist der Händler laut BGB dazu verpflichtet, die Mängel zu beheben,...

Der Händler ist nur verpflichtet wenn es sich um einen Sachmangel im Sinne § 434 handelt. Nicht jeder Mangel bzw. Defekt an einem Gerät ist automatisch ein Sachmangel für den der Händler haftet.
Grundsätzlich muss der Kunde erst einmal beweisen das es sich um einen Mangel handelt und der Verkäufer muss dieses eingestehen (am besten schriftlich)!
Ein Händler muss nach Recht dem Käufer die Ware Rechts- und Sachmängelfrei dem Käufer übergeben, hat die Ware bei Gefahrenübergang einen Mangel so kann der Käufer diesen Mangel geltend machen. Die "Frist" in der ein Käufer dies machen kann beträgt laut § 438 für den Verbrauchsgüterkauf mindestens 2 Jahre.

Die Gewährleistung ist also nur die "Garantie" das etwas beim Kauf also der Übergabe mangelfrei ist und nur dafür muss der Händler laut Gesetz gerade stehen.


Blauer schrieb:
..Er ist aber weiterhin verpflichtet, den Mangel zu beheben, also ich sehe da kein Zugeständnis des Händlers, ich sehe eine gesetzliche Verpflichtung.

Die gesetzliche Verpflichtung zur Mängelbeseitigung besteht nur beim Händler gegenüber dem Käufer, nicht aber zwischen Hersteller und Kunde, hier kommen die Garantiebestimmungen zum tragen und die bestimmt der Hersteller fast ohne Einschränkungen alleine, weil es sich um eine freiwillige Leistung handelt.
Anders sieht es nur aus, wenn ein Händler dem Kunden nach § 443 eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie gibt, also wenn ein Händler die "Garantie" dem Kunden verspricht. In diesem Fall kann man gegenüber dem Händler bei einem Sachmangel die Garantie geltend machen, jedoch nur nach den vereinbarten Bedingungen.
Blauer
Ist häufiger hier
#55 erstellt: 07. Apr 2010, 16:58
Leute vermischt doch nicht komplett alles, die Beweislastumkehr bei Verbrauchsgütern seitens des Käufers tritt erst nach 6 Monaten in Kraft, vorher wird angenommen, daß der Mangel bereits bei Kauf bestand. Folglich ist erstmal zu klären, um was es sich genau handelt.

http://dejure.org/gesetze/BGB/476.html

Schon klar, daß ich in meinem CD-Spieler Beispiel davon ausgehe, daß der Händler den Mangel eingesteht, sonst hätte ich es wohl auch nicht geschrieben oder?

Es ist jawohl auch logisch, daß bei Eigenverschuldung des Käufers, der Händler den Mangel nicht beheben muß, also echt, von was reden wir hier eigentlich ...

Wer schreibt hier was von Hersteller, der Vertragspartner des Kunden ist und bleibt der Händler, er hat mit dem Hersteller nichts am Hut. Es gibt natürlich weiterreichende Gesetze, welche die durchgehende Lieferkette bestimmen, also Händler <==> Hersteller, aber das interessiert den Kunden nicht. Ebenfalls interessiert mich bei dem Beispiel keine Garantie des Herstellers, hier ging es ausschließlich um die gesetzliche Gewährleistung!

Da Du also nun behauptest, meine Aussage sei falsch, ist Deine automatisch korrekt, naja das macht schon Sinn. Übringens, auch mal Ratsam folgenen Paragraphen zu lesen, betrifft den Neubeginn der Verjährung ...

http://dejure.org/gesetze/BGB/212.html

Der Händler erkennt den Mangel des Kunden an, imdem er ihn reparieren läßt bzw. austauscht. Ausgenommen hiervon etwaige Kulanzregelungen.

Anbei auch ein Gerichtsurteil von 2006.

http://www.ra-heinic...ew&id=601&Itemid=151

Darin steht u.a. "Zu einem Neubeginn der Verjährung komme es dann, wenn der Unternehmer den Mangel anerkennt. Denn ein Anerkenntnis führe zu einer Unterbrechung der Verjährung mit der Folge ihres Neubeginns."


[Beitrag von Blauer am 07. Apr 2010, 17:24 bearbeitet]
Ralph735
Inventar
#56 erstellt: 07. Apr 2010, 18:26
So, meinen LCD haben Sie gestern abgeholt. Nun bin ich mal gespannt, wie es weitergeht..........

EDeL77
Ist häufiger hier
#57 erstellt: 07. Apr 2010, 20:30

Blauer schrieb:
Leute vermischt doch nicht komplett alles, die Beweislastumkehr bei Verbrauchsgütern seitens des Käufers tritt erst nach 6 Monaten in Kraft, vorher wird angenommen, daß der Mangel bereits bei Kauf bestand.

Hat auch niemand anders behauptet oder "vermischt". Wie Du schon richtig erwähnst gilt in den ersten 6 Monaten der Verjährungsfrist nach Kauf die "Vermutung" das der Mangel bereits bei Gefahrenübergang bestanden hat, also bei Übergabe. Trotzdem besteht IMMER die Beweispflicht das es sich um einen Mangel handelt beim Käufer und nur das habe ich ausgeführt!


Blauer schrieb:
Folglich ist erstmal zu klären, um was es sich genau handelt.
Das sollte man grundsätzlich immer machen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/476.html


Du hast den entsprechenden Paragraphen ja bereits gefunden und darin steht genau das was ich mit meiner Aussage verdeutlichen wollte (der entsprechen Teil des § habe ich Dir extra nochmal markiert):

§476 Beweislastumkehr
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.


Blauer schrieb:
Schon klar, daß ich in meinem CD-Spieler Beispiel davon ausgehe, daß der Händler den Mangel eingesteht, sonst hätte ich es wohl auch nicht geschrieben oder?

Das hast Du aber leider so nicht geschrieben, sondern das ganze als Beispiel genommen um die Aussage einer "sicheren" Verlängerung der Gewährleistung darzulegen.


Blauer schrieb:
Es ist jawohl auch logisch, daß bei Eigenverschuldung des Käufers, der Händler den Mangel nicht beheben muß, also echt, von was reden wir hier eigentlich ...

Wir reden hier ganz sachlich über die Themen Sachmangel und Verjährungsfrist, also nicht nicht aufregen!


Blauer schrieb:
Wer schreibt hier was von Hersteller, der Vertragspartner des Kunden ist und bleibt der Händler, er hat mit dem Hersteller nichts am Hut.

Richtig, aber hier muss man halt trennen ob es sich um einen Sachmangel im Sinne der Gewährleistung handelt oder um einen Defekt der im Sinne der Garantie abgehandelt wird handelt!
Um mal Dein Beispiel mit dem CD-Spieler aufzunehmen, wenn der Händler den Mangel eingesteht und das Gerät daraufhin beim Hersteller reparieren lässt so findet dies dann im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung statt mit allen seinen Folgen und Rechten für den Käufer. Gesteht der Händler den Mangel jedoch nicht ein und schickt das Gerät für den Kunden nur ein oder macht dies der Kunde selber, z.B. im Rahmen einer Vor-Ort-Garantie, dann hat der Kunde auch nur Ansprüche gegenüber dem Hersteller und unterliegt den Garantiebedingungen.
Und genauso so habe ich das auch oben ausgeführt!


Blauer schrieb:
Es gibt natürlich weiterreichende Gesetze, welche die durchgehende Lieferkette bestimmen, also Händler <==> Hersteller, aber das interessiert den Kunden nicht. Ebenfalls interessiert mich bei dem Beispiel keine Garantie des Herstellers, hier ging es ausschließlich um die gesetzliche Gewährleistung!

Das ist richtig das stimme ich mit Dir auch überein, aber das Problem ist nunmal das leider viele Kunden immer noch Gewährleistung und Garantie vermischen und daher meinen das die 2jährige Gewährleistung automatisch dazu führt der Händler automatisch eine Sache reparieren oder austauschen muss und das genau stimmt eben "rein rechtlich" gesehen eben nicht! Das in der Praxis die Händler bestimmte Verträge mit den Firmen haben und daher oftmals Sachen aus Kulanz und um den Kunden zu halten als Mangel übernehmen/eingestehen ist mir auch klar, aber das gilt halt nicht immer und man kann sich darauf nunmal nicht immer verlassen.


Blauer schrieb:
Da Du also nun behauptest, meine Aussage sei falsch, ist Deine automatisch korrekt, naja das macht schon Sinn.

Niemand ist frei von Fehlern, ich erhebe aber auch keinen Anspruch das meine Meinung "Sicher" richtig ist!


Blauer schrieb:
Übringens, auch mal Ratsam folgenen Paragraphen zu lesen, betrifft den Neubeginn der Verjährung ...

http://dejure.org/gesetze/BGB/212.html

Du vermischst hier einen § aus dem allgemeinen Schuldrecht mit dem Vertragsrecht für den Verbrauchgüterkauf, das Problem besteht zwar, allerdings ist mir bisher kein Fall bekannt wo dies auf den Kauf von z.B. eines TVs etc. angewandt wurde. Die Tendenz des BGH geht zwar in diese Richtung aber es wird auch explizit erwähnt das es auf den Einzelfall ankommt
Siehe auch hier:
IHK: Anschnitt Verjährung nach Geltendmachung des Nacherfüllungsanspruchs


Blauer schrieb:
Der Händler erkennt den Mangel des Kunden an, imdem er ihn reparieren läßt bzw. austauscht. Ausgenommen hiervon etwaige Kulanzregelungen.

Eben genau das stimmt halt nicht. Man muss sich grundsätzlich bestätigen lassen das der Händler den Mangel eingesteht. Häufig wird aber ein Gerät einfach nur eingeschickt mit z.B. den Worten: "Ja dann müssen wir das mal an den Hersteller einschicken..." und das Gerät kommt dann vom Hersteller zurück mit dem Kommentar im Rahmen der Garantie kostenlos repariert oder ausgetauscht. In diesem Fall hat der Händler aber kein Schuldeingeständnis gegeben. Daher sollte man sich immer bestätigen lassen das es sich um eine Mängelbeseitigung im Sinne BGB handelt und dies entweder durch einen Zeugen bestätigen oder sich schriftlich geben lassen.
Die bloße Annahme einer Sache zur Prüfung oder das wegschicken zum Hersteller ist KEIN Eingeständnis eines Mangels


Blauer schrieb:
Anbei auch ein Gerichtsurteil von 2006.

http://www.ra-heinic...ew&id=601&Itemid=151

Darin steht u.a. "Zu einem Neubeginn der Verjährung komme es dann, wenn der Unternehmer den Mangel anerkennt. Denn ein Anerkenntnis führe zu einer Unterbrechung der Verjährung mit der Folge ihres Neubeginns."


Ein gutes Beispiel, aber dann solltest Du es bitte auch vollständig zitieren den in dem behandelten Fall hat der Verkäufer recht bekommen:


Das OLG wies daraufhin, dass das Gesetz zu der Thematik keine Aussage trifft.
Aha!

Rügt der Besteller einen Mangel und erkennt der Unternehmer diesen Mangel an (eventuell auch dadurch, dass er diesen einfach beseitigt), so läuft im Hinblick auf diesen Mangel eine neue Gewährleistungsfrist.
Auf diesen Mangel bedeutet das NUR dieser eine Mangel gemeint ist somit die Frist zur Beanstandung gehemmt wird. Tritt also ein anderer Mangel auf ist dieser nicht davon betroffen sondern läuft innerhalb der alten Frist!

Die allgemein verbreitete Meinung, dass eine Nachbesserung immer zum Anlauf einer neuen Gewährleistungsfristen führe, ist daher nicht zutreffend

Im übrigen ist die Hemmung und die Verlängerung zwar eine Tendenz seitens der Gerichte, zahlreiche Gerichtsurteile auf die man sich berufen könnte gibt es leider noch nicht und es kommt wie schon durch das BGH erwähnt immer auf eine Differenzierung und den Einzelfall an (siehe auch den IHK Link bzw. das entsprechende BGH Urteil)!

In diesem Sinner frohes Einkaufen


[Beitrag von EDeL77 am 07. Apr 2010, 20:34 bearbeitet]
Blauer
Ist häufiger hier
#58 erstellt: 08. Apr 2010, 04:12
Der Paragraph sagt doch eindeutig im Klartext aus, "es sei denn, der Käufer hat den Fehler selber verursacht". Folglich ist der Verkäufer in der Schuld, dem Käufer nachzuweisen, daß der aufgetretene Fehler bei der Übergabe nicht Bestand. Nach 6 Monaten dreht sich der Spieß um und theoretisch muß der Käufer nun nachweisen, daß der Fehler beim Kauf bereits Bestand.

Zu dem von mir genannten Beispiel:

Klar hat der Verkäufer Recht bekommen und warum, weil er die Sache aus Kulanz repariert hat, davon Rede ich doch die ganze Zeit, also wenn, bitte nichts aus dem Zusammenhang posten.

"Das OLG hatte, nachdem er die Reparatur nicht zu einer endgültigen Beseitigung des Mangels geführt hatte, darüber zu entscheiden, ob mit Durchführung der Nachbesserungsarbeiten eine neue Gewährleistungsfrist in Gang gesetzt wurde.
Das OLG wies daraufhin, dass das Gesetz zu der Thematik keine Aussage trifft. Zu einem Neubeginn der Verjährung komme es dann, wenn der Unternehmer den Mangel anerkennt. Denn ein Anerkenntnis führe zu einer Unterbrechung der Verjährung mit der Folge ihres Neubeginns.
Im vorliegenden Fall habe der Unternehmer die Mangelhaftigkeit aber grade nicht anerkannt, sondern in Abrede gestellt. Er wies ausdrücklich darauf hin, dass er die Mängelbeseitigung nur aus Kulanz vorgenommen habe. Daher liege hierin auch kein Anerkenntnis
."

Da steht doch im Klartext, daß der Verkäufer Recht bekommen hat, weil er explizit drauf hingewiesen hat, daß er nur aus Kulanz gehandelt hat, ansonsten hätte er den Mangel anerkannt und die Verjährung hätte vom neuen begonnen.

Wenn in der Praxis der Kunde drauf hingewiesen wird, daß der Händler aus Kulanz handelt ist doch alles in Butter und die Verjährung verstreicht, tut er das allerdings nicht, beginnt die Frist auf die reparierten Teile neu.

Wieso vermische ich hier Paragraphen, das BGH hat doch bereits festgestellt, daß, ich zitier von der IHK Seite ...

"bei der Nachlieferung beginne die Verjährung hinsichtlich einer erneuten Nacherfüllung grundsätzlich von neuem zu laufen. Die Umstände des Einzelfalles können jedoch jeweils auch zu umgekehrten Ergebnissen führen."

Man bemerke das Wortbild "grundsätzlich von neuem bei einer Nachlieferung", bezieht sich somit wohl auf den $212 BGB.
Ralph735
Inventar
#59 erstellt: 08. Apr 2010, 12:04
jipii........

seit eben steht in meinem Online Status der Rep. in Augsburg:

Reparatur unwirtschaftlich, Austausch vorgesehen

Siemens_W

08.04.2010 12:38:00

Vorauthorisierung, voraussichtliches Ruecklieferdatum an Kunden Apr 21 2010

Info
boots10
Hat sich gelöscht
#60 erstellt: 04. Mai 2010, 06:42
Hallo Leute,

nach dem meine Glotze nun zum 2 Mal ein 2monatiges Reparaturjubiläum in der Werkstatt feiert und dort vor sich hinverstaubt, habe ich gestern mal angerufen und mir wurde gesagt: wenn bis mitte der Woche das Ersatzteil nicht kommt wird das Gerät ausgetauscht. Naja unter uns, diesen Satz hab ich nun schon so ca. 10 mal gehört .
Ich denke bis ich meine Glotze funktionierend wieder habe, ist halb Europa mit 3D-Fähigen Fernsehern ausgestattet

Ich meld mich wieder wenns was neues gibt.
Viele Grüße aus dem Ösiland
Boots 10
Ralph735
Inventar
#61 erstellt: 04. Mai 2010, 06:51
Zwei Monate in der Werkstatt

Das hätte ich mir nicht gefallen lassen..........


qfactor
Inventar
#62 erstellt: 04. Mai 2010, 09:16
verstehe ich auch nicht, dass du sowas akzeptierst. nach spätestens 2-3 wochen, hätte ich schriftlich eine 2-wöchige frist zur behebung des schadens ausgelöst...
boots10
Hat sich gelöscht
#63 erstellt: 04. Mai 2010, 09:32
Naja bei uns im Ösiland ticken die Uhren anscheinend irgendwie anders. Aber nach dem dies nun schon die 3. Reparatur ist (und die 2. die über 2 Monate dauert)bin ich solche Entzugserscheinungen/Vertöstungen/Versprechen und ähnliches schon irgendwie gewohnt
Ralph735
Inventar
#64 erstellt: 04. Mai 2010, 15:20
Nach der dritten Rep. ist sowieso ein neues Gerät fällig..............

http://www.hifi-foru...ad=4720&postID=75#75


[Beitrag von Ralph735 am 04. Mai 2010, 15:22 bearbeitet]
boots10
Hat sich gelöscht
#65 erstellt: 06. Mai 2010, 18:14
Hallo Leute,

nachdem ich heute wieder einmal bei der Werkstätte angerufen habe, hat sich in meinem Fall wirklich was getan!!
Kurz zur Erinnerung: 3 Reparatur, wieder 2 Monate warten, Fehler seit Sept. 09 nicht behoben (damals noch in der Garantie - mitlerweile Garanie abgelaufen) Fehler aber noch immer nicht behoben - also auf zur "Kulanzreparatur" nach Augsburg.

Heute erhielt ich folgendes "Kulanzangebot" (das ist der Brüller ) Ersatzteil nicht mehr Lieferbar - Neue Gerät 46 PFL9704 (höchst anständig) € 530,- + Arbeitszeit ?? € 100,- + Verpackung/Versand € 192,43 (bin selbst im Versand tätig, kosten max bei 35,- Eur) + MwSt sind in Summe !!!! € 978,69 !!!
Als Alernative wird mir noch angeboten: Unrepariert zurück zuschicken, Kosten € 282,54 + MwSt oder aber und das ist überhaupt die Krönung das Gerät zu entsorgen für € 168,04 + MwSt
Nur nochmals kurz zur info: hab am 20.09.2007 (LP €3299,-) beim Händler € 2799,- bezahlt

Ich hab dann meine Händler kontaktiert und die Sache wieder einmal in seine Hände gelegt, mal schaun wie es weitergeht (also ich würd die 530,- + Mwst bezahlen kein Thema) aber alles andere ist doch wohl einfach nur noch verarsche oder sehe ich das alles irgendwie zu eng

Meld mich wieder mit neuen Updates darauf könnt ihr euch verlassen

Grüße aus dem Ösiland
Boots10
Ralph735
Inventar
#66 erstellt: 06. Mai 2010, 20:58
Hi,
also die 530€ würde ich auch bezahlen. Alles andere nicht!!
Gibts bei Euch keinen Umtausch/Wandlung nach der 3. Rep ??
Stichwort: Rechtsanspruch..........

Ralph


[Beitrag von Ralph735 am 06. Mai 2010, 21:16 bearbeitet]
RebellHAI
Stammgast
#67 erstellt: 06. Mai 2010, 21:00
Also ich finde das ganze schon eine Frechheit. Die 530 euro wären noch ok, ja klar, aber alles darüber finde ich echt dreist.
qfactor
Inventar
#68 erstellt: 07. Mai 2010, 11:36
die sache stellt sich für mich einfach dar:

- der fehler, der nun aufgetreten ist, wurde bereits während der garantiezeit gemeldet und konnte bisher nicht behoben werden -> RÜCKABWICKLUNG (aka Wandlung) fordern

- der fehler ist neu und trat erst nach ablauf der garantie auf -> versuchen den preis von 978 EUR zu senken und zugreifen. man darf nicht vergessen, dass das angebotene gerät immer noch über 2300 euro kostet. die bieten dir sozusagen für dein altes gerät noch über 1300 eur... versuche das mal auf ebay zu bekommen
boots10
Hat sich gelöscht
#69 erstellt: 09. Mai 2010, 17:25
So mal kurz Zeit vom neuesten Stand der Dinge zu berichten:

Also ich hab meinem Händler vom lustigen Angebot berichtet und er hat sich der Sache dann auch nochmals sofort angenommen.
Nach einigen Telofonaten nun das Ergebniss: Austausch auf 46 " PFL9704 zu einem vernünftigen Preis (also ohne Reparaturkosten bzw. Versand): Hab dann gleich die Option gezogen für 300,- Euronen mehr mir das 52 " Modell zu gönnen Gerät sollte im laufe der nächsten Woche lieferbar sein und wird bei mir zu Hause zugestell.

Also sollte ende nächster Woche wirkich ein nigel nagel neuer 52 Zöller bei mir an der Wand hängen, haben sich all die Mühen und Ärgernisse wirklich gelohnt (Glaubs aber erst wenn ich das Gerät einschalte . Werd mich auf jeden Fall dann nochmals melden.

Grüße aus dem Ösiland
Boots 10

PS.: Hab am Sammstag das erste Mal einen 3D Fernseher v. Samsung mit 3D Blue Ray bewundern dürfen. Ich glaub mein neuer Fernseher wird's sehr schwer haben bei mir alt zu werden,das Bild war der Hammer.
Ralph735
Inventar
#70 erstellt: 09. Mai 2010, 19:55
Na dann - Glückwunsch zum 52 Zöller

Unborn
Stammgast
#71 erstellt: 11. Mai 2010, 14:26
Hi, bin auch ein Opfer von Reparaturdiensten.
Habe mir Anfang März den 42 SL8000 von LG online gekauft.
Nach 2 Wochen im Betrieb, fingen die Lautsprecher bei leiser Lautstärke an zu rauschen als hätte man schlechten Radioempfang(ist wohl auch bei lauter Lautstärke da nur man hört es dann nicht^^).
Telefonisch wurde ein Termin mit dem Service vereinbart, welcher auch eingehalten wurde. Der Herr hat sich das Problem dann angeschaut ,bzw. mehr angehört und hat daraufhin erst einmal das Mainboard ausgewechselt (warum er nicht die Lautsprecher gewechselt hat bleibt mir ein Rätsel, da diese ja rauschen. Ersatz hatte er dafür auch nicht da, nur ein neues Mainoard)
Der Wechsel des 'Mainboards hat natürlich nichts gebracht. Also beschloss er ihn mitzunehmen.

Als sich 2 Wochen lang nichts getan hat, habe ich mal eine Email verfasst warum das so lange dauert, die Antwort kam 2 Tage später: Es tut uns leid das wir bisher nichts Neues sagen können, wir haben LG kontaktiert, jedoch noch keine Antwort erhalten.

Als eine weitere Woche verging habe ich nochmals hingeschrieben, aber nicht mehr ganz so freundlich.
Komischerweise wurde ich 1 Tag später vom Service angerufen, die mir mitteilten, dass sie das Gerät an LG schicken, da sie in der Werkstatt den defekt nicht beheben könnten.

Nun sind inzwischen 4 Wochen verstichen, seit der TV abgeholt wurde. Habe heute wieder eine E-Mail geschickt an den Service später dann auch an LG.

Kaum eine Stunde später (heute) rief mich der Service an und entschuldigte sich erst einmal bei mir, dass es bei meinem Gerät bisher nicht so gut verläuft xD
Dann sagte er mir, dass er LG per mail angeschrieben und reklamiert hat. Nun wartet er auf Antwort von LG und will mich dann wieder anrufen.
An LG habe ich geschrieben das ich nicht länger warten möchte und auf ein Neugerät bestehen würde.
Auch auf diese Antwort warte ich noch.
Werde mich wieder melden, sobald es etwas Neues gibt.

MfG Markus
boots10
Hat sich gelöscht
#72 erstellt: 11. Mai 2010, 18:51
Hallo Leute,

nach monaten des wartens, schimpfens und steht seit heute Abend ein 52" PFL9704 bei mir im Wohnzimmer und ich muss sagen ich bin eigentlich sehr zufrieden und meinem Händler sehr dankbar (ich möcht nicht wissen wie meine Geschichte ausgegangen wäre, hätte ich mein TV-Gerät im Internet bestellt?? Aber so kann ich nur sagen, danke für alle Tips v. euch

Nachdem ich mich auch nun ein wenig mit den Einstellungen herumgespielt haben und leider zu keinem wirklich zufriedenstellenden Ergebniss gekommen bin, wäre ich zum Abschluß noch sehr dankbar, wenn mir jemand einigermassen vernünftige einstellungen Posten kann, ohne mir den kompl. 9704 Beitrag durchlesen zu müßen

Nochmals vielen Dank und grüße aus dem Ösiland
Boots 10
lord_mito
Inventar
#73 erstellt: 26. Mai 2010, 06:46
Hat dir wohl keiner seine Einstellungswerte gepostet!
Ich geh jetzt mal bei mir von DVB-S aus:
Hatte zuvor PP-Werte selbst eingestellt, auch mit personalisiertem Farbweiß wie im 9704-Thread gepostet. Seit gestern hab ich auf NATÜRLICH umgestellt und die Schärfe auf "3" und Natural Motion auf "MAXIMUM". Ausserdem ist jetzt der Lichtsensor an (war zuvor eigentlich kein Freund von dem!). Gefällt mir so besser als meine vorigen PP-Werte. Da ich das geändert hab, sind das natürlich meine jetzigen PP-Werte, da das dann automatisch überschrieben wird, sobald man in den Smartsettings was ändert!
Bei Bluray muß ich die Tage auch nochmal gucken und bissl rumstellen ...

TV: 52PFL9704
Sat-Receiver: Kathrein UFS922
Verbindung: HDMI
Ralph735
Inventar
#74 erstellt: 26. Mai 2010, 13:22
Philips 52PFL9704H

Bild: Modus: Standard, Kontrast: 85, Helligkeit: 44, Farbe: 52, Schärfe: 3, Rauschunterdrückung: Minimum, Farbweiß: normal, Perfect Pixel HD-Menü: Perfect Natural Motion: Minimum, 200 Hz Clear LCD: ein, Erweiterte Schärfe: aus, Dynamic Contrast: aus, Dyn. Hintergrundbeleuchtung: opt. Bild, MPEG-Artefaktunterdrückung: aus, Farboptimierung: aus, Lichtsensor: aus, Automatischer Formatmodus: Auto Zoom
Ton: Tiefen: +1, Höhen: -1, Raumklang: aus, Auto.-Lautstärkenivellierung: ein

http://www.computerb...4003442.html?bild=28

boots10
Hat sich gelöscht
#75 erstellt: 26. Mai 2010, 13:42
Danke Leute,

hab schon einige Einstellungen aus dem 9704 Thread ausprobiert und werde heute Abend mal eure Vorschläge ausprobieren.

Vielen Dank und grüße aus dem Ösiland
Boots10
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