Wer hat nach Aufruf des Servicemenüs die Garantie verloren?

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norbert.s
Hat sich gelöscht
#1 erstellt: 22. Okt 2006, 06:53
Hallo,

hier geht ja das Gerücht um, dass die Garantie verloren geht, wenn man das Servicemenü aufruft. Das Gerücht wurde scheinbar sogar von der Panasonic Hotline ins Leben gerufen.

Ist jemanden nun wirklich die Garantie deswegen verweigert worden? Ist wirklich ein solcher Fall konkret bekannt?

Laut Garantieheft von Panasonic sind folgende Sachen ausgenommen von der kostenlosen Fehlerbeseitigung:

- Schäden durch Eingriffe von Personen, die von uns hierzu nicht ermächtigt sind.
- Schäden durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung ... und Schäden durch fahrlässige Behandlung oder Missbrauch.

Also müsste mir Panasonic einen Schaden durch den reinen Aufruf des Servicemenüs unterstellen.

Natürlich, wenn man Parameter im Menü verändert und abspeichert, dann könnte sie Situation schon problematischer werden.
Aber viele werden das Menü nur wegen dem Betriebsstundenzähler aufrufen und keine Parameter darin ändern und abspeichern.

bye


[Beitrag von norbert.s am 22. Okt 2006, 06:55 bearbeitet]
technicsteufel
Inventar
#2 erstellt: 22. Okt 2006, 06:59
Es geht wohl eher darum, dass der durchschnittliche DAU die Finger davon lassen soll.
Viele spielen rum und verstellen sich alles und rufen dann den Service an.
Und dann wollen sie auch noch Garantie.

Ich weiß allerdings nicht welche Möglichkeiten das Servicemenü bietet etwas falsch zu machen.

cu
norbert.s
Hat sich gelöscht
#3 erstellt: 22. Okt 2006, 07:13

technicsteufel schrieb:
Es geht wohl eher darum, dass der durchschnittliche DAU die Finger davon lassen soll.
Viele spielen rum und verstellen sich alles und rufen dann den Service an. Und dann wollen sie auch noch Garantie.


So sehe ich dies auch.
Da Hotlines viel erzählen, wenn der Tag lang ist...

Mir geht es aber darum:

norbert.s schrieb:

Ist jemanden nun wirklich die Garantie deswegen verweigert worden? Ist wirklich ein solcher Fall konkret bekannt?


bye


[Beitrag von norbert.s am 22. Okt 2006, 08:58 bearbeitet]
DawidR
Ist häufiger hier
#4 erstellt: 22. Okt 2006, 08:09
hi!

also falls da ein zähler sein sollte, der anzeigt wie oft das menu schon aufgerufen wurde, dann wirds schwierig. man kann ja schlecht sagen "eeem, der techniker war schon 23x hier, hatte dauernd kleine problemchen..."

außerdem sollte man das ding EVENTUELL eh NUR für die betriebsstunden anzeige benutzen! naja - solange keine hardcore freaks mit par pimp-my-pana-einstellungen kommen :p

- - -
MfG
- - -

wer etwas verändern sollte ohne zu wissen was er da tut, dem sollte die garantie sowieso verweigert werden, falls doch etwas kaputt gehen sollte...
elg
Ist häufiger hier
#5 erstellt: 22. Okt 2006, 09:06
Hallo Leute,

Ich habe kein Panasonic Plasma.

Was mich interessieren würde ist, was kann ich so verstellen,
das deswegen das Gerät beschädigt wird. Mir ist es klar, dass wenn man, z.B. die Helligkeit auf 100% stellt,
irgendwann das Panel tot ist.
Aber innerhalb von zehn Minuten oder so, was kann kapputt gehen?

Gibt es keine Möglichtkeit das Teil zurück auf "Werkeintellungen" zu bringen?

Gruss

E.L.G.

P.S. Habe ich nicht das Recht zu erfahren, ob das Gerät schon
100 oder 500 Stunden gelaufen ist?


[Beitrag von elg am 22. Okt 2006, 09:23 bearbeitet]
technicsteufel
Inventar
#6 erstellt: 22. Okt 2006, 10:06

elg schrieb:
...P.S. Habe ich nicht das Recht zu erfahren, ob das Gerät schon
100 oder 500 Stunden gelaufen ist?


Was wiederum die Frage aufwirft, ab wie vielen Betriebsstunden erlischt die Garantie?

Ist das bei diesen Teilen schon so wie bei Autos?
Drei Jahre oder 100.000km ?

JohnBowers
Hat sich gelöscht
#7 erstellt: 22. Okt 2006, 10:50
Eins ist klar: Die gesetzliche Sachmängelhaftung von 2 Jahren kann weder (allein) durch das Öffnen des Gerätes noch durch Benutzung des Service-Menüs entfallen.


[Beitrag von JohnBowers am 22. Okt 2006, 10:50 bearbeitet]
norbert.s
Hat sich gelöscht
#8 erstellt: 22. Okt 2006, 11:40

JohnBowers schrieb:
Eins ist klar: Die gesetzliche Sachmängelhaftung von 2 Jahren kann weder (allein) durch das Öffnen des Gerätes noch durch Benutzung des Service-Menüs entfallen.


Korrekt.
Aber ich rede von der (freiwilligen) Garantie des Herstellers. Diese kann der Hersteller durchaus widerrufen in bestimmten Situationen, die nichts mit der gesetzlichen Gewährleistung zu tun haben.

bye
JohnBowers
Hat sich gelöscht
#9 erstellt: 22. Okt 2006, 15:44

norbert.s schrieb:

JohnBowers schrieb:
Eins ist klar: Die gesetzliche Sachmängelhaftung von 2 Jahren kann weder (allein) durch das Öffnen des Gerätes noch durch Benutzung des Service-Menüs entfallen.


Korrekt.
Aber ich rede von der (freiwilligen) Garantie des Herstellers. Diese kann der Hersteller durchaus widerrufen in bestimmten Situationen, die nichts mit der gesetzlichen Gewährleistung zu tun haben.

bye


Dann müßte aber etwas in den Garantiebedingungen zu dem Thema drin stehen. Einseitig kann die Herstellergarantie nicht widerrufen werden.
norbert.s
Hat sich gelöscht
#10 erstellt: 22. Okt 2006, 16:01

JohnBowers schrieb:

norbert.s schrieb:

JohnBowers schrieb:
Eins ist klar: Die gesetzliche Sachmängelhaftung von 2 Jahren kann weder (allein) durch das Öffnen des Gerätes noch durch Benutzung des Service-Menüs entfallen.


Korrekt.
Aber ich rede von der (freiwilligen) Garantie des Herstellers. Diese kann der Hersteller durchaus widerrufen in bestimmten Situationen, die nichts mit der gesetzlichen Gewährleistung zu tun haben.

bye


Dann müßte aber etwas in den Garantiebedingungen zu dem Thema drin stehen. Einseitig kann die Herstellergarantie nicht widerrufen werden.


Lesen.

bye
technicsteufel
Inventar
#11 erstellt: 22. Okt 2006, 16:17

JohnBowers schrieb:
... Einseitig kann die Herstellergarantie nicht widerrufen werden.


Ach?

Passiert das im gegenseitigem Einvernehmen?

Versteh´ich nich´
norbert.s
Hat sich gelöscht
#12 erstellt: 22. Okt 2006, 16:37

technicsteufel schrieb:

JohnBowers schrieb:
... Einseitig kann die Herstellergarantie nicht widerrufen werden.


Ach?
Passiert das im gegenseitigem Einvernehmen?
Versteh´ich nich´ :(


Widerruf ist das falsche Wort (von mir ja zuerst aufgebracht).
Widerruf geht tatsächlich nicht einseitig.

Es geht um das Verweigern einer kostenlosen Reparatur, weil bestimmte im Garantieheft aufgeführte Bedingungen eingetreten sind.

Ein Widerruf ist schon was anderes. :-)

bye
JohnBowers
Hat sich gelöscht
#13 erstellt: 23. Okt 2006, 15:18

norbert.s schrieb:

technicsteufel schrieb:

JohnBowers schrieb:
... Einseitig kann die Herstellergarantie nicht widerrufen werden.


Ach?
Passiert das im gegenseitigem Einvernehmen?
Versteh´ich nich´ :(


Widerruf ist das falsche Wort (von mir ja zuerst aufgebracht).
Widerruf geht tatsächlich nicht einseitig.

Es geht um das Verweigern einer kostenlosen Reparatur, weil bestimmte im Garantieheft aufgeführte Bedingungen eingetreten sind.

Ein Widerruf ist schon was anderes. :-)

bye


Wir sind noch auf der Suche, welche Passage der Garantiebedingungen diesen Fall betreffen könnten. Der Begriff "Service-Menü" dürfte dort nicht auftauchen.


[Beitrag von JohnBowers am 23. Okt 2006, 15:19 bearbeitet]
technicsteufel
Inventar
#14 erstellt: 23. Okt 2006, 16:00
Ich halte das Ganze für Blödsinn!

Das wäre das Selbe wie ein Knopf den ich nicht benutzen darf.

Für was ist es dann da?

Luser
Stammgast
#15 erstellt: 23. Okt 2006, 16:17
Das Service Menü ist natürlich nur für den Techniker da.

Panasonic wird auch die Garantie nicht verweigern,nur weil man ins Service Menü gegangen ist.

Doch sollte man an den Werten rumgespielt haben oder versehentlich etwas geändert haben,dann kann Pana die Garantie verweigern.

Zu elg:
In den Service Menü kann man allerhand verstellen.

Die Bildgeometrie u.s.w.

Man kann sich auch die Anleitung vom Service Menü besorgen.

Wenn Du ein Recht hättest die Betriebsstunden zu sehen,dann würde es in der Bedienungsanleitung stehen.

Da dies aber nur über das Service Menü geht,steht Dir das "Recht" nicht zu.

Zu technicsteufel:
Der Pana kann Tag und Nacht ansein.Die Garantie von 2Jahren bleibt trotzdem.
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