47Z3030D nach 21 Monaten defekt, 40% Geld zurück

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jason020877
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 17. Feb 2010, 19:05
Hallo, ich habe einen 47Z3030D dieser hat nach 21 Monaten einen durchgehenden grünen Strich vom oberen rechten bis zum unteren rechten Rand. Das Gerät wurde bei mir abgeholt und nach 2 Wochen wurde mir von der Reparaturfirma gesagt das der LCD nicht mehr repariert werden kann. Jetzt konnte ich mich für eine Rückabwicklung entscheiden, und der Händler ( Computeruniverse) sagte mir das man einen Zeitwert von 30-40% bekommen würde. Der LCD hatte 1659,- gekostet, da würde ich bei 40% 660,- zurück bekommen. Hat ihr jemand vielleicht die gleiche Erfahrung gemacht? Ich meine der LCD hat noch Garantie und warum soll ich jetzt dafür büßen weil die ihn nicht reparieren können. Für 660,- kann ich mir auf keinen Fall ein gleichwertiges Gerät kaufen. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
boffing
Stammgast
#2 erstellt: 17. Feb 2010, 19:33
mein tv kann auch nicht mehr repariert werden (samsung lcd) und ich bin gespannt wie viel ich von hardwareversand.de zurück bekommen werde. Mir wurde gesagt, dass ich den letzten preis des tvs erhalte, bevor er nicht mehr verfügbar war.

ein nachbar hatte einen toshiba von amazon und der hat den vollen kaufpreis rückerstattet bekommen. ich glaube nicht, dass ich mich mit 40% zufrieden geben würde.
jason020877
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 18. Feb 2010, 08:45
Welche Moeglichkeiten habe ich denn, sollte ich wirklich nur 40% oder soger weniger bekommen?
xutl
Inventar
#4 erstellt: 18. Feb 2010, 09:18

jason020877 schrieb:
Welche Moeglichkeiten habe ich denn, sollte ich wirklich nur 40% oder soger weniger bekommen?

Klagen!
boffing
Stammgast
#5 erstellt: 18. Feb 2010, 15:20
weiß jemand wie das geregelt ist auf wie viel geld man anspruch (!) hat?
jason020877
Ist häufiger hier
#6 erstellt: 18. Feb 2010, 18:42
das würd ich auch gern wissen
michor84
Ist häufiger hier
#7 erstellt: 19. Feb 2010, 17:00
Das ist so einfach nicht zu beantworten.

Grundsätzlich stellt sich hier erstmal die Frage, ob du eine Garantie über 2 Jahre von Toshiba erhalten hast, oder ob du eine 2 jährige (gesetzliche) Gewährleistung seitens deines Handelspartners (Verkäufer) hast.

Garantie muss der Hersteller nicht geben; das ist zu 100% eine Kulanzleistung. Das solltest du also als erstes abklären. Neuere TV-Geräte haben eine 2 jährige Garantie.
In diesem Fall stünde dir ein gleichwertiger Ersatz oder der volle Kaufpreis zu, sofern eine Reparatur nicht mehr möglich ist.

Bei der Gewährleistung ist es grundsätzlich ähnlich. Du hast Anspruch auf ein neues Gerät oder Nachbesserung seitens des Verkäufers. Bei der Gewährleistung gibt es jedoch das Problem der Beweislastumkehr, die sich nach 6 Monaten einstellt. Du musst dem Händler daher beweisen, dass das Gerät in den ersten 6 Monaten diesen Defekt nicht hatte. In der Theorie würde man jetzt sagen "kein Problem, ich habe Zeugen, die mit mir Fußball geguckt haben...und da war nichts außer der Rasenfläche grün...". Welche Beweise bzw. Argumente man allerdings in der Praxis haben muss, kann ich nicht einschätzen. Außerdem wirst du dieses Recht vermutlich wirklich einklagen müssen. Denn 40 % als Angebot deines Händlers würde ich nicht annehmen wollen.

Hast du Rechtsschutz? Mit denen solltest du über das Thema einmal sprechen!

Was sagt der Hersteller selbst? Reparaturfirma war ja wahrscheinlich nicht Toshiba selbst, sondern ein von denen beauftragtes Service-Unternehmen, oder?
Hannoman
Inventar
#8 erstellt: 19. Feb 2010, 17:45

michor84 schrieb:
Bei der Gewährleistung ist es grundsätzlich ähnlich. Du hast Anspruch auf ein neues Gerät oder Nachbesserung seitens des Verkäufers. Bei der Gewährleistung gibt es jedoch das Problem der Beweislastumkehr, die sich nach 6 Monaten einstellt. Du musst dem Händler daher beweisen, dass das Gerät in den ersten 6 Monaten diesen Defekt nicht hatte.
Total falsch. Die Beweislastumkehr gilt in den ersten 6 Monaten. In dieser Zeit muss der Händler dem Käufer nachweisen, dass der Mangel nicht bereits bei der Übergabe bestand bzw. angelegt war. Nach den 6 Monaten gilt die normale Beweislast, in der der Kunde nicht beweisen muss, dass der Mangel in den ersten 6 Monaten nicht bestand sondern dass der Mangel bereits bei der Übergabe bestand oder angelegt war.

In der Theorie würde man jetzt sagen "kein Problem, ich habe Zeugen, die mit mir Fußball geguckt haben...und da war nichts außer der Rasenfläche grün...".
Ohne Gutachter wird das nichts.

Ich kann mich aber an die (rechtlich nicht korrekte) Aussage auf der Toshiba-HP erinnern, dass Toshiba während der gesamt Gewährleistungszeit auf die Beweislastumkehr verzichten würde.
Gemeint war wohl, dass die Beweislastumkehr auf die gesamt Gewährleistungszeit ausgedehnt wird.

Hanno


[Beitrag von Hannoman am 19. Feb 2010, 17:47 bearbeitet]
boffing
Stammgast
#9 erstellt: 20. Feb 2010, 19:46
ich habe mich jetzt selbst damit beschäftigt, da ich ja auch davon betroffen bin.
Interessant für uns ist dieser Beschluss des BGH: http://juris.bundesg...=46050&pos=0&anz=218 bzw
Dean_The_Machine schrieb:
Lasst Euch nicht übers Ohr hauen!

Seht hier:


Quelle: Audio Video Foto

Gruss


am besten sich darauf berufen und eine Frist setzen. Wenn nichts geschieht muss man dann wohl oder übel den Fall dem Anwalt übergeben.


[Beitrag von boffing am 20. Feb 2010, 19:47 bearbeitet]
jason020877
Ist häufiger hier
#10 erstellt: 20. Feb 2010, 23:26
das hört sich ja gut, das würde bedeuten das ich mein komplettes Geld zurück bekomme
boffing
Stammgast
#11 erstellt: 20. Feb 2010, 23:55
so wie ich das verstanden habe - ja. aber ich bin kein anwalt und kann dir hier nur posten, was ich selbst gelesen habe.
Mazar01
Stammgast
#12 erstellt: 21. Feb 2010, 10:16
Boffing:

Ich kann Hannoman nur beipflichten und meine Laienmeinung dazu geben:

Der Artikel spricht von der "Gewährleistung".
Das heißt, du musst beweisen, dass der Mangel bereits vor dem Kauf bestanden hat, da 6 Monate schon abgelaufen sind.

Klar, alles möglich, nur zu welchem Preis?

Bei der Garantie dagegen, werden gewisse Risiken vom Hersteller oder Händler zusätzlich getragen, jedoch
nur zu deren Garantiebedingungen!

Wenn Du also nicht nachweisen kannst, dass der Mangel bei Übergabe bereits bestand, kannst Du nicht nach dem BGB gehen und demnach nicht Wandlung, Rücktritt, was auch immer fordern.
Dir würde nur die Möglichkeit bleiben, auf die Garantiebedingungen zurückzugreifen.

Gutachter schön und gut, denn Recht haben und Recht bekommen ist gar nicht so einfach und kann uU teuer werden.
Die aktuellen Garantiebedingungen von Toshiba gelten leider nicht für Dich und die Alten finde ich nicht.
Ich glaube aber, dass Toshiba früher sehr sparsam war, sprich überhaupt keine Garantie, was natürlich nichts mit der Gewährleistung zu tun hat.

BTW:
Für 800€ bekommst du das aktuelle Modell, so schlecht ist der Deal nicht.


[Beitrag von Mazar01 am 21. Feb 2010, 10:18 bearbeitet]
boffing
Stammgast
#13 erstellt: 21. Feb 2010, 14:27
Naja meiner Meinung nach ist das was du schreibst nicht ganz zutreffend, da bei jason toshiba bzw bei mir samsung bereits die rückerstattung genehmigt hat. daher ist das egal ob gewährleistung oder garantie, denn die garantie ist ja soweit ich weiß herstellersache und nicht händlersache.
lasse mich natürlich aber auch vom gegenteil überzeugen
Mazar01
Stammgast
#14 erstellt: 21. Feb 2010, 15:56
Schau einfach in deine Garantiebedingung.

Forumsuch hat mich zu zwei Threads gebracht, wo man von überhaupt keiner Herstellergarantie gesprochen hat. Schau nach.. Die Garantiebedingung von 2009 helfen Dir nicht weiter.

Ansonsten biste auf die Händlergarantie angewiesen, wenn die eine angeboten haben. Und wenn die nunmal nur den Zeitwert erstatten, ist das halt so. Besser als nichts.

Am besten wäre du könntest über die Gewährleistung direkt an den Hersteller gehen, aber nur mit Nachweis, dass der Mangel bereits bestanden hat.

Oder Kulanz
Hannoman
Inventar
#15 erstellt: 22. Feb 2010, 14:04

Mazar01 schrieb:
Am besten wäre du könntest über die Gewährleistung direkt an den Hersteller gehen, aber nur mit Nachweis, dass der Mangel bereits bestanden hat.
Da Gewährleistungsansprüche aber gegenüber dem Händler bestehen ist das unrealistisch.

Hanno
jason020877
Ist häufiger hier
#16 erstellt: 22. Feb 2010, 17:29
scheint unglaublich kompliziert zu sein, dei einen schreiben so die anderen so. Im Internet findet man auch nichts gescheites. So richtig schlau bin ich jetzt immernoch nicht, aber danke.
mikropanne
Ist häufiger hier
#17 erstellt: 23. Feb 2010, 23:54
Na toll, habe das gleiche Problem. Mein Toshi 40 ZF 355 hat nach 1 1/2 Jahren einen Paneelfehler gehabt. Das war Anfang Januar. Bis heute weiss ich nur, dass das Gerät Irreparabel ist. Den vollen Kaufpreis hät´te ich schon gerne zurück, aber bei Abgabe des Gerätes wurde mir mitgeteilt, dass Toshiba die Betriebszeit auslesen könne und dann würde analog zum Kaufpreis der jeweilige Zeitwert ersetzt.
parati
Schaut ab und zu mal vorbei
#18 erstellt: 26. Feb 2010, 00:14

jason020877 schrieb:
Hallo, ich habe einen 47Z3030D dieser hat nach 21 Monaten einen durchgehenden grünen Strich vom oberen rechten bis zum unteren rechten Rand. Das Gerät wurde bei mir abgeholt und nach 2 Wochen wurde mir von der Reparaturfirma gesagt das der LCD nicht mehr repariert werden kann. Jetzt konnte ich mich für eine Rückabwicklung entscheiden, und der Händler ( Computeruniverse) sagte mir das man einen Zeitwert von 30-40% bekommen würde. Der LCD hatte 1659,- gekostet, da würde ich bei 40% 660,- zurück bekommen. Hat ihr jemand vielleicht die gleiche Erfahrung gemacht? Ich meine der LCD hat noch Garantie und warum soll ich jetzt dafür büßen weil die ihn nicht reparieren können. Für 660,- kann ich mir auf keinen Fall ein gleichwertiges Gerät kaufen. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.



Hallo, das ist ja interessant. Ich hatte einen 42Z3030D und der hatte im Januar auch exakt das gleiche Problem mit diesem grünen Stich nach genau 21 Monaten. Scheint das also eine Krankheit dieses Typs von Toshiba zu sein???
Leider hat der Online-shop, wo ich den Fernseher gekauft habe allerdings 6 Wochen Zeit benötigt, um festzustellen, daß der Fernseher wohl nicht repariert werden kann weil es ein Problem mit den Ersatzteilen gibt.

Mir hat der Shop 25 Prozent vom Kaufpreis abgezogen. Dies ist meineserachtens aber in diesem Fall nicht richtig. Daher habe ich die Sache an meinen Rechtsanwalt übergeben.

Vielleicht gibt es noch andere, deren Toshiba den gleichen defekt hat. Wäre schön, wenn die sich dann mal melden würden.

Gruß
parati
boffing
Stammgast
#19 erstellt: 26. Feb 2010, 00:37
genau das werde ich auch machen, falls ich nicht den vollen betrag erstattet bekommen sollte
jason020877
Ist häufiger hier
#20 erstellt: 27. Feb 2010, 00:49
Naja 75% würden ja noch gehen, da würd ich noch 1244,- zurück bekommen, davon könnte ich mir wenigstens einen neuen LCD kaufen. Ich bin jetzt seit 4 Wochen ohne TV, laut Händler kann es 5-6 Wochen dauern bis sich Toshiba mal rührt. Ich bin echt mal gespannt was ich bekomme.
mikropanne
Ist häufiger hier
#21 erstellt: 02. Mrz 2010, 00:56
Vergiss es. Ich warte jetzt seit Anfang Januar und habe bisher nur gehört, das mein Gerät irreparabel ist. Mehr nicht....
mikropanne
Ist häufiger hier
#22 erstellt: 05. Mrz 2010, 13:53
So, habe gestern den erlösenen Anruf von Digitrends bekommen. Ich erhalte für mein Gerät doch echt 1470,--€. Es wurden nur 8% für die Nutzung des Gerätes abgezogen, mit anderen Worten, ich schaue zu wenig Fernsehen.
Damit kann ich gut leben, zumal ein Rechtsanwalt mir lediglich 800,--€ in Aussicht gestellt hat.
jason020877
Ist häufiger hier
#23 erstellt: 08. Mrz 2010, 21:35
Habe heute den Anruf von Computeruniverse bekommen, von 1669,- bekomme ich 1055,- zurück. Das kann doch mal nicht sein. Wieso bekommen die einen 8% abgezogen, dann andere 25% und ich 40%, obwohl die Zeit gleich ist. Ist das ein Wuerfelspiel von Toshiba oder versuch mich da Computeruniverse uebers Ohr zu hauen?
progy
Stammgast
#24 erstellt: 08. Mrz 2010, 21:45
Hallo
Ich habe ca vor einem 1/2 Jahr auch einem defekten TOSHIBA LCD eingeschickt.
Das Gerät konnte nicht repariert werden und ich habe den vollen Kaufpreis zurück bekommen und das nach 22 Monaten Nutzung.
mfg
boffing
Stammgast
#25 erstellt: 08. Mrz 2010, 22:04

jason020877 schrieb:
Habe heute den Anruf von Computeruniverse bekommen, von 1669,- bekomme ich 1055,- zurück. Das kann doch mal nicht sein. Wieso bekommen die einen 8% abgezogen, dann andere 25% und ich 40%, obwohl die Zeit gleich ist. Ist das ein Wuerfelspiel von Toshiba oder versuch mich da Computeruniverse uebers Ohr zu hauen?


Ich habe heute ebenfalls Nachricht von hardwareversand bekommen und sie wollen mir einen Toshiba Fernseher für meinen Samsung andrehen (Kaufpreis: 1599€). Dieser Toshiba kostet bei Ihnen ~1015€ und sie argumentieren so, dass dieser TV ja vergleichbar mit meinem wäre und ich daher nur den Wert dieses TVs ausgezahlt bekomme.
Wie ich finde ist das aber ziemlich willkürlich (was wäre wenn der TV gerade im Angebot wäre für 900€?? - dann würde ich laut ihnen auch nur 900€ bekommen.) und ich glaube nicht, dass diese Begründung gerechtfertigt ist. Zudem glaube ich, dass ich einen Anspruch auf Wandlung habe, da mein gekauftes Gerät weder repariert noch ersetzt werden kann. Sie können es nur mit einem ähnlichen ersetzen (Beispiel: Deine A-Klasse geht kaputt und du erhälst als Ersatz einen VW Golf - dieses Auto hast du einfach nicht erworben).
Aus diesem Grund heraus kann der Kaufvertrag nicht erfüllt werden und es besteht das Recht vom Kauf zurückzutreten.
Deshalb habe ich heute meinen Anwalt kontaktiert und der wird das in die Hand nehmen, falls ich bis zum 19.03 (meine Frist zur Rückerstattung des Kaufpreises) nicht den Betrag erhalten habe.
Damit ist das dann für mich erledigt und ich werde nie mehr bei Hardwareversand.de einkaufen.
P.S bis jetzt ist das nur eine Laienmeinung


[Beitrag von boffing am 08. Mrz 2010, 22:07 bearbeitet]
jason020877
Ist häufiger hier
#26 erstellt: 08. Mrz 2010, 22:31
Es ist wirklich eine Frechheit. Als ob wir was für können dass das Gerät nicht repariert werden kann. Also nur noch bei Amazon kaufen, da gibt es nie Probleme. Ich werde die 60% natürlich nicht akzeptieren, mal schauen wie es weitergeht.
boffing
Stammgast
#27 erstellt: 08. Mrz 2010, 22:38

jason020877 schrieb:
Es ist wirklich eine Frechheit. Als ob wir was für können dass das Gerät nicht repariert werden kann. Also nur noch bei Amazon kaufen, da gibt es nie Probleme. Ich werde die 60% natürlich nicht akzeptieren, mal schauen wie es weitergeht.

Ich glaub auch nicht, dass Amazon voll zurückzahlen würde (was sie ja machen) wenn sie nur 60% zahlen müssten. Das ist einfach zu viel um das mit Kulanz begründen zu können.
Naja was lernt man daraus: bei der Kaufentscheidung sollte nicht nur der Preis eine Rolle spielen
lieblingsbesuch
Ist häufiger hier
#28 erstellt: 09. Mrz 2010, 05:21
Habe auch meinen 42Z3030DG einschicken müssen - Nach 2 Tage vor Ablauf vor Garantie.

Bei mir war das Problem, dass das "Piepsen" (hattet ihr das auch?) im Laufe der Zeit immer penetranter geworden ist. Zuletzt wurde es ununterbrochen lauter und leiser, jenachdem was für ein Bild gerade lief. Das hat echt die ganze Atmosphäre kaputt gemacht.

Ausserdem ist sind die unteren 10cm des Bildschirms manchmal "abgeknickt" und man konnte es nur durch einen Neustart (Strom an/aus) des TV's in den Griff bekommen.


Ich habe damals bei Amazon.de bestellt. Da ist der Kunde König, das weiß ich aus früheren Reklamationsfällen. Ich will jetzt nicht den Teufel an die Wand malen, aber ich denke, dass im Falle eines Defektes mein Geld zurück bekomme.

Ich kann nur allen empfehlen, immer bei Amazon zu kaufen, egal was es ist. Meistens sind die n paar cent teurer, aber ich schlafe jetzt wenigstens ruhig.

Ich werde natürlich Bericht erstatten, was passiert.
jason020877
Ist häufiger hier
#29 erstellt: 14. Mrz 2010, 14:55
Es ist geschafft, habe meine Gutschrift nach einigen Hürden erhalten. Zuerst habe ich eine Gutschrift über 1055,- von Computeruniverse erhalten, das sind 60%. Das kam mir aber etwas spanisch vor, weil ich CU damals sagte das ich mit 60% zufrieden wäre und es jetzt genau 60% waren. Ich hab dann bei denen angerufen und die Unterlagen von Toshiba verlangt. Siehe da am nächsten Tag bekam ich eine Entschuldigungsmail, sie haben mir versehentlich ( ) den Netto- und nicht den Bruttobetrag überwiesen. Also habe ich jetzt 77% also 1255,- von Toshiba zzurück bekommen. Fazit: Niewieder bei Computeruniverse. Danke nochmal für eure Unterstützung.
lieblingsbesuch
Ist häufiger hier
#30 erstellt: 14. Mrz 2010, 17:16
Ich habe von Amazon nach einer Woche anstandslos 100% der Kaufsumme (knapp 1600EUR) zurück bekommen. Konnten ihn wohl wirklich nicht reparieren.

Deswegen werd ich sicherlich niemals da bestellen, wo es am billigsten ist (Preisvergleichmaschinen lassen grüßen), sondern da, wo der Service am besten ist, und das ist nunmal bei Amazon im Moment.
boffing
Stammgast
#31 erstellt: 13. Apr 2010, 15:37
ich wollte hier nochmal updaten, da ja einige der meinung sind, dass man ohne gutachter nichts machen kann und man mit 60% zufrieden sein sollte.
also ich bin zum anwalt weil ich nur ~55% des kaufpreises erstattet bekommen sollte und habe diesem den fall übergeben.
anfangs ist hardw**** (der händler) nicht von seiner meinung abgewichen, dass das so rechtens sei. als es jetzt vor gericht gehen sollte, kam überraschend ein weiterer brief in dem geschrieben wurde, dass sie nun die gutschrift vom hersteller erhalten haben sollen und es natürlich an mich weiterleiten würden. (4 monate nach dem defekt :P)
fazit: lasst euch nicht verarschen. ich habe nun das bekommen was mir zustand und das waren keine 55% sondern 94% (kaufpreis minus händlergewinn) und kauft nicht nur nach dem billigsten preis ein. service und seriösität sollten einem auch ein paar Euro wert sein.


[Beitrag von boffing am 13. Apr 2010, 15:49 bearbeitet]
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