Probleme mit Fernseher

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Ph03n1xX
Stammgast
#1 erstellt: 16. Jan 2009, 12:28
Hallo,

ich weiß nicht ob ich hier richtig bin. Ich habe mir Ende November einen Toshiba XV 553 D gekauft bei unserem Ortsansäßigen Elektrofachmarkt.

Nun habe ich das Problem, dass die Boxen schon bei niedriger Lautstärke (unter 25 von 100) anfangen zu rascheln.

Ich denek das nicht normal...der Elektrofachmarkt will das Reparieren, allerdings sehe ich das nicht ein, ich möchte ein neues Gerät haben, Das GErät ist nichtmal nen Viertel Jahr alt.

ICh meien in der Schule gerlernt zu haben das der Kunde ein Recht auf Nachlieferung hat bei Defekt!

Kann mir das wer bestätigen?!

Danke
Moabob
Neuling
#2 erstellt: 16. Jan 2009, 12:35
Nein, du hast zunaechst nur ein Recht auf Nachbesserung.
Ist also voellig legitim von deinem Haendler.
Ph03n1xX
Stammgast
#3 erstellt: 16. Jan 2009, 12:38
steht hier nen bisschen anders oder?

Nacherfüllung


1normen

§ 439 BGB

§ 635 BGB


2info

Allgemein

Der Nacherfüllungsanspruch ist der primäre Gewährleistungsanspruch des Kauf- und Werkvertrages.
Nacherfüllung im Kaufrecht
Allgemein

Im Falle der Mangelhaftigkeit der Kaufsache hat der Käufer zunächst einen in § 439 BGB geregelten Nacherfüllungsanspruch.

Dem Käufer steht das Wahlrecht zu: Er kann wählen, ob er die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache wünscht.

Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden oder unmöglich ist.
Ausschluss der Nacherfüllung

Der Nacherfüllungsanspruch ist ausgeschlossen, wenn

*

die Nacherfüllung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist vorgenommen wird,
*

die Ausführung der Nacherfüllung für den Verkäufer nicht möglich ist,
*

die Kosten der Nacherfüllung für den Verkäufer unverhältnismäßig sind

oder
*

die vom Verkäufer vorgenommene Nachbesserung fehlgeschlagen ist. Das ist sie, wenn sie zwei Mal ergebnislos durchgeführt wurde.
Moabob
Neuling
#4 erstellt: 16. Jan 2009, 12:40

Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden oder unmöglich ist.


Da stehts.
Ph03n1xX
Stammgast
#5 erstellt: 16. Jan 2009, 12:43
Da ich mich ein bissche auskenne in der Welt.

Einen TEchniker zu beauftragen neue Boxen einzubauen würde den Wert des Fernsehers (ca.700€) mit sichherit übersteigen!!!
Moabob
Neuling
#6 erstellt: 16. Jan 2009, 12:44
Das mag vielleicht sein, wenn der Verkaeufer sich aber fuer diese Art der Nacherfuellung entscheidet, kannst du nichts tun.
Ph03n1xX
Stammgast
#7 erstellt: 16. Jan 2009, 12:46
falsch...er muss mir beweisen das die kosten in keinem verhältnis zueinander stehen, denn wie der gesetzes text ganz klar zeigt liegt die Entscheidugsgewalt zunächst bei mir.
Moabob
Neuling
#8 erstellt: 16. Jan 2009, 12:57
Wieso fragst du dann hier nach, wenn du es so genau weißt?

Ich bezweifle im uebrigen immernoch dein Recht auf ein Neugeraet.
Der Haendler ist schlicht und ergreifend nur dazu verpflichtet dir ein vollstaendig funktionierendes Geraet zu geben. Ob er das nun vor Ort repariert oder bei sich im Laden, bleibt ihm ueberlassen.
Und eine unverhaeltnismaeßige Nacherfuellung (Neugeraet) laesst sich leicht nachweisen.


Nach dem zweiten erfolglosen Versuch der Nacherfuellung hast du uebrigens das Recht auf den Ruecktritt vom Kaufvertrag oder ein Neugeraet.


[Beitrag von Moabob am 16. Jan 2009, 12:59 bearbeitet]
Ph03n1xX
Stammgast
#9 erstellt: 16. Jan 2009, 12:59
weil ich mittlerweile gegooglet habe deswegen und somit meine Schulkenntnisse wieder aufgefrischt habe.

Habe das ganze ja nunmal 3 Jahre auf der Berufschule gehabt.

Neue Boxen, ein Techniker und Reperaturkosten, wären im Gegensatz zu einem neuenn (GLEICHEN GERÄT) keineswegs unangemessen, deswegen liegt die Wahl bei mir
raicoon
Stammgast
#10 erstellt: 16. Jan 2009, 15:13
Habe das gleiche Problem mit meinem 32CV500P.
Auch Mitte November gekauft und ein rauschen, rascheln aus dem Lautsprecher.
Habe den TV bei Media Markr gekauft.
Dort wird bestimmt nicht selber repariert, sonder eingeschickt, oder?
Oder haben die auch Techniker die sowas können?
velmont956
Stammgast
#11 erstellt: 16. Jan 2009, 15:27

Dem Käufer steht das Wahlrecht zu: Er kann wählen, ob er die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache wünscht.


Stimmt, so steht es zumindest im BGB.

Allerdings wird Dir dein Verkäufer wohl ganz einfach sagen, dass es für Ihn nicht in Frage kommt Dir einen neuen TV zu liefern, da es eben unverhältnismäßig ist und Dir sagen, das deine Kiste repariert wird, so einfach ist das.

Da kann man noch soviel googeln und das Thema in der Berufsschule durchgenommen haben.

Deinen Verkäufer kommen die neuen Boxen und der Einbau mit Sicherheit billiger als ein komplett neuer Fernseher.
In so ner Glotze stecken nunmal bilig Lautsprecher und keine High End Boxen, oder was ist deine Vorstellung vom Preis für ein paar TV Speaker?!

Schade, das man in der Berufsschule nur Theorie beigebracht bekommt und keine Praxis, ne?

Gruss Velmont


[Beitrag von velmont956 am 16. Jan 2009, 15:28 bearbeitet]
Ph03n1xX
Stammgast
#12 erstellt: 16. Jan 2009, 16:00
naja in dme sind onkyo boxen drin....deswegen kostetn die bestimmt schon nen paar euro!

aber egal.
velmont956
Stammgast
#13 erstellt: 16. Jan 2009, 16:09

Ph03n1xX schrieb:
naja in dme sind onkyo boxen drin....deswegen kostetn die bestimmt schon nen paar euro!

aber egal.


Ja, ein paar Euro. Aber eben auch nicht mehr.

Überleg mal: Dein Händler holt den TV bei Dir ab und überprüft den. Es wird festgestellt, dass die Boxen defekt sind. Dein Händler ruft bei Toshiba an und sagt: Hallo, an einem Kundengerät sind die LS defekt, bitte einen Satz neue schicken.

Toshiba schickt ihm die LS zu, da wird nichtmal was berechnet, da es sich um einen Gewährleistungsfall handelt.

Jetz baut ein Techniker in 20 Minuten die neuen Dinger ein, das wars dann.

Siehst du jetzt, dass ein neuer TV etwas unverhältnismäßig wäre?

gruss Velmont
Ph03n1xX
Stammgast
#14 erstellt: 16. Jan 2009, 16:49
gut ich denke im fall der fälle würde ich dennoch recht bekommen.

aber soweit will ich es ja nicht kommen lassen.

allerdings kannn es auch nicht sein das ich 2-3 wochen warten muss!
velmont956
Stammgast
#15 erstellt: 16. Jan 2009, 16:58

Ph03n1xX schrieb:
gut ich denke im fall der fälle würde ich dennoch recht bekommen.



Glaube ich kaum. Selbst wenn du wegen dieser Sache vor Gericht ziehen würdest, würde wohl auch der Richter erkennen, dass es sich bei den Boxen inkl Einbau um einen Artikel handelt, der den Wert eines neuen Gerätes nicht aufwiegt.

Ist aber auch müssig weiter darüber zu diskutieren.


allerdings kannn es auch nicht sein das ich 2-3 wochen warten muss!


Sollte nicht so sein, das ist richtig. Leider Gottes ist es in den meisten Fällen, gerade bei Toshiba, so.

Die Firma Toshiba spart sich ja leider einen Support Service den z.B. Panasonic, SAmsung oder Sony haben komplett, weswegen man immer den langen Weg über den Händler geben muss.

Sei froh, wenn dein Händler den TV selber reparieren kann bzw. die LS austasuchen kann und der Fernseher nicht noch per Spedition zu Toshiba und zurück geschickt werden muss.

Gruss Velmont
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