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Toshiba 32 WL 56 P+A -A |
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Autor |
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derabnormale
Ist häufiger hier |
#101 erstellt: 08. Jun 2005, 16:20 | |||
Bitte sehr. |
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PharaDOS
Stammgast |
#102 erstellt: 08. Jun 2005, 16:45 | |||
Erstmal das wichtige: ich habe info von Toshiba bekommen, alle geräte (wer will) gehen zurück nach england und werden gegen neue ausgetauscht. Angeblich soll das ganze immer über die händler laufen. Cool ich schicke ein gerät hin und bekomme eingerät mit pixel fehler wieder... Jetzt fragt sich nur was wichtiger ist, YUV wobei ich kein gerät habe was das hat (und wenn ich mir was kaufe dann mit HDMI) oder eventuelle pixel fehler |
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DarthT
Ist häufiger hier |
#103 erstellt: 08. Jun 2005, 19:17 | |||
was bitte sehr? die ganze diskussion dreht sich darum, dass es zwar in den spezifikationen steht, aber anscheinend nicht funktioniert. gruss, tom |
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DarthT
Ist häufiger hier |
#104 erstellt: 08. Jun 2005, 19:19 | |||
koennte uns deine quelle auch verraten, ab welcher seriennummer die geraete die versprochene yuv funktionalitaet haben? gruss, thomas |
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heady99
Ist häufiger hier |
#105 erstellt: 08. Jun 2005, 20:38 | |||
Hat denn niemand den Toshiba in Verbindung mit dem XBOX-VGA-Adapter getestet ob die Spiele mit 720p (1080i) laufen ? Wäre nett wenn sich jemand (mit dem Toshiba 32WL56P) im Umkreis Ruhrgebiet bereit erklärt das ich mit einer XBOX mal vorbeischaue. |
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box_freak
Schaut ab und zu mal vorbei |
#106 erstellt: 08. Jun 2005, 20:47 | |||
genau das ist die Gretchen Frage....!!!
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antallagma
Ist häufiger hier |
#107 erstellt: 09. Jun 2005, 08:20 | |||
So, habe noch keine Antwort von MS oder Toshiba erhalten. Wenn mein Display da ist, kann ich anbieten, das jemand mit dem HD-Kit bei mir vorbeischneit (Nähe FFM). Habe ein XBOX aber kein HD-Kit. Allerdings wird das wohl noch dauern. Bei meinem Händler sollte der Wareneingang eigentlich am 08.06.2005 sein, dann am 09.06. jetzt am 10.06... Mal gespannt wann's dann wirklich kommt. Egal, Hauptsache, der VGA-Eingang arbeitet dann gem. Spezifikation ;-)) So Long antallagma |
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nokiafan
Ist häufiger hier |
#108 erstellt: 09. Jun 2005, 09:51 | |||
Für alle, die sich einen 32/56 zulegen wollen mal ein Link über Ebay für 1299,00 Euro http://cgi.ebay.de/w...eName=ADME:B:SS:DE:1 |
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Sibe
Inventar |
#109 erstellt: 09. Jun 2005, 11:42 | |||
auch wenn ich mich wiederhole: Vorsicht, Toshiba übernimmt keine Garantie bei solchen Käufen, Garantie muss mit dem Verkäufer abgewickelt werden (der sich evtl. an Toshiba wendet) Gruß Sibe |
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antallagma
Ist häufiger hier |
#110 erstellt: 09. Jun 2005, 12:53 | |||
@Sibe: Das hat auch nichts mit Garantie zu tun. Wenn Toshiba das Gerät damit bewirbt, das es das HDReady Logo trägt, so haben Sie die rechtliche Verpflichtung dafür zu sorgen, das das Gerät die beworbenen Fähigkeiten erfüllt, damit hat der Händler bei dem Du das Gerät kaufst wenig zu tun, da nicht der Händler mit dem HDReady Logo wirbt, sonder Toshiba. Andernfalls wäre das unlauterer Wettbewerb, und das ist meines Wissens sogar ein Straftatbestand. Ich gehe also davon aus, das Toshiba den Mangel beseitigen wird, wenn Sie ein Gerät ausliefern, das die beworbenen Eigenschaften nicht erfüllt, will heißen entweder es wird ein Softwareupdate oder ähnliches geben, oder aber das Gerät wird getauscht. Also können wir uns schön entspannen... So Long antallagma |
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PharaDOS
Stammgast |
#111 erstellt: 09. Jun 2005, 14:07 | |||
@antallagma sorry aber das ist ganz grosser quatsch was du da erzählst. ALS KÄUFER HAST DU NUR RECHTLICHEN ANSPRUCH GEGEN ÜBER DEINEN VERKAUFER UND NICHT GEGEN DEN HERSTELLER. Du musst dich im reparatur fall oder sonstigen sachen immer zuerst an den verkäufer wenden, wenn ein Hersteller so kulant ist und die garantie selber abzuwickelt dann ist dies eine freiwillige sache. Rechtlichen anspruch hast du nur gengen deinen verkäufer und dieser kann sich dann an seinen verkäufer wenden und irgendeiner in der kette der bei toshiba gekauft hat der wendet sich dann an toshiba. ausserdem habe ich bereits geschrieben das toshiba die geräte alle zurück nimmt und gegen neue eintauschen will und dies läuft nur über deinen händler !!!!! |
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starwalker
Stammgast |
#112 erstellt: 09. Jun 2005, 14:23 | |||
Grundsätzlich bestehen zwei Ansprüche: Die Gewährleistung und die Garantie (freiwillige Herstellerleistung). Die Gewährleistung (z.B. wegen falscher Werbeaussage, Falschlieferung, Mängeln, etc.) besteht immer nur ggü. dem Verkäufer, der dann die beschriebene Rückabwicklung durchführt. Die Garantieansprüche (die vom Hersteller als freiwillige Leistung gewährt werden) können direkt vom Hersteller eingefordert werden. Grundlage sind die vom Hersteller erstellten Garantiebedingungen (nicht die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche). Gruß Lars |
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antallagma
Ist häufiger hier |
#113 erstellt: 09. Jun 2005, 14:23 | |||
@PharaDOS: Danke für die Info, da war ich wohl falsch informiert.... Habe übrigens gerade erfahren, das mein Display soeben losgeschickt wurde, dann sehen wir mal weiter.... So Long antallagma |
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Hpman
Ist häufiger hier |
#114 erstellt: 09. Jun 2005, 14:26 | |||
Hallo @all, wurde mehrfach von verschiedenen schon gefragt aber nirgends habe ich eine Antwort drauf gesehen. Auch im Datasheet bzw. in den technischen Daten habe ich dazu nichts gefunden. Eventuell von mir uebersehen ? Bei dem anderen Thread gehts auch immer bischen durcheinander mal der 32" und mal gehts um den 37"... __________________________________________________________ Mit welcher Aufloesung kann ich per VGA bzw. HDMI(DVI) Eingang den LCD TV ansteuern. Betrifft das YUV ueber VGA Problem auch die PC-Nutzung oder ist das hier auch wieder nur das typische Frequenzproblem das manche einfach nicht mit 50 oder 60 Hz zurechtkommen. ------------------------------------------------------------ Da hier einige mit der telefonischen Hotline zu tun hatten. Gibt es auch welche die per mail erfolgreich waren ? Thx Hpman |
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grenzwolf
Neuling |
#115 erstellt: 09. Jun 2005, 20:28 | |||
hallo leute, auch ich habe mir das gerät gekauft und bin soweit sehr zufrieden. meine frage bezieht sich auf die wandhalterung. @erntebrot du hast beschrieben, dass du eine vogels halterung verwendest. ich habe mir eine vogels lcd-halterung (bis 30kg) zugelegt und zweifle jetzt, ob das ding auch passt. kannst du mir erklären wo die halterung angeschraubt werden soll? leider steht ja in der beschreibung rein gernix über dieses thema. das wäre klasse grenzwolf |
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nokiafan
Ist häufiger hier |
#116 erstellt: 10. Jun 2005, 09:33 | |||
Hallo starwalker, PharaDOS, antallagma und allen die das Thema interessiert, hier mal ein fachmännischer RechtsanwaltsLink zur Gewährleistung und Garantie: http://www.ra-kotz.de/garantie.htm Senden Sie E-Mails mit Anmerkungen zur Website an: CGK@RA-Kotz.de Copyright © 1998 - 2005 Rechtsanwälte Kotz - Alle Angaben ohne Gewähr! Stand: 03. Juni 2005 ~ Besucher: ~ Pflichtangaben nach § 6 TDG Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie? Nunmehr 2 Jahre seit dem 01.01.2002! Achtung: Grundlage der nachfolgenden Ausführungen ist teilweise der Gesetzesstand bis zum 31.12.2001!! Ausführungen zu den Änderungen ab 01.01.2002: Schuldrechtsmodernisierungsgesetz!! Gewährleistung: Unter Gewährleistung versteht man die gesetzliche Verpflichtung eines Verkäufers (bei Kaufverträgen §§ 459 ff. BGB a.F. - §§ 434 ff. BGB n.F.) bzw. Werkunternehmers (bei Werkverträgen §§ 633 ff. BGB a.F. und n.F.) für Rechts- und Sachmängel des Vertragsgegenstandes einstehen zu müssen. Wegen Sach- und Rechtsmängel kann der Käufer bzw. der Werkauftraggeber Wandelung (= Rückgängigmachung des Kaufvertrags) oder Minderung (= Herabsetzung der Vergütung) verlangen. Beim Werkvertragsrecht hat der Werkunternehmer im Normalfall noch ein Nachbesserungsrecht (= Beseitigung eines Mangels an einer Sache). In bestimmten Fällen kann der Käufer bzw. der Werkauftraggeber auch Schadensersatz wegen Nichterfüllung (vgl. §§ 463, 635 BGB a.F.) verlangen. 2. Garantie/Garantievertrag: Unter einem „Garantievertrag“ versteht der Jurist nach den alten Regelungen bis zum 31.12.2001 eine vertragliche Vereinbarung, wonach der „Garantieversprechende“ sich verpflichtet, für den Eintritt oder Nichteintritt eines bestimmten Erfolges einzustehen oder die Gefahr für einen bestimmten eintretenden Schaden zu übernehmen. Der Garantievertrag ist gesetzlich nicht geregelt, er darf aber nicht mit der Gewährleistung verwechselt werden! In der Praxis kann ein „Garantieversprechen“ auch eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung darstellen. Hierdurch verpflichtet sich der Garantiegeber zur Einstehung für einen bestimmten Erfolg (z.B. Fehlerfreiheit eines Produkts). Häufig geben Hersteller von Produkten ein solches Versprechen ab, wenn sie über die gesetzlichen Gewährleistungspflichten hinaus einstehen wollen. 3. Wo liegt der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung? Wie oben schon erwähnt, handelt es sich bei der Gewährleistung um eine gesetzliche Verpflichtung und bei der Garantie um eine freiwillige vertragliche Leistung. Der Umfang der Gewährleistung, die ein Verkäufer für das verkaufte Produkt leisten muss, ist gesetzlich vorgegeben (vgl. oben unter Punkt 1). Dies ist bei der Garantie anders. Eine Garantie kann über und unter den gesetzlichen Verpflichtungen der Gewährleistung liegen. Häufig liegt sie unter den gesetzlichen Verpflichtungen (Bsp.: Der Verkäufer bezahlt im Garantiefall nur die Ersatzteile oder den Reparaturlohn, den „Rest“ muss der Käufer selbst tragen.). Weiterhin kann in den Garantiebedingungen ausgeschlossen werden, dass diese auf einen Dritten übergeht ,z.B. beim Verkauf des Gegenstandes. 4. zwei Jahre Gewährleistung seit 01.01.2002: Nach der Schuldrechtsreform hat man bei nunmehr seit 01.01.2002 2 Jahre Gewährleistung (vgl. hierzu § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB n.F.). Vgl. Sie auch hierzu die Ausführungen unter Schuldrechtsmodernisierungsgesetz!! 5. regelmäßige Gewährleistung im europäischen Vergleich: (gesetzliche Regelung bei beweglichen Gegenständen - Stand: 01.01.2002) Belgien Je nach Produkt Dänemark 1 Jahr Deutschland 2 Jahre England 6 Jahre Finnland Keine feste Frist Frankreich Keine allg. Frist Griechenland 6 Monate Irland maximal 6 Jahre Italien 1 Jahr Luxemburg mindestens 1 Jahr Niederlande mindestens 1 Jahr Österreich 6 Monate Portugal mindestens 6 Monate Schweden mindestens 2 Jahre Spanien mindestens 6 Monate 6. Übersicht über die neuen Normen (n.F.= neue Fassung): § 437 BGB n..F. - Ansprüche und Rechte des Käufers bei Mängeln: Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, unter den Voraussetzungen 1. des § 439 Nacherfüllung verlangen, 2. der §§ 440, 323, 326 Abs. 1 Satz 3 von dem Vertrag zurücktreten oder des § 441 den Kaufpreis mindern und 3. der §§ 440, 280, 281, 283, 311a Schadensersatz oder des § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. § 438 BGB n..F. - Verjährung der Mängelansprüche: (1) Die in § 437 bezeichneten Ansprüche verjähren 1. in 30 Jahren, wenn der Mangel in einem dinglichen Recht eines Dritten besteht, auf Grund dessen Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann, 2. in fünf Jahren, wenn die Sache entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, 3. im Übrigen in zwei Jahren. (2) Die Verjährung beginnt bei Grundstücken mit der Übergabe, im Übrigen mit der Ablieferung der Sache. (3) Abweichend von Absatz 1 Nr. 2 und 3 verjähren die Ansprüche in der regelmäßigen Verjährungsfrist, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat. (4) Der Käufer kann trotz einer Unwirksamkeit des Rücktritts nach § 218 Abs. 1 die Zahlung des Kaufpreises insoweit verweigern, als er auf Grund des Rücktritts dazu berechtigt sein würde. § 634 BGB n..F. - Ansprüche und Rechte des Bestellers bei Mängeln:Ist das Werk mangelhaft, kann der Besteller, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, unter den Voraussetzungen 1. des § 635 Nacherfüllung verlangen, 2. des § 637 den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, der §§ 636, 323, 326 Abs. 1 Satz 3 von dem Vertrag zurücktreten oder des § 638 die Vergütung mindern und 3. der §§ 636, 280, 281, 283, 311a Schadensersatz oder des § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. § 634a BGB n..F. - Verjährung der Mängelansprüche:; (1) Die in § 634 bezeichneten Ansprüche verjähren 1. in fünf Jahren bei einem Bauwerk, 2. in der regelmäßigen Verjährungsfrist bei einem Werk, das in einem anderen Erfolg als dem der Herstellung oder Veränderung einer Sache besteht und 3. im Übrigen in zwei Jahren. (2) Die Verjährung beginnt in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 und 3 mit der Abnahme. (3) Abweichend von Absatz 1 Nr. 1 und 3 verjähren die Ansprüche in der regelmäßigen Verjährungsfrist, wenn der Unternehmer den Mangel arglistig verschwiegen hat. (4) Der Besteller kann trotz einer Unwirksamkeit des Rücktritts nach § 218 Abs. 1 die Zahlung der Vergütung insoweit verweigern, als er auf Grund des Rücktritts dazu berechtigt sein würde. -------------------------------------------------------------------------------- |
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Montpelier
Stammgast |
#117 erstellt: 10. Jun 2005, 14:06 | |||
grenzwolf, ich habe die vogel's efw 2001 - paßt wie angegossen. die anleitung kommt mit der halterung, nicht dem fernseher - war sehr einfach, es gibt aber wohl auch eine von toshiba. von toshiba gibt es keinerlei nachricht bisher - das mit dem generellen umtausch halte ich für ein schlechtes gerücht. sorry, wer seine quellen nicht preisgibt.... bei mediamarkt kostet er mittlerweile €1599 und hat ein großes werbeschild dran: HDREADY-HDMI. mir solls recht sein. kind regards thomas |
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PharaDOS
Stammgast |
#118 erstellt: 10. Jun 2005, 14:59 | |||
Die Quelle ist Toshiba und die Quelle bringt dir nix weil die nur für handler ist !!!! damit da keine endkunden anrüfen darf ich sie nicht preisgeben. tja so einfach ist das !!! Ich kann nur das Sagen was mir der Toshiba mitarbeiter am telefon bestätigt hat. leider reagiert toshiba auf keine email anfragen. habe bereits drei stück gestellt und keine kam mit einer antwort zurück. Glaube es oder glaube es nicht. Ich habe bereits meinen Grosshaendler eingeschaltet und der wird sich dem problem annehmen. |
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box_freak
Schaut ab und zu mal vorbei |
#119 erstellt: 10. Jun 2005, 15:45 | |||
naja immer noch nichts von HDMI zu hören.....!!! |
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darkslash
Ist häufiger hier |
#120 erstellt: 11. Jun 2005, 07:17 | |||
Also ich lese hier nun schon länger mit und langsam bin ich etwas verwirrt. Die neuen Modelle werden YUV über VGA und HDTV über VGA zulassen, richtig?! Ab wann werden diese ausgeliefert bzw. kann man diese irgendwie erkennen (Seriennummer o.ä.). Der Toshiba interessiert mich nämlich sehr - sollte YUV und HDTV über VGA nun möglich sein, schlage ich zu. Gruß slash |
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DarthT
Ist häufiger hier |
#121 erstellt: 11. Jun 2005, 08:19 | |||
same here - die seriennummern waeren sehr interessant! gruss, tom |
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Z2undZ4
Ist häufiger hier |
#122 erstellt: 11. Jun 2005, 09:44 | |||
Toshiba wirbt nun ganz offiziell auf deren Seite mit der HD-ready-Tauglichkeit der 56er Serie! Guckst Du http://toshiba.sb-konzept.de/consumer/hdtv/ Auch die Datenblätter wurden dahingehend angepasst. Gruss, Zetti |
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darkslash
Ist häufiger hier |
#123 erstellt: 11. Jun 2005, 10:10 | |||
Das ist schön, hilft einem nur wenig weiter, wenn man dann ein "altes" Modell erwischt. BTW: Finde der neue LG 26-23LX2R sieht ebenfalls fantastisch aus - mehr Anschlüsse, 8ms, etc... |
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PharaDOS
Stammgast |
#124 erstellt: 11. Jun 2005, 10:13 | |||
Die haben schon vor wochen mit HD Ready geworben siehe andere Beiträge und das 37WL56 forum !!!!! |
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Montpelier
Stammgast |
#125 erstellt: 11. Jun 2005, 13:52 | |||
pharaDOS, wenn deine "informationen" nur für händler bestimmt sind, dann solltest du sie hier nicht als tolle neuigkeiten preisgeben - ich bin selbst händler und bin zur verschwiegenheit verpflichtet, bis es offizielle infos gibt. für eins, zwei wochen den mund zu halten mag manchem schwerfallen, aber vorabinfos bringen doch bloß böses blut, und letzten endes hilfst du damit niemandem. dein selbstbewußtsein "in ehren", aber vertrauliche händlerinformationen gehören NICHT in ein offenes forum. herzlichst thomas |
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DarthT
Ist häufiger hier |
#126 erstellt: 11. Jun 2005, 15:04 | |||
@erntebrot nachdem toshiba eher eine "ich informiere den kunden ueberhaupt nicht, schon gar nicht schriftlich" politik hat, finde ich es sehr gut von pharados, wenn er uns hier etwas am laufenden haelt (falls jetzt noch seriennummern moeglich waeren...). von solchen insiderinfos lebt jedes forum. gruss, thomas |
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PharaDOS
Stammgast |
#127 erstellt: 11. Jun 2005, 15:34 | |||
@erntebrot vielleicht solltest du mal genauer lesen was ich geschrieben habe anstatt hier dumme kommentare abzugeben. Wenn du handler bist solltest du wissen das nicht alle telefonnummern für jederman bestimmt sind. und namen mit sicherheit nicht preisgegeben werden. Ich habe aber nie darüber gesprochen und der jenige von toshiba auch nicht das diese information geheim ist und ja nicht weitergeben werden darf. UND DIES DARF UND WERDE ICH AUCH WEITERGEBEN. Und jeder hat das Recht bei Toshiba anzurufen (unter der bekannten nummer aus der Homepage) und kann fragen wie toshiba diese Situation händelt) Vielleicht richten sie eine Hotline ein !! nur die entsprechende Durchwahl gebe ich mit sicherheit nicht. Denn Firmen und Haendler die informationen zurückhalten nur damit sie keine arbeit haben finde ich eine frechheit und darüber sollte der Endkunde (benutzer) informiert werden. Denn Toshiba fährt hier schon eine schiene unterdem motto nur der kunde der sich beschwert, dem wird geholfen und den anderen wird blos keine information gegeben damit die ja nicht auf dumme gedanken kommen. @ALLE Wenn ich die Batch oder Serien nummern wüsste hätte ich sie gepostet !!! So wie es aussieht sind wolle alle zurzeit auf dem Markt befindlichen geräte betroffen. Da selbst Toshiba noch nicht weis wann die Umtausch aktion anläuft. Und vom kaufen sollte auch keiner zurückgehalten werden denn Toshiba muss handeln, denn sie bewerben dieses produkt mit funktionen die nicht eingehalten werden und somit ist der Hersteller verpflichtet abhilfe zu schafen. Tut Toshiba dieses nicht had der kunde ein Recht auf wandlung (ABER NUR GEGEN SEINEN VERKÄUFER!). |
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Montpelier
Stammgast |
#128 erstellt: 11. Jun 2005, 17:31 | |||
pharaDOS, trotz der meinungsverschiedenheit gab es keinen grund zur unsachlichkeit; man sollte wenigstens ein minimum an anstand besitzen, bevor man sich in öffentliche foren wagt. nichts für ungut - wir müssen das nicht weiter ausdehnen. im moment würde ich nur alle wl56-besitzer ermuntern, schriftlich bei toshiba zu melden, daß der yuv-eingang nicht funktioniert. dort wird an einer lösung gearbeitet. pharaDOS, wie wär's mit einer Friedenspfeife? herzlichst thomas |
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Karo64
Ist häufiger hier |
#129 erstellt: 11. Jun 2005, 17:41 | |||
Warte schon eine Woche auf eine Antwort. Vielleicht sollten wir mal unsere Händler nerven so das die dann druck bei Toshiba machen. |
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coolmanfrank
Ist häufiger hier |
#130 erstellt: 12. Jun 2005, 12:44 | |||
Hallo,erstmal! So,habe auch einen 32WL56 seit letzten Samstag.Über das Bild kann man nicht meckern und wie andere beschrieben haben,meiner brummt nicht wenn der Ton aus ist. Dafür macht er aber kein Progressive Scan,oder ich stell mich einfach nur zu......an.Der DVD Player(ebenfalls von Toshiba kann das, und laut Datenblatt der TV auch,aber dann habe ich nur noch Ton am Display und kein Bild.Außerdem stelle ich fest,daß die automatische Formatumschaltung einfach nur Mist ist weil sie umschaltet wann sie will.Bei manchen als 16:9 ausgewiesenen DVDs bleibt ein schwarzer Rand oben und unten den man aber verzerrungsfrei mit der Option "KINO" elliminieren kann. Fazit: Noch ein bischen testen und wenn er zum Progressive Scan nicht überredet werden kann geht er zum Händler zurück. |
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thefrenz
Stammgast |
#131 erstellt: 12. Jun 2005, 13:31 | |||
Wie hast du den Player denn angeschlossen ? Über Scart beispielsweise kann kein progressive funktionieren und soweit ich weiss, gibt es von Toshiba noch keine Player mit HDMI. Bliebe noch YUV auf VGA, aber ob das beim WL56 schon klappt, wird ja im Moment hier heiss diskutiert. |
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Iznogud1
Ist häufiger hier |
#132 erstellt: 12. Jun 2005, 13:42 | |||
Kann mir jemand sagen wie man bei den Toshibas in das Service Menü kommt? Vielen Dank im Voraus. |
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Karo64
Ist häufiger hier |
#133 erstellt: 12. Jun 2005, 15:39 | |||
Service Menü war glaube ich Fernbedienung:Mute drücken nochmal Mute und gedrückt halten und Menü am LCD drücken [Beitrag von Karo64 am 12. Jun 2005, 15:41 bearbeitet] |
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Montpelier
Stammgast |
#134 erstellt: 12. Jun 2005, 15:51 | |||
mute dreimal drücken und beim vierten mal gedrückt lassen und gleichzeitig menü am lcd drücken. vorsicht - submenüs an toshibas sind durch codes gesperrt. außerdem vor verstellungen die ursprünglichen einstellungen schriftlich festhalten. thomas |
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coolmanfrank
Ist häufiger hier |
#135 erstellt: 12. Jun 2005, 18:19 | |||
Ja,Mist mein Fehler habe ein Scartkabel benutzt.Werde mir morgen ein Komponentenkabel auf VGA besorgen und testen.Der Player SD 350 von Toshiba hat einen HDMI Ausgang meiner allerdings nicht.(SD 140) |
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PharaDOS
Stammgast |
#136 erstellt: 12. Jun 2005, 18:44 | |||
@erntebrot: Ich habe nie ein kriegsbeil eisgegraben maximal habe ich karate Karl und kung-fu ede auf die färte angesetzt. gibt es auch eine info was man alles in dem Service menu machen kann ? leider sind die punkte ja nicht so viel sagend. VOLX, OPT ?? ich wäre auf der suche nach bild lage einstellungen (groesse usw.) [Beitrag von PharaDOS am 12. Jun 2005, 20:17 bearbeitet] |
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antallagma
Ist häufiger hier |
#137 erstellt: 12. Jun 2005, 20:22 | |||
So Leute, morgen soll mein Display kommen. Freu Freu ;-)) Werde dann gleich mal testen, was da so funktioniert, und was nicht. Habe mir bei MS auf der Homepage mal so ein paar WMV HD Sample files runtergeladen. Wenn ich also an meinem DELL Notebook (mit Radeon Grafikkarte) die enstprechende Auflösung einstelle und dann so ein HD-File auf das Display leite (mittels VGA Verbindung), dann sollte das ja wohl (offiziell) funktionieren oder? Sollte mein Display aber tatsächlich am VGA Eingang keine HD-Signale verarbeiten können, dürfte ich nur ein schwarzes Bild bekommen, oder? Kann mit jemand, der mehr Ahnung hat, mein Testszenario bestätigen? Oder muss ich da noch was anderes Testen? Was die XBOX mit HD-Kit angeht, so habe ich erfahren, das das bei PAL-Konsolen scheibar sowieso nicht funktioniert, ist also zum testen wohl nicht geeignet. Soll ich noch irgendwas anderes Testen? Danke, So Long antallagma |
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Brix
Stammgast |
#138 erstellt: 13. Jun 2005, 05:48 | |||
Also HD über VGA ist nicht das Problem, so wie ich das gelesen habe... Das Problem ist HD über YUV an den VGA Eingang, also per Adapter... |
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antallagma
Ist häufiger hier |
#139 erstellt: 13. Jun 2005, 08:20 | |||
Bin mir nicht sicher, aber meine irgendwo hier im Thread gelesen zu haben, das der VGA-Eingang nicht mit der nativen Auflösung angesteuert werden kann? Wenn er das nämlich könnte, wären (zumindest für mich) alle Probleme erledigt, da ich die X360 dann halt über VGA anschließen würde. Aber genau das soll ja wohl nicht funktionieren. We will see... antallagma |
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Iznogud1
Ist häufiger hier |
#140 erstellt: 13. Jun 2005, 08:49 | |||
Besten Dank für den Tipp mit dem Service Menü, weiß auch jemand was die einzelnen Positionen bedeuten? |
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Montpelier
Stammgast |
#141 erstellt: 13. Jun 2005, 14:59 | |||
pharaDOS, erstmal . geometrie-einstellungen habe ich im servicemenü nicht gefunden; habe toshiba deshalb angeschrieben und warte noch auf antwort ( overscan ist im scartmodus doch schon bedenklich; man müßte das bild gehörig zusammendrücken können, was im moment leider gar nicht geht ); würde mich diesbezüglich nochmal melden. daß das yuv über vga NICHT funktioniert, haben manche ja irgendwie immernoch nicht verstanden; auch bei diesem thema ist toshibas antwort überfällig. melde mich SOFORT, wenn's was neues gibt. kind regards! thomas |
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PharaDOS
Stammgast |
#142 erstellt: 13. Jun 2005, 16:36 | |||
@erntebrötchen: na ein bier reicht nicht aus da sage ich kung-fu ede nochmal bescheid, da gibbed hau habe heute mit dem PM gesprochen man hat ihm von toshiba gesagt das es sich nur um die ersten geräte handeln sollte und das die die an meinen distro geleitet worden sind angeblich nicht davon betroffen sind er will sich schlau machen wie ich rausfinden kann ob das stimmt, entweder Software version oder Batch nummer mal sehen was da kommt.... |
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numbelino
Neuling |
#143 erstellt: 14. Jun 2005, 11:48 | |||
Hi all. Sorry for writting in english... Just one question: component through VGA doesn't work in all WL56? Is there a solution? Thanks!! |
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antallagma
Ist häufiger hier |
#144 erstellt: 14. Jun 2005, 12:36 | |||
Numbelino, that's the point the whole thread is about... Currently there is only some rumours about a software-update or later Versions of the 32 WL 56 P, which support component signals through VGA. In fact, Toshiba should support this, because they are using the HDReady Logo to sell the display Unfortunately, there is nobody, who has an official statement from Toshiba. Just trace the thread, we all hope, a solution will come in near future.... So Long antallagma |
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numbelino
Neuling |
#145 erstellt: 14. Jun 2005, 12:47 | |||
OK, thanks antallagma. Bad news then. |
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coolmanfrank
Ist häufiger hier |
#146 erstellt: 14. Jun 2005, 19:43 | |||
Also,definitiv: Komponentenausgang vom DVD Player an die VGA Buchse des TV funktioniert nicht.Laut telefonischer Aussage von Toshiba Deutschland ist der VGA Eingang nur für den Anschluß an den PC ausgelegt. Die Aussage meines Händlers heute per Telefon war: Die Geräte werden ausgetauscht,Toshiba Deutschland wartet auf die Lieferung neuer Geräte,es würde ca.2 Wochen dauern.Also Verpackung aufheben und abwarten. Na denn, auf ein Neues mit dem Neuen TV. |
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numbelino
Neuling |
#147 erstellt: 15. Jun 2005, 07:44 | |||
Hi coolmanfrank ! There is a solution then? There will be new versions, is that it? Thanks! |
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Saschman00
Stammgast |
#148 erstellt: 15. Jun 2005, 09:39 | |||
Irgendwas neues? Kann der Toshiba 50hz Signale perfekt darstellen? MfG Sascha |
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Montpelier
Stammgast |
#149 erstellt: 15. Jun 2005, 14:30 | |||
habe heute ( 15.6. ) mit Kerstin Oppermann von Toshiba Consumer ( e-mail: Kerstin.Oppermann@toshiba-teg.com )per telefon gesprochen; innerhalb der nächsten 2 tage sollen die händler info über das WIE des austausches von lcds bekommen. heute ist ein kollege nach england geflogen, um "produktionsprobleme" zu klären. "haben Sie keine angst - Ihr lcd wird anstandslos umgetauscht", so die erklärung der sehr freundlichen aber leicht unsicher wirkenden toshiba-mitarbeiterin. habe zwischenzeitlich meinen dealer ( mediamarkt ) informiert und bekam als auskunft, daß es wohl einen "homeservice" geben werde ( tvs werden zu hause umgetauscht ). es wird also 100%ig einen yuv-eingang geben, und das ist doch was. hoffentlich ist dann der umtauschfernseher nicht irgendwie "inferior" im vergleich zum jetzigen, denn selbst nach drei wochen bin ich begeistert von der bildqualität des 32wl56p und würde ihn ohne einschränkung weiterempfehlen. herzlichst thomas |
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Saschman00
Stammgast |
#150 erstellt: 15. Jun 2005, 14:33 | |||
Kann er Pc-Signale über ein DVI->HDMI Kabel darstellen..und dies Pixelgenau? MfG Sascha |
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numbelino
Neuling |
#151 erstellt: 15. Jun 2005, 14:50 | |||
@erntebrot, could you please explain to me in english? There are others in the same situation in other forums, and they don't know what to do. |
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